Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V.

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AKTION LEBEN   

    

 

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Rundbrief  Nr. 4/ 2003       

Aus dem Inhalt:

Einleitung

Emily-Maria darf leben

Freiheit - Autonomie - Selbstbestimmung ?

Aus der Pressearbeit der AKTION - Kirche lehnt künstliche Befruchtung ab
25 Jahre Retortenbaby
Junge AKTION LEBEN - Entscheidungsfreiheit
Nachrichten
Download des Rundbriefes

Impressum

 

 

Liebe Mitglieder und Freunde der AKTION LEBEN,

Es gibt viele Beispiele, die zeigen, daß die kleinste Inkonsequenz oft fatale Folgen haben kann. Ich meine jetzt insbesondere im Lebensrechtsbereich.

Oft hört man sagen: „Die Büchse der Pandora wurde geöffnet ...“, „der Sündenfall war ...“ usw.

In Bezug auf den Beginn des menschlichen Lebens und damit auf dessen Schutz, Würde und Unantastbarkeit haben wir dies ganz deutlich erkennen und erleben müssen. Aber immer wieder fallen viele Menschen und Organisationen auf gewisse Strategien herein. Als Folge leidet nicht nur die Glaubwürdigkeit, auch der Blick wird getrübt! Die Beispiele sind Legion.

Liebe Freunde, was sich seit ca. 30 Jahren im Bereich des Beginns des menschlichen Lebens an Manipulation und Gewalt abspielt, vollzieht sich nun auf katastrophale Art und Weise im Hinblick auf das Ende des Lebens. Unsere Gesellschaft ist in Punkto Euthanasie/Sterbehilfe schon ein gutes Stück dieses Weges gegangen.

War es Voraussicht, Fügung oder beides, als wir in kleinstem Kreis 1979 in der Satzung der AKTION LEBEN verankerten, daß wir das menschliche Leben „von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“ schützen und achten wollen? Sie wissen, daß auch dieser zweite Aspekt uns immer ein großes Anliegen war und ist.

Seit geraumer Zeit geben wir zusätzlich zu diesem einen zweiten Rundbrief heraus. Diesen verbreiten wir im ganzen deutschsprachigen Raum. Dazu haben wir einen eigenen Zweig der AKTION LEBEN gegründet, die Europäischen Euthanasie Gegner (EEG). In unseren EEG-Rundbriefen informieren wir nicht nur über die rasante Entwicklung auf diesem Gebiet, sondern wir geben auch lebenswichtige und lebenserhaltende Hinweise und Empfehlungen, so z.B., welche Folgen eine „Patientenverfügung“ und welche Bedeutung eine „Vorsorgevollmacht“ hat.

Mit beigefügter Antwortkarte können Sie diesen „EEG-Rundbrief“ sowie Info-Materialien kostenlos bestellen.

Da die AKTION LEBEN in diesem Bereich fast als einzige im deutschen Sprachraum tätig ist und konsequent christliche Positionen vertritt, brauchen wir ganz dringend Ihre Mithilfe (z.B. Organisieren von Vorträgen, Projekttagen an Schulen, Verteilen von Info-Material etc.), aber nicht zuletzt brauchen wir auch Ihr Gebet und Ihre Spende, um diese Herausforderung meistern zu können.

Ihr

Walter Ramm

 

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Emily-Maria darf leben!

Im Dezember letzten Jahres erreichte uns der Hilferuf eines 18-jährigen schwangeren Mädchens. Sie befand sich noch in der Ausbildung. Der Kindsvater und dessen Eltern setzten sie massiv unter Druck, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Die junge Mutter war verzweifelt und sehr verunsichert. Wir konnten Mut machen und auch materiell helfen. Während der gesamten Schwangerschaft blieben wir in intensiver Verbindung. Im Mai 2003 brachte diese mutige, durch die Situation herangereifte junge Mutti  per  Kaiserschnitt eine süße kleine Tochter auf die Welt.

Die kleine Emily ist nun der ganze Sonnenschein von Mutter und Oma. Durch diesen intensiven und herzlichen Kontakt entstand auch eine Freundschaft zwischen der Mutter und deren Familie und uns.

(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Am 29.06.2003 wurde die kleine Emily getauft und zu unserer großen Freude durften wir an diesem großen Tag dabei sein. Schon jetzt freuen wir uns auf den ersten Geburtstag der Kleinen, zu dem wir ebenfalls schon geladen sind.

