Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V.

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AKTION LEBEN   

    

 

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Rundbrief  Nr. 5/ 2004       

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Wenn Abtreiber sich treffen...

Abtreibung - Holocaust

Nachrichten aus der EU

Gefahr wird verharmlost

Nachrichten aus aller Welt
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Impressum

 

 

Liebe Mitglieder und Freunde der AKTION LEBEN,

Wie aus der Beilage zu diesem Rundbrief ersichtlich, begehen wir in diesem Jahr das 25-jährige Bestehen der AKTION LEBEN e.V. Ein Grund zu feiern? Jedenfalls ein Grund, in Dankbarkeit zurückzuschauen auf Gottes Fügungen und seinen Schutz!

In diesen Tagen hielten wir auch unsere diesjährige Vertreterversammlung ab und wählten für die nächsten 4 Jahre einen neuen Vorstand.

Bestätigt wurden im Amt der Vorsitzende Walter Ramm, der stellvertretende Vorsitzende Karl-Heinz Scheller, als Beisitzer Doris Laudenbach und Reiner Bergold, neu hinzu gewählt wurden Otto Spahn und Hartmut Kullmann, langjährige Mitstreiter aus dem Aktionskreis Fulda.

Im kommenden Jahr werden wir wiederum unsere regionalen Mitgliederversammlungen mit den Vertreterwahlen abhalten. Schon jetzt darf ich um Beteiligung bitten, denn es zeigt sich deutlich: Die AKTION LEBEN hat eine große Aufgabe, vor allem die aktuellen bioethischen Herausforderungen werden immer größer. Denn wer weiß schon, was es wirklich auf sich hat mit Gentests oder Sterbehilfe/ Patientenverfügung etc. Wie schrieb ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter: „Die Würde des Menschen war unantastbar!“

Für diese inhärente, unantastbare Menschenwürde setzen wir uns ein und damit für den Menschen als Ebenbild Gottes. Dafür brauchen wir auch weiterhin vor allem Ihr Gebet, aber auch Ihr Engagement und ja, auch Ihre finanzielle Unterstützung. Gerade in Zeiten, in denen es um die finanzielle Situation von vielen treuen Spendern schlecht steht, muß es andere Mitstreiter geben, die dies ausgleichen! Es liegt mir fern, Sie zu drängen, aber die Zeiten sind in jeder Hinsicht ernst.

Mit herzlichem Dank für alle Ihre Mühen und Opfer

Walter Ramm

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Wenn Abtreiber sich treffen...

Im September 2004 fand in Wien der 6. Kongreß der Internationalen Vereini­gung von Fachkräften und Verbänden zu Abtreibung und Verhütung (FIA­PAC - Fédération Internationale des Associés Professionnels de l’Avortement et de la Contraception) statt.

Man diskutierte vor allem verschiede­ne politische Strategien zur Förderung der Abtreibung. So plädierte z.B. eine Aktivistin aus Kanada für die Änderung der Ausdrucksweise in Bezug auf Frau und Mutterschaft. Wesentlich sei es, die Abtreibung als moralisch gute und grundsätzlich positive Entscheidung zu sehen. Es sei nicht genug, sie zu akzeptieren, sondern sie müsse als guter Ausgang einer Schwangerschaft betrachtet werden. Eine Delegierte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) betonte daraufhin, es sei notwendig, Ärzte durch das Gesetz zur Durchführung von Abtreibungen zu zwingen, weil sie es sonst nicht tun würden. (Vgl. Jugend für das Leben, Wien, 13.10.04.)

Anmerkung: Solche Aussagen gibt es, wenn euphorische Abtreiber glauben, unter sich zu sein.

 

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Abtreibung - Holocaust

Darf man Unrecht noch beim Namen nennen?

