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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 19

Aus dem Inhalt:

Sterbehilfe Österreich - „Umschwiegen“?
Korea - Passiv oder aktiv?
DGHS beklagt „Grauzone des Sterbens“

Die Früchte der Abtreibung

Die Schweiz -Vorbild für Europa ?

Nachrichten aus aller Welt

Nachrichten aus Deutschland

Sondernahrung - Genußmittel?

Verhungern und Verdursten

Tödliches Konzept
Organspende / Transplantation

 

Liebe Leser,

es wird immer deutlicher, was so mancher Leser unseres Rundbriefes in Deutschland, Österreich und in der Schweiz nicht glauben mochte.

Die Euthanasie/Sterbehilfe steht nicht nur vor der Türe. Die spektakulären Fälle in der Vergangenheit z.B. von Prof. Hackethal (Deutschland), im Krankenhaus Lainz (Österreich) und andere dienten schon vor Jahren zur Popularisierung der Euthana­sie/Sterbehilfe. Und wer es noch nicht glauben möchte, die Propagierung der „Patientenverfügung“ (in den USA „living will“ genannt) ebenso.

Es erreichen uns täglich erschreckende Nachrichten. Immer ungenierter spricht man diese Fragen an und stellt Forderungen an die Gesetzgeber, weil angeblich alle oder viele es schon tun, die nicht kriminalisiert werden dürften.

Schmerzlich ist, wenn Kirchenvertreter nicht mehr wissen, was sie auslösen, wenn sie nur noch Minimalforderungen stellen - z.B. keine „aktive Sterbehilfe“ - und Augen und Ohren verschließen vor dem, was man „passive Sterbehilfe“ nennt.

Regelmäßige Leser unseres EEG-Rundbriefes machen sich keine Illusionen, sie können persönliche Schlüsse aus den Berichten und Meldungen ziehen, sie sind informiert. Denn wir sind oder werden alle von diesen Entwicklungen betroffen.

Walter Ramm

 

P.S.:   Um zwei Dinge bitte ich Sie: Bitte die „übernatürliche“ und die „natürliche“ Vorsorge nicht vergessen! Vor allem das Gebet! Zur „natürlichen“ Vorsorge gehört auch Ihre Spende - und sei sie auch noch so klein - damit wir diese wichtige Informationsarbeit leisten können.

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Sterbehilfe

Österreich - „Umschwiegen“?

Für eine offene Auseinandersetzung mit dem Tabuthema Tod und Sterben sprach sich der steirische Altbischof Johann Weber aus. Das Thema werde in den Medien „umschwiegen“. An den Tod zu denken, gehöre zur geistigen Zurechnungsfähigkeit. Der Altbischof warnte davor, alte und kranke Menschen nur als Kostenfaktor zu sehen. (Vgl. Pro Life Info, 31.10.2003.)

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Korea - Passiv oder aktiv?

Nach Eingeständnissen der Ärzteschaft ist in Korea die „passive Euthanasie“ - in Form des Abbruchs der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit - im Land weit verbreitet. Versorgungsabbruch auf Anfrage der Familie ist seit 2001 erlaubt. (Vgl. The Korea Times, 2.10.03.)

Anmerkung: Man versteht heute weltweit etwas anderes unter „passiver Euthanasie/Sterbehilfe“ als man das in der klassischen Moral verstanden hat. Leider haben das viele Kirchenvertreter noch nicht verstanden.

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DGHS beklagt „Grauzone des Sterbens“

Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS) setzt sich für legale Euthana­sie/Sterbehilfe ein und beklagt in Deutschland „einen Grauzonenbereich des Sterbens“:  „Kein Mensch weiß, wie oft Patienten in Deutschland mit starken Opiaten und Morphinen zum vorzeitigen Tod gebracht werden. Kein Mensch weiß, wie viele jener Patienten, die hierzulande mithilfe von passiver Sterbehilfe (...) oder terminaler Sedierung gestorben sind, diese Hilfe tatsächlich wollten.“ Weiter wird scheinheilig gefragt: „Wie viele Menschen müssen noch in diesem Grauzonenbereich sterben, wie viele Tragödien müssen sich noch abspielen, ehe die Bundesregierung hier endlich Handlungsbedarf sieht?“ (Vgl. DGHS, 2.10.03.)

