Die Bereitschaft, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, nimmt immer mehr ab. Gleichzeitig kann die moderne Medizin immer mehr Fehlbildungen und Krankheiten vorgeburtlich diagonstizieren. Diese kranken Kinder werden zumeist in der zweiten Schwangerschaftshälfte abgetrieben - und kommen oft lebend zur Welt, wo man sie dann dem Tod überläßt.
Es ist ein Irrtum, anzunehmen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Kinder nur bis ein- schließlich der 12. Schwanger- schaftswoche straffrei abgetrie- ben werden dürfen. Die 12-Wo- chen-Grenze gilt seit 1995, wenn die Schwangere eine Beratung in Anspruch genommen hat und die Abtreibung verlangt, (soge- nannte Entscheidungsfreiheit) sowie bei Vorliegen einer „kri- minologischen“ Indikation (nach Vergewaltigung). Aber auch da- nach ist eine Abtreibung zu je- dem Zeitpunkt möglich, sogar bis zu den Eröffnungswehen vor der Geburt, wenn der Arzt eine „medizinisch-soziale“ Indikati- on feststellt. Dieser Begriff ist bewußt weit und schwammig gefaßt, darunter fällt die frühere „eugenische“ Indikation (bei ver- muteter Schädigung des Kindes) ebenso wie alle tatsächliche oder vorgeschobene Beschwernis kör- perlicher und seelischer Art der werdenden Mutter. Allgemein praktizierte Abtrei- bungsmethoden sind Saugcuret- tage bis 12. Woche, instrumen- telle Kürettage bis ca. 15. Woche, danach Prostaglandine (medika- mentös), Salzverätzung und Hy- sterotonomie (Kaiserschnitt).
SPÄTE ABTREIBUNGEN Die Frankfurter Allgemeine Zei- tung (FAZ) berichtete u. a. am 16. Juli 1984: „Eine späte Abtreibung ist manchmal eine Frühgeburt.“ „Was soll der Arzt tun, wenn die vorgesehene Abtreibung zur Ge- burt eines lebenden Wesen wird? Daß solche Fälle nicht mehr Fik- tion, sondern Realität sind, läßt sich mit Zahlen belegen. Das jüngste in der Uni-Frankfurt überlebende Kind wurde nach 23 Wochen und fünf Tagen ge- boren. Aus England und Ameri- ka wurden einige noch frühere Geburten bekannt. Mit diesen medizinischen Fort- schritten sind auch die gelten- den gesetzlichen Bestimmungen fragwürdig geworden (s.o.). (2% gemeldete ‘eugenische Indika- tionen’ 1983 = mind. 1730 Spät- abtreibungen.) Sehr häufig noch - nämlich in einem Siebentel al- ler Fälle - waren Gefahren für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter der Grund für die Abtreibung, für die naturgemäß keinerlei Fristen gelten.“ Lebend - Abtreibung
WICHTIGE ZEITDOKUMENTE In wichtigen Beiträgen möchten wir Hintergründe und Folgen der Liberalisierung der Abtreibung sowie die Entwicklung von der Abtreibung zur Euthanasie aufzeigen. Die Reihe „WICHTIGE ZEITDOKUMENTE“ erscheint in loser Folge. Zurückliegende Ausgaben können jederzeit bei uns angefordert werden. zum größten Verbrechen der Neuzeit Folge 7 Im späten Schwangerschaftsstadium wird als chirurgische Abtreibungs-Me- thode nur der Kaiserschnitt verwendet. „Versuche, dieser Entwicklung zu begegnen, haben dazu ge- führt, daß in vielen Krankenhäu- sern Fruchtwasseruntersuchun- gen (Untersuchung auf Schädi- gungen) nicht mehr gemacht werden. Allgemein wird die Si- tuation als unerträglich empfun- den, in der Schwangerschaften beendet werden, die zwei Wo- chen später zur Entbindung von Kindern führen würden, um de- ren Leben Ärzte mit allen Mit- teln stritten.“