Dieser erfreuliche Ausgang ist für uns motivierend, auch in aussichtslos erscheinenden Situationen weiter zu kämpfen.

G. H-W.

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Freiheit - Autonomie - Selbstbestimmung ?

Der sogenannte Bioethiker Prof. Norbert Hoerster machte sich in einem Beitrag Gedanken, wie „in einer Gesellschaft wie der unseren die Sterbehilfe rechtlich geregelt werden kann“. Er meint, „die Frage nach der Zulässigkeit der Sterbehilfe ist eine Frage der angewandten Ethik“, sie müsse „an jenen ethischen Prinzipien gemessen werden, die sich insoweit in unserer Gesellschaft bewährt haben“.

Gemeint ist unter anderem der große gesellschaftliche Konsens in Bezug auf die massenhafte Abtreibungstötung. Diesen und andere Spiegel halten er - und auch andere Bioethiker - uns vor. Dabei geht es wie bei Verhütung, Abtreibung, künstlicher Befruchtung auch bei der sogenannten Sterbehilfe um angebliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung. Er kommt zu dem Schluß: „Dieses Ergebnis ist, soweit ich sehen kann, weitgehend unbestritten.“ Für jene, die in Bezug auf das Lebensende selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, hält er ein Patentrezept bereit, die von uns abgelehnte Patientenverfügung.

Bezüglich der aktiven Tötung sagt Hoerster: „Tatsächlich wird das Prinzip der ‘Unverfügbarkeit des Lebens’, wenn man genauer hinschaut, von niemandem (oder fast von niemandem) so verstanden, daß es absolut, unter allen Umständen das Töten verbietet.“ (Siehe z.B. Abtreibungstötung) „Diese Lehre von der ‘Unverfügbarkeit des Lebens’ läßt es vielmehr völlig offen, unter welchen besonderen Voraussetzungen Töten eben doch als legitim betrachtet werden kann.“ Er verweist auf die Abtreibungstötung und meint, diese Frage sei zwar umstritten, jedoch unter Juristen, Politikern und Philosophen sei völlig unstreitig, daß jedem „menschlichen Individuum“ jedenfalls mit der Geburt dieses Recht auf Leben zukommt. Fragt sich, wer ist - oder ist noch - ein menschliches Individuum, eine menschliche Person?

Er konstatiert, daß „die allermeisten von den Nazis unter dem Stichwort ‘Euthanasie’ durchgeführten Tötungen keine Aktionen der Sterbehilfe, sondern Morde“ waren, sie seien nicht freiwillig geschehen.

Sodann erklärt er an einem Beispiel: „Das Eigentumsrecht, das ich an meinem Auto habe, schließt in keiner Weise aus, daß ich mein Auto, wenn ich es nicht mehr brauchen kann, verschrotte. Dabei ist es prinzipiell irrelevant, ob ich die Verschrottung selbst vornehme oder ob ich sie durch einen anderen - mit meiner Einwilligung - vornehmen lasse. Ganz allgemein gilt: Nicht nur die Zerstörung einer fremden Sache, sofern sie mit Einwilligung ihres Eigentümers erfolgt, ist erlaubt und verstößt nicht gegen das Recht, das der Eigentümer an der ihm gehörenden Sache hat. Warum sollte dies nun bei der Zerstörung des Lebens - sei es durch den Träger dieses Lebens selbst, sei es durch einen von ihm Beauftragten - prinzipiell betrachtet anders sein? Ich sehe keinen Grund, da auch das Leben - nicht anders als das Eigentum - ein individuelles, also dem betreffenden Individuum zugeordnetes Gut ist. Weder Selbsttötung noch Fremdtötung mit Einwilligung verletzt also das ‘Recht auf Leben’. Eine generelle Freigabe der Tötung auf Wunsch oder Verlangen würde deshalb auch nicht gegen unsere Verfassung verstoßen.“

Quelle: www.gkpn.de/singer7.htm

Anmerkung: Das ist eben der Unterschied zwischen einem Christen und dem Bioethiker: Als Christen glauben wir, daß das menschliche Leben von Gott kommt. „Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“ (KKK 2280)

 

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Aus der Pressearbeit der Aktion Leben e.V.

