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Rundbriefe |
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Gedanken zur Würde des Menschen |
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Euthanasie ist Verletzung eines göttlichen Gesetzes |
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Österreich - Euthanasie im Mutterschoß |
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Höheres Krebsrisiko nach Transplantation? |
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Selbstbestimmtes Sterben? |
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Danke für die Spende |
Liebe Leser,
Zur Einführung der Euthanasie/Sterbehilfe sieht eine weltweite Strategie Euthanasie/Sterbehilfe auf Antrag des Patienten vor, weil die Akzeptanz dafür am größten ist. Stärkstes und eigentlich einziges Argument ist die Entscheidungsfreiheit, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
In der Tat, wie will man einem ungläubigen Menschen dieses Argument widerlegen? Es wird schwer, aber nicht unmöglich sein.
Immer schwerer wird es, auch sog. gläubigen Menschen zu vermitteln, daß nur Gott der Herr über Leben und Tod ist. Selbst wenn das noch akzeptiert wird, wird man fragen: „Aber warum soll ich dann leiden? Warum ist ein Behandlungsabbruch, ein schnelles Sterben, denn falsch?“
Es ist bei vielen das Wissen verloren gegangen, daß die Sterbestunde die wichtigste Stunde unseres Lebens ist, daß gerade auch Leiden und Schmerzen einen tiefen Sinn haben.
Walter Ramm
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Bislang galt, daß diese Würde „inhärent“ ist, das heißt jedem Menschen als Menschen innewohnt. Er selbst konnte nicht einmal darauf verzichten. Im Grunde wurde der Mensch durch diesen Artikel auch vor sich selbst geschützt, z.B. Selbstmörder. Für Christen wie für Nichtchristen - ob sie das wahrhaben wollen oder nicht - leitet sich die Würde des Menschen von der Ebenbildlichkeit Gottes ab. Er, der Schöpfer, ist der Herr über Leben und Tod. Genau das erleben wir tagtäglich in der Realität. Wenn wir Christen meinen, gegen das sog. „Selbstbestimmungsrecht“ keine weltlichen Argumente zu haben, dann müßten wir doch aus dem Gebot der Nächstenliebe heraus mit Eifer daran gehen, die Menschen zu missionieren, um sie unter Umständen vor sich selbst zu schützen und sie zu retten.
Spätestens an diesem Punkt müßten wir uns die immensen Folgen bewußt machen, die das sog. „Selbstbestimmungsrecht“ in diesen Fragen - vor allem für das ewige Heil des einzelnen - hat, aber auch, was für katastrophale Folgen für die Gesellschaft in Zukunft zu erwarten sind.
Aus dem angemaßten, selbstbestimmten „Recht“ zu sterben könnte nämlich sehr bald die Pflicht zu sterben werden. Wenn das Individuum sich selbst als „lebensunwert“ einstuft, könnte es die Gesellschaft auch tun. Dann aber vielleicht zu einem Zeitpunkt oder unter Umständen, da man gar nicht sterben möchte.
Wir sind immer auch soziale Wesen, auf die Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen. Als soziale Wesen sollten wir daran denken, daß das eigene subjektive Denken über den „Lebenswert“ schnell auch andere als „lebensunwert“ einstufen könnte. Genau dann ist die Grenze von der Selbst- zur Fremdbestimmung überschritten.
Außerdem sind beim „selbstbestimmten Sterben“ mindestens dann, wenn es um einen assistierten Selbstmord geht, weitere Personen involviert: der Arzt, das Pflegepersonal und Angehörige, die dem Gebot „Du sollst nicht töten“ verpflichtet sein sollten. Aber warum sollten diese nur dann töten dürfen, wenn Patienten „mutmaßlich“ oder tatsächlich darum bitten? Diese „Sterbehelfer“ sind „fremdbestimmt“ mit allen Konsequenzen, warum sollten sie dann nicht auch „selbstbestimmt“ töten dürfen?
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Wir meinen damit nicht das Verfassen eines Testamentes zur Regelung von Vermögensangelegenheiten, um möglichen Streitigkeiten der Erben nach dem Tode vorzubeugen, oder die Erteilung einer Vollmacht, um im Krankheitsfall oder im Alter Bankgeschäfte abwickeln zu lassen. Diese Dinge sind richtig und wichtig!
Wir meinen damit eine „Vorsorge“ anderer Art, Entscheidungen, die eine medizinische Behandlung oder die „letzten Dinge“ betreffen.