SCHRECKLICHES DILEMMA Um dem schrecklichen Dilem- ma zu entgehen, bei der Abtrei- bung plötzlich vor einem leben- den Kind zu stehen, gingen die Gynäkologen in den USA zu- nehmend dazu über, Abtrei- bungsmethoden „sicherer“ zu machen, das hieße, so die FAZ, das Kind werde in der Gebär- mutter regelrecht zerstückelt, um jede Überlebensmöglichkeit auszuschließen. Die FAZ weiter: „Mit den zu- nehmenden Möglichkeiten, Miß- bildungen vor der Geburt fest- zustellen, mit der schwindenden Bereitschaft, Behinderungen - gleich welcher Art - überhaupt noch zu akzeptieren und mit der immer weiter perfektionierten Medizintechnik, die rechtliche Barrieren sprengt und ethische Überlegungen ad absurdum führt, dürften die menschlichen Tragödien bei späten Schwan- gerschaftsabbrüchen künftig kaum seltener werden, sondern sie werden eher noch zuneh- men.“ BERICHTE AUS DEN USA Aus den USA wird berich- tet: „Der Schrei einer Frau er- schütterte die Ruhe der vergan- genen Nacht und veranlaßte zwei junge Hebammen, zum Zimmer 4456 des medizinischen Zentrums der Universität von Nebraska zu eilen. Der Patien- tin, die für eine Abtreibung vorgesehen war, war 30 Stun- den zuvor eine Salzlösung inji- ziert worden, die normalerwei- se den Fötus abtötet und bei der Patientin die Geburt leblosen Gewebes verursacht, ähnlich wie bei einer Fehlgeburt. Diesmal war aber etwas dane- bengegangen. Als Schwester Marilyn das Licht anmachte, um den Fötus zu entfernen, fand sie einen 2 1/2 Pfund schweren Jun- gen, der schrie und Arme und Beine auf dem Bett bewegte. Ver- ärgert nahm die zweite Schwes- ter, Joanie Fuchs das schreiende Kind in losen Bettüchern auf, eil- te den Korridor entlang und rief andere Schwestern zu Hilfe. Sie brachte das Baby nicht zu einer Intensivpflegeeinheit. Stattdes- sen legte sie es auf das aus rost- freiem Stahl gefertigte Bord ei- nes Waschbeckens in dem Raum für Schmutzwäsche, wo auch Bettpfannen ausgeleert werden. Andere Schwestern traten hinzu und starrten. Schließlich rief die Oberschwester den Arzt der Pa- tientin, Dr. C. J. Labenz, den sie offensichtlich wecken mußte, zuhause an. Er sagte ihr, es da liegen zu lassen, wo es war, und zu beobachten, es würde wahr- scheinlich in wenigen Minuten sterben.“ März 1977, Westminster Community Hospital, Westmin- ster California: Ein 7 Monate altes Baby wurde lebend geboren nach einer Ab- treibung durch Salzlösung, die Dr. Williams Waddill ausführte. Eine Schwester bezeugte, daß Dr. Waddill, als er im Hospital ein- traf, die Schwestern daran hin- derte, die Atmung des Babys zu unterstützen. Ein Kollege be- zeugte, daß er Dr. Waddill gese- hen habe, wie er das Kind ge- würgt habe. „Ich sah ihn, wie er seine Hand auf den Hals legte und nach unten drückte. Er sag- te: ‘Ich kann die verdammte Luft- röhre nicht finden, und das Baby will nicht aufhören zu atmen.’“ Zwei Geschworene, die Cornel- son für einen emotionalen und nicht überzeugenden Zeugen hielten, blockierten zwei ver- schiedene Verhandlungen. Die Anklage gegen Dr. Waddill wur- de dann fallengelassen. Er be- hauptete, das Kind habe sich aus natürlichen Ursachen im Ster- ben befunden, z. Zt. als er zum Hospital ging. Juli 1979, Cedars Sinai Me- dical Center, Los Angeles: Dr. Boyd Cooper entband ein offensichtlich totgeborenes Kind, nachdem er eine Problem- schwangerschaft von 23 Wochen beendet hatte. Eine halbe Stunde später machte das Baby At- mungsversuche. Es wurden aber keine Wiederbelebungsversuche unternommen, wegen der gerin- gen Größe (1 Pfund 2 Unzen) und weil die Eltern es so wünsch- ten. Das Baby wurde dann in einen kleinen Abstellraum ge- bracht, der neben anderen Zwek- ken auch als Leichenraum für Kinder diente. Cooper, der von dem anhaltenden Luftschnap- pen des Babys unterrichtet wur- de, gab die Anweisung: „Laßt das Baby dort, es wird sterben.