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Rundbriefe

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EEG-Rundbrief Nr. 13

Liebe Leser,

Diagnose Tod - und dann?

Bei Fortbildungsveranstaltungen für Pflegepersonal in Krankenhäusern wird dem Vernehmen nach immer häufiger über Situationen informiert und beraten, was zu tun ist, wenn vom Arzt die "Diagnose Tod" oder "infauste Prognose" gestellt wird, wie zu handeln ist, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang eine Patientenverfügung hat, wie man sich rechtlich absichern kann.

Dabei wird ganz deutlich, dass die althergebrachte ärztliche Ethik außer Acht gelassen wird, dass immer häufiger pragmatisch entschieden wird.

Wie im religiösen Bereich oder in der Lebensrechtsbewegung in den letzten Jahren immer häufiger die Keule "Fundamentalismus" gegen solche geschleudert wird, die in der Tat ein Fundament im christlichen Glauben haben. So qualifiziert man Ärzte, die sich einer über 2000- jährigen ethischen Tradition verpflichtet fühlen, mit der Keule "paternalistisch" ab.

Es wird immer dringlicher, dass wir uns in unserem eigenen Interesse und im Interesse unserer Angehörigen mit diesen Fragen auseinandersetzen. Wir halten bereits eine Fülle von informativen Materialien bereit.

Auch ein Blick ins Internet - www.aktion-leben.de - wird Sie zu dieser Thematik bereichern können.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Ramm

P.S.: Wir bieten u. a. auch aktuelle Vorträge zu den Themen Euthanasie/Sterbehilfe, Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht an. Telefonische Absprache: 06201/2046

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Krebs mit 15 Jahren!

"Und nun ist der Tag gekommen, an dem ich sterben will. Einfach tot sein. Nicht mehr diese fürchterlichen Schmerzen ertragen. Und wenn ich tot bin, dann ist doch auch das Fieber endlich weg! Oder? Also, ihr Ärzte, gebt mir ein Mittel, damit ich sterbe. Ich habe ein Recht darauf, zu sterben. Sterbehilfe sollt ihr mir leisten, einfach Sterbehilfe."

Der junge Mann, der dies sagte, ist nicht tot, schreibt der Berliner Kurier. Er sei nun 20 Jahre alt und könne wieder lachen. Er sei voller Optimismus. Er gehe heute auf Kinderstationen und mache Mut. Er habe allerdings seine früheren Freunde verloren, die ihn nicht mit Glatze und Metastasen haben wollten. Er habe neue Freunde gefunden.

Quelle: Berliner Kurier, 25.10.2001

Anmerkung: Ob er auch heute noch eine Chance hätte? Kaum, wenn er einem Sterbehelfer in Holland oder nun auch in Deutschland in die Hände gefallen wäre. Diese hätten gewiß seine "freie, selbstbestimmte Entscheidung" akzeptiert.

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Nachrichten

Belgien

Auch hier Aktive "Sterbehilfe"

Scharfe Kritik übte der Vatikan an den Euthanasie-Gesetzen, die vom Senat in Belgien beschlossen worden sind. Der Senat stimmte Ende Oktober mit 44 gegen 23 Stimmen für die Straffreiheit bei aktiver Sterbehilfe. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses fehlt noch.

Der Osservatore Romano schreibt, dass Belgien bei Zustimmung des Abgeordnetenhauses der zweite Staat in Europa werde, wo Ärzte nicht zum Heilen, sondern zum Töten gebeten werden, und dies in einem Land, in dem der frühere König Baudouin lieber auf seine Herrschaft verzichtet hat, als ein Gesetz zur Legalisierung der Abtreibungstötung zu unterschreiben.

Quelle: www.kath.net, 30.10.2001

Anmerkung: Interessant: Am Tag der Abstimmung war das beherrschende Thema der Medien der Nachwuchs des belgischen Thronfolgers.

England

Entscheidung gegen "Sterbehilfe"

In einer wegweisenden Entscheidung hat das oberste britische Gericht einer unheilbar erkrankten Frau das Recht auf "Sterbehilfe" abgesprochen. Der High Court in London entschied, dass der Ehemann der 42-jährigen Frau strafrechtlich verfolgt werde, sollte er seiner Frau beim "Freitod" helfen. Die Frau hatte argumentiert, die Regierung verletze die Menschenrechte, indem sie ihr das "Sterben in Würde" verweigere.

Die Mutter zweier Kinder wurde von der Organisation "Liberty" und der Sterbehilfegesellschaft "Voluntary Euthanasia Society" unterstützt.

