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Europäische Euthanasie Gegner

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Pressemitteilungen 1995 - 1999

Hirntod nicht Tod des Menschen    Organ-Beschaffungsgesetz

"Folter" mit Todesfolge für den Organspender    Neues Euthanasieurteil

 

Pressemitteilung vom 17. Januar 1996   HIRNTOD NICHT TOD DES MENSCHEN

- Aufruf an die Bundestagsabgeordneten -

Abtsteinach. Die Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG), ein Zusammenschluß innerhalb der Aktion Leben e.V. in Deutschland, haben alle Bundestagsabgeordneten aufgerufen, sich dem derzeitigen Gesetzentwurf zur Organtransplantation zu widersetzen.

In einem Brief an alle Abgeordneten und im Pressedienst dieser Organisation traten die Lebensrechtler den Beweis an, daß aus medizinischer und biologischer Sicht der sog. "Hirntod" nicht der Tod des Menschen ist, viele Fragen offen bleiben und viele Zweifel im Raum stehen.

Es wird auch auf die Anhörung im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages vom 27.6.95 verwiesen. Dort hätten die Experten zur "Todessicherheit" der "Hirntoddefinition" mindestens Zweifel eingestehen müssen. Viele Gutachter lehnten in der Anhörung die "Hirntoddefinition" ab und bekundeten, daß auch nach festgestelltem "Hirntod" sich der Mensch noch in einem Sterbeprozeß befände, das Sterben aber noch zum Leben gehöre.

Als eine Inkonsequenz schlimmster Art betrachten es die Lebensrechtler, daß trotz dieser Tatsache auch von manchen "Hirntod-Gegnern" dennoch die sog. "enge Zustimmungslösung" akzeptiert werde. Ein potenzieller Organspender bekunde mit seiner Spendenbereitschaft danach "töten auf Verlangen" und dem explantierenden Arzt erlaube man "Vivisektion" an sterbenden Menschen, die nach den Richtlinien der Bundesärztekammer narkotisiert werden müßten.

Bei allem Mitgefühl für organisch schwerkranke Patienten ginge das aber zu weit und müsse zwangsläufig den menschenrechtlichen- und auch den verfassungsrechtlichen Lebensschutz - mit allen fatalen Folgen - noch weiter untergraben.

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Pressemitteilung vom 01. Juli 1997   ORGAN-BESCHAFFUNGSGESETZ

- Kritik der Euthanasiegegner -

Abtsteinach. Kein Verständnis für die zustimmenden Stellungnahmen vor allem von seiten der katholischen Kirche zum Transplantationsgesetz können die Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) aufbringen.

"Wenn der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, froh ist, daß explantierende Ärzte nun rechtlich gesehen keine Tötungshandlungen mehr vornehmen, kann man das verstehen", sagte ein Sprecher der deutschen Euthanasie-Gegner.

Völlig unverständlich sei aber die Haltung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, der dieses Gesetz begrüßte.

"Bischof Lehmann sorgt sich offensichtlich mehr darum, die Bereitschaft zur Organspende zu vergrößern, als um das Seelenheil Sterbender und ihrer Angehörigen", so der Lebensrechtler. Die Euthanasie-Gegner fragen, inwieweit sich der Vorsitzende der Bischofskonferenz endgültig zum Sprachrohr interessierter Kreise aus Wirtschaft, Medien und Politik verstehe?

Männer der Kirche müßten doch eigentlich mehr das ewige als das zeitliche Leben im Blick haben und wissen, daß es kein Selbstbestimmungsrecht über das menschliche Leben gebe. Mit dem Gebot der Nächstenliebe zu argumentieren sei abwegig. Die christliche Lehre verbiete, etwas in sich Schlechtes zu tun oder tun zu wollen, d.h. auch, über das eigene Leben zu bestimmen, um möglicherweise Gutes zu bewirken. Der häufig ins Feld geführte Tod des NS-Märtyrers Pater Maximilian Kolbe, der sein Leben hingegeben habe, sei völlig irreführend. Im übrigen würde man heute noch die für seinen Tod Verantwortlichen Mörder nennen.

Zu Fragen sei auch nach den wirklichen Zielen der Transplantationsmedizin. Den Schwerkranken zu helfen und ihnen mehr Lebensqualität mit einem oder mehreren Organen zu verschaffen, sei längst nicht mehr das alleinige Ziel. Angestrebt werde ein Stück Unsterblichkeit für einige wenige, argumentieren die Euthanasie-Gegner. Die Übrigen seien nur als Organspender oder Organkontainer interessant. Deutliches Zeichen dieser Entwicklung sei die angestrebte Verpflanzung auch des Gehirns oder Teile und Gewebe des Gehirns. Die "Hirntod-Definition" müsse schon aus diesem Grunde überwunden werden durch die "Teilhirntod- oder Persönlichkeitstod-Definition". Außerdem würden schon gewaltige Anstrengungen gemacht, tierische Organe (Xeno-Transplantation) auf den Menschen zu übertragen.

Verantwortliche der Kirchen sollten eigentlich mehr Weitblick zeigen und mehr Mut haben, Unpopuläres zu fordern, als sie das derzeit im Bereich der Lebens- und Menschenrechte tun.

