Informationen zum Thema Abtreibung
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Was sagt die Kirche? |
Stand: 07.12.2011
„Abtreibung", „Schwangerschaftsabbruch" oder „Schwangerschaftsunterbrechung" ist die vorsätzliche Tötung eines noch nicht geborenen Menschen. Objektiv erfüllt das den Tatbestand des Mordes! Die Frage nach der subjektiven Schuld muß jedoch differenziert betrachtet werden.
Wahrscheinlich sind jene, die eine Frau zur Tötung ihres Kindes drängen, durch Gesetze die Möglichkeit der Tötung schaffen, sie als Ärzte durchführen, die sie falsch beraten u.a. viel schuldiger, als eine Frau, die in ihrer Verzweiflung ihr Kind töten läßt.
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Eine betroffene Frau will warnen "Ich schreibe diesen Brief, obwohl mein Abtreibungsalptraum jetzt schon über ein Jahrzehnt zurückliegt und ich inzwischen drei gesunde Kinder habe. Die Zeit heilt also keineswegs die Wunden ... Ich möchte mit diesem Brief jede ratsuchende Frau warnen, die, so wie ich damals, vor dieser Entscheidung steht. Es gibt keinen noch so vernünftigen Grund, der eine Abtreibung rechtfertigt !!! Spätestens wenn das Baby da ist, wird man diese Behauptung verstehen. Auf der Beratungsstelle damals wurde ich sehr sachlich und neutral über diese "Sache" beraten, fast schon ein bißchen gleichgültig, von Frauen, die vermutlich diesen Alptraum nicht selbst erlebt haben und somit auch nicht wirklich wissen, was für eine seelische Katastrophe das für Mutter und Kind bedeutet. Hätte ich eine Warnung von einer betroffenen Frau gehabt, hätte ich mich vermutlich nie zu so etwas entschlossen. Das Recht, sein eigenes Kind abzutöten, ist Irrsinn, eine in jedem Fall falsche Entscheidung !!! Diese falsche Entscheidung schmerzt auch nach Jahren noch unendlich und auch kein Ersatzkind kann diesen Kummer heilen. Ich hoffe von ganzem Herzen, ich kann mit diesen Brief möglichst viele Kinder mit ihren Müttern vor solch einem Unglück bewahren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen „Warnbrief" auf Ihrer Homepage ins Internet stellen könnten, um so möglichst viele Ratsuchende zu erreichen. Eine betroffene Frau P.S. Auf meiner Beratungsstelle von damals wollte man diesen „Warnbrief" nicht an ratsuchende Frauen weiterleiten, mit dem Argument, man könne sich ja im Internet über das Thema informieren !!!" |
JEDERhat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. |
Sag
mir, wo die Kinder sind, wo
sind sie geblieben? Menschenmühlen
haben sie wie
zu Staub zerrieben. Aber
unauslöschlich leben ewig
diese Kleinen, werden
sich mit uns erheben, zum Gericht erscheinen. |
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hat das Recht
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- keine Person - keine Mutter - kein Vater - kein Arzt - kein Politiker - keine Kommission - keine parlamentarische Mehrheit - kein Gesetzgeber - kein Richter und kein Gericht |
die unveräußerliche Würde des Menschen, insbesondere das Lebensrecht eines unschuldigen, wehrlosen, ungeborenen Menschen einzuschränken oder abzuschaffen! (vgl. Artikel 1 und 2 Grundgesetz und Artikel 19 Grundgesetz)
Dies gilt unabhängig von seinem Alter, einer eventuellen geistigen oder körperlichen Behinderung, seines sozialen Umfeldes und den Umständen seiner Zeugung (z.B. nach Vergewaltigung).
Es gibt Unabstimmbares !
