E E G  - Infodienst

Rundbriefe

zurück zum Auswahlmenü "EEG"

zurück zum Auswahlmenü "Diverse Initiativen"

EEG-Rundbrief Nr. 22

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Schweiz - Thomas Morus und Euthanasie

Sicherheit für den Fall des Falles

Wir brauchen einen Kardinal von Galen

"Wehrlose Kranke umgebracht"

FILMHELD ?

Nachrichten aus aller Welt

Selbstbestimmtes Sterben ?

Tod bei Einsamkeit

Tollwut-Organe
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Impressum

 

Liebe Leser,

Es brennt!

Man kann getrost sagen, daß es eine weltweite Offensive für Euthanasie/Sterbehilfe gibt.

Nachdem es in der Abtreibungsfrage nur noch vereinzelt aufflackernden Widerstand, vor allem in Lateinamerika, gibt, können sich die Protagonisten der Menschen- und Gottesverachtung nun ganz auf das Lebensende konzentrieren.

Ja, die Verhältnisse diktieren förmlich den Einstieg in eine „Problemlösung“ für das, was als „demographischer Wandel“ bezeichnet wird, das soll heißen, es gibt zu viele alte Menschen der Großelterngeneration und zu wenige Enkel. Dabei sind viele alte Menschen nicht einmal mehr Oma oder Opa geworden, weil sie oder ihre Kinder kinderlos geblieben sind, aus welchem Grund auch immer. Alter, Krankheit oder Behinderung werden immer mehr zur Last und Belastung. Dabei wird raffiniert vorgegangen: Es wird - jedenfalls nicht so bald - keineswegs heißen: „Du bist alt, krank oder behindert, letztlich zu teuer, und deshalb mußt Du sterben!“ Stattdessen sagt man vielmehr: „Du bist autonom, Du kannst selbstbestimmt sterben, aber warte nicht, bis die Schmerzen oder Beschwerden des Alltags zu groß werden. Mache eine Patientenverfügung!“

Man wird an die Einsichtsfähigkeit appellieren. Von den enormen Kosten, welche die letzte Lebenszeit verursacht, vom Pflegenotstand, hat schon jeder gehört, und so mancher brave Mensch bekommt ein „schlechtes Gewissen“, wenn er so hartnäckig am Leben festhält. Es kommt hinzu, daß kaum noch jemandem bewußt ist, daß Gott allein der Herr über Leben und Tod ist.

Liebe Leser unseres Info-Briefes: Bitte, helfen Sie mit, unsere Informationen zu verbreiten und Vorträge zu organisieren. Diese sind kostenlos, auch für kleine Gruppen.

Für all Ihre Bemühungen ein ganz herzliches Vergelt’s Gott!

Walter Ramm

horizontal rule

zurück nach oben

 

Schweiz

Thomas Morus und Euthanasie

Immer öfter wird versucht, Bedenken von Christen bezüglich des Selbstmordes mit Hinweisen auf den Heiligen Thomas Morus zu zerstreuen. So kann man auch bei der Schweizer „Sterbehilfe-Organisation“ Dignitas ei­nen Auszug aus „Utopia“ lesen, mit dem Hinweis, daß dieser bedeutende Heilige im Jahre 2000 von Papst Johannes Paul II. zum Schutzpatron der Staatsmänner und Politiker ernannt wurde.

Unsere Meinung dazu ist, daß nicht alles im Leben eines Heiligen und nicht alle Schriften eines Heiligen auch der ewigen Wahrheit entsprechen müssen. Entscheidend beim Hl. Thomas Morus ist, daß er sein Leben als Martyrer für den Glauben hingegeben hat. Deshalb ist er ein bedeutender Heiliger, den man jedoch nicht instrumentalisieren sollte.

zurück nach oben

horizontal rule

 

Sicherheit für den Fall des Falles

Die engsten Angehörigen haben bei Einwilligungsunfähigkeit eines Patienten keine gesetzliche Vertretungsmacht. Sie dienen dem Arzt lediglich als Auskunftsperson zur Ermittlung des „mutmaßlichen Willens“ des Patienten. Sicherheit gibt nur eine „Vorsorgevollmacht“!  Bestellen Sie ein Formular für eine Vorsorgevollmacht“ per Telefon: 06201/2046, per Fax: 06201/23848 oder E-Mail: post@aktion-leben.de

zurück nach oben

horizontal rule

 

Wir brauchen einen Kardinal von Galen!

