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Rundbriefe |
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Liebe Leser,
Die Möglichkeiten zur Euthanasie/Sterbehilfe werden beharrlich erweitert. Belgiens Parlament hat im Mai das zur Zeit liberalste Euthanasiegesetz der Welt verabschiedet - und das nur wenige Monate nach der offiziellen Gesetzesregelung in Holland.
Frankreichs ehemaliger Gesundheitsminister Kouchner hat am 16.4.2002 gesellschaftlich relevante Gruppen zu einem Gespräch eingeladen, wie die aktive Euthanasie, die schon längst illegal praktiziert wird, legal „geordnet" werden könne. Dazu legte er einen 7 Punkte Vorschlag vor.
Indem Einzelfälle, Berichte über Euthanasie aus dem Ausland und Meinungsumfragen unter Ärzten und Bevölkerung laufend publiziert werden, hält man das Thema auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz „am Kochen".
Nachdem in Deutschland die sog. Patientenverfügungen (PV) verbreitet wurden, und viele Menschen bereits ihr schriftliches Einverständnis zum Behandlungsabbruch gegeben haben, wird in Österreich das „sozialverträgliche Frühableben" mit Einverständnis der Patienten jetzt auch mehr und mehr propagiert.
Bleiben wir wachsam, informieren wir uns und treffen wir Vorsorge. Für Christen besteht diese Vorsorge im Übernatürlichen, im Gebet, im Empfang der Sakramente - kurz in einem erfüllten christlichen Leben.
Den Gegebenheiten der Welt müssen wir allerdings auch Rechnung tragen. Unser Vorschlag, die „Vorsorgliche Willensbekundung", ist nicht - wie die PV - auf den Tod, sondern auf das Leben hin ausgerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
für die EEG
Walter Ramm
P. S.: Wir wissen, wie sehr spendenbereite Menschen schon gefordert sind. Aber vielleicht können Sie auch unsere Aufklärungsarbeit durch ein finanzielles Opfer fördern. Vergelt‘s Gott!
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Sterbekarenz - eine Sechsmonats-Fristenlösung?
Die Absicht der österreichischen Regierung, ab 1. Juli 2002 eine Sterbekarenzzeit einzuführen, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Nach diesem Gesetz sollen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit ohne finanzielle Einbußen verkürzen oder ganz aussetzen können, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, um ihn zu pflegen. Grundsätzlich soll diese Möglichkeit drei Monate beansprucht werden können, in entsprechenden Fällen bis zu sechs Monate.
Quelle: KAP, 21.5.2002
Anmerkung: Die Frage stellt sich aber: Was ist, wenn auch die sechs Monate nicht ausreichen? Wird der Sterbende dann abgeschoben? Wird es (ähnlich wie bei der Abtreibungstötung) eine Sechsmonats-Fristenlösung für Sterbende mit anschließender Euthanasierung geben?
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Ein hohes britisches Gericht hatte einer gelähmten Frau das „Recht zu sterben" zugesprochen. Die zuständige Richterin nannte die Patientin eine Frau „von großem Mut und beeindruckender Willenskraft".1 Der Vatikan kritisierte dieses Urteil scharf und sprach davon, das sog. „Recht" zu sterben (in diesem Sinne) dürfe weder in nationalen Gesetzen noch in internationalen Erklärungen verbrieft werden, sondern sei „ein Verbrechen gegen das Leben".2
Auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat erstaunlicherweise das britische Urteil verworfen. Die Begründung dieses Gerichtes war, der Staat sei verpflichtet, das Leben zu schützen und zu erhalten.3 Fragt sich, ob das die Einzelmeinung eines Richters war und wie lange der Gerichtshof angesichts der nationalen und internationalen Entwicklungen dieser Standpunkt durchhält. Das belgische Parlament verabschiedete als zweites europäisches Land nach Holland ein sehr liberales Gesetz zur „aktiven Sterbehilfe".
In Deutschland und in anderen europäischen Ländern sind wir in der Rechtsprechung auch schon ein gutes Stück auf diesem Weg; überall diskutiert und dialogisiert man über die Sterbehilfe, ob aktiv oder passiv, und praktiziert sie. (Siehe einzelne Berichte.)
Was also ist Recht? Die Gerichte urteilen vielfach, sprechen aber wohl selten noch Recht.
W.R.
