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Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V. |
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AKTION LEBEN |
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D 58888 |
Rundbrief Nr. 2/ 2005 |
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Aus dem Inhalt:
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Was könnte man noch sagen, was könnte man noch schreiben, was nicht schon gesagt und geschrieben wurde, über den verstorbenen Papst Johannes Paul II. und über seinen Nachfolger Papst Benedikt XVI.?
Als Lebensrechtler können wir Gott nur danken!
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Vom verstorbenen Hl. Vater sind uns seine
vielen Enzykliken, Lehrschreiben und Ansprachen Ermutigung und Hilfe
gewesen.
Erinnert sei vor allem an die Enzyklika „Evangelium vitae“ (Das Evangelium vom Leben) vom 25. März 1995. |
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| Von seinem Nachfolger, dem ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation und jetzigen Papst Benedikt XVI., waren es vor allem die Instruktion „Donum vitae“ (Das Geschenk des Lebens, 1987) und die „Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“ (2002), die unsere Arbeit untermauerten. |
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Für diese Wegweisungen sind wir beiden Kirchenführern von ganzem Herzen dankbar.
Heiliger Geist, erleuchte den Hl. Vater, mit Deiner Gnade stärke ihn!
Walter Ramm
P.S.: Die angeführten Schriften, sowie einen Kommentar von P. Delaney zu der „Lehrmäßigen Note“ können Sie bei uns anfordern ![]()
Regelmäßig bestellen Schulen und Lehrer unser Info-Material zum Einsatz im Unterricht. Dabei bieten wir auch den Film „Der stille Schrei“ im kostenlosen Verleih an.
Kürzlich schrieb uns eine Lehrerin nach dem Einsatz unserer Materialien:
"Liebe Mitarbeiter der Aktion Leben, Ihre Materialien waren für meinen Unterricht in einer 12. Klasse des Gymnasiums anregend und hilfreich. Besonders informativ war die Diareihe über die frühkindliche Entwicklung. Auf diesem Weg wächst m. E. die Achtung vor dem frühkindlichen Leben und das Staunen über das göttliche Geschenk unseres Lebens. Gerne komme ich wieder auf Ihre Hilfe zurück.
In diesem Jahr sind turnusgemäß wieder regionale Mitgliederversammlungen mit Vertreter-Wahlen zur Vertreterversammlung fällig.
Herzlich bitten wir um Ihre organisatorische Mithilfe beim Finden von Versammlungsräumen/Lokalen und würden uns schon jetzt über Ihre Teilnahme und evtl. Bereitschaft zur Kandidatur freuen. Einladungen zu den jeweiligen Terminen liegen dieser und den folgenden Ausgaben unseres gedruckten Rundbriefes bei, diesmal für die PLZ-Gebiete 2 und 6.
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Verpaßte Chance - Anmerkungen zur kirchlichen „Woche für das Leben" -
Abtsteinach. Die „Woche für das Leben", in diesem Jahr vom 9. bis 16. April, ist eine lobenswerte Einrichtung der beiden großen Kirchen in Deutschland.
Thema dieses und der nächsten 3 Jahre ist: „Mit Kindern ein neuer Aufbruch. Kindersegen - Hoffnung für das Leben." Grund genug für eine kritische Bestandsaufnahme. Die Probleme einer „kinderarmen" Zeit sind deutlich, nicht mehr zu übersehen. Jedoch die Gründe, die dazu geführt haben, würden immer noch ignoriert, heißt es in einer Pressemitteilung der Lebensrechtsinitiative AKTION LEBEN e.V.
Nicht nur hierzulande sei dem Gerede von Bevölkerungsexplosion eine Bevölkerungsimplosion gefolgt. Verharmlosend und beschönigend spreche man vom „demographischen Wandel".
