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Pressemitteilung vom 06.07.2010
Abtsteinach, den 06.07.2010:
Die befruchtete Eizelle ist die erste Erscheinungsform des Menschen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 06.07.2010 festgestellt, daß
die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden
des künstlich erzeugten Embryos nicht nach den Paragraphen des
Embryonenschutzgesetzes strafbar sei.
Die befruchtete Eizelle ist die erste
Erscheinungsform des Menschen - an diese Erkenntnis, die seit Jahrzehnten
naturwissenschaftliche Grundüberzeugung ist, erinnert die Aktion Leben e.V. und
fragt, welchen qualitativen Unterschied es denn mache, ob man ein potentiell
behindertes Kind in diesem Stadium oder z.B. erst zwei Jahre nach seiner Geburt
tötet. Die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und seine
Würde werden immer verletzt durch diese Handlungen.
Zumindest aber zeigt
dieses Urteil, daß das in gewissen Kreisen so hoch gelobte Embryonenschutzgesetz
seinen eigentlichen Zweck verfehlt hat, da es, wie die Richter jetzt deutlich
machen, nicht in der Lage ist, einen Embryo in jeder Phase seines Lebens vor der
Willkür seiner Mitmenschen zu bewahren.
Die Aktion Leben e.V. fordert
daher erneut die Bischöfe und Priester auf, wenigstens den Gläubigen in diesen
Fragen Orientierung zu geben gemäß der vatikanischen Instruktion "Donum vitae",
in der aus gutem Grund bereits die "Vorstufe zur PID", die künstliche
Befruchtung (IVF) verboten ist.
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Die Aktion Leben e.V. ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland und setzt sich kompromißlos ein für Lebensrecht und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.
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