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Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V. |
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AKTION LEBEN |
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D 58888 |
Rundbrief Nr. 2/ 2004 |
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Aus dem Inhalt:
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Leseprobe "Lebende Leichen" |
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Nachtrag zu unserem Beitrag „Rote Karte wird vergeben" |
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Es gibt 3 Arten von "Gentests" |
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Was sind Biobanken? |
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Nachrichten aus aller Welt |
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Die Jahresstatistik der Tötung durch Abtreibung zeigt für das letzte Jahr einen Rückgang der Tötungszahlen. Leider ist das aber kein Grund zum Jubel, weder kurzfristig noch langfristig.
Der leichte Rückgang der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Abtreibungszahlen beruht allein auf der Tatsache, daß die Zahl der gebärfähigen Frauen in Deutschland zurückgegangen ist und wahrscheinlich auch auf der Tatsache, daß die sog. „Pille danach" immer stärker propagiert und angewendet wird. Sie soll ja bald ohne Rezept zu bekommen sein. Die Zahl der Frauen zwischen 15 und 45 Jahren ist zwischen 1996 und 2001 von 17,1 Millionen auf 16,7 Millionen gesunken. Tatsächlich ist die Tötungsquote, d. h. das Verhältnis der Abtreibungstötungen pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter, von 7,65 auf 8,04 gestiegen. Auch das Verhältnis zwischen Geburten und Abtreibungstötungen hat sich verändert. 1996 sind auf 1.000 Geburten 163 gemeldete Abtreibungstötungen gekommen, im Jahr 2001 sind es bereits 182,4 gewesen.
Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der in Deutschland lebenden Frauen im Alter von 20 bis 39 Jahren von derzeit elf Millionen auf ca. neun Millionen zurückgehen. Dabei geht das Statistische Bundesamt bei der Prognose noch davon aus, daß jährlich etwa 75.000 Frauen in dieser Altersgruppe nach Deutschland zuwandern. Unberücksichtigt ist auch die Tatsache, daß die Fruchtbarkeit der Paare permanent abnimmt.
Das alles ist kein Grund zu jubeln, sondern eher ein Beleg dafür, daß unsere Arbeit unveränderlich wichtig bleibt. Primär geht es uns ja um jedes Kind und jede Frau und nicht nur darum, „die hohe Zahl" zu senken oder einzudämmen.
Liebe Mitglieder und Freunde! Mir fällt es schwer zu betteln, gerade weil ich weiß, wie schwer es vielen fällt, selbst den geringsten Betrag zu erübrigen. Aber jetzt sind vielleicht die mehr gefragt, denen es materiell „noch" gut geht.
Leichter fällt es mir, Sie um Ihr Gebet zu bitten, das haben wir gewiß alle am notwendigsten.
IhrWalter Ramm
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... Seit der Einführung des Hirntodkonzeptes gibt es - per Neudefinition - „Leichen",
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die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben können, mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen (= komplexe Spinalreflexe), deren Haut rosig schimmert und im Sommer vielleicht von der Sonne gebräunt ist. |
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bei denen das Herz schlägt und die ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen, die sich warm anfühlen. |
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deren Glieder beweglich sind und deren Brustkorb sich hebt und senkt. |
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die Ausscheidungen haben und bei denen Tränen fließen können. |
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deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen würden. |
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die von den Schwestern und Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden und sich in nichts von anderen Patienten, die künstlich beatmet werden, unterscheiden. |
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Männliche „Leichen", die noch Kinder zeugen könnten, und |
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weibliche „Leichen", die noch bis zu 3 - 4 Monaten Kinder austragen und gebären könnten. |
Dies ist eine Leseprobe aus unserem Heft „Organspende, letzter Liebesdienst oder Euthanasie. Sie können dieses Heft kostenlos in beliebiger Menge zum Verteilen bei uns anfordern.
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Offensive für Euthanasie/Sterbehilfe im Deutschen Bundestag
Der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel bemüht sich derzeit, einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesänderung der Paragraphen 1904 BGB und 216 StGB einzubringen. Auf den ersten Blick scheinen es nur unwesentliche Veränderungen zu sein. Hier wird so selbstverständlich von der „Würde des Menschen" gesprochen, daß man sich schon wundert, daß die beiden angeführten Paragraphen seit über 50 Jahren diese „Würde" verletzen sollen. Oder geht es hier um eine Uminterpretation unseres Grundgesetzes in größtem Ausmaß?
Bisher galt, daß die unantastbare inhärente Würde des Menschen und damit seine Freiheit und sein Selbstbestimmungsrecht sich aus christlich-anthropologischer Sicht (Präambel des Grundgesetzes) aus seiner Geschöpflichkeit und Gottesebenbildlichkeit abgeleitet haben.