Quelle: Die Rheinpfalz, 18.10.2001

Amerika

"Euthanasie/Sterbehilfe" unmöglich

US-Justizminister John Ashcroft hat der Sterbehilfe in Oregon einen Riegel vorgeschoben. Oregon ist der einzige US-Staat, der Sterbehilfe erlaubt. Ashcroft wies nun die zuständige Bundesbehörde an, Ärzte zu bestrafen, die Kranken durch Verschreiben von Medikamenten beim Freitod "helfen".

Nach den Erkenntnissen der staatlichen Gesundheitsbehörde haben sich rund 70 Menschen seit 1997 mit Hilfe ärztlich verschriebener Arzneien das Leben genommen.

Quelle: Frankfurter Rundschau, 7.11.2001

Schweiz

SVP will Sterbehilfe „regeln"

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) im Kanton Aargau will allfällige "Sterbehilfe" in den Kantons- und Regionalspitälern sowie Pflege- und Altersheimen geregelt sehen.

Der Trend, "Sterbehilfe" in Anspruch zu nehmen, nehme generell zu. Dieses heikle Thema erfordere deswegen klare Regelungen. Eine ähnliche Entwicklung zeichne sich auch im Kanton Zürich ab, wonach seit Beginn dieses Jahres den Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen erlaubt ist, sich mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation (zum Beispiel Exit) selbst das Leben zu nehmen.

In einem Papier der SVP heißt es, dass die Achtung vor dem menschlichen Leben an Bedeutung verliere. Dieser Tendenz müsse dringend Einhalt geboten werden. Der Staat dürfe nicht zulassen, dass die Unantastbarkeit des Lebens in Frage gestellt werde.

Als Alternative zur Suizid-Beihilfe durch "Sterbehilfeorganisationen" verlangt die SVP Förderungsmöglichkeiten für schmerzlindernde Maßnahmen.

Quelle: Aargauer Zeitung, 25.10.2001

Deutschland

Pro Sterbehilfe

Mit Hilfe eines Bürgerforums "Pro Sterbehilfe" will ein Gothaer Bürger ein ähnliches Modell wie in Holland auf den Weg bringen. Er engagiert sich im Deutschen Freidenkerverband.

Quelle: Thüringer Allgemeine, 30.10.2001

Rattengift

Weil er einer Lebensmüden für 6000 Mark ein Giftpaket schickte, hat ein Amtsgericht einen 50 Jahre alten Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 6400 Mark verurteilt.

Im Februar vergangenen Jahres hatte die schwerkranke 39 Jahre alte Frau einen Weg gesucht, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Über die Auskunft der Telekom erhielt sie die Telefonnummer einer "Sterbehilfegemeinschaft". Als die 39-Jährige dort anrief, meldete sich der Angeklagte. Nach dem dritten Telefonat erklärte er sich bereit, ihr eine todbringende Dosis Gift zu schicken. Bedingung: Die Frau sollte vorab 6000 Mark bezahlen. Drei Tage später stellte ihr die Post das Giftpaket zu. Der Vater der 39-Jährigen entdeckte die Sendung und brachte die Tochter nach längeren Disputen dazu, von ihrem Selbstmordplan abzulassen. Das Giftpaket, ein Ratten- und Unkrautvertilgungsmittel, übergab er der Polizei.

Der Angeklagte verteidigte sich, er habe das Gift mit einem Geburtstagspäckchen für die Frau verwechselt. Geld habe er von der Frau nie erhalten.

Quelle: Frankfurter Rundschau, 5.9.2001

„Patientenverfügung"

Wir bieten (gegen Kostenspende) an:

Eine Tonkassette mit einem Vortrag über das „Patientenverfügung".

Eine schriftliche Abhandlung über Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht.

Bestellung unter Telefon: (0049)-(0)6201/2046 oder Fax: /23848 oder per e-Mail: post@aktion-leben.de

 

Ärztliche Ethik

Wie weise war doch der geniale Leibarzt Goethes und Schillers, der Arzt Christoph-Wilhelm Hufeland, der vor 200 Jahren sagte und mahnte:

„Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern?

So viel scheinbar Gutes ein solches Räsonnement für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf.

Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten

- ob es ein Glück oder ein Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate!"

ORGANSPENDE eine Frage auf LEBEN UND TOD

Aktuell zum Buch "Organspende - letzter Liebesdienst oder Euthanasie?" (ISBN:3-930533-05-7, Derscheider Verlag, DM 8,00) bietet es sich an, die kurzgefaßte Information dieser Broschüre (inzwischen 5. Auflage) an interessierte Bürger weiterzugeben.

Die Unsicherheit in der Frage der Organspende ist derzeit groß, täglich erreichen uns Anfragen. Dieses Heftchen gibt Antworten - nicht immer populäre - und regt zum Nachdenken an.

Bitte helfen Sie mit, diese wichtigen Informationen zu verbreiten. Fordern Sie kostenlos 100, 250 oder 500 Stück zum Verteilen an.