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Wichtiger Hinweis: |
Alle Altersangaben im Text oder zu den auf dieser Homepage gezeigten Bildern beziehen sich, soweit nicht explizit anders angegeben, auf den Moment der Zeugung. Um zu den in Gynäkologie und Geburtshilfe üblichen Altersangaben (Berechnung ab dem Tag der letzten Monatsblutung) zu kommen, müssen zu den hier genannten Daten 2 Wochen hinzuaddiert werden. |
| Leben | oder | Tod |
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erwünscht - erwartet - |
"verhütet" - ungewollt - |
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Mensch von Anfang
Das Geschlecht des Kindes ist ab der Empfängnis festgelegt. Und anhand der Hormone, die das Kind selbst produziert, kann sein Geschlecht bereits ab dem 5. Tag seiner Existenz nachgewiesen werden. Das Kind ist kleiner als ein I-Punkt und dennoch sind das spätere Aussehen, Charaktereigenschaften und Begabungen zu diesem Zeitpunkt grundgelegt. Zur weiteren Entwicklung braucht dieser kleine Mensch - wie jeder andere Mensch auch - Nahrung und Zeit zum Wachsen. In seiner Einzigartigkeit bleibt der Mensch unverändert von der Empfängnis bis zu seinem Tod. Was sich ändert, ist lediglich sein Erscheinungsbild, seine äußere Gestalt. |
Abtreibungstötung
Bei den meisten „Pillen" liegt wohl die Hauptwirkung im Bemühen, den Eisprung zu unterdrücken und den Zervixschleim für Samenzellen undurchlässig zu machen. Versagen diese beiden Faktoren, so kann ein eventuell gezeugtes Kind sich dennoch nicht in der Gebärmutter einnisten, weil diese unter Wirkung der „Pille" für die Aufnahme des Kindes nicht genügend vorbereitet ist. Außerdem bleiben unter "Pilleneinnahme" die Eileiter unbeweglich. So soll das Kind daran gehindert werden, die Gebärmutter überhaupt zu erreichen. Abgesehen davon birgt jede Verhütung (bis hin zur Sterilisation) immer auch körperliche und seelische Risiken. |
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In den ersten 3 Monaten
Das Herz fängt bereits zwischen dem 18. und 21. Tag an zu schlagen. Am Ende des zweiten Monats ist das Kind schon 4 cm groß. Arme und Beine sind deutlich erkennbar. Auf der Hand entstehen feine Handlinien. Das Kind greift, schluckt und macht Atembewegungen. Im dritten Monat (siehe Foto) wird das Kind zunehmend aktiver, es greift nach der Nabelschnur. Es kann gezielt seine Lage durch Strecken des Körpers verändern. Es trinkt Fruchtwasser, welches über die Nieren wieder ausgeschieden wird. Gegen Ende des dritten Monats ist das Kind ca. 9 cm groß und wiegt 45 g. Es ist bereits nachweislich schmerzempfindlich. Der Trigeminusnerv ist bereits seit der dritten Woche in allen drei Verästelungen angelegt. |
Abtreibungstötung
Tötung durch Hormongabe - „RU 486" und ähnliche „Menschenpestizide" blockieren im Körper der Mutter die Wirkung jener Hormone, die für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft - und somit für das Kind - lebensnotwendig sind. Das Kind wird langsam ausgetrocknet, bis es stirbt. Tötung durch instrumentelle Kürettage - Die Gebärmutter wird gewaltsam geöffnet und das Kind mittels eines löffelartigen, scharfkantigen Instrumentes (Kürette) bei lebendigem Leib in Stücke geschnitten und herausgekratzt. Die Ängste des Kindes sind dieselben, wie die im folgenden beschriebenen. Tötung durch Saugkürettage - Bei dieser Art der Abtreibung ist das Kind, wie Ultraschallaufnahmen beweisen, in höchster Aufregung. Seine Herzfrequenz schnellt von 140 Schlägen pro Minute auf 200 hoch. Es versucht, der in die Gebärmutter eingebrachten Saugkürette zu entgehen., bleibt aber schließlich chancenlos und wird durch den starken Sog des Absauggerätes bei lebendigem Leib in Stücke gerissen. (Siehe Foto) |
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Im zweiten Schwangerschaftsdrittel
Nach 20 Wochen ist das Kind (siehe Foto) bereits 27 cm groß. Es bewegt gezielt seine Hände und Füße und lutscht am Daumen. Im 6. Schwangerschaftsmonat wiegt das Kind bereits 800 g und ist ca. 32 cm groß. Gegen Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels ist das Kind in der Lage, Stimmen und Töne zu hören. So können Babys bereits unmittelbar nach der Geburt die Stimme ihrer Mutter und Geräusche, die sie vorgeburtlich wahrgenommen haben, wiedererkennen. Das Baby ist bereits lernfähig. Es nimmt am Schlaf und Wachrhythmus der Mutter teil. Es teilt mit ihr aber auch Gefühle von Freude und Kummer.
