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Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V. |
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AKTION LEBEN |
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D 58888 |
Rundbrief Nr. 3/ 2005 |
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Aus dem Inhalt:
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Kurz und bündig - Begriffserklärungen: Verfügung - Vollmacht |
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Junge AKTION LEBEN - Unser Körper, Tempel des Heiligen Geistes |
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Zurecht geboxt |
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Man sollte die Begriffe „Entscheidungsfreiheit/Selbstbestimmung“ - in all ihren Variationen - zum Unwort des Jahrzehntes, wenn nicht gar des Jahrhunderts, erklären.
Der Begriff „Fremdbestimmung“ ist jedermann sofort klar, aber wie verhält es sich mit den Begriffen „Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit, Autonomie, Gewissensentscheidung“ etc.? Diese Begriffe schmeicheln und suggerieren, daß man jederzeit und in allen Belangen nur „entscheiden“ müsse und das Ergebnis sei dann richtig und gut - jedenfalls moralisch gerechtfertigt - weil man glaubt, die Freiheit dazu zu haben.
Aber eine ethische Entscheidung kann nur gut, richtig und wahr sein, wenn sie an festen Werten orientiert ist, den Geboten Gottes und dem Naturrecht. Sonst ist die angebliche Freiheit Sklaverei und Knechtschaft.
Frei ist man nur, wenn man sich für das Gute entscheidet!
Ich denke, liebe Freunde, gerade diesen Aspekt sollten wir verstärkt herausstellen - in unserem Bereich am Beginn und Ende des Lebens, wenn über menschliches Leben verfügt, wenn es manipuliert oder ausgebeutet werden soll.
Sie alle wissen, daß unsere Arbeit leider nicht zum Nulltarif zu bekommen ist. Viele unserer treuen Spender mußten ihre finanzielle Unterstützung reduzieren oder ganz einstellen. Wir haben im Interesse des Anliegens bei unserer Aufklärungsarbeit immer noch das Prinzip, alles kostenlos bzw. gegen Kostenspende abzugeben. Das möchten wir mit Ihrer Hilfe gerne auch weiterhin tun.
Bitte helfen Sie dabei durch Ihr fürbittendes Gebet, durch Ihre Mitarbeit oder Mithilfe, und wenn möglich auch durch Ihre Spende.
Walter Ramm
P.S.: Prof. Dr. Wolfgang Waldstein hat einen Beitrag zur pluralistischen Gesellschaft und dem Naturrecht herausgebracht (Schriftenreihe der Aktion Leben, Heft 16), den Sie bei uns bestellen können. ![]()
Anläßlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde an Bundeskanzler Schröder plädierte dieser für eine „Forschung ohne Fesseln“ bezüglich der Embryonenforschung. Wenn der „Wirtschaftsstandort Deutschland“ Priorität vor ethischen Erwägungen hat, erscheint diese Forderung konsequent und irgendwie verständlich. Begrüßenswert ist, daß kirchliche Vertreter, wie der Bischofskonferenz-Sekretär Pater Hans Langendörfer, sich gegen die embryonale Stammzellforschung stellen, weil dabei menschliche Embryonen getötet werden.
Inkonsequent und unverständlich aber ist, daß Pater Langendörfer sich gleichzeitig für das Fortbestehen des Embryonen1schutzgesetzes aussprach, ohne dabei anzumerken, daß auch dieses Gesetz in mehreren Punkten gegen die Lehre der Kirche verstößt. Dieses Gesetz akzeptiert u. a. die künstliche Befruchtung (IVF). Mahnende und warnende Worte dazu kommen leider kaum bis gar nicht aus der Kirche, zwischenzeitlich aber vermehrt aus der Medizin und Psychologie.
Anmerkung: Lesen Sie hierzu unsere neue Schriftenreihe Nr. 21 von Prof. Dr. Manfred Balkenohl: „Moderne Befruchtungstechnologien“.
| Mutter Teresa sagte zu Deutschland und anderen wohlhabenden Ländern, sie seien die ärmsten Länder der Welt, weil sie Krieg gegen ihre eigenen Kinder führten, und der Schrei der Ungeborenen sei der größte Zerstörer des Weltfriedens. |
Aus der Vergangenheit nichts gelernt
Weltkrieg gegen die Ungeborenen
Abtsteinach. Zum 60. Jahrestag der Beendigung des 2. Weltkrieges stellt die Aktion Leben e.V. die Frage, wie man in diesem Land und in der Welt von Frieden sprechen könne.