Anmerkung: Die Strategie ist ähnlich wie bei der Einführung der Abtreibungstötung Anfang der 70er Jahre.  Und in der Tat könnte das Abtreibungsstrafrecht (§ 218 StGB) Pate stehen. Heute kann kaum jemand noch  unterscheiden, daß „rechtswidrig und straffrei“ zwar nicht als Tatbestand gilt, aber ein Rechtsverstoß bleibt..

In der Praxis bedeutet Euthanasie - irreführend auch als Sterbehilfe bezeichnet - getötet werden, egal, ob ein Gesetz aktive oder „nur“ passive Euthanasie/Sterbehilfe akzeptiert!

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Die Früchte der Abtreibung

Wen wundert es bei dem rasanten Verfall der Ethik allgemein und speziell in der Medizin und Forschung, daß die europäischen Ärzte sich zunehmend dafür entscheiden, den Tod von unheilbar Kranken zu beschleunigen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Medizinjournals „The Lancet“. Man untersuchte 20.000 Todesfälle europaweit und stellte fest, daß bei vielen der Todesfälle durch Entzug von lebensverlängernden Behandlungen oder Verabreichung zu hoher Dosis von Schmerz­mitteln der Tod beschleunigt wurde.

In der Schweiz waren solche „lebensbeendende“ Entscheidungen die Erklärung für 51 % aller Todesfälle. Damit hat die Schweiz den Spitzenplatz in Europa. Wen wundert es, gibt es in der Schweiz vier „Sterbehilfe-Organisationen“ und sicherlich, durch deren Aktivitäten ausgelöst, eine zunehmende Bereitschaft für eine wie auch immer geartete „Sterbehilfe“. Nach dieser Studie hatte Italien mit 23 % in Europa die niedrigste Rate.

Die Legalisierung oder Teil-Legalisierung der „Sterbehilfe“ wird das Leben abwerten und den kranken und alten Menschen suggerieren, ihr Leben sei wertlos, sie seien nur eine Belastung.

In der unseligen NS-Zeit sprach man von „Ballastexistenzen“. Wird nicht bereits jetzt schon indirekt, manchmal sogar sehr direkt, Druck ausgeübt? Alleine schon die Tatsache, daß täglich öffentlich darüber gesprochen wird, daß unser ganzes Sozial- und Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht, bedeutet Druck. Muß man nicht schon ein schlechtes Gewissen bekommen, überhaupt einen Arzt aufzusuchen? Zum Jahresende müßte in Deutschland jeder 5. Kassenarzt Patienten abweisen, heißt es, weil sein Kontingent ausgeschöpft sei.

Wir haben die Sicherheit unseres gesamten Sozialwesens verhütet oder abgetrieben. „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen!“

Was bleibt?   Die unsere Renten sichern sollten, haben wir abgetrieben.
  Die unsere Versicherung im Krankheitsfall erbringen sollten, haben wir abgetrieben.

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Die Schweiz - Vorbild für Europa ?

Wie lange ist die Halbwertzeit (Verfall) von ärztlichen Richtlinien zur Sterbebegleitung in Europa? In Deutschland wurde die letzte „Richtlinie zur Sterbehilfe“ am 11. September 1998 verabschiedet, nachdem ihre Vorgängerin ganze 5 Jahre (seit 1993) in Kraft war.

In der Schweiz sieht es ähnlich aus. 1996 verabschiedete die „Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften“ (SAMW) eine Richtlinie zur Sterbehilfe, die im Jahre 2001 bereits „aktualisiert“ wurde und derzeit, nach knapp 3 Jahren, schon wieder fortgeschrieben werden soll. Nun könnte man sagen, das sei eine Schweizer Angelegenheit. Aber man muß wissen, daß sich die deutsche Richtlinie und vermutlich auch die anderer Länder im Wesentlichen an die Schweizer Richtlinie angepaßt hat. Deshalb scheint die Frage berechtigt: „Was erwartet uns jetzt?“

Im Deutschen Ärzteblatt (17.10.2003) wird zur Lage in der Schweiz nüchtern analysiert: In den nächsten Jahren werde die Anzahl älterer, „vor allem hochbetagter Personen“ deutlich ansteigen), heißt es in der Präambel der Richtlinien. Dies geschehe in einer Zeit des „Wandels traditioneller Familienstrukturen, in einer Zeit, in der sich die Wertvorstellungen stark verändern und der individuellen Autonomie eine immer größere Bedeutung zukommt, in einer Zeit auch mit steigenden Gesundheitskosten“. Kostenanreizsysteme wie Fallpauschalen könnten dazu führen, daß ältere Menschen „frühzeitig aus einem Spital in eine Institution der Langzeitpflege oder nach Hause entlassen werden, ohne daß die notwendigen medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen abgeschlossen sind“. (Anmerkung: Nur in der Schweiz?)