WIESE - Postfach 61 - 69518 Abtsteinach/Odw.

Österreich

Umfrage zu „Euthanasie/Sterbehilfe"

Nach einer Umfrage im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer spricht sich ein Viertel der Bevölkerung für aktive Euthanasie/Sterbehilfe aus.

Allerdings wurde bei anderen Umfragen immer wieder behauptet, dass eine Mehrheit die aktive Tötung befürworte.

Man hatte nach drei Arten der Euthanasie/Sterbehilfe gefragt, nach der "indirekten, passiven und aktiven" Euthanasie/Sterbehilfe. Gegen die "Tötung auf Verlangen" wurde neben moralischen Bedenken auch das Wissen um die psychische Belastung für den ausführenden Arzt ins Feld geführt.

Nach der Umfrage nahmen insgesamt 835 Personen teil. Diese wurden in persönlichen Interviews nach ihrer Einstellung zu den erwähnten „drei verschiedenen" Arten der Euthanasie/Sterbehilfe befragt.

Aus der Befragung wurde auch deutlich, dass sich viele Menschen aufgrund der Medienberichterstattung intensiver mit dieser Thematik beschäftigten.

Den Befragten wurden die drei Arten folgendermaßen erklärt:

Indirekte Sterbehilfe:

Ein todkranker und dahinsiechender Patient erhält eine medikamentöse Therapie, die ihn schmerzfrei erhält. Das kann einen möglichen frühen Tod zur Folge haben. Anmerkung: Es ist durchaus üblich geworden, den frühzeitigeren Tod durch die Verabreichung einer Überdosis von Medikamenten herbeizuführen. Die Absicht ist entscheidend! (Laut Umfrage 44 % Befürworter)

Passive Sterbehilfe:

Sterbenlassen eines todkranken oder dahinsiechenden Patienten (Anm.: auch schon vor der Sterbephase) durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (Anm.: z.B. Abschalten von Maschinen). (Laut Umfrage 48 % Befürworter)

Aktive Sterbehilfe:

Ein todkranker oder dahinsiechender Patient wird vom Arzt getötet (auf Wunsch des Patienten). (Laut Umfrage 27 % Befürworter)

Quelle: www.kath.net sowie APM vom 11.10.2001

Anmerkung: Es wird deutlich, dass hier kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Arten der Euthanasie/Sterbehilfe bestehen. Wie gesagt, ist die Absicht entscheidend. In Holland z. B. starb jahrelang trotz des Verbotes von „aktiver Euthanasie/Sterbehilfe", die erst im Februar 2001 legalisiert wurde, jeder fünfte eines unnatürlichen Todes. Also nach sog. "passiver Euthanasie/Sterbehilfe".

Diese Fakten bleiben, auch wenn die Österreichische Ärztekammer darlegt, dass, wer nach dieser Umfrage "immer noch alle Möglichkeiten der Euthanasie in einen Topf wirft", fahrlässig handele und "gravierenden gesellschaftlichen Fehlentwicklungen" Vorschub leiste.

(Weiterführendes Info Material bei uns erhältlich)

Wichtig für Österreicher und Österreich-Urlauber:

Widerspruch gegen eine Organentnahme

In Österreich gibt es bekanntlich die sog. "Widerspruchsregelung" im Bezug auf Organspende. Das heißt, nach einem Unfall oder bestimmten Krankheiten können Ärzte ungefragt Organe nach diagnostiziertem sog. "Hirntod" entnehmen. Sie müssen nicht um Zustimmung des Patienten (z.B. Organspenderausweis) oder die Angehörigen fragen, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Das trifft auch auf alle ausländischen Touristen und Besucher zu !

Wir informierten schon häufig über die Problematik der Organentnahme nach diagnostiziertem sog. "Hirntod". Weitere Informationen, Kassette, Broschüre, Nichtspenderausweis etc. können Sie bei der AKTION LEBEN e.V., Postfach 61, D - 69518 Abtsteinach, Tel.: 06201-2046, Fax: 06201-23848, E-mail: post@aktion-leben.de bestellen.

Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) führt ein EDV-unterstütztes "Widerspruchsregister gegen Organentnahme". Mit einer Erklärung (vielleicht mit einem Klick zu öffnen?) können Sie in dieses Register eingetragen werden. Die Erklärung kann und soll kopiert werden (häufig sollen ja noch weitere Familienangehörige registriert werden). Weitere Formulare können Sie auch bei uns anfordern (Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach, Tel.: 06201-2046, Fax: -23848 oder e-Mail: post@aktion-leben.de) oder von unserer Homepage www.aktion-leben.de herunterladen.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt an das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Stubenring 6, A-1010 Wien, gesendet werden. Wenn Sie die Zusendung einer Registrierungsbestätigung wünschen, müssen Sie ein adressiertes Rückkuvert sowie einen internationalen Antwortschein der Post beilegen. Es ist auch möglich, die Erklärung per Fax zu senden. Bitte achten Sie darauf, dass man Ihnen eine Bestätigung zurückfaxt! Telefax: (0043)-1- 5138472

Nebenstehendes Formular liegt als PDF-Datei zum Download bereit.  (selbstenpackendes .exe-Format)

Zum Download klicken Sie bitte auf das Formular rechts und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.

