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Abtreibungsbefürworter verteidigen Benachteiligung von Mädchen
Bela Ganatra von der Abtreibung befürwortenden Organisation Ipas veröffentlichte in „Reproductive Health Matters“ (In Sachen Reproduktive Gesundheit) einen Artikel mit dem Titel „Zugang zu sicherer Abtreibung gewährleisten und Ungleichgewichte der Geschlechter in Asien reduzieren. Das Thema spalte die Gemeinschaft, die sich für reproduktive Rechte einsetze, räumte sie ein, bezog jedoch klar Stellung zugunsten eines weitreichenden Zugangs zur Abtreibung, auch wenn dies ein Geburtendefizit bei Mädchen bedeute.
Geschlechtsbezogene Abtreibung, von einigen feministischen Kritikern auch „Genderzid“ genannt, trifft vor allem Mädchen und hat hauptsächlich in asiatischen Ländern, so in einigen Regionen Chinas, bereits eine dramatische demographische Krise verursacht, indem auf 150 geborene Jungen nur mehr 100 weibliche Babys kommen.
Einige Regierungen haben bereits vorgeburtliche Tests zur Feststellung des Geschlechts verboten und geschlechtsbezogene Abtreibung geächtet. Ipas befürchtet nun, daß einige Anbieter Abtreibungen nur mehr im ersten Schwangerschaftsdrittel vornehmen könnten, da geschlechtsbezogene Abtreibungen vor allem Abtreibungen im zweiten Schwangerschaftsdrittel beträfen.
Ganatra kritisiert Medienkampagnen wie jene in Indien, die sich gegen geschlechtsbezogene Abtreibungen richteten und „belastete Begriffe“ verwendeten, die „den Fötus personifizierten“. Dies begünstige ein „Anti-Abtreibungs-Klima“, welches die „Errungenschaften der sicheren Abtreibung“ bedrohe. Sie kritisiert auch die UNO und einige ihrer Behörden, die geschlechtsbezogene Abtreibung als Mord verunglimpften. Die Vereinten Nationen sprächen von „Fetozid“ und setzten sich für das Lebensrecht ungeborener Mädchen ein. Dagegen beginnen für Ganatra die Menschenrechte erst ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Demographen sprechen bereits jetzt von 100 Millionen fehlenden Mädchen, die der geschlechtsbezogenen Abtreibung zum Opfer gefallen seien. Im Jahr 2007 war eine UN-Initiative, die das Problem geschlechtsspezifischer Selektion aufgriff, an Abtreibung befürwortenden privaten Verbänden (sog. Nichtregierungsorganisationen – NGOs) und der Europäischen Union gescheitert, weil einige europäische Staaten sich gegen jede Einschränkung der Abtreibung wehrten.
Französischer Vorstoß bei der UNO betreffs „sexueller Orientierung“ knüpft an radikale Yogyakarta-Prinzipien an
Im Dezember vergangenen Jahres setzte sich die Regierung Frankreichs für eine von 66 UN-Mitgliedstaaten unterstützte Erklärung über „Sexuelle Orientierung und Gender-Identität“ein, die Ziele der umstrittenen Yogyakarta-Prinzipien aus dem Jahr 2006 anstrebt.
Die Yogyakarta-Prinzipien, eine Übereinkunft zwischen Homo-Lobbyisten und UN-Beamten, streben an, „sexuelle Orientierung und Gender-Identität“ (gemeint ist eine vom natürlichen Geschlecht unabhängige Bestimmung und Verwirklichung der eigenen Geschlechtsidentität, mit der die besondere, vom Staat zu garantierende Schutzwürdigkeit begründet wird; Anm. d. Übers.) auf die internationalen Menschenrechte anzuwenden und die Länder an die neuen Standards zu binden.
Der ursprüngliche Entwurf bezog sich ausdrücklich auf die Yogyakarta-Prinzipien, bei der Debatte innerhalb der Europäischen Union hatten jedoch Irland, Malta und Polen darauf bestanden, daß dieser Bezug gestrichen wurde.
Der niederländische Außenminister, Maxime Verhagen, verteidigte indessen die Yogyakarta-Prinzipien und forderte alle anderen Staaten auf, es ihm gleich zu tun.