“ Durch Kaiserschnitt abgetriebene Kinder, die in einem kanadischen Krankenhaus in einen Müllsack ge- worfen wurden. Nach der Zeugenaussage von Schwester Laura van Arsdale war das Baby noch nach 12 Stun- den in dem Raum und schnapp- te nach Luft. Cooper gab dann sein Einverständnis, das Baby in eine Intensivein- heit zu verlegen, wo es dann 4 Tage später starb. Die Geschworenen be- fanden den Tod als zu- fällig und weniger we- gen natürlicher Ursa- chen. Aber das Verhal- ten von Cooper gab ih- nen Veranlassung, ein Verbrechen anzuneh- men. Diese Vorfälle ha- ben das Gemeinsame, daß immer Leben fest- gestellt wurde. Es gibt in der Tat Beweise dafür, daß Ärzte dahin tendieren, bei abortierten Kin- dern nur die ganz klar auf der Hand liegenden Lebenszeichen zu beachten. Im November 1974 wurde von einem praktischen Arzt die Frage an die internationale Kor- respondenz des Verbandes der Geburtshelfer und Frauenärzte gerichtet, was zu tun sei, wenn ein abortiertes Kind Lebenszei- chen darböte. Verschiedene Dok- toren griffen die Frage des be- kümmerten Kollegen auf. Einer war Dr. B., ein Geburtshelfer am Pennsylvania-Hospital in Phila- delphia. Er antwortete: „Zum Zeitpunkt der Geburt ver- fahren wir so, daß wir den Fötus in ein Tuch wickeln. Der Fötus wird dann in einen anderen Raum gebracht, während wir uns der Sorge für die Frau zu- wenden. Es wird untersucht, ob der Mutterkuchen vollständig ist und wie das Ausmaß der Blu- tung aus der Scheide ist. Sobald wir sicher sind, daß ihr Zustand sich stabilisiert hat, wird der Fö- tus untersucht. Fast in allen Fäl- len sind keine Lebenszeichen mehr vorhanden.“ Bolognese berichtigte diese Fest- stellung 1979 in einem Interview: „Jetzt machen wir etwas ande- res, wir bringen das Baby zur Intensivpflege.“ UND IN DEUTSCHLAND? In der Münsterischen Zeitung vom 21.01.1986 sagt Prof. Beller, Direktor der Universitätsfrauen- klinik Münster u. a.: „Wenn es sich um genetische Fehlbildungen handelt, müsse die Klinik den komplizierten Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Mutter nach der 12. Woche durchführen“. Am 29. Januar 1982 verur- teilte ein Münchener Gericht ei- nen Gynäkologen wegen in Mit- täterschaft begangenen Tot- schlags zu 2 Jahren 6 Monaten. Das Gericht wertet die im fol- genden beschriebene Tat als min- der schweren Fall: Die beiden Ärzte hatten im April 1981 den verhängnisvollen Ver- dacht, das Kind einer schwange- ren Frau habe einen zu kleinen, deformierten Schädel ( Mikroce- phalies) und könne geistig behin- dert zur Welt kommen. Sie nah- men eine „Entbindung“ per Hy- sterotomie (Kaiserschnitt) vor. Man ließ das Kind unversorgt liegen, damit es sterbe. Der Arzt meinte vor Gericht, er wolle nicht dazu beitragen, „Bethel-Produk- te“ zu erzeugen. Das Kind kam am 16. April 1981 um 8.15 Uhr durch eine vorzeitige Kaiser- schnittentbindung zur Welt. Ein Mädchen, das die typischen An- zeichen einer Frühgeburt hatte. Das Kind lebte und hatte keine auffallenden Be- hinderungen, was alle an der Operation Beteilig- ten auch sahen. Die bei- den Ärzte gingen aber, ohne das Kind näher zu untersuchen, weiter da- von aus, daß es sich um ein schwer geschädigtes Kind handle, das ohne- hin in Kürze sterben würde. Die Assistenz- ärztin verhinderte so- gar, daß das Fruchtwas- ser abgesaugt wurde. Für eine Chromosomenuntersuchung (be- sonders im Hinblick auf künfti- ge Schwangerschaften) entnah- men sie Herzblut und Gewebe. Die Assistentin stach dem leben- den und schmerzempfindlichen Kind ohne Betäubung zweimal ins Herz und schnitt aus der lin- ken Innenseite des Oberschen- kels etwa 5 cm Hautgewebe. Gegen 9.00 Uhr kam der Gynäko- loge und stellte fest, daß das ganz normal aussehende Kind atme- te, ab und zu leise weinte und sich bewegte. Daraufhin