Sie können das Formular auch online lesen und ausdrucken, wenn Sie den AcrobatReader auf Ihrem PC installiert haben.

Dazu hier klicken

Soll man einen Organspendeausweis mit sich tragen?

Auszug aus: Walter Ramm: „Hirntod und Organtransplantation - Informierte Zustimmung?", Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Heft 12. Erhältlich gegen Kostenspende bei: Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach, Tel.: 06201-2046

Seit Jahren sehen wir uns einer groß angelegten und aufwendig betriebenen Werbung für Organspende ausgesetzt. Eine außergewöhnliche Werbeaktion ist vor Jahren schon in Berlin angelaufen. Sog. Streetworker sprechen die Leute auf der Straße an und werben für die Bereitschaft, Organe zu spenden. (Man sagt, sie hielten sich vorwiegend in Motorradfahrer-Kreisen auf.)18

So bieten Krankenkassen, u. a. die Barmer Ersatzkasse, einen Gesundheitspaß mit Organspendeausweis an.19

Sportler, wie Franz Beckenbauer, Jürgen Kliensmann, Steffi Graf, Franziska v. Almsik, Reinhold Messner, Jens Weißflog und ganze Nationalmannschaften werben mit einer Initiative „Sportler für Organspende". 20

Da gehen CDU-Politiker auf die Straße und werben für sich und für Organspenderausweise. 21

Bürger erhalten auf den Gemeinden mit ihren Ausweispapieren einen Organspenderausweis. 22

Aber wer weiß schon, was er da wirklich tut, was er da unterschreibt?

Mit Appellen wie: „Lebensrettung für viele Menschen", „Organspende bewahrt Leben", „Organspende - ein Akt der Nächstenliebe" wird für Organspende geworben.

Eine Broschüre „Organspende bewahrt Leben", herausgegeben vom „Arbeitskreis Organspende", zeigt auf der Titelseite das Profil eines Puzzlemenschen, dem ein Puzzleteil in Herznähe entnommen ist. (Wurde zwischenzeitlich geändert.) Am Ende des Heftes findet der Leser einen Organspendeausweis.

Aber worin hat jemand eingewilligt, der einen solchen Ausweis bei sich trägt, oder als Verwandter eines Unfallopfers seine Zustimmung zur Organspende gibt?

Bei Zustimmung zur Organentnahme gilt in der Regel, dass man einer Multiorganentnahme zustimmt. Das heißt, es werden gleichzeitig alle „verwertbaren Organe", Nieren, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse, Leber, Milz, Magen, Dünndarm (nicht so häufig), Gehörknöchelchen, Augenhornhäute, Knochenmark, Bänder, evtl. auch Hirnhaut und Haut entnommen. Der Mensch wird fast komplett „recycelt"!

Bei einer Multiorganentnahme können bis zu 20 Ärzte an dem beatmeten, narkotisierten Patienten tätig werden.

„Die Hautlappen werden so gehalten, dass eine ‚Wanne‘ entsteht, die mit bis zu 15 Liter eiskaltem Wasser gefüllt wird. Die Organe werden mit eiskalter Perfusionslösung durchspült, das Blut wird abgesaugt. Erst wenn das Herz mit Kühlflüssigkeit durchspült wird, tritt der Herzstillstand ein."23 Der sog. „hirntote" Patient stirbt also an der Perfussionslösung!

Über den Vorgang im OP bei der Organentnahme äußern OP-Pleger: „Wie die Sau am Trog." „Für einige Beteiligte schien er nicht mehr als ein Ersatzteillager zu sein".24 Man spricht auch vom „Abernten" von Organen, im englischsprachigen Raum heißt es meist „to harvest". Für das OP-Personal ist diese Situation oft sehr belastend. Sie fühlen sich, als hätten sie den Patienten im Stich gelassen. So verwundert es auch nicht, dass nach einer Umfrage von Putz25 sich zirka 60 % des Pflege- und OP-Personals eher ablehnend gegenüber der Organentnahme geäußert haben. (...)

Lesen Sie weiter im Heft 12 der Schriftenreihe, die Sie bei Aktion Leben e.V. bestellen können.

Impressum:

EEG-Infodienst - Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner, c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.

Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos, Spenden erbeten.

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