Bei einem Besuch am Grab des Kardinals von Galen in Münster stellte ich mir die Frage: Was würde dieser mutige Gottes­mann, der nun bald vom Hl. Vater selig gesprochen wird, zur heutigen Situation sagen:

da auch Christen unbedenklich die massenhafte Tötung noch nicht

geborener Kinder unter „Entscheidungsfreiheit der Frau“ abhaken?

da auch christliche Frauen und Männer durch „Verhütung“ und

gegebenenfalls durch „künstliche Befruchtung“ u.a. in die

gottgegebene Ordnung ganz selbstverständlich eingreifen?

da auf Mütter Druck ausgeübt wird, „vorgeburtliche Qualitätskontrollen“

durchführen zu lassen, mit der „selbstverständlichen“

Aussicht auf Abtreibungstötung bis zur Geburt?

da selbst in christlichen Kreisen ganz selbstverständlich von

„selbstbestimmtem Sterben“ gesprochen und den Gläubigen

empfohlen wird, durch eine „Patientenverfügung“ oder einen

„Organspendeausweis“ über ihre letzte Phase des Lebens

autonom zu bestimmen?

Nein, ich glaube nicht, daß dieser Gottesmann dazu und zu so vielen anderen Anmaßungen geschwiegen hätte. Sein Wahlspruch als Bischof lautete: „Nec laudibus, nec timore.“ (Nicht Lob noch Furcht). Ich bin sicher, daß er all den „kleinen Göbbels“ unserer Zeit ebenso die Stirn geboten hätte wie damals den Menschen­ und Gottesverächtern.      

H.W.R.

zurück nach oben

horizontal rule

 

"Wehrlose Kranke umgebracht"

Auszug aus der Predigt, die Bischof von Galen am 3. August 1941 in der Lambertikirche zu Münster gehalten hat:

Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden.

Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe so genanntes „lebensunwertes Leben“ vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kran­ken, Altersschwachen grundsätzlich freigibt.

Wie ich zuverlässig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Westfalen Listen aufgestellt von solchen Pfleglingen, die als so genannte „unproduktive Volksgenossen“ abtransportiert und in kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Marienthal bei Münster ist im Laufe dieser Woche der erste Transport abgegangen.

Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der Paragraph 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: „Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“ Wohl um diejenigen, die jene armen Menschen, Angehörige unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser gesetzlichen Bestrafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Anstalt. Als Todesursache wird dann irgendeine Krankheit angegeben. Da die Leiche sofort verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todesursache vorlag. Es ist mir aber versichert worden, daß man im Reichsministerium des Inneren und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus mache, daß tatsächlich schon eine große Zahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll.

Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kran­ke aus Marienthal abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet ... Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen.

Ich hatte bereits am 26. Juli bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen, der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur Pflege und Heilung anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genutzt. Und aus der Heil- und Pflegeanstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 800 Personen abtransportiert.

So müssen wir damit rechnen, daß die armen wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden..., weil sie nach dem Urteil irgendeines Amtes, nach dem Gutachten irgendeiner Kommission „lebensunwert“ geworden sind.

zurück nach oben

horizontal rule

 

FILMHELD?

Man bedient sich zwischenzeitlich aller Mittel, um Euthanasie/Sterbehilfe populär zu machen. Spanien erlebte gerade die Verfilmung eines Selbstmordes, so gut in Szene gesetzt, daß der Film, den Millionen Zuschauer sahen, das Thema „Sterbehilfe“ „schick“ werden ließ und der Film international mehrere Prei­se kassierte.

 

Die FAZ schrieb, daß „der Augenblick, auf den in dem mitreißend gespielten Werk alles zuläuft, der heimlich vorbereitete Tod eines Helden“ sei. Der „Held“ habe an alles gedacht, auch daran, daß seine Freundin ihn nach Einnahme des Zyankali nicht mehr küssen durfte. (Vgl. FAZ, 13.1.2005.)

zurück nach oben

horizontal rule

 

Nachrichten aus aller Welt

Holland

„Lebensmüdigkeit“

In manchen Fällen soll in den Niederlanden auch „Lebensmüdigkeit“ als Grund für Sterbehilfe akzeptiert werden können. Das empfahl eine Expertenkommission. Das Euthanasiegesetz des Landes müsse dafür nicht geändert werden. Der Begriff „unerträgliches Leiden“ treffe auch auf „Lebensmüdigkeit“ zu. (Vgl. KNA, 16.12.2004)

 

Selbstbestimmung überfordert Patienten

Deshalb kommt immer mehr Fremdbestimmung. In Holland soll Ärzten ein gewisses Maß an Freiheit zugestanden werden, wenn sie über Euthanasie zu beurteilen haben. Juristische Grenzen lösten all jene Probleme nicht, mit denen Ärzte in der Praxis zu tun hätten, erklärte der Leiter einer Kommission der niederländischen Ärzteorganisation (KNMG). (SZ, 18.02.2005)

 

Todespille

Immer mehr der 103.000 Mitglieder der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE) fordern eine Selbsttötungspille.