Kritiker betonen, daß bereits jetzt die freie Meinungsäußerung eingeschränkt werde. Sie berichten aus Kanada und Schweden von Beispielen der Beeinträchtigung der Redefreiheit christlicher Prediger, die von der Sündhaftigkeit homosexueller Akte gesprochen hatten. Dies lasse nichts Gutes ahnen, wenn die Yogyakarta-Prinzipien auf breiter Basis durchgesetzt würden.
Ein Delegierter, der gegen die von Frankreich initiierte Erklärung war, teilte dem Friday Fax mit, er wünsche trotzdem, daß der Bezug auf die Yogyakarta-Prinzipien bestehen bleibe. Die Streichung verschleiere die Radikalität der Agenda und veranlasse eher konservative Länder wie die Lateinamerikas, welche gerne als progressiv gelten möchten, zuzustimmen.
Friday Fax, 8. Januar 2009, Jg. 12, Nr. 4
Einfluß von Homosexuellen-Verbänden auf UN-Körperschaft
Drei international agierende Interessenverbände der Homosexuellen, nämlich der ARC International, der Internationale Ausschuß für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben (IGLHRC) und die Internationale Vereinigung der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (ILGA), drängten im Dezember 2008 den UN-Ausschuß CESCR, der die Einhaltung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) überwacht, in einem allgemeinen Kommentar („General Comment“) oder Richtlinien zur Interpretation den Bezug auf die Yogyakarta-Prinzipien aufzunehmen. Der ICESCR selbst erwähnt jedoch weder „sexuelle Orientierung“ noch „Gender-Identität“. Die Yogyakarta-Prinzipien sollen auf diesem Weg zum „Gewohnheitsrecht“ erhoben werden, das die von den souveränen Staaten unterzeichneten, rechtlich bindenden Konventionen unterwandert - eine Strategie, die bereits bei dem Kampf um die Abtreibung erfolgreich angewandt wurde.
Neben der Instrumentalisierung von UN-Ausschüssen ist vorgesehen, in der akademischen Literatur zugunsten der Rechte der Homosexuellen zu argumentieren. Bereits 2008 hatten Michael O’Flaherty (Mitglied im Menschenrechtsausschuß und Berichterstatter für Entwicklung) und John Fisher (Mitbegründer des ARC) für eine Menschenrechts-Zeitschrift einen Artikel zum Thema „Sexuelle Orientierung, Gender-Identität und internationales Menschenrecht: Verortung der Yogyakarta-Prinzipien“ verfaßt, worin sie sich für eine Durchsetzung der Prinzipien mittels Empfehlungen stark machten, wenngleich diese nicht-bindend und flexibel seien. Der CESCR sah Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bei 11 % der bisher überprüften Staaten gegeben; der Menschenrechtsausschuß (HRC) sprach gleichzeitig von 15 %.
Der ARC mit Sitz in Kanada verfolgt die „Anerkennung der Belange im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Gender-Identität auf internationaler Ebene“. Der IGLHRC setzt den Schwerpunkt auf Lobbyarbeit und Gründung von Bündnissen. Die ILGA ist eine Dachorganisation, die bereits von 1993 bis 1995 als erster Homosexuellen-Verband Beraterstatus bei den Vereinten Nationen innehatte. Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) entzog der ILGA jedoch 1995 diesen Status, weil gewisse Mitgliedsorganisationen Beziehungen zur Pädophilen-Lobby pflegten.
„Reproduktive Rechte“-Autoren würdigen die Arbeit der UN-Ausschüsse zugunsten weltweiter Liberalisierung der Abtreibung
Reed Boland von der Harvard-Schule für Öffentliche Gesundheit und Laura Katzive vom Abtreibung befürwortenden Verband „Zentrum für Reproduktive Rechte“ (CRR) veröffentlichten in den „International Family Planning Perspectives“ kürzlich einen Artikel zum Thema „Entwicklungen bei der Gesetzgebung zur induzierten Abtreibung 1998 - 2007“, worin sie stolz auf einen „Liberalisierungstrend“ hinweisen. Während der letzten 22 Jahre hätten 36 Länder ihre Abtreibungsgesetze erheblich liberalisiert. In den letzten zehn Jahren seien hauptsächlich Menschenrechtsprinzipien erweitert worden, um damit das „Recht“ der Frauen auf Abtreibung zu untermauern. Dieser Faktor könne nur dann größere Bedeutung erlangen, wenn Gerichte und UN-Ausschüsse zur Überwachung der Menschenrechts-Konventionen von den Regierungen die Erfüllung ihrer Pflichten einforderten. Kein einziger internationaler Menschenrechtsvertrag erwähnt Abtreibung. Dennoch gab es seit 1998 über 100 Vorfälle, bei denen UN-Ausschüsse in mehr als 65 Ländern Druck in Richtung Abtreibung ausübten.