Die mitgliederstärkste deutsche Lebensrechtsorganisation beklagt die Gleichgültigkeit angesichts der weltweit millionenfachen Tötung noch nicht geborener Kinder im Mutterschoß.
Die Tatsache, daß auch in Deutschland täglich durchschnittlich über 1.000 wehrlose, hilflose, unschuldige Menschen im Mutterschoß aufgespürt und zerfetzt, zerstückelt, verätzt oder durch Kaiserschnittabtreibung herausoperiert werden, zeuge doch von einem „Krieg“ größten Ausmaßes.
Das zweite Opfer seien immer die Frauen, denen man dieses „Recht“ suggeriere, die dann aber oft ein Leben lang körperlich und seelisch unter diesem gewaltsamen Eingriff zu leiden hätten. Auch heute gebe es „Kriegsgewinnler“, so die Aktion Leben e.V., wenn man an das enorme Geschäft mit der Abtreibungstötung durch Beratungsorganisationen, Krankenhäuser, Ärzte oder durch Pharmaunternehmen und Apotheken denke.
„Der Staat, die Gesellschaft“, so Walter Ramm, der Vorsitzende der Aktion Leben e.V. im Pressedienst seiner Organisation, „subventioniert und duldet diesen Krieg gegen Ungeborene immer noch. Völlig unverständlich ist dies angesichts der bereits unüberwindbaren Probleme in den gesamten sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bereichen, die durch die ‘demographische Schieflage’ eingetreten sind. Man scheint eine Art Lust am Untergang zu verspüren.“
Krieg und Terror würden mit Recht lautstark gebrandmarkt. „Aber warum“, fragt der Lebensrechtler, „schweigen allzuviele, wenn es um den schmutzigen, millionenfachen Krieg gegen (weltweit jährlich 40 - 60 Millionen) wehrlose Kinder geht? Gibt es schon zu viele Betroffene?“ Am 60. Jahrestag der Beendigung des 2. Weltkrieges sei auch ein Blick auf unsere so hoch gelobte Demokratie erlaubt, die in größter Gefahr sei, weil man sich anmaße, auch über Unabstimmbares mehrheitlich abzustimmen. Lebens- und Menschenrechte entzögen sich Mehrheitsmeinungen.
Vor 50 Jahren sei das noch Grundkonsens aller Demokraten gewesen. Der Staat dürfe und müsse Gesetze machen, die das Leben besser schützten, aber nicht, wie im Falle der Abtreibung, Gesetze, die Freiräume des Tötens zuließen. ![]()
Kurz und bündig - Begriffserklärungen
Verfügung - Vollmacht
Verfügung = Regelungswunsch (z.B. eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung).
Vollmacht = Abtretung von Rechten. Der Bevollmächtigte entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers (z.B. Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht). Die Patientenverfügung hat noch keine rechtliche Grundlage. Sie dient der Ermittlung des „mutmaßlichen Willens“, wie es z.B. beim Organspendeausweis oder der „Zustimmung“ der Angehörigen der Fall ist.
Betreuungsverfügung = Die Betreuungsverfügung dient nach § 1901a BGB bei Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als schriftlich geäußerter Wunsch hinsichtlich der Person des Betreuers sowie der Art und Weise der Durchführung und kommt einem Vorschlag gleich. Die Person, die in der Betreuungsverfügung genannt ist, hat (nach § 1901a BGB) diese unverzüglich an das Vormundschaftsgericht auszuhändigen, damit ein Verfahren (oft langwierig und aufwendig) zur Bestellung eines Betreuers eingeleitet werden kann. In Notsituationen jedoch muß der Arzt Entscheidungen selber treffen!
Vormundschaftsgericht = Das Vormundschaftsgericht hat den Wünschen des Betroffenen zur Person des Betreuers zu entsprechen, wenn nicht der Vorschlag im Einzelfall dem Wohl des zu Betreuenden zuwiderläuft. Der Betreuer hat nach geltendem Recht den Willen des Patienten zu repräsentieren.
Betreuer = Der Betreuer hat (nach § 1904 BGB) allerdings bei Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen. (Ist derzeit aber rechtlich strittig!)
Betreuungsverfügung = Die Betreuungsverfügung ist für solche Personen wichtig, die niemanden haben, dem sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen können. Sie können mit der Betreuungsverfügung einen gewissen Einfluß bezüglich der Person und der Entscheidungen des Vormundschaftsgerichtes nehmen.