Im ersten Fall möchten wir wieder auf unsere Informationen verweisen, unsere „Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege“. Das betrifft nicht nur alte Menschen, sondern auch junge Menschen, die z. B. durch einen Unfall in eine Lage kommen könnten, in denen andere für sie „entscheiden“ müssen. Ärzte müssen heute - aus Selbstschutz - im konkreten Fall das Vormundschaftsgericht einschalten. Ein „Betreuer“ wird amtlich vorgeschrieben. Dem kann man mit einer „Vorsorgevollmacht“ zuvorkommen. (Bei uns zu bekommen, siehe Anforderungskarte).
Aber vor allem geht es um die „übernatürliche“ Vorsorge. Als Christen wissen wir, daß unsere Sterbestunde die wichtigste Stunde unseres Lebens ist. Im „Gegrüßet seist Du Maria“ beten wir: „Bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes.“ Wir sollten Vorsorge treffen, denn wir wissen nicht, wie und wann uns der Tod erreicht. Für kath. Christen durch den Empfang der Sakramente, Buß- und Sterbesakrament, die Hl. Eucharistie.
Haben Sie schon Vorsorge getroffen?
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Zunächst ein paar Worte zur Klärung des Begriffs „Euthanasie“ und zur Geschichte der Euthanasiebewegung.
Etymologisch (d.h. nach der Lehre der wahren Bedeutung der Wörter - lt. Duden (gr.) leichtes Sterben) bezeichnet „Euthanasie“ in der Antike den sanften, natürlich verlaufenden Tod, ohne übermäßige Schmerzen.
Heute denkt man nicht mehr an diese ursprüngliche Bedeutung des Ausdrucks, sondern vielmehr an einen ärztlichen Eingriff, durch den die Schmerzen der Krankheit oder des Todeskampfes vermindert werden, wobei zuweilen die Gefahr besteht, das Leben vorzeitig zu beenden. Von vielen wird das Wort in einem noch engeren Sinn verstanden, und zwar: „Töten aus Barmherzigkeit“, in der Absicht, extreme Schmerzen endgültig zu beenden oder um Kindern mit Geburtsfehlern, unheilbar Kranken oder Geisteskranken ihr vermeintlich hartes Leben zu ersparen, das vielleicht noch etliche Jahre dauern würde und den Familien und der Gesellschaft eine allzu schwere Last aufbürden könnte.
Die Euthanasie-Bewegung hat eine lange Geschichte. Die Wurzeln der heutigen Anschauung gehen bis ins 18. Jahrhundert zurück.
1778 stellt Malthus die Lehre der Überbevölkerung „am Tisch der Natur“ auf.
Im 19. Jahrhundert kommt Charles Darwin mit seiner Evolutionstheorie: Nur die Besten und Stärksten ihrer Rasse und Art seien überlebensfähig, sagt er. Der Stärkere folge also nur dem Naturgesetz, wenn er die Schwächeren, „Minderwertigen“, ausmerzt.
Franzis Galton begründete dann die Lehre von der Eugenik oder Rassenhygiene. Nach seiner Meinung hat die höhere, überlegene Rasse das Recht, die niederen zu unterwerfen und sogar zu töten. (19. Jahrhundert)
1895 fordert A. Ploetz die Tötung von Kindern mit Mißbildungen.
1920 treten der Jurist Karl Binding und der Psychiater Hoche für „die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ ein, die der Gesellschaft in Zeiten wirtschaftlicher Krise als „Ballastexistenzen“ zur Last fallen.
Wir kennen ähnliche Forderungen von Ernst Mann 1922, der den „Gnadentod“ fordert.
Und 1924 stützt sich Adolf Hitler in „Mein
Kampf“ auf die Theorie vom „Lebensrecht des Stärkeren“. Der schwache Mensch, der „in dieser Welt des ewigen Ringens“ nicht kämpfen wolle, „verdient das Leben nicht“, meint er und 1933 erläßt die Naziführung das sog. Erbgesundheitsgesetz.
Bei den Nazis begann es so: Um die zwangsweise Sterilisation einzuführen, wird das Prinzip der freiwilligen Sterilisation propagandistisch gefördert.
Ebenso verfuhr man mit der Euthanasie, zunächst freiwillig, dann zwangsweise.
Dr. Leo Alexander, der im Rahmen der „Nürnberger Prozesse“ mit der Untersuchung der deutschen NS-Verbrechen
beauftragt wurde, formulierte das so:
„Welche Ausmaße die NS-Verbrechen auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium betraf das nur die schwer chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
(Quelle: Dr. Leo Alexander, Zitiert in: Peter Singer, „Praktische Ethik“, S. 210)
Was dann folgte, weiß heute jeder und betrachtet es mit Abscheu.
