Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V.

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AKTION LEBEN   

    

 

D 58888

 

Rundbrief  Nr. 4/ 2004       

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Briefe an die AKTION LEBEN

Euthanasie im Mutterschoß

Aus dem gruppendynamischen Leben der Kirche

9. Folge: Keine Macht der Psychologie im Priesterseminar

EU - Kein zivilisiertes Gebilde

Unser Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8. Juli 2004 

Gründe, die gegen eine Patientenverfügung sprechen
Download des Rundbriefes

Impressum

 

 

Liebe Mitglieder und Freunde der AKTION LEBEN,

Die Strategie war erfolgreich, damals schon, in den 70er Jahren, bei der Auseinandersetzung um die Tötung noch nicht geborener Kinder durch Abtreibung. Damals gab „man/frau" sich zunächst zufrieden mit „kleinen Schritten" hin zu einer Liberalisierung der Tötung unerwünschter Kinder. Heute wird ein Rechtsanspruch behauptet, und das Tötungstabu ist gefallen!

Manche Lebensrechtler, oder „Lebensschützer", wie sie sich selbst nennen, glaubten, das Lebensrecht der noch nicht Geborenen durch „kleine Schritte" verbessern zu können. Man sprach und spricht vom „politisch Machbaren".

Nun erleben wir die gleiche Strategie bei der Einführung der Euthanasie/"Sterbehilfe". Wieder setzt man auf einen Gewöhnungsprozeß. Begriffe werden besetzt oder umgedeutet. Der Boden ist nicht zuletzt durch die massenhafte Tötung ungeborener Kinder und eine rasant um sich greifende Glaubens- und Sinnkrise bereitet. Die „Bastion ist sturmreif", auch bei den praktizierenden Christen, die oftmals nicht oder nicht mehr wissen, was Tod und Sterben bedeutet. Wieder begnügt man sich mit Minimalforderungen, wie z. B. „bloß keine aktive Sterbehilfe".

Man weigert sich beharrlich, zur Kenntnis zu nehmen, daß man heute unter sog. „passiver Sterbehilfe" etwas ganz anderes versteht, als es im klassischen Sinne verstanden wurde. Sie ist oft sehr aktiv! Man tappt in die aufgestellte Falle! (Siehe unsere Infos der Europäischen Euthanasie Gegner EEG. Bitte abonnieren Sie auf beiliegender Karte unseren EEG-Rundbrief.)

Mit kleinen, pragmatischen Schritten werden wir die Gefahr für uns alle auch diesmal nicht abwenden können. Denn einen Abgrund überwindet man nicht mit zwei oder drei kleinen Schritten, sondern nur mit einem beherzten Sprung!

Besinnen wir uns deshalb wieder auf Gottes Gebote und die Lehre der Kirche! Damit wir gemeinsam mit Ihnen diesen Kampf führen können, brauchen wir vor allem Ihr Gebet, aber auch Ihre persönliche Mithilfe und Ihre Spende, weil unsere Aufklärungsarbeit erhebliche Kosten verursacht.

Herzlichst Ihr

Walter Ramm

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Briefe an AKTION LEBEN e.V.

Eine KAB-Gruppe schrieb kürzlich:

„Der Ihnen in jedem Jahr überwiesene Spendenbetrag kam aus unserer jährlichen Altkleidersammlung. Leider fällt die Altkleidersammlung ab diesem Jahr vorerst ganz weg, da die Preise für Altkleider auf ein nicht mehr vertretbares Minimum zurückgegangen sind. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine Spenden mehr zukommen lassen. Sollte die Sammlung noch einmal aufgenommen werden, werden wir wieder auf Sie zukommen.“

Anmerkung: Wir möchten allen, die uns finanziell unterstützt haben, ein ganz herzliches „Vergelt’s Gott“ sagen. Natürlich verstehen wir sehr gut, daß es bei vielen unserer treuen Spendern schwierig geworden ist. Aber vielleicht finden sich andere großherzige Spender, die das ausgleichen können. Denn unsere Arbeit bleibt wichtig, sie wird immer wichtiger!

 

Ein anderer Leser schreibt:

 

„Erschüttert bin ich über den Artikel über das Person-Sein. (Anm.: Zeitdokument Folge 15) Diese Definitionen sollen wohl dazu dienen, Personen von den Menschen abzugrenzen und nur noch Personen den Lebensschutz zu garantieren?“ J. M.

