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Rundbriefe der AKTION LEBEN e.V. |
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AKTION LEBEN |
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D 58888 |
Rundbrief Nr. 2 / 2002 |
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Aus dem Inhalt
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Liebe Mitglieder und Freunde der AKTION LEBEN!
Auf unser neues Konzept mit unserem Rundbrief der AKTION LEBEN haben wir eine erfreulich gute Resonanz erhalten. Einige Anregungen werden wir bereits in diesem Rundbrief umsetzen.
Sie haben gewiss Verständnis dafür, dass wir unseren Rundbrief nicht auf Hochglanzpapier oder farbig drucken, sondern aus Gründen der Kostenersparnis mit unseren Möglichkeiten des Selbstdrucks vorlieb nehmen.
Ein Mitglied schrieb:
„Glückwunsch zu Ihrem Versuch, sparsamere Mitteilungen herauszugeben! Denn wie soll man mit der Überfülle (viele Lebensrechtspublikationen) noch zurechtkommen. Es bleibt oft nichts anderes übrig, als mit Bedauern und Wehmut und schlechtem Gewissen ganze Stapel nicht ausgenutzter Publikationen zum Altpapier zu befördern, wohl wissend, dass dies nicht der Zweck der Arbeit der Herausgeber war."
Ich möchte diese Gelegenheit noch einmal nutzen, um Ihnen für Ihre Treue zu danken. Es ist und bleibt wichtig, dass die AKTION LEBEN für viele Mitglieder sprechen kann. Vielleicht fallen Ihnen noch Personen ein, die Sie auf eine Mitgliedschaft hin ansprechen können. Derzeitiger Mitgliederstand - ordentliche und Fördermitglieder zusammen - über 58.000!
Wenn Ihnen die Zeit fehlen sollte, den Rundbrief zu lesen, oder wenn Sie ihn schon gelesen haben, dann geben Sie ihn doch bitte weiter oder legen Sie ihn bei einem Arztbesuch etc. ins Wartezimmer liegen. Vielleicht wird er zu einem Impuls, über das Lebensrecht nachzudenken.
AKTION LEBEN e.V.
Walter Ramm
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P.S.: Gott vergelte Ihnen alle Mitsorge und Opfer!
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Was man nicht gehört hat
Im „Fall Erfurt" hat man viel diskutiert, über Gewalt in Spielen, Gewaltverherrlichung in den Medien usw. Aber man hat nichts gehört über mögliche Ursachen, die der Psychoanalytiker Siegmund Freud so beschrieb:
„Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Mißachtung der Persönlichkeit der Mitmenschen."
Die Zerstörung der Scham geschieht aller Orten, durch Schulsexualerziehung, in den Medien, in der Erotisierung der Öffentlichkeit. Die Folgen sind bereits irreparabel!
Wir waren der Zeit voraus!
Seit über 20 Jahren warnen Lebensrechtler vor genau der Entwicklung, die nun langsam auch von Politikern und Medien wahrgenommen wird.
Die linksliberale „Rheinpfalz" (9.4.2002) schrieb sogar von einem „demographischen Erdbeben". Es heißt: „Im Jahr 2050 wird zum ersten Mal in der Menschheit die Zahl der Alten in der Welt die Zahl der Jungen übertreffen."
Die Vereinten Nationen hielten bereits eine Alterskonferenz ab. Der „Spiegel" (15.4.2002) übertrifft sich gar selbst, dort heißt es: „Unter Demographen, Politikern und Entwicklungshelfern ist derzeit ein großes Umdenken im Gange. In vielen Köpfen steckt immer noch das Horrorszenario von der ‚Bevölkerungsexplosion‘. Elf, womöglich gar zwölf Milliarden Menschen würden schon bald einem Heuschreckenschwarm gleich die Ressourcen des Planeten verzehren. Kriege um Wasser, Nahrung und Rohstoffe sollten die Folge sein. Doch nun dämmert es vielen, daß die Verteilungskämpfe der Zukunft eher um Rente und Altenheimplatz ausgetragen werden - nicht nur in den Industrienationen, sondern zur Überraschung vieler auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern."
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Ein Rechtsprofessor aus Chile rief bei uns an, daß er die Broschüre aus der Schriftenreihe Nr. 10 („Hintergründe der 68er-Kulturrevolution" von Rudolf Willeke) im Internet gelesen und sich heruntergeladen habe. Wir haben derzeit täglich über 300 Besuche auf unserer Internetseite.
