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Europäische Euthanasie Gegner |
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Pressemitteilungen 1993 - 1994 |
EEG gegründet Begriffsschwindel "Schön getötet werden" Gegen Denuntiation
Warnung vor Holland-Reisen Der Arzt - gefährlichster Mensch im Staat?
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Helvoirt/Holland. Am Rande des HLI-Pro Life-Kongresses mit Lebensrechtlern aus ganz Europa, gaben Verantwortliche verschiedener Lebensrechts-Gruppen die Gründung eines Zusammenschlusses "Europäischer Euthanasie Gegner" (EEG) bekannt.
Die EEG-Initiative warnte die europäischen Staaten dem negativen Beispiel Hollands zu folgen und die Euthanasie - unter dem verharmlosenden Begriff Sterbehilfe - gesetzlich zu legalisieren und fordert die Regierungen der einzelnen Staaten auf, den bereits vielerorts praktizierten illegalen Tötungen entschieden entgegen zu treten.
Die Vertreter der EEG akzeptieren und unterstützen die harsche Kritik des Vatikan an dem im holländischen Parlament verabschiedeten Gesetz zur Euthanasie. Die Lebensrechtler betonen, daß es auch in demokratischen Gesellschaften Unabstimmbares gebe, so dürfe sich niemand das Recht anmaßen, über die inhärente Würde des Menschen zu bestimmen.
Die "EEG" warnt Geschäfts- und Urlaubsreisende davor nach Holland zu fahren, um sich z. B. im Falle eines Unfalles nicht der Gefahr auszusetzen, euthanisiert zu werden.
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- Euthanasie gestern - Sterbehilfe heute? -
Abtsteinach. Bagatellisierung und Verwischung der Begriffe ist nach Ansicht der Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) aus Belgien, Deutschland, Holland, Österreich, Schweiz und Südtirol eine der Strategien der Befürworter der Euthanasie.
Der deutsche Sprecher der EEG, Walter Ramm, ist überzeugt, daß dieser Begriffsschwindel deshalb angewendet wird, weil der Begriff Euthanasie aus der NS-Zeit negativ belastet ist. Aus diesem Grunde verwende man heute eine andere Terminologie und besetze und erfülle durchaus positive Begriffe mit sehr zweifelhaften Inhalten.
Der Ausdruck "Sterbehilfe" z.B. verbinde man heute nicht mehr mit einer lobenswerten, menschlichen und seelsorgliche Begleitung in der letzten Lebensphase beim sterben, sondern zunehmend mehr werde damit "Hilfe" und Unterstützung zum geplanten Mord oder Selbstmord verstanden.
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Abtsteinach. Vor einer um sich greifenden Mentalität des Tötens warnen die "Europäischen - Euthanasie - Gegner"(EEG).
Diese neue Initiative wurde gleichzeitig in Belgien, Schweiz, Österreich, Süditalien und Deutschland gegründet. Die Lebensrechtler mahnen und warnen, daß nachdem die Abtreibungstötung als "Abtreibungsrecht" betrachtet werde und dadurch das Tötungstabu gefallen sei, nun auch ältere, kranke und behinderte Menschen fürchten müßten, daß auch ihr Lebensrecht in Frage gestellt werde. Eine aufmerksame Beobachtung der Veröffentlichungen der letzten Zeit zeige, so Walter Ramm, deutsche Sprecher dieser europäischen Vereinigung, daß ähnlich wie in der Lebensrechtsdiskussion bei noch nicht geborenen Menschen, Begriffe besetzt und umgedeutet werden.
So spreche man z. B. in Deutschland nicht gerne von dem vergangenheitsbelasteten Begriff der "Euthanasie", sondern allenfalls von akzeptierbarer "passiver Euthanasie". "Dabei wird suggeriert", so Ramm, "passive Euthanasie sei etwas akzeptables. Tatsächlich aber ist sie - so wie sie heute verstanden und praktiziert wird - eine höchst aktive Form der Euthanasie, dann nämlich, wenn man bewußt etwas tut, oder die Behandlung und Hilfe unterläßt, um den Tod herbei zu führen. Die Absicht zu töten ist entscheidend!"
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- EEG lehnt Euthanasie im Mutterschoß ab -
Abtsteinach. Abtreibungen aus sog. eugenischer bzw. embryopatischer Indikation seien nichts anderes als Euthanasie im Mutterschoß.
Darauf wiesen die Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) aus Belgien, Deutschland, Holland, Österreich, Schweiz und Südtirol im Pressedienst ihrer Organisation hin. Die oft praktizierte Tötung möglicherweise behinderter, ungeborener Kinder sei darüber hinaus auch eine Form des Rassismus und eine Diskriminierung aller geborenen Behinderten.
Katja Floßdorf, eine Sprecherin der deutschen Sektion der Euthanasie-Gegner, empfahl schwangeren Frauen, schon auf solche vorgeburtlichen Diagnosen zu verzichten, die das Ziel hätten, behinderte Kinder im Mutterschoß aufzuspüren. "Dazu gehört", so Floßdorf, "die Fruchtwasseruntersuchung in der 16./17. Schwangerschafts-Woche sowie die Chorionzottenbiopsie in der 8./9. Schwangerschafts-Woche".