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Im zweiten Schwangerschaftsdrittel
In dem Ausdruck „Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes" ist die frühere eugenische Indikation beinhaltet, wonach eine mögliche Behinderung des Kindes für die Schwangere nicht zumutbar ist. Der größte Teil der Kinder wird um die 22. Schwangerschaftswoche (nach Fruchtwasseruntersuchung) getötet. Bereits ab diesem Stadium sind die Kinder überlebensfähig. Die Kindestötungen im Mutterschoß werden zunehmend durch den „kleinen Kaiserschnitt" (Hysterotomie, siehe Bild) oder durch eine kombinierte Hormon-Salzverätzung (siehe unten) durchgeführt. Beim „kleinen Kaiserschnitt" wird die Bauchdecke der Mutter geöffnet, das noch lebende (oder zuvor totgespritzte Kind) entnommen und unversorgt, weil zur Abtreibung bestimmt, liegen gelassen bis es stirbt. Zunehmend werden die Organe dieser Kinder zur Forschung und zur Organtransplantation weiter verwertet. |
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Im letzten Schwangerschaftsdrittel
Lange Zeit weigerte man sich in Deutschland, für Kinder, die mit einem Geburtsgewicht unter 1000 g tot geboren wurden, eine Totenscheine auszustellen, und nahm ihnen somit das Recht auf eine Beerdigung, sie galten als Fehlgeburt und kamen zum „Klinikmüll". Kindern unter 1000 g Geburtsgewicht wurde nicht selten optimale medizinische Hilfe und Reanimationsversuche (Wiederbelebungsversuche) vorenthalten, da man ihnen kaum Überlebenschancen einräumte. Doch auch hier mußte der medizinische Fortschritt anerkannt werden. Seit dem 1.4.94 gelten „nur noch" Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 g als Fehlgeburten. Es gibt aber auch Kinder, die mit einem noch niedrigeren Geburtsgewicht überlebt haben, und die Medizin macht weiterhin Fortschritte. |
Im letzten Schwangerschaftsdrittel
Das Kind wird dadurch innerlich und äußerlich verätzt und daraufhin, meist mittels Unterstützung künstlicher Hormone (Prostaglandine) , ausgestoßen. Es gibt Fälle, wo auch diese Kinder noch lebend ausgestoßen und dann unversorgt liegen gelassen wurden. In Amerika sind Menschen bekannt geworden, die auch diese Art der Abtreibung überlebt haben.
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| ein kleines
Wesen
ein Kind |
ein Mensch | Zellhaufen
?
Gebärmutterinhalt ? |
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Was tun, wenn das Gewissen schreit ? Wird ein Kind durch Abtreibung getötet, so ist auch die Seele der Mutter, des Vaters und aller am Abtreibungsgeschehen Beteiligten betroffen. Abtreibung ist die Tötung eines Menschen - mit all den schrecklichen Folgen, die generell die Tötung eines Menschen für jene hat, die in irgendeiner Weise daran beteiligt sind. Abtreibung ist niemals eine Lösung! Unser Rat: Wenn Sie persönlich - oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis - wegen der Beteiligung an einer Abtreibung schuldig wurden, dann gibt es nur eine Möglichkeit, mit dieser Schuld fertig zu werden: Der Friede mit Gott! Denn Gott allein ist der Herr über Leben und Tod! Vor Ihm kann keine Indikation, keine Fristen- und keine sog. Beratungsregelung bestehen. Freilich wird niemand die Tötung eines Kindes vergessen. Aber: Gott vergibt die Schuld bei aufrichtiger Reue und Bekenntnis der Schuld! Wir wollen niemanden verurteilen: Aber wir müssen über die Abtreibung, so wie sie ist, informieren, um Leben zu retten, um Männern und Frauen Seelenqualen und körperliche Schäden (in Fachkreisen Post-Abortion-Syndrom = PAS genannt) zu ersparen und um Betroffenen durch die Konfrontation mit der Wahrheit den Weg aus dem Teufelskreis der Verdrängung zu weisen. Bitte helfen Sie uns bei der Aufgabe, die Schweigespirale des Todes zu durchbrechen, damit Hilfe und Verständnis für Betroffene möglich wird. Hunderttausende Männer, Frauen, Familien, Politiker, Ärzte, Berater u.a. sind bereits schuldig geworden. Viele von ihnen verzweifeln and dieser Schuld. Millionen Kinder wurden stillschweigend umgebracht. Wie lange soll das Morden noch weitergehen? Der Einzelne kann nur wenig tun, aber viele gemeinsam können in der Öffentlichkeit nicht so einfach totgeschwiegen werden ! |