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- Landgericht Heilbronn kontra Bundesverfassungsgericht -
Abtsteinach. Das Landgericht Heilbronn hat in einem Aufsehen erregenden Urteil der vom Gesetzgeber festgelegten und vom Bundesverfassungsgericht (BVG) bestätigten „Rechtswidrigkeit" von Abtreibungen nach § 218 StGB widersprochen.
Die AKTION LEBEN e. V. sagt dazu in einer Stellungnahme: „Die Tötung eines Menschen ist immer ein schweres Unrecht. Die vorsätzliche Tötung empfindet das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung als Mord."
Wie verhält es sich mit der Frage, ob das ungeborene Kind im Mutterschoß ein Mensch ist? Biologisch/wissenschaftlich ist der Mensch von der Zellverschmelzung von Ei und Samen an Mensch und nie etwas anderes. Nun kann man feststellen, dass je nach Interessenlage der Forschung andere Antworten darauf gegeben werden. So beharren Kreise aus der Reproduktionsmedizin auf einem späteren Zeitpunkt der Menschwerdung, und zwar der Kernverschmelzung.
Sie nennen den Zeitraum „Vorkernstadium" und können so „bedenkenlos" nach dieser Definition Embryonen einfrieren, auch in Deutschland Zehntausende trotz und mit Embryonenschutzgesetz.
Es liegt im Interesse der Pharmaindustrie und der Frauen, bzw. Paare, dass sog. Verhütungsmittel wie Pille und Spirale ob ihrer nidationshemmenden (die Einnistung des befruchteten Eis verhindernde) Wirkung definitionsgemäß nicht als Abtreibungsmittel zu bezeichnen sind. Sie vertreten das Menschsein ab Nidation (Einnistung).
Selbst Organtransplanteure haben ein Interesse daran, den Beginn des menschlichen Lebens nach hinten zu definieren, nämlich mit dem Beginn der Hirntätigkeit, damit das Hirntodkonzept am Lebensende mit dem sog. Hirntod „logisch" wird.
Da alle diskutierten und gesetzlich definierten Termine über den Beginn des Lebens weit vor der in § 218 StGB festgelegten 3-Monatsgrenze liegen, ist es also offensichtlich, dass bei der Abtreibung ein Mensch getötet wird. Und deshalb haben die Betroffenen das Interesse, die Rechtswidrigkeit wegzudefinieren.
Bedauerlich, dass sich deutsche Gerichte wie das Heilbronner Amts- und Landgericht, nicht an Fakten halten, die uns die Wissenschaft und das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen von 1975 und 1993 vorgeben, sondern interessengesteuerte Urteile fällen.
Walter Ramm, der Vorsitzende der AKTION LEBEN e. V., dazu: „Man muss eben immer häufiger feststellen, dass deutsche Gerichte nicht mehr Recht sprechen, sondern Urteile fällen." Ramm gibt nicht zuletzt den Politikern die Schuld an dieser Entwicklung, die das Konstrukt „rechtswidrig, aber straffrei" im Gesetz verankert haben. Ramm wörtlich: „Das musste die Bevölkerung verwirren, oder war das gar beabsichtigt? Die Richter in Heilbronn haben dem Recht einen Bärendienst erwiesen."
- Lebensrechtler begrüßen „Woche des Lebens" -
Abtsteinach. Die Lebensrechtsorganisation AKTION LEBEN e. V. begrüßt die von der Kirche ausgerufene „Woche des Lebens" vom 13. bis 20. April 2002. Diese Einrichtung sei heute nötiger denn je, dürfe aber nicht als Alibi missbraucht werden, um die Lebensrecht-Themen dann wieder in den Hintergrund treten zu lassen.
Das zentrale Thema der diesjährigen „Woche für das Leben" ist die strikte Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Walter Ramm, der Vorsitzende der AKTION LEBEN e.V., weist im Pressedienst seiner Organisation darauf hin, daß nicht nur die Selektion unwerten Lebens Grund für die Ablehnung sein dürfe. Ramm wörtlich: „Die Voraussetzung zur PID ist die künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterschoßes, die In-vitro-Fertilisation (IVF), und diese ist - aus gutem Grund - von der katholischen Kirche nicht erlaubt." Dass man zu diesem Aspekt der IVF schweige, suggeriere eine stillschweigende Zustimmung und trage, wie bereits bei anderen ethischen Themen, dazu bei, dass am Ende niemand mehr so genau wisse, was eigentlich erlaubt oder nicht erlaubt sei.
| Wer unsere aktuellen Pressemitteilungen direkt per e-Mail erhalten möchte, gebe uns bitte seine e-Mail-Adresse bekannt. Alle Pressemitteilungen können auch im Internet unter http://www.aktion-leben.de/presse.htm abgerufen werden. |
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Im vergangenen Jahr suchte der Freistaat Bayern bundesweit nach 6000 Altenpflegern, weil in Bayern der Pflegenotstand ausgebrochen ist.