Die Organisation fordert die Ärzte auf, den Eltern bei sogenannten Risiko-Schwangerschaften Mut zu machen und ihnen offen zu sagen, daß die Abtreibungstötung ihres kranken oder behinderten Kindes keine Lösung ist. Die Ärzte müßten bedenken, daß sie zwei Patienten haben, für die sie volle Verantwortung trügen, die Mutter und ihr möglicherweise behindertes Kind, dem gegenüber sie nicht zum Denunzianten werden dürften. Floßdorf wörtlich: "Patienten tötet man nicht, auch wenn das Bundesverfassungsgericht ihre Tötung für "rechtmäßig" erklärte. "Nihil nocere - niemals schaden" - war einmal der Wahlspruch und die ethische Grundhaltung der Ärzte. Wenn die Ärzte sich wieder darauf besinnen und das Leben der Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod achten, dann wird man ihnen auch wieder mehr Vertrauen entgegen bringen."
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Abtsteinach. Die "Europäischen-Euthanasie-Gegner" (EEG), ein Zusammenschluß verschiedener Lebensrechtsgruppen aus Holland, Belgien, Schweiz, Österreich, Südtirol und Deutschland, warnen die europäischen Staaten, dem Beispiel Hollands zu folgen und die Euthanasie - unter dem verharmlosenden Begriff Sterbehilfe - gesetzlich zu legalisieren, wie das durch die Zustimmung des niederländischen Senats am 30.11.93, geschehen sei.
Die Sprecherin der deutschen "EEG", Katja Floßdorf, forderte im Pressedienst dieser europäischen Initiative die Regierungen der einzelnen Staaten auf, den vielerorts bereits praktizierten Tötungen entschieden entgegen zu treten. Die Lebensrechtlerin betont, daß es auch in demokratischen Gesellschaften Unabstimmbares gebe und wörtlich fügt sie hinzu: "Niemand darf sich das Recht anmaßen über die inhärente Würde des Menschen zu bestimmen. Kein Parlamentarier, kein Senator, kein Arzt, niemand!"
Es bleibe die Frage offen, wer von wem abgeschrieben habe, das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Diktion zum Urteil über den § 218 StGB, oder die holländischen Gesetzemacher, die auf dem Hintergrund von tausenden Tötungen die Stirn hätten von grundsätzlichen Tötungsverboten zu sprechen.
Die "EEG" warnt Geschäfts- und Urlaubsreisende davor nach Holland zu fahren, um sich z. B. im Falle eines Unfalles nicht der Gefahr auszusetzen, euthanasiert zu werden.
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Abtsteinach. Besorgt zeigten sich die Europäischen Euthanasie Gegner (EEG) über das allzu milde Urteil des Kemptener Gerichts im jüngsten Euthanasie-Prozeß. Die Lebensrechtler glauben einen neuen Schub im schon bestehenden Trend zur Euthanasie festzustellen. Erst Ende 1993 habe ein Richter in einem Hamburger Prozeß sich mit den Worten. "Die Gesetze lassen es nicht anders zu. Wir müssen Sie verurteilen" beim Angeklagten förmlich entschuldigt, daß er ihn "noch" zu einer Bewährungsstrafe verurteilen mußte.
Die Abtreibungstötungsmentalität habe in der Gesellschaft die Meinung aufkommen lassen, daß man über das Leben des Menschen verfügen könne, und nun sei durch die Akzeptanz des Tötens Schwerstbehinderter und -kranker das Tabu des Tötens auch auf diesem Gebiet gebrochen, sagte Walter Ramm, der Sprecher der Euthanasie Gegner im Pressedienst seiner Organisation, und fügte wörtlich hinzu: "Ich klage die Verantwortlichen in unserem Staate an, die Demokratie und den sog. Rechtspositivismus bis zum Exzeß zu betreiben. Bis hin zum höchsten deutschen Gericht (Urteil des BVG vom 28.5.94) ignoriert und mißachtet man Lebens- und Menschenrechte".
Das Kemptener Gericht habe betont, daß es sich bei Frau Schwarzer nicht um Hilfe im Sterben gehandelt habe, da bei der Patientin ein apallisches Syndrom vorlag, d.h. Frau Schwarzer war schwerstbehindert, nicht einmal krank im eigentlichen Sinne.
"Es ist wieder soweit, daß man sowohl schwerstkranke als auch schwerstbehinderte Menschen als weniger lebenwert ansieht. Dies zeigt sich in geradezu lächerlich milden Urteilen wie jenem aus Kempten", resümiert Ramm und schreibt den Ärzten und allen Beteiligten ins Stammbuch, was der geniale Leibarzt Goethes und Schillers Christoph-Wilhelm Hufeland, vor 200 Jahren sagte und mahnte: "Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht ... wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien? .... so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten - ob es ein Glück oder ein Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er es sich einmal an, diese Rücksicht in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate!"
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