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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 18

Aus dem Inhalt:

Christliche Patientenverfügung

Aktive Sterbehilfe (1)

Manipulation medizinischer Begriffe

Nachrichten aus aller Welt

Nachrichten aus Deutschland

Aktive Sterbehilfe (2)

Gentherapie - mehr als gefährlich

Sterben - Kein Thema für Altersheime ?
Lüge - Meineid - Statistik

 

Liebe Leser,

Es gibt eine natürliche und eine übernatürliche Vorsorge.

Zur natürlichen - vernünftigen - Vorsorge gehört, daß man seine Angelegenheiten in einem Testament regelt, damit es nach dem Tode nicht zu Streitigkeiten der Erben kommt. Es gehört auch dazu, daß man, wenn man älter wird, einer Vertrauensperson per Vollmacht (z. B. Bankvollmacht) seine Geldgeschäfte anvertraut.

Woran viele aber gar nicht denken, einer Vertrauensperson eine Vorsorge-Vollmacht für Unfall, Krankheit und Alter zu erteilen. Das trifft auch schon in jüngeren Jahren zu. Der Bevollmächtigte kann dann, wenn einem selbst das aus irgendeinem Grunde nicht mehr möglich ist, in med. und pflegerischen Fragen Auskunft einholen und Entscheidungen treffen. Damit kann man einer Fremdbestimmung, z. B. eines Vormundschaftsgerichtes, zuvorkommen.

Es sei nochmals daran erinnert, daß wir Infos und eine Mustervollmacht bereithalten, die Sie kostenlos bei uns beziehen können.

Bei alledem sollte man eine übernatürliche Vorsorge nicht vergessen. Das ist ein bewußtes Leben als Christ, der sich durch Gebet und Empfang der Sakramente auf seine Sterbestunde, der wichtigsten Stunde seines Lebens, vorbereitet und sich stets bewußt ist, daß Gott, der Herr über Leben und Tod, uns jederzeit abrufen kann.

Walter Ramm

 

P.S.: Infos und Vordrucke können Sie bei uns abrufen. Bitte helfen Sie uns durch Ihr Gebet und Ihre Spende, unsere Aufgabe zu erfüllen.

 

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Christliche Patientenverfügung

Seit der ersten Veröffentlichung 1999 „erfreute“ sie sich einer großen Nachfrage. Da sie allgemein heftig kritisiert wurde, hat man eine 2. Auflage im Februar 2003 herausgebracht.

Schon im Vorwort von Kardinal Lehmann und Präses Kock wird viel gefaselt von christlichem Gedankengut und christlicher Sterbebegleitung. In den gesamten Texten wird jedoch nichts von einer übernatürlichen Vorsorge, auch nicht von der Sterbestunde als der wichtigsten Stunde unseres Lebens gesagt, nichts von Sündenvergebung in der Beichte oder durch das Sterbesakrament, der „letzten Ölung“, wie sie früher genannt wurde. Dafür wird in der Christlichen Patientenverfügung ständig der Eindruck erweckt: „Wir kommen alle, alle in den Himmel!“

 

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Aktive Sterbehilfe (1)

Aktiv geförderte Sterbehilfe

Beim 106. Deutschen Ärztetag im Mai 2003 in Köln nannte es die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Ursula Auerswald erschreckend, daß in einer Umfrage 48 % der Ärzte der aktiven Sterbehilfe zustimmten.

So verlangten die Delegierten mit Blick auf die derzeitige Einführung des neuen Vergütungssystems in Krankenhäusern und die dadurch schnellere Verlegung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihre häusliche Umgebung leistungsfähige ambulante Strukturen als  dringend notwendig.

Anmerkung: Das sind alles Entwicklungen, die der Euthanasie/Sterbehilfe Vorschub leisten. Durch die Verlagerung schwerstkranker Patienten in die häusliche Pflege sind viele Angehörigen überfordert, sodaß bei ihnen der Wunsch nach Euthanasie aufkommen kann.

