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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 20

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Schweiz - Langer Atem

Österreich/Deutschland: In kirchlichen Häusern nicht selbstverständlich

BRD: Neue Gesetzesinitiative für Sterbehilfe

Schweiz - Recht zu sterben?

Österreich: Ablehnung genügt nicht

Nachrichten aus aller Welt

Nachrichten aus Deutschland

Organspende

Ehrlichkeit in der Diskussion ?

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Scheinheilig

Sterblichkeit - ein Auslaufmodell?

Impressum

 

Liebe Leser,

Wir erleben seit etwa 30 Jahren in allen Industrieländern einen Bewußtseinswandel, hier in Deutschland vor allem in der Recht­sprechung.

Was die Frage(n) um die Würde des Menschen betrifft, insbesondere die Euthanasie/Sterbehilfe, wäre eine Änderung des Paragraphen 216 StGB in Deutschland bislang wohl nicht durchsetzbar gewesen. Aufgrund des fortschreitenden Bewußtseinswandels und der Entwicklung im europäischen Ausland (Holland, Belgien, Schweiz etc.) wagt man sich nun auch an dieses Problem.

Abgeordnete aus SPD, FDP und Bündnis/Grüne brennen dar­auf, einen Gesetzesvorschlag im Deutschen Bundestag einzubringen, damit „die Tötung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar” sei (Antrag Stöckel, SPD). Man nennt das dann beschönigend ein „Gesetz zur Autonomie am Lebensende”.

Auch in Österreich und der Schweiz ist man bemüht, die Diskussion „am Kochen“ zu halten.

Dabei kommt zupaß, daß die „Sterbehilfe-Diskussion” unter einer „kaum noch steigerungsfähigen Konfusion” leidet, wie der Staatsrechtler Prof. Wolfram Höfling schreibt (KNA, 28.3.04). Durch die Verwendung von Begriffen wie „aktive”, „passive”, „quasi-passive” oder „aktive-indirekte” Sterbehilfe/Euthanasie verschwimme der Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen.

Liebe Leser, genau das sagen wir seit Jahren. Wir sollten uns von solchen Begriffen nicht täuschen lassen, auch nicht durch Angebote von sog. „Patientenverfügungen”, egal unter wessen Flagge sie daherkommen.

Deshalb kann es lebenswichtig sein, sich zu informieren. Wir stellen Ihnen Informationsmaterialien zur Verfügung und bieten Vorträge (auch für kleine Gruppen) zu diesem Themen­bereich an.

Wir zeigen Ihnen, was wirklich unabdingbar ist in bezug auf eine „natürliche Vorsorge”.

Wir zeigen Ihnen aber auch, wie wichtig die „übernatürliche Vorsorge” ist.

Das Thema geht wirklich jeden (auch junge Leute) etwas an! Bitte helfen Sie uns bei dieser Aufgabe durch Ihr fürbittendes Gebet und, wenn Sie können, auch mit einer Spende.

 

Walter Ramm

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Schweiz

Langer Atem

Der liberale Schweizer Europarat-Abge­ordnete Marty legt seinen Antrag, in den 45 Mitgliedstaaten des Europarates die „aktive“ Euthanasie/Sterbehilfe zuzulassen, unentwegt den Gremien vor. Zwar wurde eine Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung mehrfach vertagt und jetzt in die Ausschüsse verwiesen. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis unter dem ökonomischen und demographischen Druck solche Gesetze die Parlamente passieren

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Österreich / Deutschland

 
In kirchlichen Häusern nicht selbstverständlich

Altenheime in Deutschland und Österreich gewinnen nach einer neuen Studie zunehmend den Charakter von Sterbehospizen. Darauf verweisen Untersuchungen, nach denen Heimbewohner um so stärker nach „aktiver“ Sterbehilfe verlangen, je schlechter die Sterbebegleitung ist. Unter den 750 befragten Pflegern in kirchlichen Häusern gaben nur zwei Drittel an, im Falle einer Legalisierung Wünsche nach „aktiver“ Sterbehilfe abzulehnen. 27 Prozent machten ihre Entscheidung von der jeweiligen Situation abhängig, 7 Prozent wollten solchen Wünschen in jedem Fall folgen. (Vgl. KNA, 16.4.04.)