Nicht nur Lebensrechtler, sondern in erster Linie das Lehramt der katholischen Kirche hätten schon vor 30 Jahren diese negative Entwicklung vorausgesehen und gewarnt. Der Vorsitzende der AKTION LEBEN e.V., Walter Ramm: „Man hatte und hat vor allem für Papst Paul VI. und seinen Nachfolger, Papst Johannes Paul II., nur Spott und Häme übrig. Es wäre an der Zeit, gerade den Verfasser von ‘Humanae vitae’ (1968), Papst Paul VI., feierlich zu rehabilitieren und ihm posthum für seine prophetische Enzyklika zu danken."
Zu einer grandiosen Fehlentwicklung in der Kirche hingegen habe die populistische Antwort der deutschen Bischöfe auf „Humanae vitae" in Form der „Königsteiner Erklärung" geführt. Ramm wörtlich: „Es ist an der Zeit, diese 68er Rebellion gegen das Lehramt zurückzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten." Dabei würde ein tiefer Spalt innerhalb der kath. Kirche sichtbar. Ramm begründet seine Kritik in einer ausführlichen Stellungnahme, die im Internet unter http://www.aktion-leben.de/Stellungnahmen/2005/verpasste_chance.htm abzurufen ist und die allen Bischöfen übermittelt wurde.
Eine „Woche für das Leben", die diese Zusammenhänge immer noch ignoriere, sei es leider nicht wert, zur Kenntnis genommen zu werden. Man verpasse wiederum eine Chance aufgrund der traurigen Realität in Kirche und Gesellschaft den Menschen endlich Orientierung zu geben. „Allerdings", so Ramm: „dazu gehört Mut und Glaube!"
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Selbstbewußte Initiative gefordert
Stellungnahme der AKTION LEBEN e.V. zur "Woche für das Leben - 2005"
In der bisch
öflichen „Woche für das Leben" vom 9. - 16. April 2005 und gleich für die nächsten drei Jahre thematisiert man das Problem „Kinder", bzw. die „demographische Unterjüngung der Gesellschaft" (Kardinal Lehmann).Endlich, m
öchte man sagen. Was lange vorhersehbar war, wird endlich erkannt, wenigstens in kirchlichen Kreisen. Als Folge der „demographischen Schieflage" treten sozial-, gesellschaftliche und auch kirchliche Probleme zutage, die gegenwärtig kaum zu bewältigen sind. Auch kommende Generationen werden von den fatalen Auswirkungen noch betroffen sein.Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Lehmann, sagte in einer Pressekonferenz zur Vorstellung der „Woche f
ür das Leben", am 28. Februar 2005, die Kirchen, evangelische und katholische, setzten sich „gemeinsam für ein lebensfreundliches Ethos und den Schutz des Lebens in der Gesellschaft ein". Kinder seien für „das biologische-, soziale- und ökonomische Fortbestehen einer Gesellschaft auch heute notwendig".Welche Erkenntnis! Unsere Kirchen sorgen sich um den „
ökonomischen Faktor" Kind. Fragt man sich doch spontan, ob das auch etwas mit der teils katastrophalen Finanzlage der deutschen Bistümer zu tun hat, sprich dem Schwinden von Kirchenmitgliedern, bzw. der Kirchensteuerzahler, um nicht zu sagen der Gläubigen? Von den Berufungen gar nicht zu sprechen, denn wo keine Kinder, da keine Berufungen. Manchmal könnte man denken, ob dieser Effekt vielleicht sogar erwünscht ist? Es sei mir diese Kritik erlaubt, weil Schönreden wirklich an der Sache vorbei geht.Kardinal Lehmann spricht in seinem Statement anl
äßlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der „Woche für das Leben" und in seinem Beitrag im Themenheft viel, auffallend viel von Ökonomie, von Demographie, vom Funktionieren des Generationenvertrages und davon, daß die Generationensolidarität in der Krise sei.Um es ganz vorsichtig auszudr
ücken, der Bischof sagt leider kaum bis gar nichts von der kirchlichen Lehre oder gar von Gott. In dieser Hinsicht ist der Beitrag des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, schon erfreulicher. Ob man sich wohl immer noch der katholischen lehramtlichen Stellungnahmen auf diesem Gebiet schämt? Dabei wäre es doch z. B. längst an der Zeit, die 68er bischöfliche Rebellion, dokumentiert in der sog. „Königsteiner Erklärung", gegen die Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI. zurückzunehmen. Längst haben sich die prophetischen Mahnungen und Warnungen erfüllt!Als Katholik vermi
ßt und bedauert man, daß gerade die aktuelle Entwicklung, die die Richtigkeit katholischer Lehre bestätigt, nicht genutzt wird zu einer selbstbewußten Offensive, um die Prinzipien der Ehemoral und ihre Grundlagen im natürlichen Sittengesetz, das von Gott gegeben ist, darzulegen.Hat nicht Papst Paul VI. recht behalten, wenn er in Humanae vitae (Kap. 31) im Blick auf Gesellschaft und Kirche schreibt: „Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seiner Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze h
ält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen"? Leider verpassen unsere Bischöfe wiederum eine Gelegenheit, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen.