 

 

Sr. H. K., SAC schreibt:

„Als deutsche Pallottinerin arbeite ich seit über zehn Jahren hier in der Mission. Unsere Gegend ist eine der ärmsten und unterentwickelsten in Tanzania. Die zerstreut wohnenden Kleinbauern ernähren sich hauptsächlich von Mais und Bohnen, alles, was sie dem trockenen und sandigen Boden abringen können. Wir wurden gebeten, in dieser Gegend eine höhere Mädchenschule zu eröffnen, da für die Mädchen in dem Gebiet Singida keine Möglichkeit zur Weiterbildung bestand.

Nun wird in Tanzania viel Propaganda mit dem Kondom getrieben. In der nächsten Stadt Singida (20 km entfernt) gibt es an allen Straßen große Plakate, die das All-Verhütungsmittel anpreisen. Das naive Volk fällt auf diese Reklame natürlich herein.

In unserer Schule mit dem Internat erhalten die Mädchen neben Biologie auch Aufklärung über diese Dinge. Nun erhielt ich von Deutschland Ihr Blättchen „Was Euch im Aufklärungsunterricht verschwiegen wird ...“.

Wir wären Ihnen für weiteres Informationsmaterial sehr dankbar. Falls Sie zufällig das Material in Englisch hätten, wäre es noch günstiger, weil das Unterrichtsmedium englisch ist. ...“

G. F. schreibt:

„Vielen Dank für’s Ausleihen, meine Tochter bekam mit Ihrer Hilfe die Note „eins“ für ihr Referat.“ (Anm.: Videofilm „Der stumme Schrei“)

F. H. schreibt:

„Ich habe das ‘Wichtige Zeitdokument Folge 4’ und ‘Angst vor Viktoria’ gelesen. Ich bin erschüttert über diese Wahrheit. Vor 16 Jahren bin ich durch diese wichtige Information vor einem großen Fehler bewahrt worden und das hat meiner Tochter das Leben gerettet. Ich würde sehr gerne anderen Frauen und Kindern durch Verteilung dieser und anderer Broschüren helfen. Es ist so wichtig, alle Menschen über die Wahrheit zu informieren. Ferner habe ich mir Ihre Seiten im Internet angeschaut und studiert. Ich bin so verblüfft und fassungslos, wie wenig ich doch aufgeklärt bin. Vielleicht geht es anderen Leuten auch so. Das möchte ich gerne mithelfen zu ändern.“

 

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Gebets- und Demonstrationszug für die ungeborenen Kinder, hier in Memmingen.

Solche Gebetszüge finden jetzt vielerorts in Deutschland statt

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Euthanasie im Mutterschoß

 

Der folgende Text ist ein Auszug aus einem Vortrag. Gerne kommen wir zu diesem sowie auch anderen Themen zu Ihnen in Gemeinde, Schule, Hauskreis etc. Zum Thema „Euthanasie" bieten wir auch unseren kostenlosen „EEG-Rundbrief" an, den Sie auf der beiliegenden Bestellkarte anfordern können.

Wenden wir unseren Blick auf die Bedrohung von alten, kranken und behinderten Menschen!

Nachdem das Tötungstabu durch die Abtreibungstötung gebrochen wurde (seit dem BGH-Urteil im Mai 1993 offiziell und seit dem § 218 StGB im Jahre 1995 - wonach zwei Indikationen „nicht rechtswidrig") sind, ist es für die Vertreter der Euthanasie/"Sterbehilfe" noch leichter geworden.

Peter Singer und andere sog. Bioethiker können jetzt sagen, daß die Heiligkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ganz offensichtlich nicht absolut seien, und sie verweisen auf die Abtreibungstötung, für die es sogar einen großen gesellschaftlichen Konsens gebe.

 

Neudefinition

Also machte und macht man sich vor allem in Europa daran, die Würde des Menschen, den Menschen überhaupt, neu zu definieren. Kurz: nicht jeder genetische Mensch sei auch Person!

Dabei gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen, welche Kriterien eine Person haben sollte und wer oder welche Instanz darüber entscheiden sollte, wer denn letztendlich eine Person ist.

Die Süddeutsche Zeitung schrieb unter der Überschrift „Ist der Mensch eine Person? - Die Straßburger Richter trennen Menschenwürde und Lebensrecht", daß es im Kanon der europäischen Werte einen Neuzugang gebe. „Die Würde der Person hat die Menschenwürde abgelöst. Was bisher fraglos gegeben schien, wurde zu einer Qualität, die es zu erwerben gilt."