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Nein zur „aktiven“-Sterbehilfe

Die ungarischen Kirchen haben das Nein des Verfassungsgerichts zur „aktiven“ Sterbehilfe einhellig begrüßt. Das ungarische Verfassungsgericht hatte eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe abgelehnt. Die aktuelle Situation sei nicht verfassungswidrig. Seit 1997 erlaubt ein ungarisches Gesetz unheilbar Kranken, unter „strengen Auflagen“ lebensverlängernde medizinische Maßnahmen abzulehnen. Bei einer Umfrage im Januar hatten sich zwei Drittel der Ungarn für eine Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. (Vgl. KNA, 29.4.2003)

Anmerkung: Leider wird auch dort, wie fast überall, nicht zur Kenntnis genommen, daß sog. „passive“-Sterbehilfe oft sehr „aktiv“ ist. Man muß immer wieder darauf hinweisen. Es genügt leider nicht „nur“ gegen „aktive“-Sterbehilfe zu sein. Auch Ungarn scheint sich langsam auf „europäisches Niveau“ hin zu bewegen.

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Manipulation medizinischer Begriffe

Der folgende Text ist ein Auszug aus einer Veröffentlichung in „The catholic World Report“ vom März 2001. Amerikanische Bischöfe und Fachleute aus Medizin und Philosophie  nehmen hierin Stellung zur Ansprache des Papstes am 29.8.2000 auf dem XVIII. Internationalen Kongreß für Organtransplantation.

Die Akzeptanz der Kriterien für „Hirntod” derer, die wenig oder gar keinen Zugriff zur Kritik  medizinischer Artikel haben, ist verständlich. Andererseits hat jeder Arzt Zugang zur Literatur und kann diese auch lesen. In vielen Artikeln über „Hirntod” werden Begriffe - wie Stillstand der Funktion, Funktionen, Funktionieren, Zerstörung und Tod - austauschbar angewendet.

 

Völliger Stillstand?

Ja, es trifft zu, wenn der Tod eingetreten ist, stehen alle Funktionen still. Das Gegenteil trifft nicht zu. Ein Stillstand des Funktionierens zeigt nur „Untätigkeit” an. Es bedeutet nicht, daß die Funktion oder die Funktionen nicht mehr existieren und noch viel weniger, daß das Gehirn oder irgendein Teil des Gehirns zerstört wurde. Wie kann also der Stillstand der Funktion als mit dem Tod identisch oder ihm gleichbedeutend ausgelegt werden?

Papst Johannes Paul II. sagt: „... die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm). Das erachtet man schließlich als Beweis für den definitiven Verlust der integrativen Fähigkeit des individuellen Organismus.“

Bemerkenswert ist, daß die Sprache, die Papst Johannes Paul II. hier gebraucht, sich sehr unterscheidet von der Formulierung „Stillstand der Funktion”.  Die vom Papst aufgestellte Forderung ist „die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm)”. Das Kriterium „Einstellung jeglicher Hirntätigkeit” ist schärfer als “Stillstand der Funktion.”

 

Jegliche Unsicherheit ausschließen

Damit ein Arzt die moralische Gewißheit hat, daß die „vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit” eingetreten ist, müßte der Blutkreislauf und die Atmung in dem Maße enden, daß Großhirn, Kleinhirn und der Hirnstamm zerstört wären. Das bedeutet, der Arzt müßte nicht nur wissen, daß das Gehirn jede Tätigkeit eingestellt hat, sondern auch, daß es diese niemals wieder gewinnen würde. Beim gegenwärtigen Stand der medizinischen Forschung können wir nicht sicher sein, ob das Gehirn seine Funktion nicht doch wiedererlangt, solange es, organisch intakt, noch vorhanden ist.

 

In dubio pro vita

Und zweifellos sollte in einer Angelegenheit von Leben  und Tod jede bleibende Ungewißheit zugunsten des Lebens ausgelegt werden.

Der Heilige Vater erklärt, daß es eine „moralische Gewißheit” für eine ethisch korrekte Handlungsweise geben muß. Der Heilige Vater lehrt klar, daß “lebensnotwendige Organe, die einzeln im Körper vorkommen, nur nach dem Tod entnommen werden können - das bedeutet, aus dem Körper eines eindeutig Toten.”