 

Töten am Anfang des Lebens

In den Niederlanden wollen alle Universitäts-Krankenhäuser die Genehmigung erhalten, Säuglinge mit „schwersten“ Mißbildungen umzubringen - was ohnehin schon praktiziert wird. (Vgl. kath.net, 21.12.2004)

 

England

Was ist: „Im besten Interesse“?

Man nennt es Stärkung der Rechte unheilbar Kranker. Das Unterhaus des britischen Parlaments verabschiedete in einer turbulenten Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Laut Presseberichten kam die Entscheidung erst nach telefonischen Verhandlungen von Premier Tony Blair mit der katholischen Kirche zustande. Demnach versprach er Kardinal O’Connor, daß die Neuregelung im „besten Interesse“ der Patienten angewandt werde.

 

Töten am Ende des Lebens

In einem Interview mit der „Sunday Times“ legte Baronin Mary Warnok (Mitglied des Oberhauses) chronisch kranken, alten Menschen nahe, ihrem Leben ein Ende zu setzen, bevor sie ihren Familien und der Gesellschaft zur Last fielen.

Wenn sie selbst in ein Pflegeheim müßte, wäre dies eine „schreckliche Verschwendung von Geld“, womit ihre Erben Besseres anfangen könnten. Sie äußerte sich im Zusammenhang mit einem Gesetz zur Patientenverfügung. (Vgl. kath.net, 21.12.2004)

 

Belgien

Selbstmord

Statistisch gesehen begehen über 80­jährige Menschen in Belgien am häufigsten Selbstmord. (Vgl. KNA, 17.12.2004.)

 

Schweiz

Hospiz?

Nicht überall, wo Hospiz draufsteht, ist Hospiz drin. In der Schweiz z.B. hat die „Sterbehilfe-Organisation“ Exit auch ein eigenes Hospiz.

 

Deutschland

Was uns erwartet

Nachwuchspolitiker machen sich offenbar Gedanken über ihre Zukunft. So schon im Sommer 2003 ein Jungpolitiker der CDU und nun der Jungliberale Dittrich in einer Pressemitteilung:

„Die Alten leben auf Kosten der Jungen. (...) Es wird Zeit, daß die Alten von ihrem Tafelsilber etwas abgeben - einen Löffel oder besser gleich ein paar davon.“ Freilich, er hat sich dafür zwischenzeitlich entschuldigt, ein bitterer Geschmack bleibt dennoch, gerade auch wegen der aktuellen Diskussion um Patientenverfügung und Sterbehilfe. (Vgl. KNA, 4.3.2005)

 

Interessant

Nach einer Umfrage haben lediglich 10% der Ärzte und Pflegenden selbst eine Patientenverfügung. Das Abstellen von Apparaten und die Einstellung der künstlichen Ernährung wird nach gegenwärtiger Rechtslage als „passive Sterbehilfe“ bezeichnet.

 

USA

30 Jahre Erfahrung mit Patientenverfügung

„Vorreiterstaat bei der Legalisierung vorab verlangter Therapieverzichte sind die USA, wo die Patientenverfügung (living will) seit über 30 Jahren in Umlauf“ ist, schreibt die taz. Zustimmung und Propagierung erhielt die Idee von Euthanasie-Organisationen. Das sollte uns stutzig machen! (Vgl. taz, 04.03.2005)

 

Österreich

Raffinierter Trick

Ebenso wie in Deutschland, der Schweiz und anderen europäischen Staaten gibt es auch in Österreich heftige politische Diskussionen um eine gesetzlich geregelte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Überall geht es insbesondere um „selbstbestimmtes Sterben“, „Autonomie bis zum Schluß“, ein „Sterben in Würde“, „Lebensqualität bis zuletzt“ etc.

Aber überall geht es ebenso um gigantische Probleme, die die Überalterung der Bevölkerung mit sich bringen. Ebenso zeigen Berechnungen z.B., was Suizidversuche (Selbstmordversuche) die Gesellschaft kosten. Sie legen eine Legalisierung des assistierten Selbstmordes nahe, perfekt, vom Fachmann begleitet.

