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EEG-Rundbrief Nr. 23

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Wir brauchen einen Kardinal von Galen! (Fortsetzung)

Nachrichten aus aller Welt

Aus einem Brief an die EEG: Vorsorgevollmacht überzeugt

Impressum

 

Liebe Leser,

„Hauptsache gesund!“

Wenn nur das „gesunde“ Leben als lebenswert und „erfüllt“ angesehen wird, dürfen wir uns dann über die ganze Ent­wicklung hin zur „Unkultur des Todes“ wundern?

Aber ist uns auch bewußt, daß wir selbst dieses Denken fördern, wenn wir z.B. einer Schwangeren oder jungen Mutter sagen: „Hauptsache, das Kind ist gesund!“ oder unseren Mitmenschen zum Geburtstag wünschen: „Haupt­sache Gesundheit!“. Nichts gegen diese berechtigten Wün­sche. Aber was ist, wenn die „Hauptsache“ fehlt?

Leider fördert man damit in unserer Zeit mit ihren Möglich­keiten und den zur Verfügung stehenden Mitteln das Denken von „gesund = lebenswert“ und „krank = lebensunwert“. Das stellt auch eine Form der Diskriminierung dar, denn viele Menschen müssen mit Behinderung und Krankheit leben. Solche unbedachten und vielleicht ganz anders und gut gemeinten Äußerungen könnten den Gedanken an Abtrei­bung und Sterbehilfe aufkommen lassen. Liebe Leser unseres Info-Briefes, wir sehen uns besonders in Europa einer rasanten Entwicklung ausgesetzt. Länder wie Holland, Belgien, Schweiz mit ohnehin schon liberalen Gesetzen und einer noch liberaleren Praxis schreiben diese Entwicklung kontinuierlich fort. Andere Länder, die bisher eher „zögerlich“ waren, kommen mehr und mehr unter den „Druck der Verhältnisse“. So ist z.B. in Deutschland das Gesetz (§ 216 StGB) noch restriktiv, aber die Rechtsprechung und noch mehr die Praxis von sog. „Sterbehilfe“ geprägt. „Tötungen in institutionellen Räumen wie Krankenhäusern und Heimen häufen sich.“ (OZ, 25.6.2005). Davon geht ein Chefarzt und Universitätsprofessor aus, der selbst über 20 Fälle untersucht hat.

Seien wir also wachsam!

Wir hätten an Sie die große Bitte, unsere Arbeit durch Ihr Gebet, vielleicht auch durch Ihre Vermittlung von Vorträgen etc., aber auch nach Maßgabe Ihrer Möglichkeiten finanziell zu unterstützen. Vergelt’s Gott!

Walter Ramm

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Wir brauchen einen Kardinal von Galen! (Fortsetzung)

In der vorigen Ausgabe des EEG-Rundbriefes brachten wir Auszüge aus der Predigt des Bischofs von Münster, Kardinal von Galen, am 3. August 1941. Angesichts der schon von Papst Johannes Paul II. angeprangerten „Kultur des Todes“ sind die Worte des „Löwen von Münster“, wie man Kardinal von Galen damals nannte, aktueller denn je. Wo findet sich in Deutschland, in Europa oder sonstwo ein Bischof, der mit gleichem Mut das heute begangene Unrecht anprangert und die Menschen wach rüttelt?

Am 2. Dezember 2004 brachte der Rheinische Merkur in einem Beitrag von Rudolf Zewell einen bewegenden Rückblick auf Kardinal von Galen, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Es gibt kein unwertes Leben

Seine Predigt rüttelte auf: Clemens August Graf von Galen prangerte das men­chenverachtende Vorgehen der Machthaber 1941 öffentlich an.

Der Atem dürfte so manchem gestockt haben an jenem 3. August 1941 in der Lambertikirche zu Münster. Der Bischof sprach: Wenn Menschen das Recht gegeben werde, wehrlose Geisteskranke zu töten, dann sei „grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben“. Und Clemens August Graf von Galen brachte das Beispiel eines Mannes aus einer Heilanstalt, der „abtransportiert“ worden war, während sein Sohn an der Front kämpfte. So hatte noch kein deutscher Bischof von der Kanzel das menschenverachtende Vorgehen der Nazis gebrandmarkt.

Der totale Zugriff auf den Menschen gehörte von Anfang an zur Nazi-Ideologie. Bereits im Juli 1933 hatte die neue Reichsregierung das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Es sah die Möglichkeit der Zwangssterilisierung aller mit Krankheiten oder anderen Gebrechen behafteten Menschen vor. Die katholischen Bischöfe beließen es damals beim nichtöffentlichen Protest. Kardinal Bertram richtete ein entsprechendes Schreiben an Innenminister Frick. Doch wurde den Gläubigen in Richtlinien über die Ehe unmissverständlich mitgeteilt, daß es nach kirchlicher Lehre verboten sei, sich sterilisieren zu lassen oder eine Sterilisierung bei einem anderen vornehmen zu lassen.