„Im Hinblick auf die heute zur Feststellung des Todes gebräuchlichen Parameter - Anzeichen von Hirntätigkeit ...“ Der Papst bezieht sich auf „Anzeichen von Hirntätigkeit“. Obwohl das Problem auf Sprachunterschiede zurückgeführt werden könnte, müssen wir darauf aufmerksam machen, daß es keine allgemeine Akzeptanz für „Anzeichen von Hirntätigkeit“ gibt, soweit sie die Definition des Todes betreffen.

In einer Ansprache mit dem Titel „Hirntod & Euthanasie” bemerkt Dr. Josef Seifert: „Wir müssen uns auch an den empirischen Nachweis über die Unsicherheit unseres Wissens betreffs des Todeszeitpunkts erinnern. Denken Sie an die Erfahrungen des ‘Lebens nach dem Tod‘ von Leuten, die für klinisch tot erklärt wurden und noch alle möglichen Erfahrungen bezüglich ihres Körpers hatten. Könnten hirntote Personen nicht vor dem tatsächlichen Tod in einem ähnlichen Zustand sein? Die Vorgänge der Organernte basieren auf der Annahme, daß das Todesereignis vor einem bestimmten Moment eingetreten ist und von der Ärzteschaft (mit Gewißheit) bestimmt werden kann, bevor das natürliche Phänomen des Todes mit all seinen eindeutigen Zeichen eingesetzt hat.”

 

Nicht zu früh für tot erklären!

Dr. Seifert fährt fort: „Zum Tod im klassischen Sinn gehört nicht nur der irreversible Herz-Lungen-Stillstand, sondern auch viele andere praktisch zweifelsfreie Zeichen: vom Stillstand aller vitalen Funktionen über die Todeskälte bis zur Leichenstarre und der eigentlichen Zersetzung des Körpers. Selbst wenn man mit dem ‘Ganzkörpertod‘ konfrontiert ist, sollte man mit der Sektion einer Leiche nach dem Einsetzen des tatsächlichen Todes noch einige Zeit warten.

Jemanden für tot zu erklären, wenn die ersten zweifellosen Zeichen des Todes eingesetzt haben, ist nicht vermessen. Anmaßend jedoch ist es, wenn man den Eintritt des Todes anhand einer Reihe von wissenschaftlichen Tatsachen und Theorien bezüglich des Teils an Körpergewebe, das in der Person enthalten ist, bestimmt, während der Körper als Ganzes noch lebt.”

 

Der vollständige Text in deutscher Übersetzung kann bei uns angefordert werden.

 

„Irreversibilität“ (Unumkehrbarkeit) als solche ist kein empirischer Begriff, sie kann nicht durch Erfahrung bestimmt werden.

 

Vorträge zu den Themen

Euthanasie/Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

 

Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihre Pfarrgemeinde,

Ihren Hauskreis, Ihren Verein oder beliebige Zusammenkunft.

Kosten entstehen Ihnen keine.

 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter

Telefon 06201-2046 oder Fax 06201-23848

(Aus dem Ausland bitte Vorwahl 0049 voransetzen)

oder per e-Mail: post@aktion-leben.de

 

Wir kommen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

 

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Nachrichten aus aller Welt

Eid

„Die finnischen Ärzte haben eindeutig Angst davor, vom Gesetzgeber gezwungen zu werden, Behandlungen durchzuführen, die sie mit ihrem Berufseid und mit ihren ethischen Grundsätzen nicht vereinbaren können“, zitiert das „Deutsche Ärzteblatt“ einen Sprecher des finnischen Ärzteverbandes. In Finnland schwören Ärzte seit kurzem wieder ihren traditionellen Eid. (Vgl. Deutsches Ärztblatt, 25.6.03.)

 

Genom Projekt wird fortgesetzt

Nach der Sequenzierung der Gene des Menschen stehen Genomforscher nun vor der viel größeren Herausforderung, die Funktionen der Gene bei Erkrankungen zu entschlüsseln. Etwa 300 Forschungsgruppen sind in dem biomedizinischen Großprojekt tätig. (Vgl. Ärzte Zeitung, 30.5.03.)