25 Jahre Retortenbaby

- Kirche lehnt jede Art der künstlichen Befruchtung ab -

(vom 23.7.2003)

Abtsteinach. Am 25. Juli  jährt sich zum 25. Mal die Geburt des ersten „Retortenbabys“ in England.

Die deutsche Lebensrechtsorganisation AKTION LEBEN e.V. erinnert aus diesem Anlaß an die ungezählte Schar von toten kleinen Menschen, die den Experimenten und Versuchen zum Opfer gefallen sind.

Das Argument, daß die Natur selbst großzügig mit dem Leben umgehe, lassen die Lebensrechtler nicht gelten. Die Natur bringe auch Katastrophen hervor, denen viele Menschen zum Opfer fielen. Dies berechtige den Menschen aber nicht, selbst Unglück herbeizuführen.

Walter Ramm, Vorsitzender der AKTION LEBEN e.V., im Pressedienst seiner Organisation: „Bei der künstlichen Befruchtung (IVF) geht es nicht um eine natürliche Sterblichkeit. Es werden immer mehrere menschliche Embryonen erzeugt, die zum allergrößten Teil - aus verschiedenen Gründen - sterben müssen.“

Bei allem Mitgefühl für unfruchtbare Paare, so der Lebensrechtler, seien eine Reihe von schwerwiegenden Folgen zu verzeichnen, die immer neue Probleme mit sich brächten, weil hier eindeutig Grenzen überschritten würden.

Einige dieser Folgen seien überzählige Embryonen, die zu Hunderttausenden tiefgefroren einer ungewissen Zukunft mit Vernichtungsaktionen, Forschungen, Experimenten und Tests entgegensähen. Ohne IVF gäbe es auch keine Präimplantations-Diagnostik (PID) und keine Designer-Babys. „Menschliche Embryonen haben weder etwas im Reagenzglas, noch in der Kühltruhe oder im Labor verloren!“, sagt Ramm.

Er erinnert an die Strapazen und Leiden der Frauen, die „funktionieren“ müßten, und an die Kinder, die „verworfen“ würden, weil sie bestimmten Anforderungen nicht genügten. Man könnte sich viel ersparen, wenn man die Kinderlosigkeit als Schicksal, als gottgewollt, akzeptieren würde. Massenhaft würden Kinder durch Abtreibung getötet, die durch die Freigabe zur Adoption zu Wunschkindern werden könnten. Es zeige sich auch immer deutlicher, daß die Katholische Kirche mit ihrem Verbot - unter schwerer Sünde - jeglicher künstlichen Befruchtung und mit ihrem Eintreten für die Würde eines jeden menschlichen Wesens (Vatikanische Instruktion „Donum Vitae“) richtig gelegen habe.

Wer unsere aktuellen Pressemitteilungen direkt per E-Mail erhalten möchte, gebe uns bitte seine E-Mail-Adresse bekannt. Alle Pressemitteilungen können unter http://www.aktion-leben.de/presse.htm abgerufen werden.

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25 Jahre Retortenbaby

Am 25. Juli jährt sich zum 25. Mal die Geburt des ersten „Retortenbabys“ in England. Grund genug, sich Gedanken über diese revolutionäre Entwicklung seitdem zu machen.

Es war damals eine Zeit, in der medizintechnisch alles möglich schien. Ähnlich wie heute, nur sind die Erwartungen heute von vielen mit mehr Skepsis behaftet. „Die Frauen“ hatten sich das „Recht“ erkämpft, ungewollte, ungeliebte Kinder „wegmachen“ zu lassen. Auch die Organtransplantation begann sich zu etablieren. Die Medizin entwickelte sich langsam zum willfährigen Dienstleistungsbetrieb.

Einziges gesellschaftliches Bollwerk gegen diese Entwicklung war in jener Zeit die Kirche, vor allem die Katholische Kirche. Päpstliche Lehrschreiben und Verlautbarungen wie z. B. die Enzyklika „Humanae vitae“ (1968) und vor allem die Instruktion „Donum vitae“ (1987) haben immer wieder bis auf den heutigen Tag die „Würde des Menschen“, den höheren Sinn seiner Geschlechtlichkeit und auch die Gefahren, die in einer Abkehr von Gottes Gebot und Naturrecht liegen, deutlich gemacht. Aber all das scheint bei vielen Gläubigen und auch und vor allem bei vielen ihrer Hirten vergebens gewesen oder verloren gegangen zu sein.