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Unser neuer Info-Anhänger bei seinem ersten Einsatz in München aus Anlaß der „Woche für das Leben“ - hier am Karlsplatz (Stachus) - |
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Nachrichten aus aller Welt
England
ABTREIBUNG WEGEN HASENSCHARTE
Der Fall einer Spätabtreibung wegen einer Hasenscharte hat in England die Abtreibungsdebatte erneut angeheizt. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Aufnahme einer Strafverfolgung ab. Die Ärzte hätten nach bestem Gewissen gehandelt. (Vgl. KAP, 17.03.2005)
EGG SHARING
In England gibt es „egg sharing“ - d. h. die anläßlich einer eigenen IVF-Behandlung (künstliche Befruchtung) eispendende Frau bekommt ihre Behandlung bezuschußt, wenn sie einige Eizellen für andere Frauen spendet. (Vgl. Bio News, 18.04.2005)
DER KLEINE KNIRPS
Erst zwei Jahre später wurde die bewegende Geschichte eines zweijährigen Buben bekannt, der drei Abtreibungsversuche durch chemische Vergiftung überlebte. Der kleine Knirps hatte Glück. Heute ist der ursprünglich Todgeweihte kerngesund und kann seinen Abtreibern in die Augen schauen. (Vgl. kreuz.net, 15.02.2005)
Deutschland
MINDERJÄHRIGE
Bei minderjährigen Mädchen in Rheinland-Pfalz endet jede zweite Schwangerschaft durch Abtreibungstötung. Nicht bekannt ist, wie viele sog. „Frühabtreibungen“ durch Pille, Spirale und „Pille danach“ geschehen sind. Laut Statistik kamen auf 260 Kinder, die geboren wurden, 265 Abtreibungstötungen. (Vgl. Die Rheinpfalz, 13.04.2005)
PRO FAMILIA & CO
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und Pro Familia lehnen als Träger von sog. Schwangerschaftsberatungsstellen eine Änderung des § 218 StGB ab. (Vgl. awo.org, 17.02.2005)
Anmerkung: Alle drei genannten Organisationen führen in ihren Einrichtungen auch Abtreibungstötungen durch.
KINDER ABGEWÖHNT
„Um die Zahl der Geburten in Deutschland steigen zu lassen, ist aus wissenschaftlicher Sicht ein fundamentaler Bewußtseinswandel notwendig. Wir haben uns irgendwie das Kinderhaben abgewöhnt“, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Demographie. (Vgl. Odenwälder Zeitung, 17.3.2005.)