Boland und Katzive halten den Trend für unumkehrbar, da immer mehr Regierungen die Bedeutung der Restriktionen in Sachen Abtreibung als mit den Menschenrechten der Frauen kollidierend ansähen. Sie räumen aber ein, die Anerkennung der Abtreibung als „Recht“ sei noch lange nicht Allgemeingut, und der festgestellte Trend dürfe nicht die „ernsten Bedrohungen“ für die reproduktiven Rechte verdecken.
Die Autoren listen Methoden auf, mit denen die Länder den Zugang zur Abtreibung sicherstellen könnten, darunter die Erteilung der Erlaubnis für Anbieter der Abtreibung auf „mittlerer Ebene“, der Vertrieb abtreibender Präparate in öffentlichen Einrichtungen, die Klärung der rechtlichen Lage, eine Erweiterung des Begriffs „Gesundheit“ auf „mentale“ (seelische) Gesundheit, so daß immer mehr Frauen für „sichere“ Abtreibung in öffentlichen und privaten Einrichtungen in Frage kämen.
Friday Fax, 15. Januar 2009, Jg. 12, Nr. 5
Kamerun weist UN-Ausschuß darauf hin, daß Abtreibung Mord ist
Der UN-Ausschuß CEDAW, der die Einhaltung des gleichnamigen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau überwacht, wird nächste Woche eine weitere Sitzung in Genf abhalten. Das CEDAW-Übereinkommen erwähnt Abtreibung nicht, doch der CEDAW-Ausschuß zieht Regierungen zur Rechenschaft, inwieweit sie früheren – obgleich nicht-bindenden – Empfehlungen, die Abtreibungsgesetze zu überprüfen und die Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln zu verbessern, nachgekommen sind. Im Vorfeld sind sechs von acht Ländern (Armenien, Dominica, Deutschland, Guatemala, Haiti, Kamerun, Libyen und Ruanda) bereits überprüft worden.
In seiner scharfen schriftlichen Antwort an den Ausschuß machte Kamerun eindeutig klar: „Abtreibung ist Mord“ und widerstand der Tendenz, Abtreibung in den Rang und die Bedeutung eines Rechtes zu erheben. Abtreibung werde als „Freiheit“ verkauft, wobei nicht erwähnt werde, daß die Mutter diese „Freiheit“ auf Kosten ihres Kindes ausübe.
Der Bericht enthält eine Liste von Risiken in Zusammenhang mit Abtreibung, darunter Tod, Verletzung des Darms bei einer Absaugung, Blutungen, Infektionen, Unfruchtbarkeit, Bauchhöhlenschwangerschaften, künftige Fehlgeburten, Durchtrennung des Uterus und seelisches Leid. Neue Ideologien sowie wissenschaftlicher und technischer Fortschritt dürften nicht zum Verlust der Grundwerte führen. Kamerun betont die traditionelle afrikanische Philosophie, worin die dauerhafte Verbundenheit zwischen den Generationen und Kinder als Bindeglieder und Ausdruck von Zukunftshoffnung für die Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielten. Die Möglichkeit, ein Kind bekommen zu können, bedeute eine außerordentliche Freude für die Frauen, aber auch für die Männer und Familien. Kamerun erinnert schließlich an den Schmerz tausender Frauen und Männer, die trotz angemessener materieller Existenzgrundlage keine Kinder haben könnten, obwohl sie sich verzweifelt welche wünschten.