 

Belgien: Euthanasie flächendeckend

Das Recht auf Euthanasie in allen belgischen Spitälern forderten Politiker ein, die derzeit mit der Bildung der neuen belgischen Regierung betraut sind. Sie reagierten damit auf die Haltung einiger katholischer Krankenhäuser, die Beihilfe zur Selbsttötung nicht zulassen wollen. Jedes Spital brauche ein Ärzteteam, das Euthanasie praktizieren könne, verlangen die Politiker. Seit dem Vorjahr ist in Belgien die Euthanasie unter bestimmten Umständen gesetzlich erlaubt. Lebensrechtler sind besorgt über die Auswirkungen dieser Politik sowohl auf die belgischen Bürger als auch auf die weltweite Euthanasie-Gesetzgebung. „Welche Sorte von Ärzten und Krankenschwestern wird in Belgien noch überbleiben?“, kritisiert Nancy Valko, eine US-Euthanasie-Expertin. (Vgl. kath.net/PLI 16.06.03.)

 

USA: 19 Jahre Koma

In den USA ist ein Mann nach 19 Jahren wieder aus dem Koma erwacht. Der heute 39 jährige lag die ganze Zeit über querschnittgelähmt in einem Pflegeheim. Seine Eltern hatte ständigen Kontakt und holten ihn oft nach Hause. Er begrüßte seine Mutter plötzlich mit dem Wort „Mom“. Jetzt kann er alles sagen und kann sich an vieles erinnern. (Vgl. rpo, 9.7.03.)

 

Dänemark: Endlösung?

Die Krankenhausgesellschaften in der Region Kopenhagen wollen in Zukunft allen Schwangeren ein Mongolismus-Scranning anbieten. Unverhohlen wird vorgerechnet, daß die Abtreibung von Embryos mit Down-Syndrom-Verdacht für das Gesundheitswesen einen erheblichen Spareffekt hat. In der Beschlußvorlage heißt es, daß 10 Kinder mit Down-Syndrom die Gesellschaft bisher 2 Millionen Kronen pro Jahr kosten, und da diese Menschen im Durchschnitt 55 Jahre alt werden, wird die Ersparnis für die Allgemeinheit weit über 100 Millionen Kronen betragen. (Vgl. Kristeligt Dagblad, 28.3.03.)

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Nachrichten ( aus Deutschland)

Gentherapie gefährlich

Gentherapie ist gefährlicher als vermutet. Gentherapeutische Eingriffe mit modifizierten Viren sind riskanter als bislang angenommen. Zwei von elf Kindern, die wegen eines Immundefekts einer Gentherapie mit ML-Viren unterzogen worden waren, erkrankten kürzlich an Leukämie. Bei beiden Patienten hatte sich das Virusgenom in den Regulationsbereich eines Gens eingefügt, welches das Zellwachstum fördert. Die Berechnungen der Forscher lassen nun vermuten, daß die anderen neun Patienten großes Glück hatten. (Vgl. Berliner Zeitung, 17.6.03.)

 

Motorrad-Treffen

Bei einem Treffen christlicher Motorradfahrer Ende April 2003 (siehe Bild unten) im Großraum Fulda hatten die EEG Gelegenheit, Informationen zu verteilen sowie im Rahmen einer Podiumsdiskussion vor Tausenden von Motorradfahrern ihre Positionen zu Hirntod und Organspende zu vertreten.

 

Ohne die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sind weder die Ehegatten, noch die Kinder oder sonstige Verwandte zur Vertretung befugt!

 

Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht besteht kein Bedürfnis für die Einschaltung eines gesetzlichen Betreuers. Gesetzliche Betreuer können für ihre Dienste 18,- bis 31,- Euro/Stunde verlangen.

 

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Aktive Sterbehilfe (2)

Immer wieder taucht in Deutschland, Österreich, Schweiz u. a. Ländern der Begriff „aktive Sterbehilfe“ auf, meistens im Sinne „Niemand will aktive Sterbehilfe!“.