Vorsorgevollmacht = Mit der Vorsorgevollmacht hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, das zeitaufwendige Betreuungsverfahren zu umgehen. Die Rechtsgrundlage ist in § 1896 Abs. 2 BGB geregelt. Dort heißt es, daß eine Betreuung nicht erforderlich ist, sofern die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ebensogut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Es entspricht heute einhelliger Meinung, daß das Vormundschaftsgericht keinen Betreuer bestellen darf, wenn der Patient eine Vorsorgevollmacht verfaßt hat. Für den Bereich der Gesundheitsvorsorge ist dies durch die Rechtsprechung bereits seit 1993 anerkannt. Im Falle eines Mißbrauchs (§1896 Abs. 3 BGB) kann ein Kontrollbetreuer ernannt werden. Dieser kann auch durch den Arzt angeregt werden. Grundsätzlich sind die Anweisungen eines Bevollmächtigten zu befolgen, wenn sich der Arzt vergewissert hat, daß der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Generalvollmacht = Problematisch werden die Entscheidungen des Bevollmächtigten nur, wenn er die Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen fordert. Dann wird derzeit in der Regel das Vormundschaftsgericht eingeschaltet. Bei Entscheidungen „pro Leben“ spricht er verbindlich! Eine Generalvollmacht ist weitreichend, und die Einzelheiten sollten möglichst genau festgelegt werden, weshalb man sie vom Notar erstellen und beurkunden lassen sollte. Sie kann natürlich auch privatschriftlich gemacht werden. Die Generalvollmacht kann über den Tod hinaus gelten.
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Nachrichten aus aller Welt
Deutschland
EIN EINTRÄGLICHER JOB?
In einer Anzeige im Pro Familia-Magazin (2/2005) sucht eine Nürnberger Abtreibungspraxis einen Kollegen: „... auf der Suche nach einer Lebensaufgabe“ oder „der die Freizeit schätzt“. Geboten werden: „... optimale Arbeitsbedingungen, hervorragende Bezahlung ... aber auch sehr befriedigende Arbeit“. Anmerkung: Etwa kein Geschäft?
MEINUNG GEÄNDERT
Der evangelische Landesbischof von Bayern, Johannes Friedrich, fordert „lauten Protest“ gegen Kindesabtreibungen. Christen müßten um jedes kleine Leben kämpfen. Friedrich betonte, er habe seine Meinung geändert: Vor Jahren habe er noch befürwortet, „die eindeutig rechtswidrige Tat der Abtreibung straffrei zu lassen“. (Vgl. dpa, 15.05.2005)
ZUR RUHE GEBETTET
Auf Anfrage teilte die CSU-Fraktion im bayrischen Landtag zur Umsetzung des neuen Bestattungsgesetzes u. a. mit, daß niedergelassene Ärzte verpflichtet sind, die „Überreste eines Fötus aus einem Schwangerschaftsabbruch ‘schicklich zu beseitigen’“. Bei sog. Spätabtreibungen würden in der Regel „die sterblichen Überreste zunächst gesammelt, hygienisch aufbewahrt und dann nach einer Einäscherung im Rahmen einer Sammelbestattung auf einem Gräberfeld zur Ruhe gebettet“. (Vgl. Fro/SP, 15.03.2005) Anmerkung: Nur in der Regel?
USA
BLANKES ENTSETZEN
Terry Schiavos Vater berichtet von ihrem schlimmen Todeskampf: „Sie kämpfte um Atemluft und ihre Mundhöhle sah aus wie ein Stück Fleisch beim Metzger. Ihr Mund war ausgetrocknet und ihre Lippen brüchig. So etwas darf nie wieder geschehen.“ (Vgl. The Telegraph, 08.05.2005)
England
ERST GEFÜHLE VERLETZEN, DANN ENTSCHULDIGEN
Das deutsche Pharmaunternehmen Schering wurde vom englischen Werberat scharf gerügt. Das Unternehmen hatte in einer Plakataktion für die „Pille danach“ mit der „unbefleckten Empfängnis Mariens“ geworben, sich dann aber für die Verletzung religiöser Gefühle entschuldigt. (Vgl. kath.net, 08.05.2005) Anmerkung: Auch so kann man Aufmerksamkeit erringen.
