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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 21

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Schweiz - Steter Tropfen höhlt den Stein und Expreß-Tod

Ein Aspekt zur Patientenverfügung

Deutschland: Keine anderen Sorgen?

Nachrichten aus aller Welt

Österreich: (Aktive) „Sterbehilfe“ noch kein Thema?

Der Auftrag der Kirche

Impressum

 

Liebe Leser,

 

Die Fachwelt ist gespalten. Wo hört gebotene Sterbebegleitung auf, und wo beginnt aktive Tötung? Was ist ein Sterben in Würde?

Diese Fragen sind in der Tat wichtig, und es gibt gewiß kein Patentrezept. In jedem Fall gehört zur Würde des Menschen und dem Recht auf Leben das Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse. Dazu zählen jene Bedürfnisse, die auch ein soeben geborener Säugling hat, aber nicht selbständig befriedigen kann: menschenwürdige Unterbringung, Körperpflege, Stillen von Hunger und Durst sowie Zuwendung, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit. Einen Menschen verhungern oder verdursten zu lassen, ist ein brutaler Tod. Der Arbeitskreis für medizinische Ethik der evangelischen Kirche im Rheinland schreibt: „Es gibt kein menschenunwürdiges Leben, aber doch eine menschenunwürdige Behandlung von Menschen.“

In der Praxis wird es schon häufig anders gesehen und gemacht. Es wird nicht beim Sterben geholfen, sondern nachgeholfen. Dabei wird Menschen aber nicht nur von außen Gewalt angetan, wie eine „Initiative gegen Gewalt im Alter - Handeln statt Mißhandeln“ dokumentiert, sondern immer mehr Menschen glauben, auch Hand an sich selbst anlegen zu dürfen. Viele Menschen vergessen, daß sie sich nicht selbst das Leben gegeben haben, sondern daß Gott es ihnen geschenkt hat, und er der höchste Herr des Lebens ist und bleibt. Wir sind nur Verwalter und nicht Eigentümer des Lebens.

Lassen Sie uns, liebe Mitstreiter, gerade diesen Aspekt in Gesprächen, in der Familie und allerorten immer wieder betonen, denn diese Wahrheit ist leider auch unter Christen nicht mehr selbstverständlich.

Es ist auch wichtig, unser Info-Material rund um Euthanasie/Sterbehilfe weiterzugeben, denn die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, die „Bastion“ ist sturmreif, d.h. die Euthanasiebewegung hat leichtes Spiel.

 

Walter Ramm

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Schweiz

Steter Tropfen höhlt den Stein

Der liberale Schweizer Abgeordnete des Europarates Dick Marty wird nicht müde, der Parlamentarischen Versammlung immer wieder seinen Antrag für straffreie (aktive) „Sterbehilfe“ vorzulegen. In der Vergangenheit hatte der Europarat die (aktive) „Sterbehilfe“ immer wieder abgelehnt. Bleibt abzuwarten, wann der Europarat einknickt. (Vgl. KNA, 21.9.04.)

 

Expreß-Tod

Immer mehr Menschen, vor allem Deutsche, reisen in die Schweiz, um ihr Leben selbst zu beenden. Als einziges Land der Welt erlaubt die Alpenrepublik eine Hilfe zum Selbstmord ohne ärztliche Betreuung. Im vergangenen Jahr ließen sich schätzungsweise 260 Menschen beim Sterben „helfen“.  Allein in einer von der Organisation „Dignitas“ angemieteten Wohnung in Zürich starben laut Staatsanwaltschaft 95 Menschen, 93 davon aus dem Ausland, Tendenz steigend.

Die meisten „Sterbehelfer“ sitzen in Zürich, es gibt sie aber auch in Bern und im Kanton Aargau, wo „Dignitas“ ein weiteres „Sterbezimmer“ eingerichtet hat. Der Zürcher Staatsanwalt Andreas Brunner sagt, daß bei dieser „Sterbehilfe“ zum Teil auch Leute seien, „die noch Monate, Jahre oder vielleicht gar Jahrzehnte leben könnten“. Es habe keinen Ausländer gegeben, „der mehr als einmal übernachtet hat“. Dieser Expreß­Tod sei „höchst unwürdig“.