 

Große Resonanz

Am 1. September 1939 hatte Hitler den Befehl erlassen, alle unheilbar Kranken zu töten. Obwohl das Euthanasieprogramm als streng geheim galt, sickerten schon bald Informationen darüber in die Öffentlichkeit. Galen, der 1933, im Jahr des Abschlusses des Reichskonkordats, zum Bischof von Münster geweiht worden war, hatte von 1936 an dafür plädiert, den Protest gegen Übergriffe des Regimes auf die Kirche in die Öffentlichkeit zu tragen. Viele der Oberhirten erkannten zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang das Wesen des totalitären Regimes. Auch mögen alte Autoritätsmuster eine Rolle gespielt haben, aber auch die Scheu vor der offenen Konfrontation. Selbst ein Mann wie Galen ging erst 1941, angesichts von „Klostersturm“ und anderem Terror gegen die Kirche, mit seinem scharfen Protest dagegen und gegen das Euthanasieprogramm in die Öffentlichkeit.

 

„Nec laudibus, nec timore“

(Nicht Lob noch Furcht) – das war der bischöfliche Wahlspruch Galens, dieses auch körperlich imposanten Kirchenmannes. Daß er sich freilich sehr wohl der Gefährlichkeit seiner Lage bewußt war, geht schon daraus hervor, daß er seinen Kaplan vor seiner ersten Predigt am 13. Juli 1941 bat, ihm Kleidung und Wäsche ins Gefängnis zu bringen, wenn er verhaftet werden sollte. Doch die Gestapo wagte es nicht, Hand an den Bischof zu legen, da die Machthaber eine Protestwelle in der katholischen Bevölkerung befürchteten. Propagandaminister Goebbels argumentierte, daß man im Falle einer solchen Strafaktion ganz Westfalen für den Kriegseinsatz „abschreiben“ müsse. Im Übrigen werde man den Kirchen nach dem Krieg das Rückgrat brechen und dabei auch den Bischof von Münster beseitigen.

Galens Predigten waren bald weit über Münster hinaus bekannt. Der Chef des Sicherheitsdienstes in Münster berichtete nach Berlin: „Die Erregung über die Rede des Bischofs Clemens August vom 3. August 1941 hält unvermindert an. Die Erörterungen gehen bezirklich bereits weit über den Münsteraner Bereich hinaus, zumal die kirchlichen Stellen durch Versendung von vervielfältigten Abschriften für eine Verbreitung in allen Bevölkerungskreisen und in den verschiedensten Gebieten Sorge tragen. Weite Gebiete der katholischen Bevölkerung, die die Ausführungen des Bischofs zunächst mit Vorbehalt aufgenommen hatten, sind jetzt, nachdem gegen den Bischof staatlicherseits nichts unternommen worden ist, fest davon überzeugt, daß der Bischof die Wahrheit gesagt hat.“ Galen stellte sich mit seinem ganzen Gewicht gegen die Ideologie vom „unwerten Leben“. Diese Predigt war, wie schon zwei vorangegangene im Juli jenes Jahres, ein lebensbedrohendes Wagnis für ihn selbst und auch für die, die die Texte verbreiteten. In Lübeck wurden die Kapläne Johannes Prassek aus Hamburg, Hermann Lange aus Leer und Eduard Müller aus Neumünster sowie der evangelische Pfarrer Karl Friedrich Stellbrink aus Münster verhaftet und zum Tode verurteilt. Im Prozeß gegen die vier spielte dann auch die Verbreitung und Kommentierung von Galens Predigten eine Rolle.

 

Ökumenische Parallele: Pastor Niemöller

Es gibt hier noch eine ökumenische Parallele zu Galen. Dieser hatte in seiner Predigt in der Lambertikirche am 13. Juli 1941 davon gesprochen, daß er „größte Hochachtung vor der Tapferkeit und dem Bekennermut“ eines evangelischen Christen habe, den er nicht explizit nannte. Doch jeder wußte, wen er meinte: Martin Niemöller. „An diesem Beispiel seht ihr, meine Christen, daß es nicht ein konfessionelles, katholisches Anliegen ist, das ich heute öffentlich vor euch bespreche, wohl aber ein christliches, ja ein allgemein menschliches und nationales, religiöses Anliegen.“

RUDOLF ZEWELL

© Rheinischer Merkur Nr. 49, 02.12.2004

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Nachrichten aus aller Welt

Mexico

Kein Recht auf Tod

Die mexikanische Bischofskonferenz sah sich angesichts einer aufkommenden Diskussion um Euthanasie gezwungen zu erklären, daß es kein wie immer auch geartetes „Recht auf Tod“ gebe. Sie forderten im Gegenteil ein neues Gesetz zum Schutz des Lebens „von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod“. „Selbst in besonders schmerzhaften Situationen ist es uns nicht gestattet, zugunsten des Todes einer Person einzugreifen.“ (Vgl. zenit.org, 11.7.2005.)