Ich erinnere mich noch gut an eine Veranstaltung zum Auftakt der kirchlichen „Woche für das Leben“ Anfang der 80er Jahre. Kardinal Höffner, der die Lehre der Kirche verteidigte und gegen die In-vitro-Fertilisation (IVF = künstliche Befruchtung) argumentierte, wurde von den zu Hunderten versammelten Kirchen- und Verbandsfunktionären - nein, nicht ausgebuht, das konnte man sich damals noch nicht leisten - mit den Füßen unter den Tischen „ausgescharrt“.

Seitdem ist vieles anders geworden: Man tritt heute zumeist offen für die IVF ein. Mindestens verschweigt man ihre Ablehnung durch das Lehramt, d. h. man sagt gar nichts mehr zu diesem Problem. Jüngstes Beispiel ist das von Bischof Dr. Gebhard Fürst mitgetragene und mitunterzeichnete Minderheitenvotum zur Präimplantationsdiagnostik (PID) im Nationalen Ethikrat. (Wir berichteten darüber im Rundbrief 1/2003­.) Die künstliche Befruchtung ist ganz einfach akzeptiert. Oder habe ich etwas übersehen?

Es scheint ein ungeschriebenes Gesetz, daß unsere Kirche in manchen Bereichen 20 Jahre der Entwicklung hinterherhinkt. Während die Kirche in Deutschland sich nun mit der IVF arrangiert hat, werden in anderen gesellschaftlichen Bereichen, z. B. in manchen Medien, die kritischen Töne immer deutlicher.

Zunehmend wird in Publikationen auf die Risiken für die Frauen schon bei der Gewinnung von Eizellen hingewiesen. Was das für eine Tortur ist!

Um nur einige Risiken zu benennen: hormonabhängige Karzinome, Eierstockkrebs, das Überstimulationssyndrom. Es kann zu Flüssigkeitsansammlungen im Bauchraum oder zur Zystenbildung an den Eierstöcken kommen, zu vaginalen Blutungen und Infektionen u.a.

Aber vielleicht gehört das schon bald der Vergangenheit an, wenn, wie israelische Forscher versprechen, bald weibliche Eizellen von abgetriebenen Foeten in unendlicher Menge zur Verfügung stehen.

Die bisher noch manipulativ gewonnenen männlichen Spermien sollen auch bald aus embryonalen Stammzellen entwickelt werden.

Wer ist dann noch Vater oder Mutter: biologisch, sozial oder emotional? Wer ist Großvater oder Großmutter bei den gegebenen Kombinationsmöglichkeiten?

Wer spricht noch von den rund 80% menschlicher Embryonen, den Kindern, die bei den oft vielen Versuchen „auf der Strecke“ bleiben, d. h. dem Tod preisgegeben werden?

Wer spricht noch vom selektiven Abort, d. h. von gezielten Abtreibungen, um Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren, wenn der „Segen“ zu groß geworden ist?

Wer spricht von den Kindern, die „verworfen“ werden, weil sie den Qualitätsanforderungen nach IVF nicht entsprechen?

Wer spricht von den seelischen Qualen der Kinder, deren biologische Väter gegen ein paar Euro oder Dollar „anonym“ ihren Samen „gespendet“ haben und die erfahren möchten, wo sie herkommen? Wer spricht von den Samenbänken, die es zwischenzeitlich speziell auch für Lesben gibt?

Wer spricht von den Kryo-Banken, in denen Hunderttausende tiefgefrorener Kinder schlummern, die zum Teil „verwaist“ sind und regelmäßig vernichtet werden? (In Deutschland ca. 40.000, Amerika 400.000 usw.)

Wer spricht von den Allmachtsphantasien von Wissenschaftlern und Ärzten zu klonen, letztlich den „schönen neuen Menschen“ zu schaffen?

Viele meinen heute schon, die „natürliche Zeugung“ (geschlechtliche Zeugung) sei zwar die „lustvollste“, aber die IVF sei besser für die Er-Zeugung von Menschen, weil sie „optimierbar“ sei (Designer-Baby - Wunschkind).