Die Probleme der Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenkassen sind hinlänglich bekannt und werden heftig diskutiert. Aber nicht nur im sozialen Bereich tun sich Abgründe auf, sondern so ziemlich in allen Bereichen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, nicht ausgenommen die Kirche durch fehlende geistliche Berufungen.
Bluecard- und Greencard-Aktionen sollen neue Arbeitskräfte ins Land locken. Deutschland soll Einwanderungs- bzw. Zuwanderungsland werden. Diese Probleme hat allerdings nicht nur Deutschland, sondern in zunehmenden Maße sind auch Österreich und andere europäische Länder betroffen.
Die Bevölkerungsgruppe der ungeborenen Bürger ist ganz offensichtlich für unsere Gesetzgeber, die sich nicht mehr an Gott als der Quelle des Rechts orientieren, uninteressant, weil sie nicht über Wählerstimmen verfügen, ganz im Gegensatz zu abtreibungswilligen Müttern und Vätern und anderen Betroffenen in Politik, Gesellschaft und Kirchen.
Der Einstieg auch unserer Nation in die Tötungsberechtigung durch Abtreibung, das zeigt sich immer deutlicher, war der Ausstieg aus der Verfassungsordnung.
Die Folge: Die Euthanasie/Sterbehilfe wurde in Holland und Belgien weitgehend liberalisiert und steht auch in den übrigen europäischen Ländern nicht nur vor der Türe, sondern sie hat, wie in Deutschland, durch die medizinische Praxis und die Rechtsprechung bereits Einzug gehalten.
Nachdem Euthanasie im Mutterschoß schon fast zur Selbstverständlichkeit und zu einer Art „Pflicht" geworden ist, versucht man jetzt, jedem Bürger über das Zauberwort „Selbstbestimmung" eine Verfügung über die letzte Phase seines eigenen Lebens - mit Hilfe der Patientenverfügung - schmackhaft zu machen.
Allein Gott ist der Herr über Leben und Tod! Wir wissen, dass Gott seiner nicht spotten lässt. Kommende Generationen werden fassungslos sein und nicht verstehen können, wie wir unsere Zukunft und unsere Kultur so ruinieren konnten.
Lasst uns also wachsam sein!
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Erzbischof Wolfgang Haas fürchtet angesichts der Entwicklung in der Schweiz (Referendum zur Fristentötung) eine erneute Diskussion um das Abtreibungsstrafrecht in Liechtenstein.
Erzbischof Haas rief in Erinnerung, dass das Kanonische Recht die Strafe der Exkommunikation auf die Abtreibungstötung vorsieht.
Bei der Exkommunikation ist dem Betroffenen der Empfang der Sakramente und die Ausübung kirchlicher Ämter, z. B. Pfarrgemeinderat etc., untersagt. Erzbischof Haas nimmt auch den Staat in die Pflicht: Das geltende Strafgesetz Liechtensteins müsse statt wie von verschiedenen Seiten gefordert nicht gelockert, sondern verschärft werden.
(sda, 5.6.2002)
Schweden hat das liberalste Abtreibungsgesetz aller nordischen Länder. Bis zur 18. Schwangerschaftswoche kann eine Frau selber bestimmen, ob sie ihr ungeborenes Kind töten will.
(AZ Medien Gruppe, 10.5.2002)
Nach einem am 15.5.2002 verabschiedeten Gesetz wird in Schweden die „Missachtung" von Homosexuellen als Gruppe als Verleumdung und Schmähung mit Haft bis zu vier Jahren bestraft. Das Gesetz soll zum 1.1.2003 in Kraft treten.
(kath.net, 31.5.2002)
Anmerkung: Darf man dann noch sagen, dass homosexuelle Betätigung eine schwere Sünde ist?
Wegen schwerer Depressionen nach einer Abtreibungstötung hat in England eine Frau das Gesundheitswesen ihres Landes verklagt. Ihre Begründung: Vor der Abtreibung sei ihr nicht deutlich gemacht worden, welche physischen und psychischen Folgen (PAS) auf sie zukommen könnten. Sie habe nach einer Abtreibung vor vier Jahren einen Nervenzusammenbruch erlitten.