„Gender-Feminismus“ soll in die Gesetzgebung der Philippinen Eingang finden
Der philippinische Senat debattiert derzeit darüber, ob „Gender-Mainstreaming“ als Grundsatz in die Landespolitik aufgenommen werden soll. Kritiker sind besorgt, weil sie glauben, der Gesetzentwurf werde durch gutmeinende Parlamentarier unterstützt, die sich der umfassenden Implikationen des Begriffs gar nicht bewußt seien.
Unter der Bezeichnung „Magna Charta der Frauen“ enthält der Gesetzentwurf einen ausdrücklichen Bezug auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), das vom gleichnamigen UN-Ausschuß wiederholt mißbraucht wurde, um ein Recht auf Abtreibung durchzusetzen.
Auf Kritik stößt die Definition von „Gender“ als fließendes, rein soziales Konstrukt, das nicht auf der biologischen Unterscheidung der beiden Geschlechter basiert und den Definitionen in Dokumenten der Vereinten Nationen wie dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, der Pekinger Aktionsplattform von 1995 und dem Bericht über die Weltsiedlungskonferenz widerspricht.
Die „Magna Charta“ wird von lokalen Feministen-Organisationen wie der „CEDAW Watch Philippines“ und der Familienplanungsorganisation der Philippinen, die der International Planned Parenthood Federation (IPPF) angeschlossen ist, unterstützt. Der Gesetzentwurf räumt Frauengruppen große Bedeutung ein, die bei allen internationalen, nationalen und lokalen Entscheidungsträgern vertreten sein sollen. Eine weitere Vorschrift verlangt Programme für Gender und Entwicklung sowie Gender-Audits, bei denen Verteidiger der Gender- oder Frauenrechte konsultiert werden.
Obwohl es Lebensrechtlern unter den Gesetzgebern gelang, den Begriff „reproduktive Gesundheit“ zu streichen, bleibt doch die Sorge über den Bezug des Gesetzentwurfs auf „umfassende“ Gesundheitsdienste, wenn auch eine Klausel eingefügt wurde zugunsten der Achtung vor den religiösen Überzeugungen der Frauen.
Das Gesetz hat bereits zwei Lesungen im Senat passiert, nach der dritten Lesung in den kommenden Wochen müßten die beiden Kammern die Zusatzbestimmungen aushandeln.
Friday Fax, 22. Januar 2009, Jg. 12, Nr. 6
Weltfamilientreffen in Mexiko verteidigt die Familie
Das VI. Weltfamilientreffen in Mexiko-Stadt unter dem Motto „Die Familie als Erzieherin zu menschlichen und christlichen Werten“ endete am Sonntag, 18. Januar 2009, mit einer Video-Botschaft von Papst Benedikt XVI.
Vergangene Woche bezeugten Kardinäle, Bischöfe, Kleriker und Laien aus der ganzen Welt in Sitzungen und Gesprächen am Runden Tisch den Primat der Familie. Selbst Mexikos Präsident Felipe Calderon bezeichnete in seiner Ansprache bei der Eröffnung der Konferenz die Familie als „erste und wichtigste Quelle der Erziehung, in der kulturelle, ethische, spirituelle und politische Werte geformt werden“ - dies angesichts der Tatsache, daß die sozialistische Regierung von Mexiko-City innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs gleichgeschlechtliche Verbindungen und Abtreibungen im ersten Schwangerschaftsdrittel gesetzlich verankert hat.
Mehrere Sprecher warnten ausdrücklich vor einer familienfeindlichen Agenda, die von internationalen Einrichtungen wie den Vereinten Nationen mit ihren Ausschüssen verfolgt werde. Piero A. Tozzi, Vizepräsident des Katholischen Instituts für Familie und Menschenrechte (C-FAM, zugleich Herausgeber des Friday Fax), erläuterte dies am Beispiel der Yogyakarta-Prinzipien.
Edmund Adamus aus Großbritannien sprach über eine Resolution des Europäischen Parlaments, worin Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt werde, gleichgeschlechtliche Verbindungen zu akzeptieren.