Und die Alten muß man dazu bringen, ihren eigenen Tod selbst zu wollen. Das wäre die eleganteste und billigste Lösung für die Allgemeinheit. Wir sollten uns von diesen Tricks nicht täuschen lassen, denn genau das versucht man mit der Propagierung der Patientenverfügung.

 zurück nach oben

horizontal rule

 

Selbstbestimmtes Sterben ?

Der katholische Katechismus lehrt (KKK 2280):

„Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegen­zunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“

zurück nach oben

horizontal rule

 

Tod bei Einsamkeit

Wer glaubt, daß der Einstieg in die Euthanasie/Sterbehilfe durch die Patientenverfügung „harmlos“ sei, der irrt gewaltig!

Wichtig für die Euthanasie-Lobby ist, daß es nach dem Einstieg durch die „Rechtsprechung“ auch einen gesetzlichen Einstieg gibt. Die Praxis in unseren Nachbarstaaten Holland, Belgien und der Schweiz zeigt das überdeutlich.

In Holland z.B. schlägt eine Kommission der Ärzteorganisation KNMG in einem Gutachten vor, die Kriterien für „legale“ Sterbehilfe nicht nur auf körperliches oder psychisches Leiden zu begrenzen, sondern auf „soziales Leiden“ auszudehnen. Einsamkeit, das Gefühl von Sinnlosigkeit oder der Mangel an Lebensperspektive sollten auch Gründe für einen assistierten (mit ärztlicher Begleitung) Selbstmord sein.

Wen wundert es, daß eine solche Ausweitung von der niederländischen Euthanasie-Vereinigung NVVE begrüßt wurde.

Passive Sterbehilfe ?

Der Entzug von Nahrung und Wasser dürfte das häufigste Mittel sein,

vor der Sterbephase beim Sterben „nachzuhelfen“.

zurück nach oben

horizontal rule

 

Tollwut Organe

Im aufgetretenen Fall von tollwutverseuchten Organen wurde die Öffentlichkeit damit beschwichtigt, daß Spenderorgane auf viele Erreger untersucht werden.

Dr. Anna Bergmann schreibt dazu in ihrem Buch „Herzloser Tod“ (das mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet wurde), daß die strukturelle Arbeitsteilung bei der Ex- und Implantation sowie die damit verbundene Anonymität dazu führen könne, daß nicht nur infizierte, sondern wissentlich sogar kranke Organe transplantiert werden können. Einer Transplantationsabteilung drohe bekanntlich die Schließung, wenn die Mindestzahl pro Organ pro Jahr nicht erreicht werde. Eine Schließung hätte nicht nur einen Imageverlust, sondern auch Gewinneinbußen zur Folge.
(Vgl. Margarete Whittome, Leserbrief in der Welt am Sonntag.)

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, bieten wir die kostenlose Broschüre „Organspende - letzter Liebesdienst oder Euthanasie?“ an. Sie ist auch sehr gut zum Verteilen geeignet. Diese und weitere Materialien zum Thema Organspende und Euthanasie/Sterbe­hilfe können Sie mit beiliegender Bestellkarte anfordern.

zurück nach oben

horizontal rule

 

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Der Unterschied zwischen beiden Dokumenten ist, daß die „Patientenverfügung“ nicht nur unnütz und gefährlich sein kann, sondern auch, daß bei einer „Vorsorgevollmacht“ der Staat außen vor gelassen wird, das heißt, Sie bestimmen, wer Ihre Dinge verbindlich regelt, wenn Sie selbst das nicht mehr können.

Übrigens: Eine Vorsorgevollmacht muß nicht notariell beglaubigt werden!

Wir verweisen auf unser Formular „Vorsorgliche Willensbekundung“, das eine „Vorsorgevollmacht“ enthält.

 

Gründe für Sterbehilfe

Von Seiten des Patienten:

Von Seiten der Angehörigen und Ärzte:

Angehörigen nicht zur Last fallen

Falsches Mitleid mit Leidenden

Materielle Gründe

Überforderung der Angehörigen

Aufbrauchen der Ersparnisse

Materielle Interessen

Angst vor der Situation in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Kostendruck

 

 

Werturteile - kein menschenwürdiges Leben mehr

zurück nach oben

horizontal rule

 

Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

zurück nach oben

zurück zum Auswahlmenü "EEG"

zurück zum Auswahlmenü "Diverse Initiativen"

zurück zur Startseite (Home)