Bei der Abtreibungstötung sprach und spricht man von Abbruch, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsunterbrechung, vom werdenden Leben usw.
Bei der Euthanasie spricht man, weil der Begriff „besetzt“ ist, von:
Sterbehilfe, Freitod, Erlösungstod, Gnadentod, sanfter Tod, schmerzfreier Tod, Mitleidstötung, Sterbebegleitung, humanes Sterben, Leidhilfe, Töten aus Barmherzigkeit, Beihilfe zum Freitod, Leidminderung, Töten auf Verlangen, Abbruch von Behandlung, Nichtaufnahme von Behandlung, Verkürzung des Lebens, Grenzen der Behandlungspflicht, Liegenlassen, passive Euthanasie - und das Ganze läuft dann unter Selbstbestimmungsrecht.
Natürlich können einzelne Begriffe auch eine durchaus positive Bedeutung haben, in diesem Zusammenhang sind sie aber anders gemeint.
Euthanasie ist immer aktiv! Es ist unerheblich, ob nur die sog. passive oder auch die aktive Euthanasie laut Gesetz straffrei bleibt. Im heutigen Sinne heißt Euthanasie: „Schön getötet werden.“ Euthanasie ist deshalb immer aktiv, weil sie eine bewußte Entscheidung verlangt, zu handeln oder eine Handlung zu unterlassen, die ihrer Natur nach oder aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt. Die Absicht ist also entscheidend! Deshalb sollten Sie nie von passiver Euthanasie sprechen, weil man heute etwas anderes darunter versteht, als im klassischen Sinn verstanden wurde.
So wie es in der Abtreibungspraxis keinen Unterschied macht, ob die Kinder nach einer Fristen-, Indikationen- oder „Beratungsregelung“ (laut BVG und Gesetz von 1995) getötet werden. Man spricht sogar von diesem Gesetz als einem „Lebensschutzkonzept“.
So wird auch in der kommenden Euthanasiepraxis kein Unterschied sein, ob lediglich die passive oder auch die aktive Euthanasie straffrei bleibt. Diese Unterschiede bestehen nur auf dem Papier.
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Euthanasie ist Verletzung eines göttlichen Gesetzes„Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, daß nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“ (aus einer Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre) |
Niederländische Ärzte finden legale Euthanasie/Sterbehilfe zu zeitraubend. Zahlreiche Ärzte sind offenbar der Meinung, daß es schneller geht, wenn man nicht auf die Erlaubnis wartet. Ein Fernsehbericht deckte auf, daß viele Mediziner einfach ohne „Genehmigung“ handeln. Es soll Tausende Fälle von lebensverkürzenden Maßnahmen gegeben haben, die in keinerlei Akten Eingang gefunden haben und somit auch jene gesetzlich vorgeschriebenen Regionalkomitees nie gesehen haben, die letztendlich „entscheiden“, ob Sterbehilfe zulässig ist oder nicht.
Nach offiziellen Statistiken soll die Zahl der Euthanasie-Fälle im Vorjahr um acht Prozent zurückgegangen sein. Kein Wunder! Eine Studie unter 355 Lungen-Fachärzten ergab, daß zahlreiche Ärzte das offizielle Euthanasie-Protokoll und ihre Meldepflicht ablehnen und es zu zeitraubend finden. Häufig geben sie dann schwerkranken Menschen eine tödliche Dosis Morphin oder sedieren sie, bis sie bewußtlos sind, und führen ihnen dann keine Nahrung und keine Flüssigkeit mehr zu. (Vgl. kath.net, 4.3.03.)
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Das Oberhaus des englischen Parlamentes hat die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zum Verbot der Euthanasie durch Verhungern und Verdursten angenommen. (Vgl. SPUC, 13.3.03.)
In London machte man jetzt eine „Patientenumfrage“, um zu spezifizieren, ob die Patienten behandelt und/oder künstlich ernährt werden möchten, wenn sie Beschwerden wie das Angewiesensein auf einen Rollstuhl oder Blindheit erlägen. Auf Formularen werden Arten der Krankheit und Behinderung, sowie Vereinbarungen über medizinische Behandlung und besondere Ernährung aufgelistet. Behandlungen beinhalten auch Antibiotika, künstliche Sauerstoffzufuhr, das Hängen an Infusionsapparaten, Herzwiederbelebung und chirurgische Eingriffe. (Vgl. SPUC, 24.2.03.)
Anmerkung: Wir weisen auf unsere Materialien und das Formular „Vorsorgliche Willensbekundung“ hin.