Im Mai 2003 sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans Jürgen Papier bei den „Karlsruher Verfassungsgesprächen über ethische und rechtliche Fragen der Euthanasie“, daß es in der Bevölkerung eine breite Mehrheit für aktive Sterbehilfe gebe. In Deutschland sei, im Gegensatz zu den Niederlanden/Belgien, die Lage eher durch richterliche Entscheidungen als durch klare Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet.

Bei der selben Veranstaltung sprach der Düsseldorfer Philosoph Dieter Birnbacher von einem Recht auf Selbstbestimmung im Sterben. Er verwies auf die Schweiz, wo zwar Beihilfe zum Selbstmord verboten sei, aber nur, wenn sie aus niedrigen Beweggründen geschehe.

Auch der Staatsrechtler Albin Eser forderte in Karlsruhe, den Geruch der Strafbarkeit bei der Sterbehilfe zu beseitigen. Der Staat könne das Lebensschutzgebot aufrechterhalten und trotzdem Ausnahmefälle zulassen.

Zusammen mit Birnbacher plädierte er für ein liberaleres, zunächst zeitlich befristetes Sterbehilfegesetz, dessen Auswirkungen genau beobachtet werden müßten. Also wieder einmal nach der Abtreibungsgesetzgebung, nach dem embryonalen Stammzellen-Gesetz, nach demnächst sicher auch einem Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) u. a. Gesetzen! Hauptsache: ein Fuß in der Türspalte.

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Gentherapie - mehr als gefährlich

Im April 2002 forderte der Heidelberger Rechtswissenschaftler, Prof. Jochen Taupitz, Mitglied im Nationalen Ethikrat des Bundeskanzlers, gentechnische Analysen dürften im Privatversicherungsbereich nicht verboten werden (KNA, 19.04.2002).

Es ist noch einmal festzuhalten:

„Es werden Gentests für Krankheiten entwickelt, für die es noch gar keine wirksame Therapie gibt. Wer all die getesteten Menschen dann psychologisch betreuen soll, steht in den Sternen. Psychologen haben bereits herausgefunden, daß Menschen, die per Gentest das Urteil ‘wird möglicherweise krank’ erhalten, zur Resignation neigen und suizidgefährdet sind. Der angestrebte Effekt bleibt aus: Anstatt nun besonders auf ihre Gesundheit achtzugeben und alle Risikofaktoren zu minimieren, geben sie sich bereits in jungen Jahren auf.“ADVANCE \u 2 ADVANCE \d 2(„Gentechnologie, was ist das?“, Gen-ethisches Netzwerk e.V., Berlin)

Im übrigen kann bei einer Gentherapie nicht gesteuert werden, wo das fremde Gen eingebaut und wie es reguliert wird. Wichtige zelleigene Gene können so zerstört oder Genprodukte in zu hoher Konzentration zum falschen Zeitpunkt oder am falschen Ort  im Körper produziert werden. („Gentechnologie, was ist das?“, s.o.)ADVANCE \u 2

Ende November 2002 berichtete die Süddeutsche Zeitung von einem tödlichen Zwischenfall bei Gentherapie mit Retroviren, die die Aufgabe haben, Gene in das Erbgut von Patienten einzubauen. Ein Patient in Frankreich war nach einer Gentherapie an Blutkrebs erkrankt und gestorben. Es läßt sich auch mit anderen Verfahren nicht kontrollieren, wo sich die „heilbringenden Gene“ in das Erbgut einfügen. Dieser Vorfall ist für die Gentherapie ein gewaltiger Rückschlag. (Vgl. Südd. Zeitung, 26.11.02.)

Also eine trügerische Hoffnung, weil die meisten genetisch bedingten Krankheiten sowieso nicht ursächlich behandelt werden können. Insbesondere hoffen doch viele krebs- und aidskranke Patienten, in Zukunft durch diese neuen Techniken Hilfe zu bekommen.

Die Konzentration auf diese Techniken versperrt jedoch die Forschung in der herkömmlichen Medizin, z. B. auch in der Pflanzenheilkunde oder Naturheilkunde, die kaum noch gefördert werden.