Quellen:
(1) KNA, 22.3.2002, (2) KNA, 24.3.2002, (3) Zenit.org, 29.4.2002
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Nachrichten aus aller Welt
Das Gesetz zur „aktiven Euthanasie/Sterbehilfe" in Holland, das vor etwa einem Jahr parlamentarisch verabschiedet wurde, ist in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz ist „aktive Sterbehilfe" dann zulässig, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Auch 16- und 17jährige Jugendliche können um Sterbehilfe oder Beistand zum Selbstmord bitten. Bei ihnen müssen die Eltern bei der Entscheidung „mitwirken". Bei 12- bis 16Jährigen ist die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds zu „lebensbeendenden Maßnahmen" zwingend erforderlich. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen.
Quelle: KNA, 27.3.2002
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Belgien vorne?
Mit einer parlamentarischen Mehrheit von 86 zu 51 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloß das belgische Parlament das derzeit liberalste Euthanasiegesetz der Welt.
Nach dem neuen Gesetz soll sog. aktive Euthanasie/Sterbehilfe dann straffrei möglich sein, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten mehrfach, freiwillig und schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Außerdem soll aktive Euthanasie/Sterbehilfe bei psychischen Leiden möglich sein.
Quelle: KNA, 17.5.2002
Anmerkung: Fragt sich noch, ob dieses Gesetz auch in Kraft tritt. Zur Erinnerung: Der damalige König trat seinerzeit für einen Tag von seinem Amt zurück, sodaß der Regierungschef dieses Gesetz unterschrieb. Konsequenter wäre es gewesen, wenn er seine Unterschrift verweigert hätte ohne zurückzutreten. Was wird der derzeitige König tun?
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Gericht lässt Euthanasie zu
Die Mailänder Richter gaben in ihrer Entscheidung einem Mann Recht, der 1998 das Leben seiner im Koma liegenden Ehefrau durch das Abschalten des Beatmungsgerätes beendet hatte. Der Mann hatte sich mit einer Pistole Zugang zur Klinik verschafft.
Quelle: KNA, 24.4.2002
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Selbstmord
Eine australische Krebspatientin hat sich nach Vorankündigung das Leben genommen. Zu ihren letzten Besuchern gehörte der australische Euthanasie-Vorkämpfer und Arzt Philip Nitschke. Dieser hatte Mitte der 50er Jahre eine „Selbstmord-Maschine" entwickelt. (Wir berichteten darüber.)
Inwieweit der Selbstmord der Frau als Euthanasiefall bewertet werden muß, ist noch unklar. Theoretisch könnten die Anwesenden (weil Vorankündigung) wegen unterlassener Hilfeleistung oder Beihilfe zur Selbsttötung belangt werden. Vermutlich hat aber niemand ein Interesse daran.
Der Premierminister sagte, er bewundere den Mut dieser Frau und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Das Gesetz sei dazu da, „Menschen davor zu bewahren, ermordet zu werden".
Quelle: KNA, 23.5.2002
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Letzte Euthanasieopfer der Nazizeit?
In Österreich wurden am 28.4.2002 die sterblichen Überreste der letzten Euthanasie-Opfer aus der Nazizeit in einem Ehrengrab bestattet. Es soll eine Gedenkstätte errichtet werden.
Quelle: dpa, 17.4.2002
Anmerkung: Welchen Sinn und Wert sollen alle diese Gedenkstätten und Mahnmale gegen die Greuel der NS-Zeit haben, wenn sie nicht wachrütteln zur Erkenntnis, daß heute eigentlich das gleiche Selektieren und Töten stattfindet, auch unter Zuhilfenahme der gleichen Thesen von „lebens-un-wertem" Leben und von „unerwünschtem" Leben.
Müssen wir nicht auch gegen das heutige himmelschreiende Unrecht entschieden protestieren?
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Die Schweizer Euthanasie-Organisation „Exit" hat zum 20jährigen Bestehen ihren Willen bekräftigt weiterzukämpfen. Im Interesse eines „humanen Todes" sei in der Schweiz einiges erreicht worden. Der Kampf gehe indessen weiter. Auch über die Schweizer Grenzen hinaus ist „Exit" bereits aktiv geworden.
Quelle: sda, 4.5.2002
Anmerkung: Die Schweizer „Exit", die jährlich 660.000 Euro einnimmt, beteuert immer ihre humanen Absichten. Aus einer von der „Neuen Zürcher Zeitung" zitierten Studie geht jedoch hervor, dass „Exit" gegen die eigenen Richtlinien verstößt. Ihr Urteil über „Exit" stützen die Autoren auf die Analyse von dreiundvierzig Sterbefällen zwischen 1992 und 1997.
