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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 14

 

Liebe Leser,

Was ist das, der „mutmaßliche Wille"? Oder was sind „allgemeine Wertvorstellungen"?

Es sind äußerst dehnbare Begriffe aus der aktuellen Rechtsprechung, aber von immenser Bedeutung, wenn es um Leben oder Tod geht.

Dreieinhalb Jahre nach seinem aufsehenerregenden Beschluss vom 20.7.98 hat das Oberlandesgericht Frankfurt erneut bestätigt, dass Sterbehilfe/Euthanasie z. B. bei Koma-Patienten kein Tabu mehr ist (AZ 20W 419/01). Auch bei diesem Urteil ging es um den „mutmaßlichen Willen".

Verstärkt wird diese Tendenz von dem Bemühen um Kosteneinsparungen bei Arzneimitteln. Es ist auch beabsichtigt, dass Ärzte zukünftig künstliche Ernährung bei Schwerstkranken und Sterbenden erst bei „klinischen Zeichen der Mangelernährung" verordnen dürfen. Das Ganze nennt man dann „passive Sterbehilfe".

In der beiliegenden „Vorsorglichen Willensbekundung" machen wir Vorschläge, wie man versuchen kann, sich vor diesen Entwicklungen zu schützen - vorzeitig durch Behandlungsabbruch in den Tod geschickt zu werden.

Die wirklich beste „Vorsorge", davon bin ich überzeugt, liegt im übernatürlichen Bereich. Durch Gebet und ein christliches Leben sollten wir jederzeit darauf vorbereitet sein, von Gott abberufen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Ramm

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Kostendruck im Gesundheitswesen

Palliativmedizin

Mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Palliativmedizin haben führende Fachmediziner gefordert. Diese Schmerztherapie müsse in der medizinischen Aus- und Weiterbildung stärker verankert werden, forderte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Eberhard Klaschik. Er warnte davor, dass geplante Bemühungen zur Bewältigung der Finanzmisere im Gesundheitswesen wie das sogenannte Fallpauschal-Modell erste Erfolge der Palliativmedizin zurückdrängen würden.

Zugleich warnte der Mediziner, der in Bonn die bundesweit bislang einzige Professur für Palliativmedizin innehat, davor, ohne eine stärkere Hinwendung zu dieser Schmerzbewältigung werde die Diskussion um Sterbehilfe/Euthanasie zunehmen.

Quelle: KNA, 5.2.2002

Bald Hungertod?

In einer Pressemitteilung kritisiert die Deutsche Hospiz Stiftung, dass nach einem nicht-öffentlichen Entwurf für die Änderung der Arzneimittel-Richtlinien Ärzte zukünftig künstliche Ernährung bei Schwerstkranken und Sterbenden erst verordnen dürfen, wenn „klinische Zeichen der Mangelernährung" ersichtlich sind.

Dazu der Präsident der Deutschen Hospiz Stiftung: „Die Kassen nehmen den Patiententod in Kauf", und „die neue Richtlinie zwingt den Arzt zur Patienten-Tötung - vielleicht ist das ja gewollt."

Quelle: ALFA-Newsletter, 2.3.2002

Xenotransplantation - eine Grenzüberschreitung?

Wissenschaftler eines schottischen und eines amerikanischen Unternehmens haben unabhängig voneinander Schweine gentechnisch so verändert, dass sie von der Immunabwehr des Menschen nicht mehr sofort als Fremdkörper erkannt werden.

Die Zellen der Schweine sind auf ihrer Oberfläche mit bestimmten Zuckermolekülen ausgestattet. Darin unterscheiden sie sich von menschlichen Zellen und werden daher sofort von Antikörpern angegriffen. Die Folge ist eine sog. hyperakute Abstoßungsreaktion.

Auch wenn sich z. B. die Herzmuskelzellen von Mensch und Schwein kaum voneinander unterscheiden, gibt es doch deutliche Unterschiede im Stoffwechsel.

Bislang ist auch nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass in Schweinen lebende Viren oder Bakterien, die mit deren Herz, Niere oder Leber auf den Menschen übertragen werden, dort Infektionen oder Tumore auslösen.

Ein Wissenschaftler räumt ein, dass das menschliche Immunsystem auf Dauer auch die Organe der gentechnisch veränderten Schweine nicht als eigenes Gewebe akzeptiert. Wie auch bei der Transplantation menschlicher Organe muß das Immunsystem des Patienten zeitlebens mit starken Medikamenten unterdrückt werden.

Quelle: Die Welt, 3.1.2002

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Nachrichten (Deutschland)

Aufgewacht

Im „Haus Königsborn" in Unna haben es einige Patienten geschafft, aus dem Wachkoma herauszukommen.

„Jeder Mensch, egal in welcher Situation er sich befindet, ist entwicklungsfähig", sagt die Pflegedienstleiterin Marianne Pertzborn. Diese Überzeugung steht im „Haus Königsborn" in Unna am Anfang jeder Begegnung von Betreuern und Bewohnern. Ein Mensch im Wachkoma kann atmen, ist aber in seiner Beweglichkeit weitgehend eingeschränkt.