Der Papst selbst bezeichnete die Familie als „unverzichtbares Fundament für die Gesellschaft und die Nationen“, als „unersetzliches Gut für die Kinder“ und „wirkliche Schule des Menschseins und der unvergänglichen Werte“. Zugleich warnte er, die Erziehungstätigkeit der Familie werde durch „eine irreführende Vorstellung von Freiheit“ erschwert, die mehr den Neigungen des einzelnen als Gottes Wahrheit entsprächen. Er forderte gesetzliche und administrative Maßnahmen zur Unterstützung der Familien und betonte dabei, daß die Familie „auf der unauflöslichen Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gründet“.
Papst Johannes Paul II., der die Familie als „Schule der Liebe“ bezeichnete, begründete die alle drei Jahre stattfindenden Weltfamilientreffen mit dem ersten Treffen 1994 in Rom. Das nächste Weltfamilientreffen ist für 2012 in Mailand, Italien, zum Thema „Die Familie, die Arbeit und das Fest“ geplant.
(Anm. d. Übers.: Der gesamte Text der päpstlichen Botschaft kann u. a. bei ZENIT im Internet nachgelesen werden: http://www.zenit.org/article-17044?l=german )
Abtreibungs-Gruppierung für Akkreditierung bei den Vereinten Nationen vorgesehen
Der 19-köpfige Unterausschuß des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der Vereinten Nationen, der über die Akkreditierung von privaten Verbänden (sog. NGOs) entscheidet, eröffnete diese Woche seine jüngste Sitzung. Um offizielle Anerkennung haben sich beworben: die mexikanische Organisation „Católicas por el Derecho a Decidir“ (CDD), ein Zweig der „Catholics For Choice“ (CFC, Katholiken für die Entscheidungsfreiheit), außerdem die Homosexuellen-Verbände „Suisse des Lesbiennes“, LESTIME (auch „Communauté Lesbienne de Genève“) mit Sitz in der Schweiz und die „Brasilianische Vereinigung der Schwulen, Lesben und Transgender“. Eine Anerkennung eröffnet den Zugang zur Nutzung von UN-Eigentum und Teilnahme an UN-Verhandlungen.
Die CDD wurde 1994 gegründet und war eine der führenden Verfechterinnen der Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes von Mexiko-Stadt. Direktorin Maria Consuelo Mejía begrüßte ausdrücklich die Freigabe der Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche als „Errungenschaft, die den Beginn eines Prozesses markiert, in dem Frauen tatsächlichen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung erhalten und so ihr Recht auf Entscheidung ausüben“.
Auf der Website der CFC wird dem mexikanischen Ableger das Ziel zugeschrieben, katholische Positionen zur Sexualität, „reproduktiven Gesundheit“ und der Rolle der Frau aufzuweichen, indem die „unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb des Katholizismus“ reflektiert würden.
Die CFC, die bereits seit 1998 bei den Vereinten Nationen akkreditiert sind, haben sich einen Namen gemacht, indem sie gegen eine lange bestehende Regelung des UN-Protokolls verstießen, das NGOs verbietet, einzelne UN-Mitgliedstaaten zu attackieren. CFC initiierte nämlich die letztlich erfolglose „Stuhlwechsel-Kampagne“, die den Heiligen Stuhl seines Status’ berauben sollte.
Friday Fax, 29. Januar 2009, Jg. 12, Nr. 7
UNICEF-Bericht ignoriert das Lebensrecht des Kindes und hebt die Risiken der Frauen bei Entbindungen hervor
Das Weltkinderhilfswerk UNICEF veröffentlichte diese Woche seinen 168-seitigen Jahresbericht „Die Situation der Kinder weltweit 2009: Gesundheit der Mütter und Neugeborenen“. Bereits zum zweiten Mal in Folge widmet sich der Bericht mehr den sog. Frauenrechten als dem Überleben der Kinder.
Die Studie befaßt sich mit dem Problem der Todesfälle von 536.000 Müttern und 4,7 Millionen Neugeborenen pro Jahr weltweit, mit Schwerpunkt Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie empfiehlt erhöhte Finanzierung der UN-Initiativen zur „Familienplanung“ und der „Dienste der reproduktiven Gesundheit“ als vorrangigen Weg zur Reduzierung der Müttersterblichkeit, jedoch können diese Forderungen nicht durch zuverlässige Daten untermauert werden.