Und schließlich, wer spricht von den Frauen und Paaren, die nach Monaten oder gar Jahren des Hoffens und immer wieder Enttäuscht-Werdens verzweifelt und zermürbt sind, weil sich trotz mehrfacher Behandlung der Erfolg nicht einstellt? Wer spricht von den Paaren, deren Ehen durch die mitunter oft jahrelangen entwürdigenden, unnatürlichen und unmoralischen Behandlungen stark belastet werden und trotz erfolgreicher „Therapie“ zerbrechen? Einfach gesagt: Bei der IVF ist nicht der liebe Gott der „Dritte“ im Bunde, sondern ein Arzt, das Personal im Labor usw., die nicht frei davon sind, zu manipulieren, zu verwechseln oder Fehler zu machen. Die Frau kann ihrem Mann nicht in die Augen schauen und sagen: „Ich schwöre Dir, das Kind ist von Dir!“ Sie weiß es selbst nicht genau. (Kardinal Höffner)

Ja, in Deutschland gibt es Wunschkinder auf Krankenschein. Und viele Menschen sind nicht mehr bereit, Kinderlosigkeit als Schicksal, als von Gott zugelassen zu akzeptieren. Dafür wird manipuliert und selektiert. Der Mensch als Produkt nach Maß und Wunsch des Auftraggebers, er ist machbar geworden.

In einem Artikel von „Zenit“ heißt es am Schluß: „Was wird das Ergebnis von alledem sein? Jetzt, nachdem so viele den ethischen Kompaß weggeworfen haben, laufen sie Gefahr, sich in ein Labyrinth moralischer und juristischer Probleme zu verirren.“

Hat die Kirche nicht doch Recht mit ihrer Lehre?

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Junge Aktion Leben

Texte - ... nicht nur für Jugendliche

Entscheidungsfreiheit

Egal wo wir hinschauen, ob wir Zeitung lesen oder Radio hören, ob wir einen Film anschauen oder einfach mit den Leuten auf der Straße sprechen. Überall stoßen wir auf dieselbe wahnsinnige und folgenreiche Auffassung, die sich in den letzten Jahren in ganz Europa und darüber hinaus wie eine Pest verbreitet hat. Gemeint ist nichts anderes als die Auffassung, die den ungeborenen Menschen das Lebensrecht mit dem Vorwand der Entscheidungsfreiheit abspricht.

Die Medien sprechen von Freiheit. Die Frau habe eine Entscheidungsfreiheit über ihr Leben und könne nicht gezwungen werden, ein Kind anzunehmen, das ihre Lebenspläne gefährden würde. Die moderne, emanzipierte Frau, die uns täglich in Film und Werbung vor Augen gestellt wird, habe das Recht, selber zu entscheiden.

Und tatsächlich, selbst die Kirche lehrt, daß der Mensch eine Entscheidungsfreiheit hat. Jedoch darf man hierbei nicht vergessen, daß sich der Mensch in seiner Entscheidungsfreiheit auch für das Schlechte entscheiden kann. Wenn sich ein Dieb zu einem Diebstahl entscheidet, ist dieser Entschluß auf seine Entscheidungsfreiheit zurückzuführen. Wenn sich eine Frau für den Tod ihres Kindes entscheidet, ist dieser Entschluß ebenso auf ihre Entscheidungsfreiheit zurückzuführen.

Unser Staat hat den Widerspruch geschaffen, den Diebstahl zu verbietet und zu bestrafen, die Tötung eines unschuldigen Kindes aber straffrei zu ermöglichen.

Die Abtreibung ist zwar meist die Folge einer freien Entscheidung, sie ist aber deshalb noch lange nicht zu rechtfertigen. Wir sollten weniger die freie Entscheidung und mehr die richtige Entscheidung betrachten, denn diese ist es, die uns, wenn wir sie in Freiheit treffen, zu guten Menschen macht.

Wer einen Gedankenaustausch mit dem Verfasser dieser Zeilen wünscht, schreibe bitte an: Michael.Ramm@addcom.de

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Nachrichten

Österreich

Ein Dreck?

Der Wiener Fortpflanzungs-Mediziner Wilfried Feichtiger machte die Aussage, es sei „vertrottelt“, befruchtete Eizellen „Embryonen“ zu nennen, „ein Dreck ist das, ein Embryo“. (Vgl. KAP, 30.7.03.)

