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Pressemitteilung vom 25.06.2010
Abtsteinach, den 25.06.2010:
Es gibt kein "Recht auf Selbstbestimmung" über Leben und Tod!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom
25.06.2010 bekräftigt, daß der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen nicht
strafbar sei, wenn dieser zuvor vom Patienten in einer Verfügung gewünscht
wurde.
Die Aktion Leben e.V.
erinnert daran, daß der Mensch keine Verfügungsgewalt über das Leben hat, weder
über das eigene Leben, noch über fremdes Leben. Niemand hat sich das Leben
selber gegeben, somit kann auch niemand ein Recht herleiten, über sein eigenes
Leben zu verfügen. Insofern stellt dieses Urteil, in Verbindung mit dem Gesetz
zur Patientenverfügung vom 1. September 2009 einen Dammbruch dar, der die
Heligkeit des menschlichen Lebens immer mehr verdunkelt und - gerade auch
angesichts knapper Krankenkassenmittel - den Weg zur aktiven Euthanasie an alten
und kranken Menschen weit öffnet.
Die Aktion Leben e.V. fordert daher die Bischöfe und
Priester auf, endlich in die Offensive zu gehen und die katholische Lehre über
die Heiligkeit und Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens ( vgl. "Kathechismus
der Katholischen Kirche" KKK 2280 ) sowie über die sog. "Letzten Dinge" klar und
unverkürzt zu verkünden, da diese offensichtlich aus dem Bewußtsein der
Gesellschaft in Deutschland verschwunden sind.
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Die Aktion Leben e.V. ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland und setzt sich kompromißlos ein für Lebensrecht und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.
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