Aus der Suizidforschung ist bekannt, dass Personen, die sich das Leben nehmen wollen, häufig unter einer Depression leiden. Die Ankündigung eines Suizids wird deshalb von Fachleuten in erster Linie als Hilfeschrei verstanden. Außerdem ist bekannt, dass die Mehrzahl der Personen, die einen Suizidversuch überlebt haben, später froh sind, nicht gestorben zu sein.
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Dokumentiertes Vertrauen?
Der damalige französische Gesundheitsminister Bernard Kouchner hatte am 16.4.2002 zu einer Zusammenkunft mit gesellschaftlichen Gruppen zum Thema Euthanasie/Sterbehilfe geladen. Nach Zeitungsberichten ist es zu einer Annäherung der Standpunkte gekommen.
Die Absicht Kouchners war es, die bereits praktizierte Euthanasie/Sterbehilfe aus der Heimlichkeit herauszuführen. Kouchner hatte eine Ehrenerklärung vorgeschlagen, wonach unter anderem der Wille des Patienten erfragt und respektiert werden sollte (Patientenverfügungen). Wenn der Wille des Patienten aber unbekannt sei, solle die Entscheidung die Einzigartigkeit der Person ebenso wie seine weltanschaulichen Überzeugungen in Rechnung stellen.
Die lebensbeendenden Maßnahmen dürften nur von einem Arzt vorgenommen werden. Sämtliche für die Entscheidungsfindung genutzten Argumente müssten der Krankenakte beigefügt werden. Kouchner erklärte, die Respektierung dieser Punkte sei notwendig, damit die Franzosen auch in Zukunft Vertrauen in ihre Ärzte haben könnten.
Quelle: KNA, 4./17.4.2002
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Aktive Sterbehilfe verteidigt
Im Tauziehen um die „Rechtmäßigkeit der aktiven Sterbehilfe" im US-Bundesstaat Oregon haben die Befürworter einen „Sieg" vor Gericht errungen. Nach der Entscheidung eines Bundesrichters in Portland hat der US-Justizminister nicht das Recht, die im Bundesstaat Oregon „legale" aktive Sterbehilfe (seit 1998) zu verbieten. Nach Medienberichten haben in Oregon über 90 Menschen offiziell ihr Leben mit „ärztlicher Hilfe" beendet.
Quelle: dpa, 18.4.2002
Im Senat des US-Bundesstaates Hawaii ist ein Gesetz zur Legalisierung von ärztlich begleitetem Selbstmord gescheitert. Das Repräsentantenhaus hatte den Gesetzesentwurf bereits gebilligt. Das Scheitern des Gesetzesvorhaben sei nicht zuletzt auf die warnenden Stimmen der Bischofskonferenz des Landes und verschiedener Bürgerinitiativen zurückzuführen.
Quelle: CNS, 6.5.2002
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Viele Leute werfen heutzutage
unbekümmert mit dem Begriff „Entscheidungsfreiheit/Selbstbestimmungsrecht"
um sich, als sei er ein Markenzeichen für Modernität.
Er klingt großartig, fortschrittlich und natürlich liberal. Welche Wahl man auch treffen will, es wird ungefragt vorausgesetzt, dass man ein unveräußerliches Recht darauf habe. Der Slogan von der Entscheidungsfreiheit - z. B. der Frau in Bezug auf die Tötung ihres noch nicht geborenen Kindes - soll jeder weiteren Diskussion, selbst jedem Nachdenken zuvorkommen. Dennoch gibt es keine „Entscheidungsfreiheit" über das Leben, weder über das Leben eines anderen (z. B. des Kindes bei der Abtreibung), noch über das eigene Leben bei der ersten Stufe der Euthanasie/Sterbehilfe1 auf Antrag des Patienten. Das Leben ist eine Gabe Gottes! Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt: „Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen." (KKK 2280) Auszug aus: „Die Patientenverfügung", Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Heft 13, Bestelladresse siehe Impressum. |
Die „Initiative gegen Gewalt im Alter - Handeln statt Misshandeln" (HsM) hat einen weiteren Anstieg der Anrufe bei ihrem Krisentelefon verzeichnet. Im Jahre 2001 gab es insgesamt 4.600 Anrufe. 1.200 davon bezogen sich auf Mißhandlungen und Vernachlässigungen an Senioren.
Quelle: KNA, 15.5.2002
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Seit 4 Jahren liegt in einem Kiefersfeldener Pflegeheim ein 37-jähriger Mann nach einem Selbstmordversuch im Koma. Der Vater will das Leiden seines Sohnes beenden, und der behandelnde Arzt hat die Einstellung der künstlichen Ernährung angeordnet, aber die Mitarbeiter des Pflegeheimes weigern sich.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24.4.2002
Anmerkung: Die Umstände erinnern an den „Fall Tony Bland" in England. Der junge Tony Bland, bei dem auch die künstliche Ernährung eingestellt wurde, wog bei seinem Tod nur noch 37 kg.