 

Deutschland

- Berufsverbot

Nach einer illegalen Abtreibung in der 22. Schw. Woche darf ein Gelsenkirchener Arzt nie mehr praktizieren. Das Landgericht Essen verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und erkannte zusätzlich auf ein lebenslanges Berufsverbot. Er kassierte 500 Euro und versuchte, die Abtreibung mit Wehen fördernden Mitteln durchzuführen. Als der „Erfolg“ ausblieb, entschloß er sich zur „instrumentellen Ausräumung“ mit Zange. Dies mißlang völlig. Dann zerstückelte er das Ungeborene im Mutterleib, die Schwangere drohte zu verbluten, deshalb ließ er sie in ein Krankenhaus bringen. Die Frau wurde gerettet. Ein Verfahren gegen ihn im Jahre 1996 wurde gegen ein Bußgeld von 17.000 Euro eingestellt. (Vgl. WAZ, 31.7.03.)

 

- Syphilisfälle sprunghaft gestiegen

Die Zahl der Syphilis-Erkrankungen in Deutschland ist drastisch gestiegen. Das Robert-Koch-Institut registrierte im vergangenen Jahr 2275 Fälle der Geschlechtskrankheit, rund 720 mehr als noch im Jahr 2001. Die Zunahme gehe vor allem auf Infektionen bei homosexuellen Männern zurück. (Vgl. dpa, 28.7.03.)

 

- PID - Standard?

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird nach Einschätzung des Reproduktionsmediziners Thomas Katzorke in Zukunft Standard sein. Wenn Paare für die künstliche Befruchtung künftig selber zahlen müßten, sei zu erwarten, daß sie „alles einfordern, was möglich ist“.

 

- Abstammungsprüfungen im Trend

Ist es wirklich mein Kind? Im Internet sind Sonderangebote schon für 300 Euro aufgetaucht, die genetische Herkunft testen zu lassen. Die Zahl der Anbieter hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Rund 9.000 Ergebnisse listet die Suchmaschine Google beim Stichwort „Vaterschaftstest“ auf. Schon eine Speichelprobe vom Schnuller reicht aus. (Vgl. KNA, 4.8.03.)

 

Weihbischof

Gerhard Pieschl (Limburg)

besucht den Infostand der

Aktion Leben e.V. in der

Fußgängerzone in Limburg.

 

(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

 

England

Do it jourself

Großbritanniens größte „Familienplanungsorganisation“ (sprich: Abtreibungs-Organisation) hat die Regierung aufgefordert, ein Programm zur medikamentösen Abtreibung Zuhause bis zur 9. Schwangerschaftswoche zuzulassen. Seit Einführung des derzeit geltenden Abtreibungs-“rechts“ 1967 verachtfachte sich die Zahl der offiziell gemeldeten Abtreibungstötungen. (Vgl. KNA, 28.7.03.)

 

Retortenbaby

Hat die Kirche doch Recht?

Viele Pioniere der Fruchtbarkeitsforschung geben im Nachhinein sogar der Kirche Recht, die 1978 gewarnt hatte, es werde mit der künstlichen Befruchtung ein Geist aus der Flasche gelassen, dem nie mehr Herr zu werden sei. Sogar Prof. Robert Edwards, der 1978 zusammen mit dem Gynäkologen Patrick Steptoe das erste Retortenbaby erzeugt hatte, betrachtet die heutigen „Babyfabriken“ mit Entsetzen. (Vgl. DT, 24.7.03.)

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Download

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Wenn Sie ihn im Original-Format ausdrucken und dann offline lesen wollen, steht Ihnen dieser im PDF-Format (als .exe-Datei verpackt) zum Download zur Verfügung. Dazu klicken Sie hier!

 

Interessante Kurzmeldungen  und Kommentare finden Sie auf unserer Homepage:

 http://www.aktion-leben.de

 

Bestellen Sie kostenlos zu den Fragen von Euthanasie/Sterbehilfe

den „Infodienst“ der EEG (Europäische Euthanasie-Gegner).

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Impressum

Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.

Telefon: 06201 - 2046 - Fax: 06201-23848

Homepage: www.aktion-leben.de

Versand erfolgt an alle Mitglieder der Aktion Leben e.V.

(Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Nachdruck bei Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplares gestattet

 

Spendenkonto: 17914 bei Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, BLZ 509 616 85

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