In der Zeitung „Die Rheinpfalz“ gab es Anfang Oktober 2004 eine Leserbrief­Diskussion zum Thema: Wiederholt sich der „Holocaust“ durch die Abtreibungstötungen? Das wesentliche Argument lautete, daß es sich bei der Abtreibungstötung um „legale Abbrüche“ handele (gemeint ist ein mit parlamentarischer Mehrheit beschlossenes Gesetz) und man dies deshalb nicht mit der „gezielten Planung und Durchführung der Ermordung von zirka sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens vergleichen könne“. Unser Mitglied, Frau Friedmann, entgegnete mit dem folgenden Leserbrief: „Rheinpfalz,9.10.2004:Leserbriefzu„Holocaust wiederholt sich“ von Margarete Nickel, Obrigheim, „Vergleich noch mal überdenken“ von Ralf Mattes, Ottersheim und „Mut und Selbstbewußtsein“ von Monika Hoock, Ludwigshafen: Kindesmißhandlung aller Art ist anzuprangern. Warum soll man aber zur vorgeburtlichen Kindstötung schweigen?! Ist sie doch ein gezielter, geplanter Gewaltakt gegen das Leben des wehr- und hilflosen Kindes und auch gegen seine Mutter, die dabei körperlich und vor allem psychisch­seelisch verwundet wird.

Hunderttausende ungeborene Kinder enden bei uns jährlich im Klinikmüll. Dieser Bevölkerungsgruppe werden also grundlegende Menschenrechte wie Lebensrecht und Würde einfach abgesprochen.

Erbringt die inzwischen zur Routine gewordene Pränataldiagnostik den Befund oder Verdacht auf Behinderung, darf das Kind bis zur Einsetzung der Geburtswehen rechtmäßig getötet werden. Erinnert das nicht an die Vernichtung „unwerten Lebens“ unter dem Nazi-Regime?! Damals sprach man von „Ballastexistenzen“. Heute spricht das Gesetz § 218 ff im Rahmen der zuerst „eugenischen“, dann „medizinischen Indikation“ von „unzumutbarer Belastung“. Damals hatte man entsprechende Gesetze (z. B. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) formuliert.

Heutige Gesetzestexte sind zwar subtil, verweigern aber letztendlich vorgeburtlichen Menschen, die aus irgendwelchen Gründen unerwünscht sind, den ihnen zustehenden Lebensschutz, ja liefern sie inzwischen zur Normalität gewordenen „legalen“ Tötungsmechanismen aus. Organisationen wie z. B. „pro familia“ fordern - ohne lauten Widerspruch befürchten zu müssen - eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungs-Stätten und rühmen sich obendrein, einen Großteil der Vernichtung vorgeburtlicher Kinder, genannt „Schwangerschaftsabbrüche“, in eigenen Zentren vorzunehmen, gegen Entgelt versteht sich.

Ärzte agieren heute (wieder) als gesetzlich straffrei gestellte Tötungsvollstrecker an ungeborenen Menschen und können dadurch ihr Einkommen bestreiten. Grundsatzurteile (zum Beispiel: Az. ZR 114/81; Az. VI ZR 136-01) verpflichten Ärzte zu Schadenersatz, wenn versäumt wurde, ein behindertes Kind rechtzeitig aufzuspüren und zu töten. Wer kann da noch behaupten, der Holocaust würde sich heute nicht wiederholen?!“            

Y.F

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Nachrichten aus der EU

Bevölkerung geht weiter zurück

Eine Studie der Europäischen Kommission geht davon aus, daß in wenigen Jahren der Bevölkerungsrückgang deutlich spürbar wird. Bis 2010 werde es noch eine kurze Phase der Entspannung geben, aufgrund der zahlreichen jungen Menschen in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Allerdings sei es überall in den letzten 15 Jahren zu einem „dramatischen Geburtenrückgang“ gekommen. (Vgl. kath.net, 8.10.04.)

 

Die Werte Europas?

Auch im Europa-Parlament kommt es immer wieder zu Abtreibungsdebatten. Jüngstes Beispiel: Eine Diskussion über das holländische Abtreibungsschiff vor Portugal. Man beschuldigte Portugal, gegen das Recht auf Bewegungsfreiheit und Informationsfreiheit in der EU verstoßen zu haben. (Vgl. Die Tagespost, 28.9.04.)

 

Antikatholisch

Was derzeit auf „höherer Ebene“ der EU geschieht, erleben die „kleinen Leute“ schon seit langem. Dem designierten Kommissar Rocco Buttiglione sei Dank, daß er als Katholik - sicher wohl wissend, was man unter „europäischen Werten“ versteht - die Homosexualität eine Sünde genannt hat.