Verhungern und Verdursten durch Absetzung der künstlichen Ernährung ist ein qualvoller Tod. (Ein Verlaufsprotokoll eines solchen grausamen Sterbevorganges können Sie bei uns anfordern.)
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Die Pflegeversicherung ist nach Ansicht von Experten reformbedürftig. Bei einer Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses in Berlin waren die Sachverständigen allerdings uneinig darüber, ob die Leistungen ausgebaut oder begrenzt werden sollen.
(KNA, 15.5.2002)
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„Patientenverfügung"Wir bieten (gegen Kostenspende) an: - „Die Patientenverfügung", Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Heft 13 - Eine schriftliche Abhandlung incl. Formular: „Vorsorgliche Willensbekundung". Bestellung unter Telefon: (0049)-(0)6201/2046 oder Fax: (0049)-(0)6201/23848 oder per e-Mail: post@aktion-leben.de |
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I
Längst gibt es Kosten-Nutzen-Analysen. Man hat herausgefunden, dass die letzten Lebenstage des Menschen die teuersten seines Lebens sind. In England ist die Rationierung so weit, dass ein über 65jähriger keine Chance hat, an ein Dialysegerät zu kommen.
Prof. Krämer, Wirtschaftsstatistiker der Universität Dortmund, äußerte in einem Spiegel-Interview (19/1998): „Ideal wäre es, sich vorher, in gesunden Zeiten, freiwillig zu einer Minimaltherapie zu entscheiden." Eben durch eine Patientenverfügung! Es wird also immer stärker um das Kosten-Nutzen-Prinzip gehen, genannt Utilitarismus (Entscheidung nach Nützlichkeit). Der Rationalisierungs- und Rationierungsdruck liegt auf allen Beteiligten. Aber das wird nicht so ohne weiteres zugegeben.
Ein Beispiel: Die angemessene Pflege eines Wachkoma-Patienten ist sehr teuer. Nach einer Berechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation kostet sie in stationären Einrichtungen jeden Monat mehr als 5.000 Euro. Höchstens 1.700 Euro übernimmt die Pflegeversicherung - den Rest müssen die Angehörigen selbst zahlen. Weil aber kaum jemand so viel Geld hat, landen viele Patienten in Heimen, wo sie nur unzureichend versorgt werden. Oder sie werden von ihren Familien betreut, die oft unter der Last zusammenbrechen.
Wie unbefangen können Angehörige in einer solchen Situation über den „mutmaßlichen Willen" ihres Kranken nachdenken? Familien könnten in dieser verzweifelten Situation das Sterben als „Erlösung" herbeisehnen.
Bei einem Workshop der Evangelischen und Katholischen Akademie Berlin äußerte Hagen Kühn vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, offiziell gebe es keinerlei Therapieverweigerung aus wirtschaftlichen Gründen, auch nicht im Alter. Befragungen vom Krankenhauspersonal hätten jedoch ergeben, dass es auch bei uns üblich ist, alten Patienten bestimmte Therapien unter vorgeschobenen Gründen vorzuenthalten.
Auszug aus: „Die Patientenverfügung", Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Heft 13
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Mit der Propagierung des Verzichts auf „künstliche Ernährung" fällt man auf einen Trick der Euthanasielobby herein, was den meisten Menschen nicht bewusst ist.
Laut öffentlichem Bekenntnis von Helga Kuhse (enge Mitarbeiterin des australischen „Bioethikers" Peter Singer, des Präsidenten des „Weltverbandes der Gesellschaften für das Recht auf Sterben") ist die Propagierung der Absetzung von künstlicher Nahrung und Flüssigkeit ein guter Weg, um langfristig die direkte Tötung von Patienten durchzusetzen. (Anmerkung: Heute geschieht die Absetzung schon oft und wird als sog. „passive Sterbehilfe" angesehen.)
Helga Kuhse: „Wenn man die Beendigung jeder Behandlung und Pflege erreichen könnte - besonders die Absetzung von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr - würde man sehen, wie qualvoll es ist, auf diese Weise zu sterben. Dann wird man im besten Interesse der Patienten die tödliche Injektion akzeptieren."
Das ist es also, was uns erwartet, der Übergang von angeblich passiver zur aktiven Euthanasie. Warum immer diese scheinheiligen Beteuerungen, es wird keine „aktive Euthanasie" geben?
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