Obwohl behauptet wird, daß mehr als 99 % der Müttersterblichkeit auf die Entwicklungsländer entfielen, wird eingeräumt, daß nur 35 % der zugrunde liegenden Daten vollständig seien. 35 % der 171 untersuchten Länder hätten keinerlei Daten erhoben, und 20 % beruhten auf Schätzungen oder unsicherem/mangelhaftem Datenmaterial.
Ein weiterer Widerspruch findet sich bei der Diskussion der Abtreibung. Sie habe angeblich den geringsten Anteil an der Müttersterblichkeit. Blutungen schlügen mit 30 % zu Buche, gefolgt von Bluthochdruck und Blutvergiftung. Nicht näher definierte „weitere Ursachen“ seien für nahezu ein Drittel der Todesfälle in Afrika und ein Fünftel der Todesfälle in Asien und Lateinamerika verantwortlich. Unter den elf empfohlenen Maßnahmen steht an erster Stelle die Förderung des Zugangs zu Familienplanungsdiensten; hingegen werden fachkundige Geburtshelfer und Notfallversorgung nachrangig erwähnt.
Der Bericht behauptet fälschlicherweise auch, die Staatschefs hätten im Jahr 2005 „reproduktive Gesundheit“ als besonderes Ziel (5 B) in die Entwicklungsziele des Millenniums (MDGs) aufgenommen, wonach bis zum Jahr 2015 „allgemeiner Zugang zu reproduktiver Gesundheit“ erreicht werden solle. Indikatoren für die Erreichung des Ziels seien die Verbreitung von Verhütungsmitteln und Familienplanung. Der Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) behauptet widerum, ein solches Ziel sei im Jahr 2008 aufgestellt worden. Tatsache ist, daß die Staaten dieses Ziel im Jahr 2005 ablehnten und zu keinem Zeitpunkt für ein solches Ziel gestimmt oder es angenommen haben.
Experten gehen deshalb davon aus, daß die einstige Dienstleistungsorganisation UNICEF sich in einen Verband von Aktivisten für „Rechte“ verwandelt habe, nachdem vor etwa 20 Jahren ein „Ansatz auf der Basis der Rechte“ übernommen worden sei. Diese bürokratische Entscheidung beinhalte die aktive Förderung sowohl des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) als auch des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (CRC).
Obama macht den Weg frei für eine US-amerikanische Finanzierung der Abtreibung im Ausland
Am dritten Tag im Amt erfüllte US-Präsident Barack Obama sein Versprechen an die Abtreibungslobby und gab eine Order heraus, welche die sog. Mexiko-City-Politik aufhob, die amerikanische Steuerzahler davor bewahrte, Abtreibungen im Ausland finanzieren zu müssen. Damit können internationale private Verbände, die in Entwicklungsländern Abtreibungen fördern und durchführen, wieder Steuermittel erhalten. So schätzt die International Planned Parenthood Federation (IPPF), der weltweit größte Anbieter von Abtreibung, daß ihr durch die Mexiko-City-Politik mehr als 100 Millionen US-Dollar entgangen seien.
Unmittelbar nach der Wahl im November hatte ein Bündnis von Abtreibung befürwortenden Gruppen dem neu gewählten Präsidenten ein 55-seitiges geheimgehaltenes Memorandum unterbreitet. Dieses enthielt Empfehlungen für eine Politik zur Förderung der „reproduktiven Rechte“ in den ersten hundert Tagen der Amtszeit. An oberster Stelle der Wunschliste stand die Aufhebung der Mexiko-City-Politik.
22 Lebensrechtsorganisationen verurteilten in einer Pressemitteilung Obamas Order. Sie helfe lediglich der Abtreibungsindustrie und besonders zwei radikalen, Abtreibung befürwortenden Organisationen, der IPPF und Marie Stopes International, und entziehe das Geld den volksnahen Organisationen, die wirklich den Frauen und Kindern helfen würden.