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Ein Aspekt zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung kommt ursprünglich aus der Euthanasie-Bewegung. Es gibt eine weltweite Strategie zur Einführung der Euthanasie, in Deutschland „Sterbehilfe“ genannt. Ein 1. Schritt ist die „Sterbehilfe“ auf Antrag des Patienten. Derek Humphry, Gründer der Schierlingstrank-Gesellschaft sagt: „Wir müssen Schritt für Schritt vorgehen, mit ‘Living Will’ (Anm.: im deutschen Sprachraum Patientenverfügung genannt), mit der Befugnis des Anwaltes ... Sie (Anm.: die Lebensrechtler) würden das die ‘schiefe Bahn’ nennen. ... Wir würden sagen: ‘Geht mit Umsicht ans Werk. Dabei lernen wir, wie man diese heikle Sache handhaben muß’.“ (Prof. P. Paul Marx, HLI-Reports, März 1997) Und so wird die Patientenverfügung in den Medien, in der Politik auch gesehen. Die KNA (5.10.2003) schreibt, daß die Bundesjustizministerin angekündigt hat, eine Rechtsgrundlage (die bisher nicht gegeben ist!) für die Patientenverfügung zu schaffen. Dies solle es jedem erlauben, für sich lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen. Also: Nicht Hilfe beim Sterben, sondern „Hilfe“ zum Sterben! KNA (30.8.2004): „Auf Grund einer Patientenverfügung könnten z. B. Maßnahmen wie Bluttransfusionen, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung eingestellt werden.“ In England, wo ähnliche Bestrebungen im Gange sind, sagt der Leiter der Vereinigung katholischer Ärzte zu einem Gesetzesantrag zur „Stärkung der Autonomie des Patienten“ (per Patientenverfügung): „InWirklichkeitermöglicht dieses Gesetz eine ‘langsame Euthanasie’, eine Form von Mord durch Unterlassung, und macht den Weg frei für die routinemäßige Todesspritze, die dann unausweichlich als erstrebenswert angesehen wird.“ (Zenit.org, 25.9.2004)

Die Times (31.8.2004) zitiert aus einem Schreiben von 750 katholischen Priestern zu diesem Gesetzesvorhaben: „... die Gesetzesvorlage ... gefährdet jene Menschen, die unserer Fürsorge anvertraut sind dadurch, daß sie die Euthanasie durch Unterlassung im Gesetz festlegt.“

Eine rechtlich verbindliche Patientenverfügung, wie sie derzeit auch in Deutschland erwogen wird, zwingt die Ärzte (die sich noch der hippokratischen Ethik verpflichtet fühlen), lebenserhaltende Krankenpflege einschließlich Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und med. Behandlung abzusetzen. Das Ganze verkauft man mit den schmeichelnden Begriffen wie „Autonomie“ oder „selbstbestimmtes Sterben“, ausgerechnet in Zeiten knapper Kassen! Das Ärzteblatt (6.9.2004) schreibt, daß in Belgien und Holland inzwischen immer mehr Menschen eine sog. Lebensverfügung bei sich tragen. Die FAZ (10.5.2004) spricht im Gegensatz zur Patientenverfügung von „Lebenserhaltungsverfügung“!

Berliner Morgenpost (11.6.2004): „Fast überall gibt es die Möglichkeit einer Patientenverfügung, in der Menschen im voraus auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten können!“   Die Patientenverfügung wird das ärztliche Verständnis total auf den Kopf stellen!

Vorschlag von Prof. Jochen Taupitz (Mitglied des Nationalen Ethik-Rates) im Deutschen Ärzteblatt(13.8.2004): Wenn der Arzt von der Patientenverfügung abweichen will, soll er dafür „begründungspflichtig“ werden. Künftig wird der Arzt also nicht mehr erklären müssen, warum er eine Behandlung/Therapie abbricht, sondern warum er eine Behandlung/Therapie (nicht in, sondern vor der Sterbephase) weiterführt!

Die Patientenverfügung zielt nicht auf Sterbende, sondern auf Menschen mit schweren Krankheiten. Nicht das Leiden, die Schmerzen stehen im Blickpunkt, sondern, daß die letzten Wochen und Monate des Menschen die teuersten seines Lebens sind. Denn sonst würde man dafür sorgen, daß die Palliativbetreuung ausgebaut wird. Aber die ersten Palliativ-Stationen schließt man bereits aus „Geldmangel“! W.R.