Die Straßburger Richter beziehen sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort heißt es im englischen Urtext „jedermann" und im französischen „jede Person". Das Gericht interpretiert dann, daß diese Bestimmung aber nicht für das ungeborene Kind gelte, denn sonst müßten Abtreibungstötungen ja prinzipiell verboten sein, selbst dann, wenn das Leben der Mutter bedroht ist. Aber das sei, so die Richter, „weder wünschenswert noch möglich".

 

Töten im Namen der Menschenwürde

Es darf also offenbar im Namen der Menschenwürde getötet werden. Das Auslöschen der Existenz ist demnach kein Verstoß gegen die Menschenwürde, sofern die personalen Qualitäten des Morbunden (Schwerkranken) zum bloßen Menschsein herabgesunken ist, d. h. wenn er nicht oder nicht mehr als Person klassifiziert wird.

Mit derselben Argumentation läßt sich, wie man sieht, nicht nur die Abtreibungstötung, sondern auch die Euthanasie/Sterbehilfe rechtfertigen.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Böckenförde schrieb kürzlich treffend: „Die Würde des Menschen war unantastbar!"

Wir erinnern uns auch an die Aussagen der deutschen Bundesjustizministerin Zypries im Oktober 2003, die von einer abgestuften Menschenwürde sprach. Sie glaubte zu wissen, daß ein Embryo im Reagenzglas die Menschenwürde noch nicht habe.

 

Tötungstabu aufgegeben

Das, was über Jahrzehnte Grundlage und Konsens unter Demokraten, zumindest in der Bundesrepublik Deutschland, war, daß die Menschenwürde „inhärent" (dem Menschen als Menschen innewohnend ) ist, und daß es auch in einer Demokratie „Unabstimmbares" gibt, das hat man bereits aufgegeben.

Klar, wie denn anders sollten wir in Deutschland und Europa mit den ganzen Problemen sonst fertig werden, die aus der Abtreibungstötung entstanden sind? Auf welchem Fundament also wird Europa aufgebaut?

 

Haltung des Bundesjustizministeriums

Ein Ministerialrat des Bundesjustizministeriums teilte uns auf Anfrage folgendes Ungeheuerliches mit. Wir fragten nach der Tragweite des Begriffes „Leben" in Artikel II des europäischen Verfassungsentwurfs:

„Das menschliche Leben im Sinne dieser Vorschrift (Verfassungsentwurf Artikel II - 62) beginnt jedenfalls mit der Geburt und endet mit dem Tod. (Anm.: Welcher Tod? Herzstillstand, Hirntod, Teilhirntod?) Darüber hinaus kann Ihre Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht abschließend beantwortet werden. Es ist offen, ob der Schutz des ungeborenen Lebens von der Vorschrift erfaßt ist. ... In dem von Roman Herzog geleiteten Grundrechte-Konvent selbst, dessen Ausarbeitungen jetzt in den Verfassungsentwurf übernommen wurde, herrschte Uneinigkeit über die Reichweite des Rechts auf Leben ...

Die im Verfassungsentwurf enthaltene Vorschrift basiert zwar auf Artikel 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), so daß das darin enthaltene Recht grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Tragweite hat. Doch auch bezüglich dieser Norm ist bislang offengeblieben, ab wann der Lebensschutz einsetzt. Eine ausdrückliche Festlegung wurde bisher vermieden. ... Letztlich kann also - zumindest derzeit - keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob das ungeborene Leben vom Schutzbereich des Art. II - 62 des Verfassungsentwurfs erfaßt ist. Eine Klärung durch wissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung bleibt abzuwarten. ...

Für den Schutz des ungeborenen Lebens dürfte daher nach wie vor das Grundgesetz die am weitesten reichende Regelung enthalten. Das BVG hat diesbezüglich festgestellt, daß das Leben im Sinne von Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes jedenfalls mit dem Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter beginnt."

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Aus dem gruppendynamischen Leben der Kirche

9. Folge: Keine Macht der Psychologie im Priesterseminar

Der am 18. März 2004 im Kloster Reute bei Bad Waldsee gefaßte einmütige(?) Beschluß der Regenten, in allen Priesterseminaren Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz standardisierte Methoden der Psychologie verbindlich einzuführen, um Priesteramtskandidaten „strenger“ zu selektieren, und während der Studienzeit im Seminar durch „formating advisors“ zu begleiten, hat Skepsis, Besorgnis und vor allem Legitimationsdruck hervorgerufen.