Ist es Zynismus, wenn es in den Richtlinien heißt, der Autonomie der älteren Personen solle ein zentraler Stellenwert eingeräumt werden, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Natürlich mit der Empfehlung, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Ein „externer, in diesen Fragen speziell kompetenter Arzt“ soll beim Suizid (Assistierter Selbstmord) hinzugezogen werden, empfiehlt die Richtlinie. Das Personal der Institutionen (Alten- und Pflegeheime) soll aus „Rücksichtnahme auf die übrigen Bewohner nicht an der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizides mitwirken“. Pflegeheime oder Krankenhäuser sollten dafür sorgen, „daß nach Durchführung eines Suizides eine angemessene Begleitung und Betreuung der zurückbleibenden Mitbewohner, der Angehörigen sowie des Personals gewährleistet ist“. Man scheint wirklich an alles gedacht zu haben.

Zu kurz gedacht:

Die Krankenkassen kalkulierten früher: Eine Abtreibungstötung ist billiger als eine Entbindung mit  Vor- und Nachsorge. Heute nun fehlen die Beitragszahler.

 

Vorträge zu den Themen

Euthanasie/Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

 

Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Pfarrgemeinde,

Ihren Hauskreis, Ihren Verein oder beliebige Zusammenkunft.

Kosten entstehen Ihnen keine.

 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter

Telefon 06201-2046 oder Fax 06201-23848

(Aus dem Ausland bitte Vorwahl 0049 voransetzen)

oder per e-Mail: post@aktion-leben.de

 

Wir kommen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

 

 

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Nachrichten aus aller Welt

Spanien- Für Euthanasie/Sterbehilfe

Angeblich befürworten sechs von zehn Ärzten in Spanien Euthanasie/Sterbehilfe. 31,4 % der Ärzte seien für „Hilfe zum Selbstmord von einem Mediziner“. (Vgl. KNA, 6.10.03.)

 

Frankreich - Erneuter Vorstoß für Euthanasie/Sterbehilfe

Die Diskussion um Euthanasie/Sterbehilfe hat sich auch in Frankreich wieder verstärkt.

Der Präsident der französischen nationalen Ethik-Kommission hat sich einerseits gegen die Legalisierung von Euthanasie/Sterbehilfe ausgesprochen, andererseits müsse einem ernsthaft geäußerten Sterbewunsch nachgegangen werden. Euthanasie/Sterbehilfe muß nach Ansicht des Präsidenten ein Gesetzesverstoß bleiben. (Vgl. KNA, 22.10. 03.)

 

Europa / EU

Vorstoß

Bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Ende September 2003 wollten vor allem drei Mitgliedstaaten (Schweiz, Niederlande und Belgien) einen Vorstoß unternehmen, die „aktive“ Euthanasie/Sterbehilfe europaweit zuzulassen. (Vgl. CDL, 29.9.03.)

 

Vertagt

Der Sozialausschuß des Europarates hat die vorgenannte äußerst umstrittene Debatte um eine mögliche Legalisierung der Sterbehilfe erneut verschoben. Der Ausschuß will sich nun am 16.1.2004 beraten.

Die 45 Mitgliedstaaten des Europarates sollen aufgrund eines Antrages eines Schweizer liberalen Abgeordneten aufgerufen werden, sog. „aktive Sterbehilfe“ in Aussicht zu stellen. Bisher wurde sie immer strikt abgelehnt. (Vgl. KNA, 21.11.03.)

 

Warnung - Holland als Modell für Europa?

Die Deutsche Hospiz-Stiftung warnt in einer Presseerklärung vor europaweiter Legalisierung der Euthanasie/Sterbehilfe. Sie schätzt, daß jedes Jahr 100.000 Menschen durch „aktive Euthanasie“ getötet werden könnten.