Wenn Menschen nach längerer Zeit nicht aus dem Wachkoma erwachen, lautet nicht selten die scheinbar endgültige Diagnose „austherapiert". Menschen im Wachkoma sind aber keine Sterbenden.

In Unna ist man davon überzeugt, dass „unsere Bewohner etwas wahrnehmen". Deshalb versucht das Pflegeteam vor allem, alle Sinne der 36 Bewohner anzusprechen. „Bei uns verbringt niemand den Tag im Bett!"

Quelle: Welt am Sonntag, 17.2.2002

Zugegeben

Der Bonner Sozialethiker Hartmut Kreß verwies darauf, dass auch in Deutschland in der „Grauzone indirekter Sterbehilfe" letztere praktiziert werde.

Deshalb haben Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen eine breite ethische Debatte über die „aktive Sterbehilfe" in Deutschland gefordert.

Nach Ansicht des Rechtsphilosophen Günther Jakobs wird sich das rigide Verbot der Tötung auf Verlangen aus juristischer Sicht in Deutschland nicht dauerhaft halten lassen. Eine Gesellschaft, die derzeit alle Winkel des Machbaren auslote, werde die strikte gesetzliche Unterscheidung zwischen der Selbsttötung und der Tötung auf Verlangen nicht auf Dauer hinnehmen.

Quelle: KNA, 30.1.2002

Anmerkung: Und in Österreich, in der Schweiz, in ...?

Freiwilliger Zwang?

„Der Gedanke der Organspende ist jetzt in den bayerischen Krankenhäusern verankert", sagte der leitende Arzt der Stiftung Organtransplantation in Bayern.

dass die Kliniken inzwischen so gut mitmachten, sei eine „positive Botschaft". Endlich, findet der Mediziner, habe man die „Trendwende" geschafft. Andererseits bedeute der Anruf aus einem Krankenhaus noch nicht, dass dem „Toten" auch tatsächlich Organe entnommen würden, weil die Angehörigen nicht selten die Entnahme ablehnten.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10.1.2002

Anmerkung:

Vielleicht sind ja auch manche Angehörige besser darüber informiert, was sog. „Hirntod" und Organentnahme wirklich bedeuten, als medizinisches Personal, das teilweise mittels Dienstanweisung befohlen bekommt, potentielle Spender zu melden.

Wir möchten hier noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit dieser Frage auseinander zu setzen und auch allen Angehörigen deutlich mitzuteilen, dass man kein Organspender ist.

Vetternwirtschaft - Organhandel

Ethikkommission hin oder her

Im November 2001 war ein Nierenkranker aus Israel, zusammen mit einem 30 Jahre jüngeren Mann aus dem armen Moldawien - angeblich einem Vetter - in Essen angereist. Dieser wollte dem Kranken eine seiner Nieren abgeben, weil er sich - wie es das deutsche Transplantationsgesetz verlangt - so eng mit ihm verbunden fühle.

Doch schon bald verstrickten sich die Männer in Widersprüche. Einer behauptete vor der Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein, sie hätten einander in letzter Zeit viermal besucht, der andere sprach gleich von vierzigmal. Der Operation in Essen wurde nicht zugestimmt.

Doch in Jena kamen die Ethikkommissare bei dem gleichen Paar zu einem positiven Ergebnis. Wenig später operierte der Essener Top-Chirurg Broelsch statt in seiner eigenen Klinik in Essen eben in Thüringen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 15.1.2002

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Nachrichten (aus aller Welt)

Österreich - Richtige Sterbebegleitung

Ein Gesetz zur „Sterbebegleitung" (ein inzwischen schillernder, mehrdeutiger Begriff) ist in Österreich in Vorbereitung. Danach sollen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen oder sogar ganz aussetzen können, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt.

Diese Möglichkeit solle grundsätzlich drei Monate dauern, ins entsprechenden Fällen werde eine Verlängerung auf sechs Monate gestattet. In dieser „Sterbekarenz" soll der Arbeitnehmer vor Kündigung und Entlassung geschützt sein und die Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden.

In Österreich gibt es jährlich ca. 85.000 Todesfälle. Der Wunsch vieler ist es, zu Hause zu sterben. Derzeit sterben aber nur ca. 25% zu Hause. Das Gesetz könnte am 1. Juli 2002 in Kraft treten.

Quelle: KNA, 21.12.2001

Holland - Keine kirchliche Beerdigung

In den Niederlanden haben katholische Priester sich geweigert, an der Beerdigung einer durch „aktive Sterbehilfe" getöteten Frau teilzunehmen. Zur Begründung hieß es, dass die Familie die Kirche bei der Organisation des Lebensendes der Frau mit eingeplant und ihr eine bestimmte Rolle zugedacht habe.