Aufgrund des christlichen Glaubens (im gesamten Abendland) liegt so die Herkunft des Menschen in Gott. Diese Frage seiner Herkunft und Zukunft entzieht sich seiner eigenen Verfügung - deshalb inhärent! Daher ist auch dieser Antrag ein Angriff auf Gott, der z.B. in der neuen Europäischen Verfassung nicht mehr genannt wird - und ebenfalls ein schwerer Angriff auf unser Grundgesetz.
Antragsentwurf [Stand: 31-03-2004] Autonomie am Lebensende
Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das erste Grundrecht unseres Grundgesetzes fordert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Alle staatliche Gewalt, also Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung hat die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Menschenwürde gilt lebenslang. Die Würde des Menschen verlangt die Anerkennung der Selbstbestimmung des Menschen bis zum Tode. Dem Wunsch des Menschen, in Würde zu sterben, muss alle staatliche Gewalt entsprechen. Gesetzliche Bestimmungen, die diesem Grundsatz widersprechen oder ihn einschränken, sind zu ändern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag den Entwurf für ein Gesetz zur Autonomie am Lebensende vorzulegen.
In diesem Gesetzentwurf sind insbesondere folgende Gesetzesänderungen vorzusehen:
1. Einschränkung der Aufgaben des Vormundschaftsgerichts
§ 1904 Abs. 1 BGB wird durch einen zweiten Satz ergänzt, der vor dem bisherigen Satz 2 eingefügt wird: Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn die/der Betreute seine Einwilligung dazu ausdrücklich oder durch eine konkret formulierte Patientenverfügung erklärt hat. § 1904 BGB erhält einen neuen Absatz 3: Bei der Entscheidung über die Genehmigung gem. Abs. 1 und 2 sind alle Indizien zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens der/des Betreuten heranzuziehen.
2. Straffreiheit des Sterbenlassens
§ 216 StGB erhält einen Absatz 3: Ein Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, der auf Wunsch der/des Verstorbenen beruhte, ist nicht rechtswidrig, wenn dieser Verzicht von der/dem Gestorbenen ausdrücklich oder durch eine gültige Patientenverfügung erklärt ist.
3. Körperverletzung durch medizinischen Eingriff gegen Patientenwillen
§ 223 Abs. 1 StGB erhält einen Satz 2: Ebenso wird bestraft, wer als Ärztin/Arzt, Pflegerin/Pfleger oder Angehörige/Angehöriger eines sonstigen patientenbehandelnden Berufes gegen den ausdrücklichen oder gem. § 1904 BGB erkennbaren Willen einen medizinischen Eingriff vornimmt.
4. Weitere Normen gegen Autonomie am Lebensende
Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, welche sonstigen Normen, insbesondere im Sozialrecht, aufgenommen oder geändert werden müssen, damit dem Menschenrecht der Autonomie am Lebensende entsprochen wird.
5. Patientenrechte
Dabei ist insbesondere zu prüfen, a) was gesetzlich festgelegt werden muss, um dem Patientenrecht auf Palliativmedizin und Schmerztherapie als Menschenrecht zu entsprechen, b) wie die Gültigkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden kann.
6. Frist zur Vorlage
Der Deutsche Bundestag erwartet den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung. |
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Nachtrag zu unserem Beitrag „Rote Karte wird vergeben ... an Missio", 6/2003
Eine Mitstreiterin erhielt von „Missio München" folgende eindeutige Antwort:
„Da viele Leute nicht lesen und schreiben können, wird hier oft mit Plakaten und Bildbroschüren gearbeitet. Ob unsere Partner - es sind Ordensleute, Priester, Laien, ärztliches Personal - hier auch den Gebrauch von Kondomen als Vermeidungsmittel empfehlen, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Es wird wohl individuell verschieden sein. Nachdem unsere Projektpartner alle im kirchlichen Dienst sind, werden sie bei offiziellen Statements eher vorsichtig sein. Im Bedarfsfall wird man sich sicher praxisnäher verhalten." (Hervorhebung d. die Redaktion)
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Es gibt drei Arten von „Gentests"
Diagnostische Tests, welche die Ursachen von bereits aufgetretenen Krankheitssymptomen auf genetischer Ebene aufklären.
Prädikative Tests, die Genveränderungen erfassen, welche möglicherweise im späteren Leben zu einer Erkrankung führen könnten.
Genetisches Screening, hier werden ganze Gruppen von Menschen auf sog. Volkskrankheiten untersucht.
Beispiele finden Sie in Heft 14 („Der 8. Schöpfungstag") unserer Schriftenreihe.