Wir empfehlen auch Bewohnern von Seniorenheimen dringend, eine Vorsorgliche Willensbekundung auszufüllen. Formulare können bei uns kostenlos angefordert werden

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BRD: Neue Gesetzesinitiative für Sterbehilfe

Der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel (bis 5. März 2004 Präsident des Humanistischen Verbands Deutschlands) bemüht sich, einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesänderung der Paragraphen 1904 BGB und 216 StGB einzubringen. Einleitend heißt es in diesem Antrag:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das erste Grundrecht unseres Grundgesetzes fordert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Alle staatliche Gewalt, also Gesetzgebung, Rechtsprechung, Re­gierung und Verwaltung hat die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Menschenwürde gilt lebenslang. Die Würde des Menschen verlangt die Anerkennung der Selbstbestimmung des Menschen bis zum Tode.

Dem Wunsch des Menschen, in Würde zu sterben, muss alle staatliche Gewalt entsprechen. Gesetzliche Bestimmungen, die diesem Grundsatz widersprechen oder ihn einschränken, sind zu ändern.“

Stöckel spricht so selbstverständlich von der „Würde des Menschen“ und von der „Verletzung der Würde“ durch die oben angeführten Paragraphen, daß es schon wundert, wie eine solche Grundgesetz­Verletzung über 50 Jahre unbeachtet bleiben konnte.

Was hier aber in der Tat deutlich wird, ist eine Uminterpretation unseres Grundgesetzes, die an die Substanz geht. Wenn es in der Präambel unseres Grundgesetzes heißt: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ...“, so war es bislang klar, daß sich die unantastbare, inhärente Würde des Menschen und damit seine Freiheit und sein Selbstbestimmungsrecht aus seiner Geschöpflichkeit und Gottesebenbildlichkeit abgeleitet haben.

Aufgrund des christlichen Glaubens (im gesamten Abendland) erkennen wir, daß die Herkunft des Menschen in Gott liegt. Deshalb entzieht sich die Frage seiner Herkunft und Zukunft seiner eigenen Verfügung.

Dieser Antrag der „Freidenker“ ist ein Angriff auf Gott und die dem Menschen innewohnende (inhärente) Würde!

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Schweiz: Recht zu sterben ?

Auf dem Hintergrund des Antrages des Schweizer Liberalen Marty an die Parlamentarische Versammlung des Europarates und der neuen Richtlinien der Schweizer Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat die Schweizer Bischofskonferenz an die Versammlung des Europarates einen offenen Brief gerichtet. Dort heißt es, daß die Bischöfe die Verantwortlichen eindringlich vor den weitreichenden Konsequenzen warnen.

„Die vordergründig menschenfreundliche Lösung der Beendigung von Schmerzen und Leiden durch die legale Beihilfe zum Suizid ist in höchstem Grade widersprüchlich. Sie setzt Menschen mit Behinderungen, chronischen Leiden, Schwerkranke und Sterbende, Alte und Gebrechliche unter einen enormen Druck, der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen und sich einer allgemeinen Praxis zu beugen.“ (Schweizer Bischofskonferenz, 4.3.2004)

Die Diskussion ist europaweit mit großer Heftigkeit entbrannt, und die Schweiz scheint dabei eine zentrale Rolle zu spielen. Nicht nur, daß es einen Sterbetourismus in die Schweiz gibt, sondern die von der SAMW herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen haben für andere Standesorganisationen der Ärzteschaft Modellcharakter.

In diesen Schweizer „Richtlinien“ wird von den tradierten Prinzipien in bedenklicher Weise abgewichen und die ärztliche „Beihilfe“ zum Suizid (Selbsttötung) eingeräumt.

Es ist ein eklatanter Bruch mit der hippo­kratischen Tradition und der herkömmlichen ärztlichen Ethik, wenn diese „Grundsätze“ offiziell werden.

Was in der ganzen Diskussion und mittlerweile in der Praxis gar nicht oder viel zu wenig bedacht wird, ist die Tatsache, daß Bezeichnungen wie „aktiv“ und „passiv“, „direkt“ und „indirekt“ die Sachverhalte nicht eindeutig benennen. Man kann heute sowohl „aktiv“ als auch passiv, sowohl „direkt“ als auch „indirekt“ auf den Tod eines Menschen abzielen. Von den Befürwortern der Euthanasie/Sterbehilfe wird immer wieder eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, ein „Recht auf Sterben“, ins Feld geführt. Man könnte zynisch einwenden, daß es noch nie gehört wurde, daß ein Mensch nicht gestorben sei. Alle Menschen müssen sterben.

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Österreich: Ablehnung genügt nicht

 

Die „Hospiz Österreich“ sowie zwei Nationalratsabgeordnete haben Anfang des Jahres in einem Pressegespräch ihr „klares Nein“ zur „aktiven“ Sterbehilfe betont. Das ist aber nach Auffassung der EEG nicht ausreichend (siehe unsere Publikationen und Artikel „Recht zu sterben?“ u. a.)

