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Pressemitteilung vom 23.02.2010
Presseerklärung der Aktion Leben e.v zum 35. Jahrestag des BVG-Urteils zur sog. Fristenregelung
Abtsteinach.
Die Aktion Leben e.V. ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland und setzt sich kompromißlos ein für Lebensrecht und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.
Zur Erinnerung
Die Aktion Leben e.V. (Deutschland) erinnert daran,
daß vor 35 Jahren, am 25. Februar 1975, das Bundesverfassungsgericht (BVG)
erstmals ein Urteil zum zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossenen sog.
Fristenregelungsgesetz (§ 218 StGB) verkündete.
Ein Leitsatz des Urteils lautete:
"Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als
selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung. Die Schutzpflicht des
Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich
entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd
vor dieses Leben zu stellen. Die Verpflichtung des Staates, das sich
entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter. Der
Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der
Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf
nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden."
Was daraus geworden ist, mag jeder selbst beurteilen.
Heute wird sogar ein Rechtsanspruch auf Abtreibungstötung, ja gar ein
Menschenrecht auf Abtreibung behauptet.
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