Diese analytischen, therapeutischen und konditionierenden Methoden werden schon seit vielen Jahren in Bildungs- und Seelsorgezentren der bischöflichen Ordinariate und Ordensgemeinschaften angewendet. Mit ihnen sollen vor allem die „sexuelle Struktur“ bzw. der psychosexuelle Reifestand der Bewerber analysiert, durchleuchtet und transparent gemacht und die „soziale Kompetenz“ der Kandidaten gefördert werden. Der dem Seminaristen zur Seite gestellte „formating advisor“ soll ihn bis zur Priesterweihe konditionieren, d.h. kontrollieren, verstärken, sanktionieren.

Die Regenten scheinen sich völlig sicher zu sein, daß die aus den USA stammenden Methoden zuverlässig das messen, was zu messen sie vorgeben. Deshalb räumen sie auch den Kandidaten kein Einspruchs- oder Berufungsrecht an höherer Stelle ein, wie das in Prüfungs- und Gerichtsverfahren selbstverständlich ist.

Weiteres Ziel der Reform des Zulassungs-(Screenings-)Verfahrens sei die Verbesserung der Instrumente zur Aufdeckung von Defiziten in der Persönlichkeitsstruktur oder im Reifestand des Anwärters. Man will also etwaige „homosexuelle Subkulturen in Priesterseminaren“ austrocknen und „Skandalen um sexuellen Mißbrauch durch Priester“ wie etwa in der Diözese Boston (USA) zuvorkommen.

Vieles deutet allerdings darauf hin, daß diese Methoden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Massenaustritt und Glaubensabfall von Priestern und Ordensleuten – vor allem in den Vereinigten Staaten und den Niederlanden – stehen. Erinnert sei nur an das höchst folgenreiche Experiment des katholischen Psychologen W. Coulson mit 560 Ordensfrauen des „Unbefleckten Herzens Mariens“ in den USA, bei dem in einem Zeitraum von nur eineinhalb Jahren 530 Nonnen ihren Orden verließen und ihr Gelübde der Keuschheit brachen. Coulson war von diesem Ergebnis schockiert.

Begründet wird diese Reform mit Mißständen in verschiedenen Ländern, legitimiert wird sie vom Vorsitzenden der Regenten-Konferenz mit dem „im Entwurf bereits vorliegenden Dokument der Bildungskongregation über den Einsatz der Psychologie im Rahmen der Priesterbildung.

Der Verweis auf dieses vatikanische Dokument erweckt den Eindruck, die Entschließung der Seminarregenten setze lediglich – gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam – den Beschluß der Bildungskongregation in praktische Normen und Verfahren um.

Deren Orientierungshilfen 2002 haben jedoch keine „normative Kraft“ erlangt. Auf besorgte Anfrage vom 20.03.03 bei der zuständigen Kongregation erteilte Kardinal Z. Grocholewski am 30.01.04 folgende Antwort an den Verfasser:

„In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf angeblich(!) im Februar 2003 vom Heiligen Vater, Papst Johannes Paul II., herausgegebene Orientierungshilfen, die die Integration der Psychologie in die Priesterausbildung empfehlen ...

... Zugleich liegt uns daran, mit Nachdruck(!) festzuhalten, daß weder vom Heiligen Vater selbst noch von einem der Dikasterien das von Ihnen genannte bzw. ein anderes Dokument in diesem Sinne herausgegeben wurde.“

Die Reform des Auslese- und Ausbildungsverfahrens ist durch die im Entwurf vorliegenden Orientierungshilfen 2002 also nicht gerechtfertigt.

Rom, d.h. der „Rat für Kultur” und der „Rat für den interreligiösen Dialog“ haben vielmehr im Februar 2003 die Erklärung „Jesus Christus – Bringer des lebendigen Wassers“ verabschiedet, in der die oben angesprochenen psychologischen Techniken, Methoden und Verfahren in die Nähe von Esoterik und New Age eingeordnet werden. Die Rechtfertigung der Reform durch die Leiter der Priesterseminare entbehrt daher jeder Grundlage.

Rudolf Willeke, Münster

Es ist geplant, alle Folgen dieser Serie in der „Schriftenreihe der Aktion Leben e.V." herauszugeben, sobald alle Texte fertiggestellt sind. Bis dahin erfolgt gelegentliche Veröffentlichung an dieser Stelle im Rundbrief/Internet. Bei Interesse können Sie die Schrift bei uns vorbestellen

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EU - Kein zivilisiertes Gebilde

Seltsam, da streitet man in vielen Ethikkommissionen überall auf der Welt, ob ein Embryo schon mit der Zellverschmelzung ein Mensch ist, der eine inhärente Würde besitzt, den es auch im Reagenzglas zu schützen gilt - und dann das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 8. Juli 2004.