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Im US-Bundesstaat Oregon greifen immer mehr ältere Menschen zu assistiertem Selbstmord. Häufiger Grund: Sie wollen anderen nicht zur Last fallen. In Oregon ist die Beihilfe zum Selbstmord seit 1994 per Gesetz erlaubt. (Vgl. kath.net, 21.2.03.)
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Ein neuer UNO-Bericht warnt davor, daß die Welt bald mit der gefährlichen Situation eines Bevölkerungsrückgangs konfrontiert sein wird. Im Gegensatz zu Vorhersagen einer Überbevölkerung meinen die UN-Demographen jetzt, der Rückgang der Fruchtbarkeitsrate mache nicht bei 2,1 Kindern pro Familie halt. Bis 2050 gehe die Fruchtbarkeitsrate auf 1,85 zurück, warnt der UN-Bericht. Wissenschaftler warnen vor den Auswirkungen auf Wirtschaft und Sozialsysteme. (Vgl. kath.net, 7.2.03.)
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Durch den Rückgang der Geburtenrate, die derzeitige wirtschaftliche Stagnation und durch den trendbedingten Verfall des Familienlebens verüben immer mehr ältere Japaner Selbstmord.
Selbstmord ist eine nationale Epidemie geworden, heißt es in einer Erklärung der japanischen Regierung. Die Anzahl der Selbstmörder beläuft sich mittlerweile schon auf 30.000 pro Jahr.
Weil das traditionelle Familiensystem zusammenbricht, erfahren die Senioren nur wenig Hilfe und Unterstützung, so Dr. Naoki Watanabe, Facharzt für depressive und suizidgefährdete Patienten. In einer stolzen stoischen Gesellschaft, so berichtete die BBC, wird Selbstmord für Pensionisten, die sich nur mehr als Last fühlen, auch als Ehrensache gesehen.
(Vgl. LifeSiteNews.com)
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Das Oberlandesgericht München hat entschieden, daß ein 37-jähriger Wachkoma-Patient nicht als Sterbender einzustufen ist. Er soll nun weiterhin künstlich ernährt werden. Der Vater des Patienten, der zugleich sein Betreuer ist, wollte das „Recht“ seines Sohnes auf Sterben einklagen, weil dies dessen Willen entspreche. Doch die Pflegekräfte erlebten den Patienten als einen Menschen, der lächle und sich über Süßes freue. Sie wollten ihn deshalb nicht verhungern lassen. Dank diesen Pflegern! Da keine „Patientenverfügung“ vorlag, versuchte der Staatsanwalt, den „mutmaßlichen Willen“ zu ermitteln. (siehe „Vorsorgliche Willensbekundung“ und Infos der EEG). (Vgl. KNA, 13.2.03.)
Ein Wohn- und Pflegeheim für deutsche und holländische Senioren soll in Bocholt entstehen. Das Pilotprojekt soll dem Wunsch vieler Niederländer entgegenkommen. Die Angst, Opfer des neuen Euthanasie-Gesetzes in Holland zu werden, ist groß. Eine Studie der Universität Göttingen ergab, daß in Holland jährlich über 4000 Menschen durch „Sterbehilfe“ getötet werden. In jedem vierten Fall geschieht dies ohne Einwilligung des Patienten. In 41 % der Fälle ging der Wunsch zur Tötung von den Angehörigen aus. Wird die Euthanasie/Sterbehilfe sie nicht in Deutschland einholen? (Vgl. kath.net, 7.2.03.)
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Die Frage muß vielmehr lauten: „Wie „aktiv“ ist die sogenannte „passive Sterbehilfe/Euthanasie?“ Unter „passiver Sterbehilfe“ versteht man heute mit Sicherheit nicht mehr das, was Bischöfe, Priester und Theologen in ihrer Ausbildung im Zusammenhang mit diesem Begriff gelernt haben. In den letzten 20 Jahren wurde der Begriff umgedeutet und mit neuem Inhalt besetzt.
Wie aktiv ist eine Unterlassung oder ein Abbruch lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen? Wenn z.B. Antibiotika, Sauerstoff oder Insulin verweigert werden?
Kann eine Handlung „passiv“ genannt werden, wenn im wahrsten Sinne des Wortes der „Stecker gezogen“ wird oder die künstliche Ernährung, die Nahrungs- und Wasserzufuhr eingestellt werden? Das alles betrifft die Handlungen vor der Sterbephase. Das alles und mehr versteht man heute unter „passiver Sterbehilfe“. Man macht die Verwirrung komplett, indem man auch noch von „direkter - indirekter“ und „freiwilliger - unfreiwilliger“ Sterbehilfe spricht.
Wir sollten auf diesen Trick der Euthanasiebefürworter nicht hereinfallen und ausschließlich von Euthanasie/Sterbehilfe sprechen.