ordne- te er an, das Kind in Tücher zu wickeln - auch Kopf und Gesicht - und auf einen Ablagetisch zu legen. Dem Vater sagte er, sein Kind habe nur zwei bis drei Atemzüge gelebt und übergab ihm die Blut- und Gewebepro- ben, um sie in ein Labor zu brin- gen. Um 9.20 Uhr hörte der Gynäkolo- ge und seine Assistenzärztin das Kind auf der Ablage schreien. Der Chef befahl seiner Assisten- tin, die nun in Panik geriet, eine Spritze aufzuziehen und das Kind „abzuspritzen“. Da diese das aber nicht fertigbrachte, spritzte der Gynäkologe gegen 9.25 Uhr selbst ein atemläh- Ein durch Salzvergiftung tot geborenes Kind mendes Mittel. Bald darauf starb das Kind, weil die Eltern und Ärzte ein „Bethel-Produkt er- wartet hatten. Der Arzt vertei- digte sich damals im Prozeß u. a. damit, daß er sagte, das haben wir an der Uni-Klinik in Ulm immer so gemacht. Ein Medizin- professor schätzte seinerzeit, daß jährlich ca. 1.200 Kinder unver- sorgt auf deutschen OP-Tischen sterben müßten. Im Sommer 1997 war in der Oldenburger Frauenklinik ein Kind nach einem späten Schwan- gerschaftsabbruch lebend zur Welt gekommen, anschließend aber lediglich in eine Decke ge- wickelt und „beobachtet“ wor- den. Erst zehn Stunden nach der Geburt wurde das Kind ärztlich und pflegerisch versorgt. Der Ol- denburger Fall ist nach Erkennt- nissen des CDU-Bundestagsab- geordneten Hüppe nicht das er- ste derartige Vorkommnis. Der Abgeordnete verwies auf Schät- zungen von Fachleuten, wonach 30 % der abgetriebenen Föten nach der 20. Schwangerschafts- woche überleben. Es sei deshalb zu befürchten, daß angesichts von 200 dem Statistischen Bun- desamt gemeldeten Abtreibun- gen nach der 23. Schwanger- schaftswoche mit jährlich minde- stens 60 weiteren „Oldenburger Fällen“ zu rechnen sei. Eine Dun- kelziffer komme noch hinzu. FORTSCHRITT? Die neueste „Errungenschaft“, die Chorionzottenbiopsie, kann im Gegensatz zur Fruchtwasser- untersuchung (Befund etwa 20. Schwangerschaftswoche) bereits in der 8./9. Woche durchgeführt werden. Der „Preis“ (tödliche Komplikationen) ist im Moment noch sehr hoch, sie wird aber regelrecht in den Medien „gefei- ert“, weil ein „Schwangerschafts- abbruch“ bei Schädigungen schon 2 Monate früher möglich wird. Für wen ist das ein „Fort- schritt“, etwa für das Kind? EMBRYO EMPFINDET SCHMERZ Prof. Erich Blechschmidt: „Durch meine humanembryolo- gische Dokumentationssamm- lung in Göttingen ist nachgewie- sen worden, daß bereits bei 4,2 mm großen menschlichen Em- bryonen (28. Tag) der Nervus trigeminus mit allen drei Ästen im Gesichtsbereich existiert. Ver- schaltungen des Nervus trige- minus mit anderen Hirnnerven sind normalerweise schon in der 5. Woche vorhanden. Bei Embryonen von 7 mm Länge (Ende der 5. Entwicklungswo- che) sind Spinalnerven in die Armanlage eingewachsen und reichen bei 10 mm Ebryonen (6. Woche) bis in die Hand. Ner- venfasern sind schon ohne Ver- silberung erkennbar. Zu dieser Zeit sind in der Hand feine Nervenendungen nach- weisbar, wie sie für schmerzlei- tende Fasern charakteristisch sind. Junge Embryonen, die bei einem Spontanabort noch lebend beobachtet werden, zeigen be- reits in einem Alter von 6-7 Wo- chen (ca. 20 mm Größe) Reaktio- nen, wenn man sie mit einem Haar z. B. an der Wange oder Oberlippe berührt. Sie zucken oder wenden gar das Köpfchen ganz ab. Aus diesen Fakten darf man schließen, daß ‘Schmerz’ schon in sehr frühen Entwicklungssta- dien aufgenommen werden kann. Wie weit er realisiert wer- den kann, ist ungewiß. Das spielt m. E. aber keine wesentliche Rol- le, weil die Reaktion auf Berüh- rung ein deutliches Zeichen der Abwehr ist.“
H.W.Ramm