(KNA, 12.6.2002)
Anmerkung: Wir berichteten im AL-Rundbrief 1, dass der US-Senat eine Studie zum PAS in Auftrag gegeben hat. Es müssten mehr Frauen den Mut und die Kraft finden, nach einer Abtreibungstötung Politiker, Beratungsstellen und Ärzte anzuklagen, die Voraussetzungen zur Tötung ungeborener Kinder geschafft, falsch informiert oder zur Abtreibungstötung gedrängt zu haben. Vor allem das seelische Elend der Frauen danach ist grenzenlos.
In Italien sind 260 der landesweit 330 Einrichtungen zur In-vitro-Fertilisation (IVF) polizeilich überprüft worden. In 33 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße festgestellt. Jedes hundertste italienische Neugeborene wird im Reagenzglas gezeugt.
(KAP, 19.4.2002)
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Wir bekommen regelmäßig nach Aussendungen der „Deutschen Vereinigung für eine Christliche Kultur (DVCK)" aus Frankfurt Anfragen, ob diese Organisation seriös sei.
Nicht nur wir haben also große Zweifel. Die Rundbriefe treffen thematisch wohl immer „den Nagel auf den Kopf", und konservativ eingestellte Menschen lassen sich dann dazu hinreißen, die „Projekte" zu unterstützen und vor allem zu spenden. Die Briefe sind stets nach dem gleichen Schema aufgebaut. Von Seite zu Seite wird immer dringlicher die Unterstützung des „Projektes" gefordert, und der Leser gerät immer mehr unter den „moralischen Druck", auch zu spenden. In der Regel gibt es auf den letzten beiden Seiten des Briefes bis zu 5 Aufrufe zu Spenden mit immer stärker werdender Intensität. Der Gipfel der Unverschämtheit ist oft, dass man angeblich bereits Zeitungsinserate geschaltet hat, für die man „Ihre Spende" erwartet, weil es ja so dringend ist. Es wird immer der Eindruck erweckt, dass es an „Ihrer Unterstützung" liegt, ob das „Projekt" gelingt oder nicht.
Eine Irreführung ist auch der Text auf dem Einzahlungsabschnitt (hinten), der wohl bewusst den Eindruck erwecken soll, dass es sich um eine steuerlich abzugsfähige Spende handelt. Die Gemeinnützigkeit wurde dem Verein aber aberkannt.
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„Ist Abtreibung Mord?" Diese Frage wurde in der Vergangenheit
und wird bis heute noch heftigst diskutiert. „Was der Mutter aus der Not hilft,
kann kein Mord sein", heißt es auf der einen Seite. „Niemand hat das Recht,
einen unschuldigen Menschen zu töten", heißt es auf der anderen Seite. Kaum ein
Thema hat die Gemüter so sehr bewegt wie eben dieses Thema. - Verwunderlich? Ich
denke nicht, schließlich geht es um Leben und Tod tausender unschuldiger
Menschen und um den seelischen Tod tausender Mütter.
Um die Frage, ob Abtreibung Mord ist, zu klären, ist es notwendig, den Begriff
„Mord" einmal genauer zu definieren. Was ist also Mord? Das Herder Lexikon
definiert Mord folgendermaßen:„Mord, vorsätzl., überlegt ausgeführte Tötung
eines Menschen, aus Mordlust, Habgier oder sonstigen niederen Beweggründen, zur
Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch oder grausam, (...)."
Dass es sich bei der Abtreibungstötung um eine überlegt ausgeführte Tötung
handelt, steht wohl außer Diskussion. Schließlich hat im Vorfeld ein
Beratungsgespräch stattgefunden, bei dem ein Termin für die Tötung festgesetzt
wurde.
Wie aber steht es mit dem Tötungsmotiv? Wird das Kind aus „Mordlust" getötet
oder aus „Habgier", oder spielt die „Befriedigung des Geschlechtstriebes" hier
eine Rolle? Ist es „heimtückisch" oder „grausam", ein wehrloses Kind zu töten?
Wenn die Tötung, die wohl überlegt ausgeführt wird, nur eines
dieser Motive inne hat, so handelt es sich also laut Lexikon um Mord.
Nun, wollen wir hier nicht behaupten, dass das Kind aus „Mordlust" oder
„Habgier" getötet wird. Wie aber steht es mit den anderen Tötungsmotiven?
Ist es eine Form der Befriedigung des Geschlechtstriebes, wenn heute viele Menschen ihre Triebe auf kosten eines Menschenlebens „ausleben"?
Ist es heimtückisch, ein wehrloses Kind mit raffiniertester
Technik zu töten?
