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Pressemitteilung vom 06.07.2010  

 

Presseerklärung der Aktion Leben e.v zum BGH-Urteil vom 06.07.2010

"Die befruchtete Eizelle ist die erste Erscheinungsform des Menschen!"

 

Abtsteinach, den 06.07.2010:

Die befruchtete Eizelle ist die erste Erscheinungsform des Menschen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 06.07.2010 festgestellt, daß die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des künstlich erzeugten Embryos nicht nach den Paragraphen des Embryonenschutzgesetzes strafbar sei.
Die befruchtete Eizelle ist die erste Erscheinungsform des Menschen - an diese Erkenntnis, die seit Jahrzehnten naturwissenschaftliche Grundüberzeugung ist, erinnert die Aktion Leben e.V. und fragt, welchen qualitativen Unterschied es denn mache, ob man ein potentiell behindertes Kind in diesem Stadium oder z.B. erst zwei Jahre nach seiner Geburt tötet. Die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und seine Würde werden immer verletzt durch diese Handlungen.
Zumindest aber zeigt dieses Urteil, daß das in gewissen Kreisen so hoch gelobte Embryonenschutzgesetz seinen eigentlichen Zweck verfehlt hat, da es, wie die Richter jetzt deutlich machen, nicht in der Lage ist, einen Embryo in jeder Phase seines Lebens vor der Willkür seiner Mitmenschen zu bewahren.

Die Aktion Leben e.V. fordert daher erneut die Bischöfe und Priester auf, wenigstens den Gläubigen in diesen Fragen Orientierung zu geben gemäß der vatikanischen Instruktion "Donum vitae", in der aus gutem Grund bereits die "Vorstufe zur PID", die künstliche Befruchtung (IVF) verboten ist.

Die Aktion Leben e.V. ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland und setzt sich kompromißlos ein für Lebensrecht und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

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