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Österreich - Euthanasie im MutterschoßLaut einer Meldung im „Standard“ hat der Vorstand der Universitätsfrauenklinik Wien bestätigt, daß er „mindestens 15“ Abtreibungstötungen nach der 24. Schwangerschaftswoche in den Jahren 1998 bis 2001 durchgeführt habe. Die Todeskämpfe einiger der betroffenen Kinder sind haarsträubend: Nach Verabreichung von Prostaglandinen (sie regen den Uterus zu Wehen an) sind sie auf die Welt gekommen und hatten über eine Stunde gelebt, bis sie schließlich erstickt sind! (Vgl. Zenit, 18.3.2003)
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Ein Gespenst geht um in den Transplantationszentren: Keiner mag darüber reden, weder Ärzte noch Patienten. Eine offizielle wissenschaftliche Untersuchung gibt es in Deutschland auch noch nicht darüber.
Mutiger dagegen sind die amerikanischen Transplanteure: Sie machen es sich zunehmend bewußt, daß sie, wenn das Leben eines Patienten erst einmal durch ein neues Organ gerettet ist, sofort einem neuen Problem ins Auge blicken müssen: Die Wahrscheinlichkeit, einen bösartigen Tumor zu bekommen, ist für ihre transplantierten Patienten 3-4mal so hoch. Dies beweisen eigenständige Krebsregister für transplantierte Patienten, die an verschiedenen Universitäten geführt werden.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, daß die Zahlen der Krebserkrankten steigen, unaufhaltsam von Jahr zu Jahr. Fünf Jahre nach der Transplantation leiden bereits ca. 20% aller Patienten unter einem bösartigen Tumor. Am häufigsten werden Hautkrebs sowie Entartungen der weißen Blutkörperchen beobachtet.
Ursache ist ein kaum zu lösendes Dilemma: Die Patienten müssen für den Rest ihres Lebens Medikamente gegen die Abstoßung des fremden Organs einnehmen. Diese Medikamente legen das körpereigene Immunsystem still, damit das körperfremde Organ nicht unverzüglich angegriffen und abgestoßen wird.
Das solchermaßen „gezähmte“ Immunsystem ist nun allerdings kaum mehr in der Lage, Viren, Bakterien und Krebszellen zu erkennen und zu beseitigen. Bereits in der Vergangenheit mußten sich Organempfänger vor Infektionen in acht nehmen, da sie keine Widerstandskräfte mehr dagegen haben. Dem Krebsrisiko jedoch wurde lange Zeit keine Beachtung gewidmet. Dabei sind heute verwendete Medikamente aggressiver als frühere, das erklärt auch die ständige Zunahme der Krebserkrankungen bei Patienten nach Organtransplantation. Intensive Nachbetreuung ist also angesagt, zumindest der regelmäßige Gang zum Hautarzt sollte nicht unterlassen werden.
(Vgl. SZ „Wissenschaft“, 11.03.03.)
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Was könnte das Motiv für einen „selbstbestimmten“ Todeswunsch sein?
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Unerträgliche Schmerzen? Schmerzmittel oder Schmerztherapien könnten dem Patienten als zu teuer oder zu aufwendig vorenthalten werden. Selbstbestimmtes Sterben? |
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Ebenso könnte es sich im Pflegefall verhalten. Selbstbestimmtes Sterben? |
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Oder mit der Belastung der Angehörigen. Selbstbestimmtes Sterben? |
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Die eigenen Ersparnisse könnten dahinschmelzen. Selbstbestimmtes Sterben? |
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Man könnte der Sozialhilfe und einer Art Sterbemobbing anheimfallen (sozialverträgliches Frühableben). Selbstbestimmtes Sterben? |
Der Ruf nach sog. selbstbestimmtem Sterben ist oft ein verzweifelter Ruf nach Lebenshilfe.
Aber wer soll diesen Hilferuf noch hören?
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Dank eines großzügigen Spenders konnten wir fast eine halbe Million Broschüren über „Organspende“ verschiedenen Zeitungen beilegen. Es hat sich wiederum bestätigt, daß viele Menschen falsch informiert oder total verunsichert sind. Das trifft, wie wir täglich sehen, auch auf andere bioethische Themen und vor allem auf alles zu, was im Zusammenhang mit „Sterbehilfe“, „Patientenverfügung“ etc. steht. Bei besserer finanzieller Ausstattung - wir finanzieren ausschließlich über Spenden - könnten wir ähnliche Initiativen starten.
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Impressum: EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner, c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach. Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos Spenden erbeten Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertag eG Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000 |
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