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Deutschland: Keine anderen Sorgen?

Die CDU hat einen größeren Einsatz der Politik für Organspenden verlangt. Dabei wird schon eine unglaubliche Propaganda über die staatlich finanzierte „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) betrieben. In der Broschüre der BZgA „Kleiner Leitfaden für die Durchführung von Informationsveranstaltungen“ heißt es u. a.: „Alle geladenen Experten müssen im Vorfeld der Veranstaltung ein klares Briefing (Anm.: Absprache/Vorgabe) zu Zielen und Verlauf der Veranstaltung erhalten. Empfehlenswert ist es, sie bereits vorab um eine klare und auf die Zielgruppe abgestimmte Darstellung ihrer Kernthemen zu bitten ...“. Im Kapitel „Inhalt und Ziele“ wird die Frage gestellt: „... soll das Thema Hirntod diskutiert werden?“ Sicher einer der unangenehmsten Aspekte der Organ-Transplantation.

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Nachrichten aus aller Welt

Deutschland

Das liebe Geld

Eine wachsende Kosten-Nutzen-Rechnung im Gesundheitswesen beklagt der Medizinethiker Klaus Bergdolt. Es käme zu einer schleichenden Zerstörung der Beziehung zwischen Arzt und Patient. Dabei leide das Wohl der Patienten unter dem immer stärker werdenden ökonomischen Druck.

Durch die „Fallpauschalen“ (ab Januar 2005 per Gesetz allgemein verbindlich) könnten gewinnorientierte Kliniken sich zunehmend weigern, schwere und mehrfach erkrankte Patienten aufzunehmen. Studien in Nordamerika zeigten, daß die Sterblichkeitsrate im Vergleich zu traditionellen Hospitälern deutlich gestiegen sei. (Vgl. KNA, 21.10.2004)

 

Mangelernährt

Nach einer Mitteilung der Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik sind mehr als 60 Prozent der Geriatrie­Patienten (Geriatrie = Altersmedizin) in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mangelernährt. Durch die Unterversorgung sei die Sterblichkeit bei an Altersbeschwerden leidenden Patienten erhöht.

 

Nur Minderheit

Nach einer Allensbacher Umfrage haben nur 8 Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis. (Vgl. KNA, 4.8.2004)

 

Die Sorgen des Ministers

Der rheinland-pfälzische Justizminister hält in „Extremfällen“ (aktive) „Sterbehilfe“ für gerechtfertigt. Es gebe ohnehin Hinweise, daß Ärzte heute schon dem Verlangen von Patienten nachkämen, sie vor einem entwürdigenden Todeskampf zu bewahren. Er möchte den Medizinern die Angst nehmen, für eine solche Entscheidung strafrechtlich und standesrechtlich belangt zu werden. Zusammen mit seiner Ethik-Kommission will er einen gesellschaftlichen Diskussionsprozeß in Gang setzen. So sollen „Patientenverfügungen“ bindend werden und bei Wachkoma-Patienten sollte man „irgendwann“ die Apparate abschalten dürfen.

Anmerkung: Diese Vorgehensweise, zunächst „Extremfälle“ anzuvisieren und das Mitleid mit Patienten und Medizinern in den Vordergrund zu stellen, scheint aus dem strategischen „Lehrbuch“ der internationalen Euthanasie-Lobby zu stammen. Diese Strategie wird sicher genauso erfolgreich sein wie seinerzeit bei der Einführung der Abtreibungstötung.

 

Spendenbereitschaft soll angekurbelt werden

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung startete ein Gewinnspiel zum Thema Organspende. Es locken attraktive Preise.

 

Belgien

Gesetz funktioniert

Das Gesetz zur Euthanasie in Belgien funktioniere gut, so der Tenor eines Berichtes der Kontrollkommission. Allerdings würden viele Ärzte aus Angst vor Repressionen oder Rufschädigung die von ihnen geleistete Sterbehilfe nicht melden.