 

Israel

Gericht stimmt Sterbehilfe zu

Ein israelisches Gericht hat dem Wunsch einer Patientin nach Beendigung ihrer lebenserhaltenden Maßnahmen zugestimmt. Das zuständige Bezirksgericht in Tel Aviv ordnete an, daß die behandelnden Ärzte über den Zeitpunkt der Abschaltung der Geräte der an Muskel-Dystrophie leidenden Frau entscheiden sollten. Zuvor hatte auch Israels Generalanwalt Menachem Mazuz israelischen Medienberichten zufolge diese Entscheidung empfohlen.

In Israel gibt es keine gesetzliche Regelung der „passiven“ Sterbehilfe. Gerichte entscheiden jeweils nur in Einzelfällen. Einen Gesetzentwurf, der den Umgang mit Sterbehilfe regeln soll, verabschiedete die Knesset im März in erster Lesung. (Vgl. KNA, 9.5.2005.)

 

Schweiz

Qualitätssicherung

Die Schweizer Nationale Ethikkommission (NEK) sieht Handlungsbedarf bei der wachsenden Zahl von Sterbehilfeorganisationen. Sie ruft den Gesetzgeber auf, diese unter staatliche Aufsicht zu stellen. Damit solle die „Einhaltung von Qualitätskriterien“ bei Entscheidungen zum Selbstmord gewährleistet werden.

Bei Patienten mit psychischen Krankheiten sowie jugendlichen Kranken müßten die betroffenen Mediziner besonders vorsichtig agieren und den Sterbewunsch nur in Ausnahmen akzeptieren. Diese Empfehlungen des NEK gelten auch für ausländische Suizidwillige. Nach Artikel 115 des Schweizer Strafgesetzbuches bleibt Beihilfe straffrei, solange sie nicht aus „selbstsüchtigen Motiven“ erfolgt. (Vgl. KNA, 11.7.2005.)

 

Deutschland

KARDINAL ALS SCHIRM­HERR FÜR ORGANSPENDE

Den 5. Juni 2005 beging man in Deutschland als „Tag der Organspende“. Die zentrale Veranstaltung wurde in Mainz mit einem ökumenischen Gottesdienst im Dom begangen. Einer der Schirmherren war Kardinal Karl Lehmann.

Die Frage scheint berechtigt, ob der Kardinal weiß, was er tut. So wählte er als Evangelium Johannes 15, wo der Herr sagte: „Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt.“ (Joh, 15,13). Der Kardinal meinte in seiner Predigt, daß dieses Wort „ganz in unsere Nähe kommt“. Also in die Nähe der Organspende. Aber wird nicht stets betont, daß Organspender tot seien, „hirntot“? Besteht doch noch ein Restzweifel? Auch sein Hinweis auf den Heiligen Pater Maximilian Kolbe läßt darauf schließen, ja selbst der Hinweis auf den Erlösungstod Christi. Nennt man nicht die Verantwortlichen für den Tod P. Maximilian Kolbes „Mörder“ und sagte nicht der Heilige Petrus vor dem Hohen Rat: „... den ihr ermordet habt ...“?

(Apg 5,30) War also die Wahl dieses Evangeliums und diese Predigt ausgerechnet zum Tag der Organspende ein Fehlgriff und eine falsche Botschaft an die Christen? Die Ärzte, die Organentnahmen nach sog. Hirntod vornehmen, sollten jedenfalls nachdenklich werden! H. W. R.

Anmerkung: Organspende ist nach der Lehre der Kirche erlaubt und gutzuheißen, wenn der Spender überleben kann, z.B. bei der Entnahme eines paarig angelegten Organs (Niere).

 

EEG-Pressemitteilung vom 28.07.2005

Mangelnde Information - Verschleierungstaktik bei der BZgA -

Anläßlich der Urlaubszeit rief die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Bundesbürger auf, ihre Haltung zur Organspende schriftlich zu dokumentieren, um sicherzustellen, daß der persönliche Wille auch im Ausland akzeptiert werde.