Damit sei der Kirche indirekt eine Zustimmung zur Euthanasie zugedacht worden. Dies könnten sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren.

Quelle: KNA, 5.2.0202

Holland - Gesetz in Kraft

Seit Neujahr ist in Holland die sog. „aktive Sterbehilfe" gesetzlich legalisiert. Nach dem neuen Gesetz ist „aktive Sterbehilfe" für Ärzte straffrei, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der „Arzt" muß in einem solchen Fall einen Kollegen um Mitentscheidung bitten.

Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Das Gesetz wurde bereits im April 2001 vom Parlament beschlossen und mit dem 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

Quelle: KNA, 1.1.2002

Frankreich - Dammbruch auch hier?

Frankreichs Staatsminister für Gesundheit Kouchner möchte die „aktive Sterbehilfe" unter bestimmten Umständen zulassen.

Einigen sei es aus religiösen Gründen verboten, über den Zeitpunkt des Todes selbst zu entscheiden, andere seien dagegen der Auffassung, dies gehöre zur Freiheit des Menschen.

Er sei der Auffassung, man müsse beide Seiten akzeptieren und „jedem die Freiheit lassen, sich in die Hände des Schicksals, Gottes oder der Ärzte" zu begeben. Daher sei eine Gesetzesänderung nötig. Frankreich sei in dieser Frage gegenüber anderen Staaten im Rückstand.

Quelle: KNA, 28.1.2002

Anmerkung: Ganz nebenbei kann der Staat und die Gesellschaft durch diese „Freiwilligkeit" eine Menge Geld sparen. Leicht wird daraus ein „freiwilliger Zwang", wie gehabt. In der NS-Zeit war Euthanasie, Sterilisation etc. auch zunächst freiwillig.

Irland - Selbstmord für 6.500 Euro

Eine Irin soll mit „Hilfe" von einem Geistlichen und dessen Lebensgefährten, zwei Mitgliedern einer amerikanischen Sterbehilfeorganisation, die sie zuvor am Flugplatz Dublin abgeholt hatte, in ihrer Wohnung Selbstmord begangen haben. Dieser „Liebesdienst" inklusive geistlichem Beistand soll 6.500 Euro gekostet haben.

Quelle: KNA, 31.1. und 3.2.2002

Israel - Nie wieder?

Für Euthanasie in bestimmten Fällen hat sich der israelische Generalstaatsanwalt Rubinstein ausgesprochen. Er selbst habe bislang in zwei Fällen dem Wunsch von Todkranken nach Sterbehilfe/Euthanasie stattgegeben. Auch Experten für jüdisches Recht hätten zugestanden, dass bei einem Todkranken auf dessen Wunsch hin etwa das Beatmungsgerät abgeschaltet werden dürfe.

Nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums müssten „unabhängige" Mediziner feststellen, ob der Sterbewunsch des Patienten endgültig sei. Rubinstein mahnte alle Ärzte, das Todesverlangen von Kranken ernst zu nehmen.

Quelle: Kathpress, 10.1.2002

Anmerkung: Ein Schuft, wer annimmt, dass gegenwärtig auch ökonomische Zwänge eine Rolle für diese Entwicklung hin zur Euthanasie spielen könnten.

England - Keine Ausländer

Nachdem das oberste britische Gericht im November 2001 einer Engländerin den assistierten Selbstmord verweigert hatte, würden sich nun viele Patienten an holländische „Sterbehilfe-Organisationen" wenden.

Das niederländische Gesetz sei aber nicht auf Ausländer anwendbar. Deshalb würden Betroffene an „Sterbehilfe-Organisationen" in den Heimatländern verwiesen, schreibt die britische Tageszeitung „The Times".

Quelle: KNA, 2.1.2002

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Was sagt eigentlich die Kath. Kirche zur Euthanasie?

 

Wir lesen im Kathechismus der Kath. Kirche (KKK):

KKK 2276: „Menschen, die versehrt oder geschwächt sind, brauchen besondere Beachtung. Kranke oder Behinderte sind zu unterstützen, damit sie ein möglichst normales Leben führen können."
KKK 2277:

„Die direkte Euthanasie besteht darin, dass man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar.

Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Verbrechen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist."

KKK 2278: „Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind."
KKK 2279:

„Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht, darf die Pflege, die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet nicht abgebrochen werden. Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sonder bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.

Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe, sie soll aus diesem Grund gefördert werden."

Nach katholischer Auffassung sind wir „nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen".

Also besteht kein Verfügungsrecht, kein Selbstbestimmungsrecht! (KKK 2280)

Für Christen sind Sterben und Tod der Übergang in das Reich Gottes. Der Apostel Paulus sagt: „Sterben ist mir Gewinn". Der Zeitpunkt des Todes liegt in Gottes Ratschluss. Der Mensch hat nicht darüber zu entscheiden.

Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner, c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos, Spenden erbeten.

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