Eine neue Studie in Holland belegt, daß dort jedes Jahr ca. 900 Menschen auch ohne ihr Verlangen getötet werden. In 38 % der Fälle, bestätigen Ärzte, geschehe das auf Betreiben der Angehörigen. In 30 % wird den Schwerstkranken einfach der Wunsch nach Euthana­sie/Sterbehilfe unterstellt. (Vgl. Hospiz-Stiftung, 18.11.03.)

 

Schweiz - Ermittlung in Sterbehilfe-Klinik

In Zürich sind Ermittlungen in einer Dignitas-Klinik eingeleitet worden. Untersucht werden die Todesfälle von drei Ausländern, die nicht im letzten Stadium erkrankt waren. (Vgl. SPUC, 24.11.03.)

Was man heute bereits Eltern mit behinderten Kindern sagt, das wird man bald auch einem schwerkranken Patienten sagen: „Du bist selbst schuld. Du könntest ja den Freitod wählen. Du könntest Dich selbst von Deinem Leiden erlösen!“ - Selbstbestimmungsrecht?

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Nachrichten ( aus Deutschland)

Hospizinitiative OMEGA, Bocholt:

„Wir lehnen den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ausnahmslos ab.“

„In unserem Hospiz kann niemand betreut werden, dessen Angehörige, Bekannte oder Betreuer auf solche Entzugsmaßnahmen bestehen. Es widerspricht den Grundsätzen eines Sterbens in Würde, einen sterbenden Menschen buchstäblich verdursten oder verhungern zu lassen.“ (Vgl. BioSkop, 9.9.03.)

 

Patientenverfügung

Jetzt bestätigte auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), daß die Patientenverfügung auf frühzeitigen Tod gerichtet ist.

Sie kündigte an, eine Rechtsgrundlage für Patientenverfügungen zu schaffen. Diese solle es jedem erlauben, für sich lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen. (Vgl. KNA, 5.10.03.) Böse, wer da an Geld denkt.

 

Schmerztherapie

Mediziner der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie haben davor gewarnt, bei der Behandlung sterbenskranker Menschen auf Morphine und deren synthetische Abkömmlinge zu verzichten.

Diese Schmerzmittel hätten bei korrekter therapeutischer Anwendung keine lebensverkürzende Wirkung. In einer fachgerechten Schmerztherapie müsse es deshalb darum gehen, den Patienten gerade in der letzten Lebensphase die Kraft für die wichtigen Dinge zu geben. (Vgl. KNA, 7.10.03.)

Den Kindern nicht zur Last fallen?

Wir wollen es ganz deutlich sagen: Die alten Eltern haben das Recht, liebevoll versorgt zu werden! Die Kinder haben nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten die Pflicht, sich um die Eltern zu kümmern.

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Sondernahrung - Genußmittel?

„Verhungern in Deutschland - so ist ein Artikel in der „Neuen Solidarität“ überschrieben. „Es ist wirklich unglaublich - heimlich, still und leise hat das Finanzministerium im Zuge der Gesundheitsreform den Mehrwertsteuersatz für Sondennahrung von bisher 7 % auf 16 % angehoben. Seit dem 1. Juli ist Sondennahrung kein Lebensmittel mehr, sondern ein Genußgetränk! So als wäre es Cola!

Dabei ist Sondennahrung für viele Patienten überlebensnotwendig, weil sie sich nicht anders ernähren können. ... Diese Regierung tritt schwerkranke Patienten mit Füßen. Welche verheerenden Auswirkungen hatten denn die letzten Gesundheitsreformen gerade für diese Patientengruppen? Ihre Versorgung wurde verschlechtert, und mit Verweis auf die knappen Kassen wurden die Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie eingeschränkt.

Deutschen Politikern scheint es egal zu sein, wenn durch ihre Politik Kranke sterben, alte Menschen in Pflege- und Altenheimen schlimmer als Vieh gehalten werden.

Warum werden bei uns Tiere besser behandelt als Kranke und Alte? Wäre es den Politikern am liebsten, wenn diese Patienten gleich gar keine Kosten mehr verursachen würden? Wenn sie aufgrund der schlechten Versorgung nach der Todesspritze fragen würden?“ (Vgl. Neue Solidarität, 8.10.03.)

Anmerkung: Genau das tut man, indem man den Bürgern empfiehlt, eine „Patientenverfügung“ zu unterschreiben. Auch die Kirchen empfehlen dies ihren Gläubigen.