ORGANSPENDE
Mit drastischen Maßnahmen sollen die deutschen Internisten die OrganspendeBereitschaft erhöhen. Der Trend bei der Bereitschaft zur Organspende in Deutschland sei „katastrophal“. (Vgl Süddeutsche Zeitung, 31.03.2005)
Anmerkung: Wir möchten auf unsere Broschüre „Organspende - Letzter Liebesdienst oder Euthanasie?“ hinweisen, die Sie gerne in größeren Stückzahlen zum Verteilen bestellen können.
Frankreich
AUCH IN FRANKREICH
Das französische Parlament hat ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Die Opposition nahm aus Protest nicht an der Abstimmung teil. Beschönigend und verschleiernd nennt man das Gesetz „Gesetz über die Rechte der Kranken am Lebensende“. Es soll mehr Rechtssicherheit für medizinisches Personal bringen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums schalten Ärzte z. B. in rund 150.000 Fällen jährlich lebenserhaltende Geräte auch schon vor der Sterbephase ab, obwohl es heißt, „aktive Sterbehilfe“ sei verboten und strafbar. (Vgl. KNA, 13.04.2005)
Hinweis: Empfehlen möchten wir Ihnen unseren kostenlosen EEG-Rundbrief zu den Themen Euthanasie/Sterbehilfe, Organspende und Bioethik.
Österreich
AUCH IN ÖSTERREICH
Für eine gründliche Vorbereitung und Vorab-Diskussion des geplanten Gesetzes über „Patientenverfügungen“ hat sich der Wiener Moraltheologe Prof. Günter Virt ausgesprochen. Eine baldige Gesetzesvorlage, wie sie die Gesundheitsministerin ins Auge gefaßt hat, erscheint Virt als zu überhastet. (Vgl. KAP, 12.04.2005)
Europa
GELD IST DA
Eine Mehrheit der Europaparlamentarier hat sich für die öffentliche Finanzierung von Abtreibungstötungen ausgesprochen.
Die wolkige Formulierung lautet: Die EU müsse „eine Führungsrolle bei den sexuellen und reproduktiven Gesundheitsrechten übernehmen“. (Vgl. kathpress, 13.04.2005)
China
IMMER NOCH ZWANGSABTREIBUNGEN
In China stehen Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen nach wie vor auf der Tagesordnung, wenn Eltern ein „nicht genehmigtes Kind“ erwarten. Das geht aus dem Menschenrechtsbericht des US State Department hervor.(Vgl. kath.net, 3.03.2005)
USA
SINNESWANDEL
Der Psychiater Robert Spitzer hat sich in den 70er Jahren entschieden dafür eingesetzt, Homosexualität aus den wissenschaftlichen Lexika für Geisteskrankheiten zu streichen. Jetzt kam das Umdenken.
Die Therapie einer homosexuellen Orientierung ist prinzipiell möglich und sollte von Psychiatern angeboten werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Psychologieprofessors an der Columbia Universität. Die Studie erregte in amerikanischen Forscherkreisen großes Aufsehen. (Vgl. kath.net, 17.04.2005)
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Mit 39 Jahren wurde eine Nachbarin überraschenderweise noch einmal schwanger. Ihre beiden Söhne sind 13 und 7 Jahre alt.
„Im ersten Augenblick war ich sprachlos. Ich habe doch schon alle Babysachen verschenkt, weil wir eigentlich mit dem Kapitel Kinderkriegen abgeschlossen hatten und dann auch noch in meinen Alter“, erzählte sie mir. „Dennoch haben wir uns schnell an diesen Gedanken gewöhnt und nun freuen wir uns alle sehr darauf, wenn da nur die Angst nicht wäre, das Kind könnte behindert sein. Aber, Gott sei Dank, gibt es ja die vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik). Ich lasse natürlich eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung in der 16./17. Schwangerschaftswoche) machen“, sagte sie mir stolz. „Mein Arzt hat mir dringend dazu geraten, weil ich ja im vorgerückten Alter bin und zu den Risikogebärenden zähle. Ich kann dann auch beruhigter den Rest meiner Schwangerschaft genießen.“
Ich fragte sie: „Was ist denn, wenn eine Behinderung festgestellt wird? Hast Du dann das Recht, das Kind zu töten, nur weil es evtl. behindert sein könnte?“