In diesem Urteil wird sogar einem 5 Monate alten noch nicht geborenen Kind die Menschenwürde abgesprochen! Die überwiegende Mehrheit der Richter (14:3) kam zu der Auffassung, daß Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention das Grundrecht auf Leben von Ungeborenen nicht schützt. Der Lebensschutz liege im Ermessensspielraum der einzelnen Staaten. Gerade die Tatsache der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zeigt, daß Handlungsbedarf besteht, weil der Fötus eben nicht Teil der Mutter, sondern eine eigene Person ist.

An diesem Urteil wird deutlich, auf welch wackeligem Fundament Europa aufgebaut wird. Man kann sich offensichtlich in den verschiedenen europäischen Konventionen nicht einmal einigen, wer überhaupt Mensch ist.

Andererseits wird eine unentwegte Debatte darüber geführt, ob jeder noch nicht geborene Mensch (genetisch) auch eine Person sei. Man macht es sich ganz einfach, indem dann gesagt wird - wie auch der deutsche Nationale Ethik-Rat (NER) -, man könne diese Frage derzeit nicht wissenschaftlich beantworten.

Die Straßburger Richter drückten das dann so aus, daß die Frage, ob der Embryo oder Fötus im Sinne der Menschenrechtskonvention schon ein Mensch, eine Person sei, „weder wünschenswert noch möglich" sei.

Die Amtssprachen des Gerichts verwenden hier übrigens nicht den Begriff „Mensch". Der englische Text spricht von „jedermann", der französische von „jede Person".

Was man in zivilisierten Staaten jedem Angeklagten im Zweifelsfalle zugesteht, den Freispruch mangels Beweisen (in dubio pro reo), das gesteht man einem unschuldigen ungeborenen Kind nicht zu, nämlich im Zweifel für das Leben zu votieren, „in dubio pro vita". Hinter dieser Haltung stehen nicht wissenschaftliche, sondern politisch-ideologische Gründe, aber das will man nicht zugeben.

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Gründe, die gegen eine Patientenverfügung sprechen:

 

Sie kommt ursprünglich aus der Euthanasiebewegung.
Sie wird ausgerechnet in Zeiten knapper Kassen propagiert.
Sie suggeriert eine Autonomie (Selbstbestimmung) des Patienten, die es gar nicht gibt.
Sie bezieht sich auf Situationen, die zeitlich vor der eigentlichen Sterbephase liegen.
Sie kann im voraus die tatsächliche Lage nicht überblicken. (Die gesetzlich vorgeschriebene Informiertenzustimmung ist nicht möglich.)
Sie wiegt die Menschen in falscher Sicherheit.
Sie „fördert“ durch die Diskussion um „Sterbehilfe“ Gesetzesvorschläge, die einen Tabubruch gegenüber dem Recht auf Leben auslösen.
Sie kann nur allgemein formuliert werden und ist gefährlich, weil sie ihrem Wesen nach nicht Hilfe beim Sterben, sondern Hilfe zum Sterben ist!
Sie ist möglicherweise eine „Blankovollmacht“ für einen Arzt, wenn er den „mutmaßlichen Willen“ des Patienten ermitteln soll.

Behandlungsverzicht, Behandlungsabbruch, Einstellung von künstlicher Ernährung usw. in Tötungsabsicht sind niemandem und niemals gestattet!

Gott allein ist Herr über Leben und Tod!

Wichtig ist es (im Gegensatz zur Patientenverfügung), eine Vorsorgevollmacht zu haben. Bitte fordern Sie bei uns das kostenlose Formular „Vorsorgliche Willensbekundung“ an

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Infostand in einer Fußgängerzone.

Immer häufiger erleben wir, daß Passanten oder Ordnungskräfte die Wahrheit über Abtreibung nicht sehen wollen. Das ist auch kein Wunder, der Anteil der persönlich an Abtreibung betroffenen Menschen steigt ja kontinuierlich an. Die Folge für uns: Die Polizei verbietet einfach den Infostand, obwohl das Grundgesetz die Meinungsfreiheit garantiert oder aber es gibt zumindest ein gerichtliches Nachspiel.

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Impressum

Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.

Telefon: 06201 - 2046 - Fax: 06201-23848

 

Homepage: www.aktion-leben.de

Versand erfolgt an alle Mitglieder der Aktion Leben e.V.

(Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Nachdruck bei Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplares gestattet

 

Spendenkonto: 17914 bei Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, BLZ 509 616 85

Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod

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