P r e s s e m i t t e i l u n g e n

zurück zum Auswahlmenü "Pressemitteilungen"

Pressemitteilung vom 25.06.2010  

 

Presseerklärung der Aktion Leben e.v zum BGH-Urteil vom 25.06.2010 "Abbruch lebenserhaltender Behandlungen nicht strafbar"

Abtsteinach, den 25.06.2010:

Es gibt kein "Recht auf Selbstbestimmung" über Leben und Tod!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 25.06.2010 bekräftigt, daß der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen nicht strafbar sei, wenn dieser zuvor vom Patienten in einer Verfügung gewünscht wurde.
Die Aktion Leben e.V. erinnert daran, daß der Mensch keine Verfügungsgewalt über das Leben hat, weder über das eigene Leben, noch über fremdes Leben. Niemand hat sich das Leben selber gegeben, somit kann auch niemand ein Recht herleiten, über sein eigenes Leben zu verfügen. Insofern stellt dieses Urteil, in Verbindung mit dem Gesetz zur Patientenverfügung vom 1. September 2009 einen Dammbruch dar, der die Heligkeit des menschlichen Lebens immer mehr verdunkelt und - gerade auch angesichts knapper Krankenkassenmittel - den Weg zur aktiven Euthanasie an alten und kranken Menschen weit öffnet.
Die Aktion Leben e.V. fordert daher die Bischöfe und Priester auf, endlich in die Offensive zu gehen und die katholische Lehre über die Heiligkeit und Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens ( vgl. "Kathechismus der Katholischen Kirche" KKK 2280 ) sowie über die sog. "Letzten Dinge" klar und unverkürzt zu verkünden, da diese offensichtlich aus dem Bewußtsein der Gesellschaft in Deutschland verschwunden sind.

Die Aktion Leben e.V. ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland und setzt sich kompromißlos ein für Lebensrecht und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

zurück zum Auswahlmenü "Pressemitteilungen"

zurück zur Startseite (Home)

zurück nach oben