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Auf Biobanken kann man kein Geld deponieren, aber man kann viel Geld damit verdienen.
Es geht hier um langfristige Speicherung von Substanzen des menschlichen Körpers und Speicherung von personenbezogenen Daten und Informationen über die Spender dieser Körpersubstanzen, auch z.B. über deren Lebensstil.
Zu den gespeicherten Substanzen gehören Zellen, Gewebe, Blut und die DNA, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden
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Aus dem gruppendynamischen Leben der Kirche
7. Folge: Paradigmenwechsel in der Societas Jesu das Bildungsprogramm des Lasalle-Hauses Bad Schönbrunn
Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt der Vatikanischen Glaubenskongregation, gab am 04.10.03 der „Deutschen Tagespost" (DT) ein Interview, in dem er gefragt wurde, ob die „Einheitsreligion" vor der Tür stehe. Seine Antwort lautete: „Die Gefahr ist sehr ernst."
Bei der Einschmelzung der christlichen Religion, der katholischen Kirche und der tradierten Liturgie in diese Einheitsreligion, in die „UNO-Metropolitan-Church" und in die neuen Rituale spielen Theologen/Ordensleute der Gesellschaft Jesu und gruppendynamische Techniker eine entscheidende Rolle, nicht allein in der katholischen Kirche der Vereinigten Staaten, Hollands und Indiens, sondern auch Deutschlands und der Schweiz.
P. Lawrence D'Souza (Diözese Bombay) z. B. berichtet im Januar 2004 ausführlich, wie die katholische Kirche unter dem Zeichen des „Ökumenismus" wie des „interreligiösen Dialogs" mit dem Hinduismus und mit Praktiken des Brahmanismus verschwimmt und verschwindet.
Ein anschauliches Beispiel für die praktische Einübung in die One-World-Religion, bzw. „Universalkirche", die sich 1986 und danach in Assisi, 2003 in Aachen und Fatima und im März 2004 in Bern der Weltöffentlichkeit präsentierten, liefert das Jahresprogramm des Lasalle-Hauses Bad Schönbrunn (L.H.) in der Schweiz.
Dieses jesuitische Seelsorge- und Bildungszentrum wurde als Haus der Begegnung zwischen westlichem und östlichem Denken gegründet. Das Bildungsprogramm 2004 umfaßt (ignatianische) Exerzitien, (buddhistische) Zen-Meditation, (tiefenpsychologische) Kontemplation nach C. G. Jung, Heilfasten nach „Feng Shui" sowie (zen-ethische) „Leadership".
An 145 Tagen werden Exerzitien in allen auch gruppendynamischen - Formen, an 150 Tagen wird 6-8 Stunden lang Zen-Meditation und an 73 Tagen wird Kontemplation von „einfachen" Ordensmitgliedern und Laien, von „qualifizierten" und „hochqualifizierten" Patres und Ordensfrauen angeboten und inhaltlich ausgelegt.
So hat der bisherige geistige Leiter des L.H., P. Niklaus Brantschen SJ, schon 1988 von Zen-Meister Yamada Roshi die Lehrbefugnis und den Namen GU-UN-KEN erhalten. Die „höchsten Weihen" erhielt er 1999 als „autorisierter Zen-Meister der White Plum Shanga". Als äußeres Zeichen dieser Bevollmächtigung nahm der Jesuit den „Dharma-Namen JINSHU" an.
P. Brantschen hat die geistig-geistliche Leitung des L.H. inzwischen an Sr. Anna Gamma vom St. Katharinen-Werk (StKW) übertragen, die ebenfalls „wiedergetauft" wurde auf den „Dharma-Namen MYOAN". Ihr zur Seite steht der Philosoph Dr. P. Widmer, der die buddhistisch-hinduistisch-shintoistische „missio canonica" bzw. die „Dharma-Transmission" und Zen-Lehrbefugnis von P. Brantschen und Sr. Pia Gyger, STKW, (ebenfalls Zen-Meister der White Plum Shanga) erhalten hat. Diese und zahlreiche weitere Meister, Lehrer und Dharma-Transmissionare „missionieren" in Za-Zen-Kursen Ungeübte, Geübte und Fortgeschrittene.
Inhaltlich werden diese Zen-Kurse mit „Achtsamkeitsübungen aus dem Früh- und Spätbuddhismus", mit „Schweigekursen inkl. Kurzreferaten und interaktiven Übungen" ausgelegt - mit dem Akzent auf: Wir wünschen, wollen, erwarten und wirken auf andere" und „wir übertragen (alles) auf unseren westlichen Alltag".