TODESREISEN
Eine Gruppe von Befürwortern der Euthanasie finanziert Todesreisen in die Schweizer Dignitas-Klinik. Die Gruppe schweigt über ihre Mitglieder, um sie vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Sie gibt Rat, Geld und Begleitung für die Reise. (Vgl. The Telegraph, 08.05.2005)
NEUE ABTREIBUNGSMETHODE?
Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) fördert das Experimentieren mit einer neuen Abtreibungsmethode an der Universität Cambridge, ohne die Nebeneffekte der Pille. Ein Antimolekül soll den Embryo blockieren, so daß er nicht an der Uteruswand haften kann und somit abgetrieben wird. (Vgl. BBC, 05.06.2005)
Frankreich
ABTREIBUNG TÖTET AUCH WUNSCHKINDER
Eine französische Studie unter 2219 Frauen, deren Babys zu früh zur Welt kamen, bestätigt, daß Mütter, die zuvor abgetrieben haben, häufiger von Frühgeburten und Spontanaborten betroffen sind. Das Risiko einer Geburt bei diesen Müttern war vor der 33. Schwangerschaftswoche um 40 % höher. Das Risiko noch vor der 28. Schwangerschaftswoche stieg sogar auf 70 %. (Vgl. dpa, 19.05.2005)
EMBRYONENSPENDE
Französische Wissenschaftler sollen künftig mit sogenannten „überzähligen“ Embryonen forschen dürfen. (Vgl. KNA, 13.06.2005). Anmerkung: Kein Wunder, daß der deutsche Bundeskanzler nervös wird. Der englische Premier meinte vor einiger Zeit schon, daß England der beste Platz für diese Forschung sein müsse. Die neuen EU-Länder überbieten sich gegenseitig, weil sie sonst kaum etwas in die EU einzubringen haben.
Kroatien
GESCHÄFTE MIT EI- UND STAMMZELLEN
In einer Broschüre wirbt eine dubiose deutsche Firma in Studentenheimen für Eizellen, Nabelschnurblut und Sperma: Für eine Eizelle 1.500,- Euro und für drei Sperma“spenden“ 250,- Euro. Auf der Homepage der Firma werden die gesetzlichen und ethischen Schranken des Westens als Grund angeführt, warum nun der Osten erobert werden soll. (Vgl. kath.neth, 10.06.2005)
Vatikan
KEINE FREIHEIT
Papst Benedikt XVI. erinnerte an seinen Vorgänger im Amt, der sich unbeugsam für die Unantastbarkeit des Menschen und des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod eingesetzt habe. „Die ‘Freiheit’ zu töten, ist keine wahre Freiheit, sondern eine Tyrannei, die den Menschen zum Sklaven erniedrigt.“ (Vgl. Zenit, 08.05.2005)
Argentienien
EINSTIEG IN DIE KINDESABTREIBUNG
In Argentinien soll es bald bei Vergewaltigung freie Abtreibung geben. Der Fall einer Frau wird instrumentalisiert, die ihr Kind tötete, weil sie sich an ihren Vergewaltiger erinnert fühlte. (The Guardian, 06.06.2005)
Anmerkung: Statt Vergewaltiger drastischer zu bestrafen, fügt man dem begangenen Unrecht ein weiteres, noch schlimmeres, hinzu und bestraft das Vergehen des Vaters am Kind mit dem Tod und an der Mutter mit seelischen und gesundheitlichen Qualen ein Leben lang.
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Unser Körper, Tempel des Heiligen Geistes
Welcher junge Mensch möchte dies heute noch hören? Sicher nur noch eine Minderheit. Wenngleich es nach wie vor viele sind, die nach dem Sinn des Lebens fragen. Welche Antworten aber werden ihnen gegeben? Frei sein, Spaß haben, leben, gerade auch im Bereich der eigenen Sexualität, so tönt es von morgens bis abends aus den Medien, so lernen sie es schon in Schule und Kindergarten. Organisationen wie „pro familia“ haben Zugang zu den Schulen, ja bis hinein in die Kindergärten und referieren über „verantwortungsvoll“ gelebte Sexualität. Wobei „Verantwortung“ einfach nur heißt: Kein Kind zur Welt bringen und sich nicht mit AIDS anzustecken.