Ist es grausam, ein wehrloses Kind bei lebendigem Leibe in Stücke zu zerreißen,
es zu zerschneiden oder mit einer Rivanollösung zu verätzen?
Ist Abtreibung Mord?
Liebe Lebensrechtler, entscheidet selber und bildet Eure Meinung unabhängig von der Meinung der Masse. Denn wir wissen: Die Mehrheit hat nicht immer recht!
Wer einen Beitrag zu dieser Spalte schreiben oder Gedanken zum angesprochenen Thema austauschen möchte, wende sich bitte per e-Mail an:
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Rév. Raphael Olenga, Pastor aus dem afrikanischen Staat Burkina Faso, besuchte uns mehrere Tage. Wir konnten eine tiefe Übereinstimmung in der Grundhaltung der Lebensrechtsarbeit feststellen. Für ein Haus für schwangere zumeist mit AIDS infizierte Mütter (siehe Photo), konnten wir Pastor Olenga eine Spende mitgeben.
Eine staatliche oder sonstige Unterstützung vor Ort bekommt seine offiziell anerkannte Organisation „Secours et Vie Afrique" nicht, weil sie nicht bereit ist, Kondome (made in Erfurt, BRD, bereitgestellt von der deutschen Entwicklungshilfe) zu verteilen. Das Projekt des Hauses für die Mütter bedarf dringend weiterer Spenden, da erst ein bescheidener Anfang gemacht ist und das Sechsfache aufgebracht werden muß bis Ende Oktober des Jahres.
Wer sich in der Lage sieht, eine „Sonderspende Afrika" machen zu können, kann dies auf unser Konto tun. Aus Platzgründen können wir nur einen kurzen Bericht wiedergeben. Nähere Informationen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
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"Pastor Olenga, selbst Vater von 3 Kindern, teilt sein eigenes Haus (3 Zimmer) mit neun jungen Müttern, die, von ihren Familien verstoßen, ein Kind erwarten oder bereits geboren haben. Um die Raumnot zu beseitigen, hat er nun die Möglichkeit, dieses Haus als Unterkunft für die schwangeren Mütter sowie für ein Büro zu erwerben."
Eine amerikanische Lebensrechtsgruppe aus Kaiserslautern (Crisis Pregnancy Center), die dort unter den Soldaten und den US-Angehörigen wirkt, hat uns in der Zentrale besucht. Es wurde eine Zusammenarbeit z. B. bei Straßenständen vereinbart.
Eine Praktikantin unserer befreundeten belgischen Lebensrechtsorganisation „PRO VITA" ist für zwei Wochen in unserer Zentrale.
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Am 27.2.2002 berichtete die kath. Nachrichtenagentur ZENIT über ein Interview mit Mons. Elio Sgreccia, Pontificio Academia Pro Vita, Rom:
„Aufgrund dieser Achtung der Würde verwerfen wir jeglichen Klonungsversuch von Menschen. Aus demselben Grund sind wir auch gegen künstliche Befruchtung, wenn diese der Rolle der Eltern nicht gerecht wird." Diese Aussage kann so interpretiert werden, dass es doch eine Option auf künstliche Befruchtung gibt.
Eine Nachfrage in Rom hat ergeben, dass es heißen muss: „... weil diese der Rolle der Eltern nicht gerecht wird." Also wird die künstliche Befruchtung konsequent ausgeschlossen. Eine Richtigstellung durch ZENIT erfolgte leider nicht, obwohl dies zweimal per E-Mail angemahnt wurde.
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In den Industrieländern werden jedes Jahr schätzungsweise1,25 Millionen Teenager schwanger. 500.000 von ihnen töten ihre ungeborenen Kinder nach einer Mitteilung von UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.
(KNA, 29.5.2002)
Anmerkung: Statt zu Keuschheit und Enthaltsamkeit zu erziehen, werden unsere Kinder mehr und mehr durch sog. Aufklärung über „Verhütung" etc. verführt. Sexualforscher „bescheinigen", daß bei der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung religiöse Vorschriften überholt seien. (KNA, 28.5.2002)
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Bitte Kontakt aufnehmen unter:
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Bitte vergessen Sie nicht unsere Anliegen im Gebet!
Eine Liste der Gebetsgruppen und deren Termine können Sie bei uns anfordern.
zu den Themen Abtreibung, Euthanasie/Sterbehilfe, Sexualität, Organspende etc. bitte vereinbaren unter Tel: 06201-2046.
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Herausgeber: Aktion Leben e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.
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Aktion Leben - Konsequent für das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
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