 

Schweiz

Zur weiteren Verwendung

Nach dem Tod eines Mannes, der sich unter Anleitung von „Dignitas“ mit einem Medikament das Leben nahm, verfügte die Staatsanwaltschaft Zürich die Einziehung der übrig gebliebenen Medikamente in der Sterbewohnung. Der Generalsekretär von „Dignitas“ verlangte vor Gericht die Herausgabe der sichergestellten Medikamente, um über die nicht gebrauchte Dosis „ver­antwortungsvoll“ zu verfügen. Das Gericht bestätigte die Einziehung. (Vgl. Neue Zürcher Zeitung, 4.8.2004)

Zur Abstimmung bereit

Die Organspende soll in der Schweiz einheitlich geregelt werden. Die Regelung sieht vor, daß der Spender selbst seine Einwilligung schriftlich gibt oder die Angehörigen einer Entnahme von Organen nach sog. „Hirntod“ zustimmen können. Damit ist dies eine ähnliche Regelung wie in der Bundesrepublik. Die Vorlage in der Schweiz sieht zudem noch vor, daß tierische Organe (Xenotransplantation) erlaubt sein sollen. Damit setzt sich die Schweiz über viele ernste Bedenken hinweg.

 

Holland

Bevorzugte Sterbehilfe

In einer repräsentativen Umfrage in Holland gab die Hälfte der Ärzte an, bereits einmal eine „terminale Sedierung“ bei einem Patienten durchgeführt zu haben. Bei der „terminalen Sedierung“ wird der Patient mit Medikamenten in einen Tiefschlaf versetzt, aus dem er nicht mehr aufwacht. (Vgl. Deutsches Ärzteblatt, 3.8.2004)

 

 Selbstbestimmtes Sterben?

 

Der katholische Katechismus lehrt (KKK 2280):

„Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“

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Österreich: (Aktive) „Sterbehilfe“ noch kein Thema?

Nach einer Studie der Katholisch-Theologischen Universität Linz seien drei Viertel der Ärzte strikt gegen (aktive) „Sterbehilfe“.

Auch in Österreich stellt sich natürlich die Frage, was versteht man denn heute in Theorie und Praxis unter sog. (passiver) „Sterbehilfe“? So war z.B. auch in Holland jahrelang nur die sog. „passive Sterbehilfe“ gesetzlich erlaubt, und doch ist jeder 5. Holländer eines unnatürlichen Todes gestorben. Der Einstieg in die Euthanasie/Sterbehilfe geschieht weltweit mit der Patientenverfügung. Man will angeblich die Autonomie des Patienten stärken, Selbstbestimmung bis zum Schluß. Wie schnell kann es vom suggerierten Recht zu sterben dann zu einer Pflicht zu sterben kommen

Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibungstötung bis zur Bevölkerungskontrolle erfahren haben. Der erste Schritt auf die schiefe Bahn ist der schwerste, aber wenn der Trend abwärts erst einmal an Fahrt gewinnt, wird es so rasant gehen, daß es schwer sein wird, die Talfahrt zu stoppen oder umzukehren. (Genau das erleben wir derzeit!)

Viele Euthanasie-Aktivisten betrachten die ‘Patientenverfügung’ nur als ersten Schritt auf dem Weg zur aktiven, unfreiwilligen Euthanasie derer, die sie als nutzlos für die Gesellschaft erachten. Sie wissen, daß, wenn sie die Gesellschaft dazu bringen können, diesen ersten entscheidenden Schritt zu tun, alle nachfolgenden (egal, wieviel oder wie groß sie sind) viel leichter sein Ab­ehr von der Ethik der ‘Heiligkeit des Lebens’ zur Moral der ‘Lebensqualität’ ist der schlimmste Schritt, den ein Volk machen kann. Wenn einmal dieser Wandel vollzogen ist, kann jeder Greuel gerechtfertigt werden, indem man ihn hinter der beschönigenden Maske von ‘Mitleid’ und ‘Realismus’ verbirgt. Man kann mit Fug und Recht sagen, daß eine Gesellschaft, die die ‘Patientenverfügung’ akzeptiert hat, schon zu neun Zehnteln auf dem Weg abwärts zur ‘unfreiwilligen’ Euthanasie ist.“

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Der Auftrag der Kirche

Der bekannte Lebensrechtler Prof. P. Paul Marx schreibt: „Die nachfolgenden Schritte auf dem Weg zu massenhafter Tötung sind immer einfacher, wie wir es von der Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibungstötung bis zur Bevölkerungskontrolle erfahren haben. Der erste Schritt auf die schiefe Bahn ist der schwerste, aber wenn der Trend abwärts erst einmal an Fahrt gewinnt, wird es so rasant gehen, daß es schwer sein wird, die Talfahrt zu stoppen oder umzukehren. (Genau das erleben wir derzeit!)