Richtig und unterstützenswert ist hingegen die Forderung, für eine optimale Sterbebegleitung und Schmerztherapie zu sorgen. Hierzu ist es ganz sicher wichtig, das Palliativ-Angebot auszudehnen. Kritisiert wurde auch, daß die „Familien­Hospizkarenz“ noch zwei „Schönheitsfehler“ habe. Die Regelung sei noch viel zu wenig bekannt und zum anderen würde in vielen Fällen eine finanzielle Sicherstellung der Karenznehmer fehlen.

Dankbar muß man auch Weihbischof Helmut Krätzl sein, der anläßlich eines Festgottesdienstes im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien deutliche Worte gefunden hat, als er sagte: „Was können wir uns künftig noch leisten, wenn moderne Medizin, wenn der Pflegestandard immer teuerer wird? Wen opfert man am ehesten, wenn Menschen in der Leistungsgesellschaft ohnehin zuerst nach ihrem Beitrag zum Bruttosozialprodukt bewertet werden? Wer hat noch Recht auf aufwendige Operationen? Wie wird man Altenbetreuung angesichts einer überalterten Gesellschaft finanzieren?“ Zu fragen sei auch, ob hinter Debatten um den „sanften Tod“ weniger der Respekt vor einem „würdigen Sterben“, sondern eher „wirtschaftliches Kalkül“ stehe. Danken muß man dem Herrn Weihbischof auch, daß er vor der pränatalen (vorgeburtlichen) Selektion warnte, als ein „Entscheid von Menschen über Wert und Unwert des Lebens“ zu bestimmen.

 

Vorträge zu den Themen

Euthanasie/Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

 

Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Pfarrgemeinde,

Ihren Hauskreis, Ihren Verein oder beliebige Zusammenkunft.

Kosten entstehen Ihnen keine.

 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter

Telefon 06201-2046 oder Fax 06201-23848

(Aus dem Ausland bitte Vorwahl 0049 voransetzen)

oder per e-Mail: post@aktion-leben.de

 

Wir kommen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

 

 

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Nachrichten aus aller Welt

England

Gängige Praxis

Ein englisches Gericht hat entschieden, daß eine Organentnahme bei Kindern ohne die Einwilligung der Eltern gesetzeswidrig ist. Das Ärzteblatt berichtet, daß nun bis zu 1.300 Kläger von Ärzten und Kliniken eine Entschädigung einfordern könnten. (Vgl. Deutsches Ärzteblatt, 29.3.2004)

 

Verhungern und Verdursten

In britischen Krankenhäusern würde Patienten bereits Nahrung und Flüssigkeit verweigert. Das berichtet die Lebensrechtsorganisation SPUC. (Vgl. Preston Today, 1.4.2004)

 

Vatikan

Lebenszeichen - Würde - Seele

In einer vatikanischen Verlautbarung heißt es: „Solange ein Mensch Lebenszeichen von sich gibt, stehen wir vor jemandem, der eine Seele besitzt und die ganze Würde einer Person.“ (Bischof Elio Sgreccia)

 

Holland

Lebenswunsch - Erklärung contra Patientenverfügung

Rund 5.000 Niederländer haben bisher eine „Lebenswunsch“-Erklärung unterzeichnet, mit der sie für sich selbst „Sterbehilfe“ verbindlich ablehnen. Hinzu kommen noch ca. 11.000 Niederländer, die im Besitz einer „Credo Card“ sind, deren Text weniger verbindlich ist. (Vgl. Tiroler Zeitung, 29.03.2004)

Wir empfehlen: Verwenden Sie unser Formular „Vorsorgliche Willensbekundung“. Sie können es kostenlos bei uns anfordern.