G. H-W.
Hinweis: Lesen Sie zu diesem Thema aus unserer Schriften-Reihe das Heft 11: „Hauptsache gesund!“
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Töten kann niemals menschliche Problemlösung sein. Betroffenen Müttern - nicht selten auch Vätern - wird das im Nachhinein äußerst schmerzlich bewußt: das tiefe psychisch-seelische Leid, die Gewissensnot um das ausgelöschte Leben ihres Kindes bleibt ihr ständiger Begleiter, schwächt Lebensfreude, hemmt Mut, Hoffnung und Tatkraft mit allerlei - auch gesundheitlichen - Symptomen, bis hin zur Psychose.
Auch Partnerschaft, Familie, Geschwisterkinder und viele weitere Lebensperspektiven leiden unter negativen Folgewirkungen. Letztendlich richtet sich eine Gesellschaft, die ihre Kinder im Klinikmüll „entsorgt“, selbst zugrunde. Die demographische Katastrophe läßt grüßen!
Zur Erinnerung:
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom 25. Februar 1975:
1. Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung.
2. Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.
3. Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter. Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist infrage gestellt werden.“
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„In den Augen des Gesetzes ist der Sklave keine Person.“ Entscheidung des Obersten Gerichteshofes von Virginia (USA), 1858.
„Ein Indianer ist keine Person im Sinne der Verfassung.“ George Canfield, Rückblick auf US-amerikanische Gesetze, 1881.
„Das juristische Wort ‘Person’ schließt in diesem Sachverhalt die Frauen nicht ein.“ Britische Rechtsfälle, 1909.
„Das Reichsgericht selbst lehnte es ab, die Juden als ‘Personen’ im gesetzlichen Sinn anzuerkennen.“ Entscheidung des Deutschen Obersten Gerichtshofes, 1936.
Das ungeborene Kind darf nach dem Gesetz in vielen Ländern straffrei durch die Abtreibung getötet werden. Person im Sinne des Gesetzes?
(Vgl. kreuz.net, 7.1.2005.)
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Von Esoteriksekte zur katholischen Kirche
Der Luxemburger Pianist und Komponist David Ianni begann mit 9 Jahren sein Klavierstudium. Als 16-Jähriger debütierte er in Luxemburg mit Franz Lists zweitem Klavierkonzert. Es folgten viele gefeierte Konzerte in ganz Europa., Japan und Indien. Er ist durch viele, auch schmerzliche Umwege zum katholischen Glauben gekommen. In einem Interview sagt er: „Ein besonderer Aspekt des kath. Glaubens, der mir heilig geworden ist, ist die Tugend der Keuschheit.“
Bewundernswert, daß dieser junge Mann, der doch so in der Öffentlichkeit steht, den Mut hat, noch von der Tugend der Keuschheit zu sprechen.
Was von den meisten belächelt wird, ist in Wahrheit eine große Stärke, eine der zwölf Früchte des heiligen Geistes. Es ist nicht unmöglich oder gegen die menschliche Natur, ein keusches Leben zu führen und mit der geschlechtlichen Vereinigung bis zur Ehe zu warten, sondern eine Willenssache und eine Gnade, die uns Gott gewährt, wenn wir Ihn darum bitten. Ich glaube, daß nur eine keusch lebende Jugend, die Widerstand leistet gegen die durch und durch sexualisierte Bilderwelt unserer Zeit, uns in eine bessere Zukunft führen kann. Wir müssen nur endlich mutiger werden und gegen den allgemeinen Zeitgeist schwimmen. Es ist nie zu spät!G. H-W.
Lesenswert zu diesem Thema: Das Buch von Joshua Harris: Ungeküßt und doch kein Frosch, Kostenspende: 10.- Euro
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Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
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