Deswegen wird er heftig attackiert und als für dieses Amt ungeeignet abgelehnt. Europa zeigt sein scheußliches Gesicht und bestimmt, was man unter „Gewissensfreiheit“ und „Meinungsfreiheit“ verstehen darf. Haben Christen - genauso wie andere Glaubensgemeinschaften in Europa - das Recht, Christen zu sein?

Wir Lebensrechtler erleben es in der Praxis täglich, daß man die sog. Abtreibung nicht mehr Tötung eines Menschen nennen darf. Die „neuen Werte“ sehen in der Abtreibungstötung ein „Menschenrecht“. Dann werden natürlich Bilder von dieser Scheußlichkeit, ja schon Bilder von kleinen Menschen im Mutterschoß, bereits als Psychoterror empfunden. Durch Anzeigen und Prozesse will man uns das Zeigen verbieten. So sind derzeit zwei Mitstreiter von uns wegen angeblicher „Volksverhetzung“ angeklagt.

DIES IST „RECHTSPOSITIVISMUS“!

Recht sei, was eine - angebliche oder manipulierte - Mehrheit für „Recht“ hält. Wenn es genug Betroffene gibt, ob Homosexuelle oder durch Abtreibung, Euthanasie u. a. Betroffene, dann ändert sich die Meßlatte dafür, was sittlich und moralisch erlaubt ist, völlig. Am Ende steht dann ein „Antidiskriminierungsgesetz“, das alle kriminalisiert, die von diesem „Dogma“ abweichen.

Man hat vergessen, daß es auch in Demokratien Grenzen geben muß, die nicht überschritten werden dürfen, daß es Unabstimmbares gibt!

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Gefahr wird verharmlost

Gesellschaftliche Auswirkungen von Gentests

In der „Süd-West-Presse“ schreibt Klaus-Peter Görlitzer, daß in Schleswig-Holstein eine Datenbank für Genforscher entsteht. Das Projekt heißt „Popgen“.

Es werden Tausende Blutproben und persönliche Daten gesammelt und miteinander verknüpft. Dies soll angeblich dazu dienen, „genetische Veranlagungen“ für weit verbreitete Krankheiten ausfindig zu machen, läßt aber auch andere Fragestellungen zu.

Ein Erhebungsbogen fragt nach der Herkunft des Betreffenden, nach Krankheiten und Lebensgewohnheiten und verlangt Auskünfte über Erkrankungen von Familienmitgliedern. Das Programm läuft seit Anfang des Jahres 2004 und es helfen Kliniken und niedergelassene Ärzte mit.

Neben akut kranken Versuchspersonen benötigen die „Popgen“-Macher auch gesunde Versuchspersonen, „um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten“. Die „populationsrepräsentative Stichprobe“ soll zunächst 25.000 Menschen erfassen.

Manipulation durch Mitleid

In einem Faltblatt wird an die Schleswig-Holsteiner appelliert, künftigen Generationen zu helfen. Von den Nachteilen wird nichts gesagt (Arbeitsplatz, Versicherungswirtschaft, etc.). Aber viel von dem Selbstbestimmungsrecht des Spenders.

Das Risiko der Weitergabe von Daten oder der Verknüpfungen besteht auch dann noch, wenn diese nach Einspruch "anonymisiert" werden. Man kann immer durch spätere Referenzanalyse wieder reindividualisieren!

Es wird sicher an Zuspruch nicht fehlen, weil das Versprechen, daß solche Tests die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Medikamente den schon bewährten „therapeutischen Zweck“ auch hier nicht verfehlen.

Was der Wissenschaft und vor allem den Pharmakonzernen recht ist, ist den Krankenkassen billig:

Der gläserne Patient

Erstmals hat eine Krankenkasse Tausende Mitglieder (6000) in einem Massen-Gentest auf eine Erbkrankheit getestet. (Präventivtest auf die Eisenspeicherkrankheit Hämochromatose - vererbbare Gendefekte die jeder 400. Deutsche besitzt. Stoffwechselerkrankung).

Der Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) verspricht nicht nur Aussicht auf schnelle medizinische Behandlung.

Sollte sich das Verfahren medizinisch und ökonomisch seinnvoll erweisen, soll es nicht beim Modellversuch bleiben. Die KKH will sich dann für eine Aufnahme des Tests in den regulären Leistungskatalog engagieren, was dazu führen könnte, daß private Kassen künftig von allen neuen Kunden Auskunft über solche Gentest-Ergebnisse verlangen.