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Pressemitteilung vom 01. Dezember 1997   "Folter" mit Todesfolge für den Organspender

- Kritischer Rückblick nach der ersten Herztransplantation -

Weinheim. Dreißig Jahre nach der ersten Herztransplantation am 3. Dezember 1967 durch den Kapstädter Chirurgen Prof. Christian Barnard ist die Kontroverse um die Transplantationsmedizin weltweit immer noch im Gange.

Die Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) sehen in weiten Teilen der Organtransplantation den Tatbestand des Euthanasie-Mordes erfüllt. Eine Organtransplantation sei nur zulässig, wenn es sich um die Entnahme und Übertragung eines paarig angelegten Organs (Niere) handele, so daß es dem Spender möglich sei zu überleben. Wie vor 30 Jahren frage auch heute kaum jemand, woher die schlagenden Herzen und andere lebensfrische Organe kämen. Damals sei es die Euphorie gewesen, welche diese Frage unpopulär machte. Heute geschehe das unter dem Vorwand des Mitleids mit organisch schwerkranken Patienten, heißt es in einer Pressemitteilung der EEG. Die Organisation erinnert daran, daß die Harvard-Universität in Boston 1968 völlig willkürlich die Todesdefinition geändert habe, um die Transplantation zu ermöglichen. Man habe mit dem sogenannten "Hirntod" Menschen, die im Sterben lägen, für "tot" erklärt. Doch müsse man festhalten, daß die Diagnose des Ausfalls verschiedener Hirnfunktionen lediglich anzeige, daß der Tod des Menschen wahrscheinlich eintreten werde.

Wie Hirnspezialisten stets betonen, sei keine Diagnose und keine Prognose hundertprozentig sicher.

Die Europäischen-Euthanasie-Gegner kritisieren, daß durch das neue Transplantationsgesetz die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Würde des Menschen (GG-Artikel I und II) mißachtet werden. Diese Abkehr von den inhärenten (= dem Menschen innewohnenden) Menschenrechten habe unabsehbare Folgen. Ein Sprecher der Organisation wörtlich: "Im Namen der Humanität werden sterbende Menschen (Organspender) schon durch die Untersuchungsmethoden der Hirntod-Diagnose 'gefoltert'. Die anschließende Organentnahme beim sogenannten 'Hirntoten' gleicht einer Vivisektion mit Todesfolge. Rechtlich gesehen öffnet die Tolerierung dieser Praktiken die Schleusen für den Euthanasie-Mord."

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Pressemitteilung vom 22. Juli 1998   "Der Arzt - gefährlichster Mensch im Staat"

- Mit dem Euthanasie-Urteil ändert sich die Meßlatte für den Wert des Menschen -

Weinheim. Die Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) reagierten auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M. (OLG) zur aktiven Euthanasie nicht nur mit Entrüstung, sondern sie sind auch empört über die meisten Stellungnahmen aus Kirche, Politik und Ärzteschaft. Der Skandal reiche zurück auf das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahre 1994, als dieser mit der schwammigen Formulierung "mutmaßlicher Wille" der Euthanasie Tür und Tor geöffnet habe, so ein Sprecher der EEG.

Hier gehe es nur scheinbar um ein "Selbstbestimmungsrecht" des Patienten. Abgesehen davon, daß es dieses "Selbstbestimmungsrecht" über Leben und Tod eines Menschen überhaupt nicht gebe, solle man sich nicht täuschen, wie schnell auch diese "Grauzone" in Richtung "Fremdbestimmung" überwunden werde, mahnen die Euthanasiegegner.

Sie erinnern, daß in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts die Nazis auch zunächst die freiwillige Euthanasie propagiert hätten. "Auch in der heutigen Zeit kann aus dem 'Recht zu sterben' sehr schnell eine 'Pflicht zu sterben' werden. Die Nazis begründeten seinerzeit den Übergang von Freiwilligkeit zu Zwang mit der großen Herausforderung des totalen Krieges. Wie man heute angesichts der demographischen Struktur unserer Bevölkerung und des desolaten Zustandes des Gesundheits- und Sozialwesens argumentieren könnte, läßt sich leicht vorstellen", so der Sprecher der EEG.

Die Botschaft laute fast unisono: "Liebe Bürger, ihr müßt nicht leiden. Macht ein 'Patienten-Testament', und ihr könnt selbst entscheiden." Das schmeichele den Bürgern, denn wer möchte nicht selbstbestimmen und frei entscheiden. Verschwiegen werde, daß man die Hoffnung habe, eine Menge Geld einzusparen, weil die letzten Tage des Menschen die teuersten seines Lebens sind. Verschwiegen werde auch, daß es nach unseren tradierten Werten dieses "Selbstbestimmungsrecht" nicht gebe. Schließlich werde auch verschwiegen, daß der Tod durch Verhungern und/oder Verdursten bestialisch sei. Das ist es aber, was viele derer erwartet, die sich auf ein Patientenverfügung eingelassen haben.

Die weltweite Euthanasiebewegung verstünde die Einführung der "Patientenverfügung" nur als erste Stufe einer Strategie, der noch zwei weitere Stufen folgen sollen. Mit Wehmut schaue man zurück auf eine ärztliche Ethik, wie sie der Leibarzt Schillers und Goethes, der Arzt Christoph Wilhelm Hufeland, vor 200 Jahren vertreten habe. Hufeland schrieb:

"Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern? So viel scheinbar gutes das für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf.

Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten - ob es ein Glück oder ein Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate."

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