Zu diesem Thema „Patientenverfügung“ können Sie Infomaterialien (auch Kassetten) mit beigefügter Rückantwortkarte bestellen. Außerdem bieten wir Vorträge zu den Themen Euthanasie/Sterbehilfe, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 06201-2046, Fax 06201-23848 oder per E-Mail: post@aktion-leben.de.

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England -Verhungern und Verdursten

Die Gesellschaft für Freiwillige Euthana­sie/Sterbehilfe hat einen Gesetzesentwurf in England begrüßt, der sich für „passive Euthanasie“ ausspricht. Zwar hat sich die britische Regierung gegen „aktive“ Euthana­sie/Sterbehilfe ausgesprochen, aber bei Annahme durch das Parlament würde der Gesetzentwurf zur Freigabe der „passiven“ Euthanasie im kommenden Jahr in Kraft treten. Dann könnten Patienten durch Versorgungsabbruch getötet werden. Dies beinhaltet die Erlaubnis zur „passiven“ Euthanasie/Sterbehilfe einschließlich des Abbruchs der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr mit dem Ziel, das Leben einer Person zu beenden, mit oder ohne vorheriges Verlangen des Patienten.

Ärzte oder Pfleger wären zur Mitwirkung bei der Tötung geistig und körperlich Schwacher durch Verhungern und Verdursten gezwungen. Sie müßten ansonsten aus ihrem Beruf ausscheiden, schreibt die führende Kolumnistin Melanie Phillips. (Vgl. SPUC, 13.11.03.)

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Tödliches Konzept

Stadt in Florida untersagte Konzert mit Selbsttötung

Die Stadtverwaltung von St. Petersburg in Florida/USA erließ Ende September eine Verordnung gegen die geplante Selbsttötung eines Fans der Rockgruppe „Hell on Earth“ (Hölle auf Erden). Diesen öffentlichen Suizid hatte die Band zuvor auf ihrer Internetseite angekündigt. Den Selbstmord wollte die Band zwar nur vor einem ausgewählten Publikum zeigen, eine Übertragung ins Internet war jedoch auch geplant.

Daraufhin erließ die Stadtverwaltung von St. Petersburg in einer Sondersitzung eine Verordnung, die Selbstmorde bei öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Desweiteren wurde eine gerichtliche Verfügung gegen die Band erwogen.

Die Band war bereits zuvor mit extremen Aktionen bekannt geworden: Z.B. wurden tote Ratten in einen Mixer gegeben und später ins Publikum verteilt. (Vgl. Tiroler Tageszeitung 29.09.03)

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Organspende/Transplantation?

Schwein gehabt ?

Auch in Deutschland gibt es seit Anfang des Jahres geklonte Schweine, die genetisch so verändert wurden (transgene Schweine), daß sie als Organspender für den Menschen (Xenotransplantation) geeignet sein sollen. Ein großes Problem ist indes noch die mögliche Übertragung von Viren und Bakterien vom Schwein auf den Patienten. Frage ist jedoch auch noch, ob das Schweineherz den aufrechten Gang verträgt. (Vgl. netzeitung.de, 25.11.03.)

Anmerkung: Nach neuesten Informationen sollen diese geklonten Schweine zwischenzeitlich verstorben sein.

 

Rein - Raus

Was im Tierversuch bereits geklappt hat, soll schon in drei Jahren auch beim Menschen funktionieren: Nachwuchs in einer verpflanzten Gebärmutter (ähnlich wird auch mit Eierstöcken experimentiert). Bis zu 4 % der unfruchtbaren Frauen könne so geholfen werden, Kinder zu bekommen.

Weil das Immunsystem der Empfängerin ständig mit Medikamenten unterdrückt werden müsse, könnte die transplantierte Gebärmutter nach erfülltem Kinderwunsch wieder entfernt werden. (Vgl. netzeitung.de, 25.11.03.)

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Aufklärung ist wichtig !

Zum Thema „Organspende/Transplantation“ bieten wir eine kostenlose Broschüre zum Verteilen an: „Organspende - letzter Liebesdienst oder Euthanasie?“ Sie können diese mit der beiliegenden Bestellkarte in beliebiger Menge anfordern.

 

Selbstbestimmtes assistiertes Sterben:

 

Wenn Ärzte solches Begehren aus Gewissensgründen ablehnen,

hat dies Konsequenzen, die - wie bei der Abtreibungstötung deutlich wurde -

 einem Berufsverbot gleichkommen.

 

Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung?

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Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

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