Nur Rentabilität zählt

Die Argumentation ist doch ganz einfach, Prof. Taupitz z.B. sagt: „Solange man dem Versicherungsinteressenten das Recht gewährt, sich einen ‘günstigen’ Versicherer auszusuchen, kann man dem Versicherer nicht das Recht verweigern, günstige Vertragsbedingungen anzubieten.“ Das jedoch impliziert auch, daß künftig Versicherungen einen Interessenten oder einen bereits Versicherten aufgrund seiner Gentestergebnisse ablehnen bzw. von den Leistungen ausschließen.

Derzeit (Anf. 2004) würde ein Gentest per Chip noch 800 bis 1000 Euro kosten und man kann etwa 472 krankheitsverursachende Gene diagnostizieren.

Man sagt, technisch machten Chips kaum noch Probleme. Aber ob die Gesellschaft auch bereit ist, „gesunde Kranke“ zu therapieren, sei noch offen. Die Bioethik hat noch einiges zu tun, denn man schätzt einen Weltmarkt für genetische/medizinische Diagnostik derzeit von 22 Mrd. Euro! Und Zeit ist Geld!

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Nachrichten aus aller Welt

Deutschland

GENTESTS UND VERSICHERUNGEN

Die deutschen Versicherer haben ihre Selbstverpflichtung zum Verzicht auf vorhersagende Gentests um 5 Jahre bis 2011 verlängert - Ausnahme nur bei Versicherungsleistungen über 250.000,- Euro. (Vgl. Pressemitteilung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom 7.10.04.)

Anmerkung: Was wird sein, wenn die Gentests billiger und genauer werden? Ist dann doch ein Rabattsystem denkbar? England hat dies den Versicherern bereits gestattet

 

GENTESTS IMMER BELIEBTER

Die Polizei fordert, Gentests sollten zum Standardmittel der Ermittlungsarbeit werden. Was bislang nur auf freiwilliger Basis oder auf richterliche Anordnung bei einem kleinen Teil der Straftäter möglich ist, könnte bald schon beim bloßen Verdacht auf eine Straftat zum Polizei-Alltag gehören. Derzeit sind in einer stetig wachsenden Datenbank DNA-Vergleichsmuster von ca. 300.000 Menschen angelegt. Bis März dieses Jahres konnten 13703 Straftaten aufgeklärt werden, berichtet das Bundeskriminalamt (BKA). (Vgl. Ärzte Zeitung, 29.9.2004)

Anmerkung: Das ist die gute Nachricht. Aber was bedeutet Gentest noch? Infos bei AKTION LEBEN e.V., Postfach 61, 69518 Abtsteinach.

 

BALD GENTEST FÜR JOB-SUCHENDE?

Die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf zur Gendiagnostik und gerät damit in die Kritik. Das Sozialministerium wiegelt ab, hiermit dürften allenfalls z.B. Busunternehmen ihre Fahrer auf Farbenblindheit untersuchen. Kritiker fürchten jedoch, daß dieses Gesetz Gentests bei Neueinstellungen zur Regel machen könnte. Die Gesetzesvorlage soll künftig „genetische Untersuchungen auf der Ebene des Phänotyps“ zulassen, „soweit sie der Feststellung der gegenwärtigen Eignung für vorgesehene Tätigkeiten dienen“.

Derzeit sind solche Tests noch die Ausnahme und auch nicht klar gesetzlich geregelt. Allerdings verweigerte z.B. das Oberschulamt einer Lehrerin aus Offenbach den Beamtenstatus, weil die Frau, deren Vater unter der vererbbaren Nervenkrankheit Chorea Huntington leidet, einen Zwangsgentest ablehnte. (Vgl. Der Spiegel 42/ 2004, 9.10.04.)

Anmerkung: Diese Gesetzesvorlage ist folgerichtig in einer immer mehr kinderlosen Gesellschaft, die sich ihr heutiges Gesundheitssystem schon gar nicht mehr leisten kann. Deutlich wird allerdings auch, wie man von Regierungsseite her die Bürger für dumm verkauft, indem ausgerechnet man das Beispiel Farbblindheit anführt. Farbblindheit können selbst drittklassige Augenärzte schon seit vielen Jahrzehnten auch ohne Gentest diagnostizieren!