Gentechnisch hergestellte Medikamente, die Gendiagnostik und gentherapeutische Experimente sind derzeit die hauptsächlichen Einsatzgebiete der Gentechnik in der Medizin.

Zu den euphorischen Darstellungen von interessierten Kreisen und den Medien sagt der schon zitierte Erwin Chargaff:

„Ich bin diesen euphorischen Berichten gegenüber sehr skeptisch. Jeder Sieg über die Natur wird mit einer Niederlage erkauft. Die Medien müßten all diesen dröhnenden Erfolgsmeldungen in zwei oder fünf Jahren nachgehen. Wie geht es dem Patienten dann? Heraus käme, fürchte ich, meist der Obduktionsbericht.“ (FAZ, 2.6.01, Stern, 15.11.01)

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Sterben - kein Thema für Altersheime?

Die Mehrzahl der Alten- und Pflegeheime in Deutschland verdrängt nach Ansicht von Wissenschaftlern das Sterben. Viele Einrichtungen seien nicht ausreichend darauf vorbereitet, dass künftig immer mehr alte Menschen nicht in Krankenhäusern, sondern in ihren Mauern sterben werden, sagte der Leiter der Abteilung für Palliativmedizin und Organisationsethik am Wiener Institut für interdisziplinäre Forschung, Andreas Heller, am Donnerstag bei der Hospizmesse in München. Heller kritisierte, vor allem im Osten Deutschlands sei das Thema „Sterben im Altersheim“ noch nicht angekommen.

Auch in der Ausbildung der Pflegekräfte liege der Schwerpunkt auf der Rehabilitation, während es für die Palliativmedizin und das damit verbundene Sterben in Würde nur eine minimale Aufmerksamkeit gebe, sagte Heller. Viele Pfleger seien angesichts der zunehmenden Zahl der Todesfälle in den Heimen überfordert. „Zuerst werden sie drei Jahre lang ausgebildet, arbeiten im Schnitt fünf Jahre und dann sind sie weg.“ Um das zu ändern, müssten Träger und Heimleitungen aktiv werden. Die Belastungen für die Mitarbeiter würden geringer, wenn über Sterben und Tod offen gesprochen werde.

Hinzu komme ein chronischer Mangel an vernetzter medizinischer Betreuung in den Altenheimen, erklärte der Theologe und Sozialwissenschaftler. In manchen Häusern würden mehr als 60 Ärzte ein- und ausgehen. Absprachen mit den Pflegern seien dabei kaum möglich. Durch die bundesweite Einführung der Palliativmedizin ließen sich erhebliche Kosten sparen. Gleichzeitig wandte er sich gegen die Forderung nach einer Altersgrenze von 75 Jahren für Kassenleistungen. Das widerspreche der Verfassung und sei gegen die Menschenwürde.  (vgl. KNA, 26.06.03.)

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Lüge - Meineid - Statistik

Traue keiner Statistik, wenn Du sie nicht selbst gefälscht hast! Das trifft auch auf die neuesten amtlichen Berichte zur Euthanasie/Sterbehilfe in den Niederlanden zu. Das wird sogar offiziell zugegeben. So weist die amtliche Statistik im letzten Jahr 1882 Tötungen durch Ärzte aus.

Die Vorsitzende der Kontrollkommission Reina de Volk erklärte bei Vorlage des Tätigkeitsberichts, die Euthanasie-Dunkelziffer liege vermutlich doppelt so hoch wie die gemeldeten Zahlen.

Obwohl gesetzlich weitgehend „erlaubt“, wird wohl auch ohne Zustimmung der Kranken getötet. In 900 Fällen wird vermutet, daß keine ausdrückliche Einwilligung des Getöteten vorgelegen hat.

Erwartet man denn wirklich, daß derjenige, der tötet, ob durch Abtreibung oder Sterbehilfe, ehrlich sein wird bei der Meldung oder gar bei der Abrechnung?

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Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner,

c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos

Spenden erbeten

Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG

Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000

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