 

USA

Stammzellen enttäuschen

Mit eigenen Stammzellen (adulte Stammzellen) versucht man, Schäden z.B. nach einem Herzinfarkt auszubessern. Eine Studie an der Nationalen Universität von Seoul in Südkorea hat dazu geführt, daß dort keine Herztherapien mit Stammzellen mehr durchgeführt werden. Bei 7 von 20 Herzinfarkt-Patienten bildeten sich um den implantierten Koronargefäßersatz (Katheder) zur Offenhaltung der Arterien abnormale Wucherungen. (Vgl. The Guardian, 11.3.2004)

Zwei US-Studien (Tierversuche) haben den Erwartungen von Forschern auch einen Dämpfer versetzt, daß Stammzellen in Zukunft einmal „kaputte“ Herzen flicken können. „Nature“ berichtete, daß in beiden Studien die aus adultem Knochenmark gewonnenen Stammzellen im infarktgeschädigten Herz lebender Mäuse die erhofften Funktionen nicht über­ommen haben. Beide Gruppen berichteten, daß zum einen längst nicht alle Stammzellen überlebten. Zum anderen aber bildeten sich selbst die Stammzellen, welche die Transplantation überstanden, nicht zu Herzmuskelzellen aus, sondern reiften lediglich zu traditionellen Blutzellen heran. (Vgl. dpa, 22.3.2004)

 

Israel

Grünes Licht für´s Klonen

Israels Gesundheitsministerium will Grü­nes Licht für das „therapeutische“ Klo­nen geben. Israel ist bislang „führend“ im Bereich der embryonalen Stammzellforschung. (Vgl. Haaretz, 5.3.2004)

 

Schweiz

„Selbstmordtouristen“

Die Schweizer Behörden planen, gegen „Selbstmordtouristen“ vorzugehen. Diese reisen in die Schweiz, um in der Dignitas-Klinik in Zürich ihr Leben zu beenden. Künftig sollen Ausländer sechs Monate lang in der Schweiz ansässig sein, bevor sie für assistierten Selbstmord in Frage kommen. Im vergangenen Jahr „starben“ 91 Ausländer durch die „Hilfe“ von Dignitas. (Vgl. SPUC, 15.3.2004)

 

Österreich

Definition umstritten

Die Definition von „menschenwürdigem Sterben“ ist nach Meinung des evangelischen Theologen Körtner umstritten. So werfe „Therapieverzicht“ bei Sterbenden heikle ethische Fragen auf. (KNA, 16.4.2004)

Anmerkung: Herr Körtner sollte einmal über die sog. „Letzten Dinge“ nachdenken...

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Nachrichten ( aus Deutschland)

Bitte klonen?

Rund 42 Prozent der Deutschen würden sich angeblich Gewebe aus geklonten Embryonen einsetzen lassen. 52 Prozent möchten für sich in keinem Fall ein solches Gewebe nutzen. (Vgl. WELT, 23.2.2004)

 

„Zusammenarbeit“?

Die Bundesregierung will die Zusammen­arbeit mit Israel im Bereich der Biotechnologie in den kommenden fünf Jahren mit 50 Millionen Euro verstärken. Heute nennt man das Zusammenarbeit in biowissenschaftlicher und biomedizinischer Grundlagenforschung. (Vgl. KNA, 8.3.2004)

 

Steter Tropfen ...

Die rheinland-pfälzische Bioethik-Kommission hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, „aktive Sterbehilfe“ in Ausnahmen straffrei zu stellen. (vgl. KNA, 30.04.2004)

Anmerkung: Auch dieser Kommission gehört ein kath. Moraltheologe (Prof. Johannes Reiter, Mainz) als „Feigenblatt“ an. Was hilft es denn ein „Sondervotum“ abzugeben, wenn man glaubt, demokratisch, mehrheitlich über Unabstimmbares abstimmen zu können?

 

Bedenkenswert

Es gibt kein
menschen-un-würdiges Leben,
aber eine
menschen-un-würdige Behandlung
des Menschen.

 

 

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Organspende

Die Bundesärztekammer schlägt eine Änderung des 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetzes vor. Hintergrund sei der „Mangel“ an Spenderorganen. Die Werbung für Organspenderausweise, die Meldung von potenziellen Spendern durch die Krankenhäuser und die Bereitschaft von Pflegepersonal und Ärzten im System mitzuwirken, wird immer aggressiver betrieben. Eine Umfrage hat ergeben, daß in der Bevölkerung vor allem bezüglich des sog. Hirntodes große Ängste vorhanden sind. Die Information über Hirntod-Diagnostik, Organentnahme und Transplantation wird dagegen sehr oberflächlich betrieben.

Fordern Sie unser Heftchen an: Organspende - letzter Liebesdienst oder Euthanasie?

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Ehrlichkeit in der Diskussion ?

In einem beachtenswerten Artikel in der FAZ vom 27.4.04 schreibt Christian Geyer:

“Es gibt Debatten, die es offiziell gar nicht gibt. Sie werden aber trotzdem geführt: als verdeckte Debatten. Kein Politiker wird sich heute hinstellen und aktive Sterbehilfe als ökonomische Maßnahme zur Entlastung der Sozialsysteme fordern. Jeder sollte meinen: Die Angst vor den Folgen des Tabubruchs hält ihn von einer solchen Forderung ab.