Ist es da den jungen Leuten zu verdenken, wenn Liebe, Ehe, Treue, Enthaltsamkeit und Keuschheit keine Rolle mehr spielen? Statt dessen „Ehe ohne Trauschein“, „Ehe auf Probe“, also mit „Rückgaberecht“ bei Nichtmehrgefallen des Partners. Aber mit wieviel Leid diese „Rückgabe“ verbunden ist, darüber wird nicht gesprochen. Woran können sich die jungen Menschen überhaupt noch orientieren? Welche kostbaren Werte werden unseren jungen Menschen vorenthalten, auch von Religionslehrern, Pfarrern und kirchlicher Jugendarbeit?Papst Benedikt XVI. machte dies in seiner Ansprache am 07.06.2005 deutlich: Er unterstrich die Unerläßlichkeit der Treue. Nur in ihrem Rahmen allein finden Menschen die Kraft, Kindern Platz einzuräumen. Keiner gehöre ausschließlich sich selbst, so Papst Benedikt. Aber heute werden unsere Kinder vielfach erst gar nicht geboren. „Familie und Ehe“, so der Papst weiter, „haben ihren Platz in der Heilsgeschichte des Bundes Gottes mit den Menschen. Daher drückt die Ehe die Liebe Gottes aus. Auch Vaterschaft und Mutterschaft lassen sich nicht auf rein biologische Grundsätze zurückführen.“ Sind nicht dies die wahren Werte, die wir an unsere Kinder und Jugendlichen weitergeben sollten? Sollten nicht Jung und Alt wieder dafür ihre Herzen öffnen, sich daran orientieren? G.H-W.
Anmerkung: Wir empfehlen hierzu folgende Literatur:
P. Jean-Dominique Fabre O.P.: “Christliche Mutterschaft” (ISBN 3-901851-28-3) sowie “Christliche Vaterschaft” (ISBN 3901851-29-1), beide im Rex Regnum Verlag.
Simone Barich: “Wer ist Pro Familia?” Schriftenreihe der Aktion Leben, Heft 18 Joshua Harris: “Ungeküßt und doch kein Frosch ...” (ISBN 3-89437-556-6), Schulte & Gerth.
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Höhepunkt einer Werbeaktion in Karlsruher Schulen war der gemeinsame Auftritt von Pro Familia und der Boxweltmeisterin Regina Halmich. Geworben wurde für Pro Familia und die „Pille danach“. Pro Familia betreibt ein „Pille danach“-Infotelefon. Anreiz mitzumachen war u. a. eine Verlosung von einem Paar Original-Boxhandschuhen der Weltmeisterin, 1. Preis, und eine Großverbraucherpackung Kondome, 2. Preis.
Eine erstaunte Rückmeldung einer Schülerin: „Oh, und ich dachte, die pro familia will immer, daß man eine Familie gründet und Kinder bekommt.“ Antwort Pro Familia: „Jetzt weiß sie, daß wir dafür einstehen, daß Frauen (Anmerk. Mädchen von 15 Jahren) selbst entscheiden können sollen, ob und wann sie ihre Kinder bekommen ... und da gehört eben Verhütungswissen unbedingt dazu.“ (Vgl. Pro Familia Magazin, 2/2005)
Anmerkung: Damit Sie wissen, was „Pille danach“ bedeutet, empfehlen wir unser neues Zeitdokument Nr. 19: Die „Pille danach“ und das Zeitdokument 8 „Entscheidungsfreiheit der Frau?“.
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In allen Urlaubsgebieten Deutschlands warten Millionen Briefkästen auf Sie - und eines unserer Flugblätter. Wir können uns keine teuren professionellen Verteildienste leisten. Bitte helfen Sie mit, die Anliegen der Aktion Leben bekannt zu machen. Flugblätter können Sie bei uns kostenlos bestellen. Herzlichen Dank. |
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Leserbrief aus dem Internet
Ich danke Ihnen für den überzeugenden und interessanten Artikel, überhaupt für die Informationen, die Sie auf Ihrer Website zur Verfügung stellen.
Im Gegensatz zu manch anderen Seiten erfahre ich es auf Ihrer als sehr wohltuend, dass, soweit ich bisher gesehen habe, Fakten zur Sprache gebracht werden und ein einigermaßen ausgewogenes Bild nachgezeichnet wird, ohne zu polemisieren werden christliche Standpunkte vertreten - danke dafür. M.P.
Anmerkung: Unsere Homepage auf www.aktion-leben.de wird sehr gut angenommen. In den letzten Monaten hatten wir durchschnittlich 22.000 Besucher pro Monat.
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Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.
Telefon: 06201 - 2046 - Fax: 06201-23848
Homepage: www.aktion-leben.de
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(Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten)
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Spendenkonto: 17914 bei Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, BLZ 509 616 85
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Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
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