 

Spanien

Mehrheit haben Spaniens Abgeordnete eine weitere Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes abgelehnt. Es gab drei Gesetzesentwürfe, die alle zum Ziel hatten, die „Entscheidung“ zur Abtreibungstötung alleine der Mutter zu überlassen. (Vgl. KNA, 29.9.04.)

 

USA

VERWEIGERT

Weil er einer Studentin die Abgabe von „Verhütungspillen“ verweigerte, droht einem Apotheker (30 Jahre, Katholik) im US-Bundesstaat Wisconsin der Entzug seiner Lizenz. Er begründete seine Entscheidung mit einem Gewissenskonflikt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Apotheker „unprofessionelles Verhalten“ vor: „Das erhöhte Schwangerschaftsrisiko hätte der Frau nicht von jemand anderem (dem Apotheker) aufgebürdet werden dürfen.“ Er hat gegen kein Gesetz verstoßen. (Vgl.: KNA, 12.10.04.)

 

Großbritannien

URTEIL UM LEBEN UND TOD

Das Oberste Gericht von London hat Ärzten in einer britischen Klinik erlaubt, gegen den klaren Willen der Eltern ein schwer krankes frühgeborenes Baby sterben zu lassen, falls sein Gesundheitszustand sich deutlich verschlechtern und die Atmung aussetzen sollte. (Quelle: Südkurier, 9.10.04.)

 

Polen

Polens Präsident Kwasniewski und die katholische Kirche haben sich gegen eine „weitere Liberalisierung“ des nationalen Abtreibungsgesetzes ausgesprochen. Die Regierungspartei versucht diese Liberalisierung in Polen per Gesetz über „verantwortete Elternschaft“ zu erreichen. Nebenbei sieht der Gesetzesentwurf eine obligatorische Teilnahme am Sexualkundeunterricht ab der ersten Vorschulklasse vor. (Vgl. kathpress, 22.9.04.)

Anmerkung: Die Regierung erfüllt vermutlich nur die Beitrittsbedingungen der EU!

 

Irland

PERMANENTER DRUCK ZEIGT WIRKUNG

Angeblich sei die Mehrheit der irischen Bevölkerung für die Liberalisierung des Abtreibungsverbots (Anmerkung d. Red.: Eine interessante Formulierung). Aus Meinungsumfragen ginge hervor, daß heute rund 90% aller Patienten unter 45 Jahren eine Liberalisierung befürworten. (Vgl. Ärzteblatt, 27.9.04.)

Anmerkung: Mitte der 80er Jahre schrieb man den absoluten Lebensschutz auf Grund einer Volksabstimmung in der Verfassung fest. Was ist diese heute noch wert?

 

Holland

EINE STADT FÜR SENIOREN

In Holland, durch Abtreibung und Euthanasie geschwächt, zeigen angeblich 3,9 Millionen Bürger Interesse an einer Stadt nur für Senioren. Es soll eine Stadt entstehen ohne Schulen, ohne Kinder und Jugendliche, ohne Hektik und ohne Verkehrslärm. Eine Stadt mit vielen Ärzten, Krankenhäusern, Golfplätzen, Spielcasinos und Grünflächen. Eine Stadt, in der nur Menschen leben, die älter als 55 Jahre sind. Eine solche Stadt sei eine logische Antwort auf die demographische Entwicklung. Ein solches Projekt würde sich rechnen, stellte ein Finanzkonzern fest. Die Seniorenstadt wird im zuständigen Haager Ministerium diskutiert und soll in den Provinzen Zeeland oder Gelderland entstehen.

Ein Vorbild gibt es bereits in den USA. Im Sun City Projekt in Arizona leben bereits 40.000 Menschen, Durchschnittsalter 62 Jahre, friedlich und entspannt zusammen. (Vgl. Rhein­pfalz, 30.9.04.)

Anmerkung: Es ist nicht bekannt, ob an zentraler Stelle ein Babycaust­Denkmal geplant ist.

 

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Impressum

Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.

Telefon: 06201 - 2046 - Fax: 06201-23848

 

Homepage: www.aktion-leben.de

Versand erfolgt an alle Mitglieder der Aktion Leben e.V.

(Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Nachdruck bei Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplares gestattet

 

Spendenkonto: 17914 bei Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, BLZ 509 616 85

Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod

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