Viele Euthanasie-Aktivisten betrachten die ‘Patientenverfügung’ nur als ersten Schritt auf dem Weg zur aktiven, unfreiwilligen Euthanasie derer, die sie als nutzlos für die Gesellschaft erachten. Sie wissen, daß, wenn sie die Gesellschaft dazu bringen können, diesen ersten entscheidenden Schritt zu tun, alle nachfolgenden (egal, wieviel oder wie groß sie sind) viel leichter sein werden.

Wenn eine Gesellschaft die ‘Patientenverfügung’ erst einmal akzeptiert hat, ändert sie vollständig ihre Meßlatte für den Wert des Menschen. Die Ab­kehr von der Ethik der  ‘Heiligkeit des Lebens’ zur Moral der ‘Lebensqualität’ ist der schlimmste Schritt, den ein Volk machen kann. Wenn einmal dieser Wandel vollzogen ist, kann jeder Greuel gerechtfertigt werden, indem man ihn hinter der beschönigenden Maske von ‘Mitleid’ und‘ Realismus’ verbirgt. Man kann mit Fug und Recht sagen, daß eine Gesellschaft, die die ‘Patientenverfügung’ akzeptiert hat, schon zu neun Zehnteln auf dem Weg abwärts zur ‘unfreiwilligen’ Euthanasie ist.“


Was „Rom“ sagt, interessiert offenbar auch katholische Organisationen und Einrichtungen etc. immer weniger.

Aus Amerika ist bekannt geworden, daß Verantwortliche katholischer Krankenhäuser geäußert haben, sie würden trotz einer päpstlichen Erklärung, daß Krankenhäuser Patienten in anhaltend vegetativem Zustand (Wachkoma) keinesfalls die künstliche Ernährung entziehen dürfen, sog. Patientenverfügungen, die das Gegenteil aussagten, respektieren. Teilweise gibt es ja schon von Bischöfen, Bischofskonferenzen und dem Papst unterschiedliche Auffassungen zu diesem Problemkreis.

Unverständlich ist auch, warum in kirchlichen Stellungnahmen stets nur von der Ablehnung „aktiver Sterbehilfe“ gesprochen wird. Man will nicht zur Kenntnis nehmen, daß unter sog. „passiver Sterbehilfe“ heute etwas ganz anderes verstanden wird als im klassischen moraltheologischem Sinne verstanden wurde.

Wen wundert es, wenn die Gläubigen in diesen Fragen völlig orientierungslos sind und die Begriffsverwirrung und das „Besetzen“ von ursprünglich positivenegriffenelbstxpertenon „nie dagewesener Konfusion“ sprechen lassen.

Gerade unsere Bischöfe und Priester sollten in Zeiten der Aufweichung der religiösen und moralischen Grundlagen wenigstens auf eine klare Sprache achten und die Gläubigen vor taktischen Vernebelungen warnen. Statt dessen stößt man oft mit den Taktierern ins gleiche Horn, bewußt oder unbewußt. Ein Beispiel dafür ist die sog. „Christliche Patientenverfügung“ und der Aufruf zur Organ­spende nach sog. Hirntod in der gleichen Broschüre (Seite 23). Mit der „Christlichen Patientenverfügung“ erklärt man, daß man „in Würde und Frieden sterben“ möchte. Mit der Einwilligung zur Organspende ist man genau mit dem Gegenteil einverstanden. Möglicherweise wird man dann noch reanimiert, wenn man ansonsten in„Würde und Frieden“ sterben würde.

Dieser Einwilligung folgt nämlich die Hirntod-Diagnostik, die schon eine Folter ist. Letztlich wird man auf dem OP­Tisch zerteilt und niemand weiß, ob der Patient, der ja ein Sterbender ist, Ängste und Schmerzen verspürt, was er lediglich in dieser „Schocksituation“ nicht mehr äußern kann. Ein „Sterben in Würde“?

Anmerkung: Gerne kommen wir zu diesem und verwandten Themen zu einem Vortrag in Ihre Gemeinde, Verei­nigung, Hauskreis etc. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Aktuelles Informationsmaterial zur Organspende können Sie ebenfalls kostenlos bei uns anfordern.

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Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

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