Mit diesen Za-Zen-Kursen will das L.H. der „großen Nachfrage nach spiritueller Erfahrung" optimal entsprechen und dazu beitragen, daß die Kursteilnehmer Einheit mit allem (!) Leben erfahren, Sinn finden, zum „wahren Leben erwachen" (!) und zu Mitgefühl finden.
Das Erreichen dieses Zieles scheint man im L.H. vorwiegend fernöstlichen Methoden zuzutrauen. Diese „missionieren" im Sinne des heidnischen Buddhismus, nicht jedoch im Sinne des Auftrages Jesu: „Geht hin und lehrt alle Völker, tauft sie ... und lehrt sie, alles zu halten, was ich euch geboten habe."
Ordensleute, die ihr Gelübde der Keuschheit, Armut und des Gehorsams gegenüber ihrer Kirche abgelegt haben, treten als falsche Propheten auf, die andere Christen im Glauben irremachen oder irreführen und damit zur wachsenden Gottlosigkeit beitragen. Wer an den dreifaltig-einen Gott nicht glaubt, sucht Hilfe und Rettung bei Göttern, Götzen, Dämonen und Magiern.
Rudolf Willeke, Münster
| Es ist geplant, alle Folgen dieser Serie in der „Schriftenreihe der Aktion Leben e.V." herauszugeben, sobald alle Texte fertiggestellt sind. Bis dahin erfolgt gelegentliche Veröffentlichung an dieser Stelle im Rundbrief/Internet. Bei Interesse können Sie die Schrift bei uns vorbestellen |
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Aus Briefen an die AKTION LEBEN
"Seit langem beschäftige ich mich mit dem Thema Abtreibung und finde Eure Internetseite super. Ihr bringt die Tatsachen auf den Punkt.
Vor kurzem hatte ich meine mündliche Abschlußprüfung, bei der ich das Thema Abtreibung gewählt hatte. Eure Infos haben mir sehr geholfen."
Th. H.
"Da mir die ´älteren` Rundbriefe zu umfangreich waren, hatte ich sie abbestellt. Von einem Bekannten habe ich die ersten vier ´neue`n Rundbrief`erhalten, die mir sehr zusagen! Könnt Ihr mir diese bitte wieder zustellen? Möglichst rückwirkend. Danke."
M. W.
"Ihre Informationen sind sehr gut, aufklärend und erleuchtend."
E. B.
"Ich darf mich bedanken, daß Sie mir regelmäßig Ihren Rundbrief zusenden. Ich lese immer mit Interesse alles und lege ihn dann auf einen Tisch im Warteraum. In Tschechien können viele deutsch lesen."
Arzt aus Tschechien
"Ich habe heute in der Innenstadt von Münster einen Flyer von Euch bekommen. Da redet man über Krieg und Terror und ist sich dessen gar nicht bewußt, welche Kriege wir in Deutschland erleben müssen. Machen Sie weiter so."
D. H.
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Das tschechische Parlament hat einen Antrag zur Einschränkung der Abtreibungsgesetze abgelehnt. Der Preis für den Beitritt zur EU? (Vgl. KNA, 31.3.04.)
Kinderprämie - Um die katastrophal niedrige Geburtenrate Italiens zu bekämpfen, hat die italienische Regierung angekündigt, sie werde Paaren mit mindestens einem Kind, die im Laufe des Jahres 2004 ein weiteres Kind bekommen, 1.200,- Euro schenken. (Vgl. Intern. Right to Life, 31.3.04.)
Sexualkunde verführt - Ein Bericht, der von der Stiftung für Familienbildung in England veröffentlicht wurde, zeigt, daß detaillierte Sexualerziehung in Schulen zu einem Anstieg der Rate der Teenagerschwangerschaften geführt hat. An Schulen, an denen Kondome kostenlos zur Verfügung stehen und Mädchen „vertrauliche Gesundheitsuntersuchungen" angeboten werden, ist die Zahl der Schwangerschaften um bis zu 34 % angestiegen. Sexualerziehung sei ein „Werkzeug zur Manipulation", um den Einfluß der Eltern durch die Autorität des Staates zu ersetzen (Vgl. The Times of london, 14.3.,BBC, 15.03.04)
Kondom-Automaten Pflicht in Schulen? - Ein "scharfsinniges" Parlamentsmitglied brachte ins Flämische Parlament eine Gesetzesvorlage ein, wonach jede weiterführende Schule, ob konfessionell oder nicht, zu verpflichten sei, einen Kondomautomaten anzubringen (Vgl. Pro Vita, Belgien, April 2004)
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Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.
Telefon: 06201 - 2046 - Fax: 06201-23848
Homepage: www.aktion-leben.de
Versand erfolgt an alle Mitglieder der Aktion Leben e.V.
(Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten)
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Spendenkonto: 17914 bei Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, BLZ 509 616 85
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Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
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