Die Europäischen Euthanasie-Gegner (EEG) werfen der BZgA mangelnde Objektivität vor. Eine staatliche und von öffentlichen Geldern finanzierte Einrichtung dürfe sich nicht einzig zum Sprecher und Förderer einer einzelnen Interessensgruppe machen. So sei z.B. das Hirntodkonzept gesellschaftlich äußerst umstritten. Aufklärung erfolge vornehmlich auf „der emotionalen Schiene" und habe zur Folge, daß die vom Gesetzgeber geforderte „informierte Zustimmung" eine Farce bleibe.

Beim von der BZgA angebotenen „Organspendeausweis" könne man auf der Rückseite unter 5 Positionen wohl auch ankreuzen, daß man nicht bereit sei, seine Organe zu spenden. Diese Scheinobjektivität sei in der Praxis aber eine Irreführung, weil sie im konkreten Fall kaum beachtet würde, denn: Der Ausweis sei eben ein „Organspendeausweis" und als solcher auch beschriftet und nicht ein „Nicht-Organspende-Ausweis".

Diese Verschleierungstaktik sei aber typisch, so die Europäischen Euthanasie-Gegner.

 

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Aus einem Brief an die EEG:

Vorsorgevollmacht überzeugt

„Gott Jahwe segne Sie und Ihre wert­volle Arbeit. Für das übersandte Schriftenmaterial Vorsorgevollmacht etc. möchte ich mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken, ebenso für die Anschrift Papst Benedikts XVI. herzlichen Dank. - Die Unterlagen der Patientenverfügung habe ich zur Alt­papiersammlung gegeben. Ihre Vor­sorgevollmacht hat mich überzeugt.“ Mit freundlichen Grüßen U. L.

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VORTRÄGE

ZU DEN THEMEN

EUTHANASIE/STERBEHILFE,

PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT

Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Pfarrgemeinde, Ihren Hauskreis, Ihren Verein oder beliebige Zusammenkunft. Kosten entstehen Ihnen keine. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter Telefon 06201-2046 oder Fax 06201-23848 (Aus dem Ausland bitte Vorwahl 0049 voransetzen) oder per e-Mail

Wir kommen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

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Wichtig für Österreicher und Österreich-Urlauber

Widerspruch gegen Organentnahme

Bitte beachten Sie das Widerspruchsformular, welches wir in dieser Ausgabe zusammen mit einigen sachdienlichen Hinweisen abgedruckt haben. Be­denken Sie: Auch Urlaubern können in Österreich Organe entnommen werden.

In Österreich gibt es bekanntlich die sog. “Widerspruchsregelung” im Bezug auf Organspende. Das heißt, nach einem Unfall oder bestimmten Krankheiten können Ärzte ungefragt Organe nach diagnostiziertem sog. “Hirntod” entnehmen. Sie müssen nicht um Zustimmung des Patienten (z.B Organspenderausweis) oder die Angehörigen fragen, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Das trifft auch auf alle ausländischen Touristen und Besucher zu !

Wir informierten schon häufig über die Problematik der Organentnahme nach di­agnostiziertem sog. “Hirntod”. Weitere Informationen, Kassette, Broschüre, Nichtspenderausweis etc. können Sie bei der AKTION LEBEN e.V., Postfach 61, D - 69518 Abtsteinach, Tel.: 06201-2046, Fax: 06201-23848 oder per E-Mail bestellen.

Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) führt ein EDV­unterstütztes “Widerspruchsregister gegen Organentnahme”. Mit folgender Erklärung können Sie in dieses Register eingetragen werden. Die Erklärung kann und soll kopiert werden (häufig sollen ja noch weitere Familienangehörige registriert werden). Weitere Formulare können Sie auch bei uns anfordern (Aktion Leben e.V., Postfach61,D-69518Abtsteinach,Tel.:06201­2046, Fax: -23848 oder E-Mail) oder von unserer Homepage herunterladen. Auch das ÖBIG selber bietet Formulare im Internet an. Auf www.oebig.at finden Sie im Auswahlmenü links ganz unten das Stichwort „Widerspruchsregister“. Darin finden Sie Formulare für Erwachsene und Kinder zum Download. Das Formular muß vollständig ausgefüllt an das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Stubenring 6, A-1010 Wien, gesendet werden. Wenn Sie die Zusendung einer Registrierungsbestätigung wünschen, müssen Sie ein adressiertes Rückkuvert sowie einen internationalen Antwortschein der Post beilegen. Es ist auch möglich, die Erklärung per Fax zu senden. Bitte achten Sie darauf, daß man Ihnen eine Bestätigung zurückfaxt! Telefax: (0043)-1- 5138472

Schicken Sie bitte Ihren Widerspruch an :

Österreichisches Bundesinstitut

für Gesundheitswesen

Stubenring 6

A-1010 Wien

 

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Kinder u. Jugendliche:

 

 

 

 

 

 

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Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

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