Aber das ist höchstens die eine Seite der unterlassenen Forderung. Die andere Seite ist die, daß bestimmte Forderungen gar nicht erst ausdrücklich erhoben werden müssen, um sich vernehmbar zu machen. Sie stehen gleichsam stumm im Raume und erfüllen sich von selbst, wenn man Geduld hat und die Zeit für sie arbeiten läßt.”

Von dem von uns auch immer wieder aufgegriffenen Problem sog. “aktiver” oder “passiver” Sterbehilfe schreibt er:

“So herrscht heute noch immer eine Begriffsverwirrung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe, die die fundamentale Unterscheidung zwischen Sterbenlassen und Töten verschwimmen läßt. ... Wer ein Atemgerät bei einem Sterbenden abstellt, handelt nach den Kriterien des Rechts im Sinne der passiven Sterbehilfe, auch wenn er faktisch aktiv ist.”

Wir empfehlen Ihnen, hierzu unser Infomaterial anzufordern, z.B. das EEG-Dokument Aktive-Passive Euthanasie oder unsere kom­plette EEG-Infomappe.

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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Gründe, die gegen eine Patientenverfügung sprechen:

>

Sie kommt ursprünglich aus der Euthanasiebewegung.

>

Sie wird ausgerechnet in Zeiten knapper Kassen propagiert.

>

Sie suggeriert eine Autonomie des Patienten, die es gar nicht gibt.

>

Sie bezieht sich auf Situationen, die zeitlich vor der eigentlichen Sterbephase liegen.

>

Sie kann im voraus die tatsächliche Lage nicht überblicken. - Sie wiegt die Menschen in falscher “Sicherheit”.

>

Sie kann nur allgemein formuliert werden und ist gefährlich, weil sie ihrem Wesen nach nicht Hilfe beim Sterben, sondern Hilfe zum Sterben ist!

>

Behandlungsverzicht, Behandlungsabbruch, Einstellung von künstlicher Ernährung usw. in Tötungsabsicht sind niemandem und niemals gestattet.

>

Gott ist allein der Herr über Leben und Tod!

 

Gründe für das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht:

>

Sie bevollmächtigt eine oder mehrere Personen des Vertrauens in konkreten medizinischen und pflegerischen Situationen im Sinne des Patienten zu entscheiden und die Durchführung zu überwachen.

>

Sie gibt dem Bevollmächtigten Anweisung, eine angemessene Behandlung und Pflege zu gewährleisten.

>

Sie ist rechtlich bindend!

 

Aus vorgenannten Gründen empfehlen wir die von uns erstellte “Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege” mit einer Vorsorgevollmacht und Benachrichtigungskärtchen.

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Scheinheilig

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) beklagte in einer Presseerklärung, daß in Deutschland Millionen Euro öffentlicher Gelder ausgegeben werden, um „werdendes Leben“ fremdbestimmt zu töten. Scheinheilig sagen sie, daß nach deutschem Recht das „noch nicht rechtsfähige Menschlein“ nicht gefragt werden könne, ob es sterben wolle.

Völlig anders sieht die DGHS die Tötung verlöschenden Lebens, wenn der Mensch z. B. per Patientenverfügung einen Sterbewunsch äußern würde. Der Staat hätte nach DGHS-Auffassung sogar die Pflicht, z. B. nach vorhergehender Beratung (siehe Schwangerschaftskonfliktberatung), Gesetze und Durchführungsbestimmungen für eine Erlaubnis der Tötung auf Verlangen zu erwirken 

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Sterblichkeit - ein Auslaufmodell?

Ist es noch eine Selbstverständlichkeit, daß alle Menschen sterben müssen? Unterstützt mit Milliarden Euro und Dollar arbeiten Genetiker an der Unsterblichkeit. Natürlich meinen wir hier nicht die Unsterblichkeit der Seele. Die Fortschritte in Medizin und For­schung sind so ungeheuer, daß man sich seines leiblichen Todes nicht mehr sicher sein kann. Interessant ist, daß für solche Programme offensichtlich das Geld da ist, während es zunehmend mehr für die wichtigsten Dinge, auch für ein Sterben in Würde, fehlt.

Zu diesem Thema bieten wir einen Vortrag an. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an (0049)-(0)6201-2046 oder fragen Sie per e-Mail an: post@aktion-leben.de.

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Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

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