Führende Lebensrechtler in den Entwicklungsländern kritisierten die Order ebenfalls. Dr. Doreen Brady-West, Geburtshelferin und Gynäkologin sowie Vorsitzende des Bündnisses zur Verteidigung des Lebens in Jamaika, teilte dem Friday Fax mit, die Amerikaner hätten sich mit der Wahl Obamas für eine Sozialpolitik entschieden, die ihr Land weiter in eine postmoderne, anti-christliche kulturelle Weltsicht führe. Einrichtungen würden gestärkt, die eine Kultur des säkularen Humanismus in Entwicklungsländer, die dies ablehnten, exportieren wollten. Betroffen seien vor allem die Familien sowie die am meisten gefährdeten Menschen, am Beginn und Ende des Lebens.
Präsident Obama erklärte in einem begleitenden Statement, er wolle zusammen mit dem Kongreß die finanzielle Unterstützung der USA an den Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) wieder aufnehmen. Seit 2002 hatten die USA 244 Millionen US-Dollar zurückgehalten, weil der UNFPA offensichtlich in Chinas drakonischer Ein-Kind-Politik inklusive erzwungener Abtreibungen und Sterilisationen involviert war.
Die Leiterin des UNFPA, Thoraya Obaid, erklärte stolz, die Organisation sei zuversichtlich, daß unter der Leitung des neuen Präsidenten die USA ihre Führungsrolle bei der Förderung und dem Schutz der reproduktiven Gesundheit und Rechte der Frauen wieder aufnehmen würden.
Friday Fax, 6. Februar 2009, Jg. 12, Nr. 8
Der beunruhigende „feministische“ Gesetzentwurf auf den Philippinen macht weitere Fortschritte (s. o. Friday Fax Nr. 5b)
Der von radikalem Feminismus inspirierte Gesetzentwurf zugunsten einer Politik des „Gender Mainstreaming“ hat den philippinischen Senat passiert und ist dem Ausschuß zugeleitet worden, der nächste Woche die Versionen des Oberhauses und des Unterhauses aufeinander abstimmen soll.
Sowohl Lebensrechtler als auch Feministen unter den Senatoren haben ihre Perspektiven zur „Magna Charta der Frauen“ eingebracht. Das Ergebnis ist teilweise verworren und widersprüchlich. Radikale Feministen fügten eine Vorschrift ein, die besagt, niemand dürfe religiöse Überzeugungen oder herkömmliche Normen anführen, um sich der Erfüllung dieses Gesetzes zu entziehen. Lebensrechtler konnten erreichen, daß eine Vorschrift aufgenommen wurde, die besagt, jede Person solle auf der Grundlage ihrer religiösen, moralischen und kulturellen Glaubensüberzeugungen ihre eigene Entscheidung treffen.
Fenny C. Tatad, Leiterin einer Gruppe von Vertretern der philippinischen Bischöfe im Parlament, sagte, ein bessere Handhabung und strengere Vorschriften zur Reduzierung der Müttersterblichkeit durch Zugang zu Notfallversorgung würden den Gesetzentwurf verbessern. Auch sollte eine klare Definition des Begriffs „Gender“ die religiösen, kulturellen und ethischen Werte der Philippinos widerspiegeln und nicht von ausländischen Ideologien diktiert werden.
Tür und Tor für weitreichende Auslegungen öffnet auch der Bezug der Feministen auf „fortschrittliche Entwicklungen“ bei den Menschenrechten der Frauen. Kritiker der Gesetzesvorlage meinen, die Zweideutigkeiten und Widersprüche machten Gerichtsurteile erforderlich, wenn es darum gehe, „Rechte“ auf der Grundlage neuer Konzepte wie „Gender-Identität“ zu begründen mit dem Ziel, Abtreibung einschränkende Gesetze zu liberalisieren.
Die Verfassung der Philippinen enthält strenge Regeln zum Schutz der Familie und des Lebens. Der Staat soll „die Heiligkeit des Familienlebens sichern und die Familie als grundlegende autonome soziale Einrichtung schützen und stärken“. Die Verfassung sorgt auch für den Schutz des „Lebens des Ungeborenen von der Empfängnis an“. Artikel 15 verpflichtet den Staat zur Verteidigung der „Rechte der Eheleute, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen eine Familie zu gründen“. Dies fand auch Eingang in den neuen Gesetzentwurf.
Friday Fax, 12. Februar 2009, Jg. 12, Nr. 9
Akkreditierung einer brasilianischen Homosexuellen-Gruppierung abgelehnt (s. o. Friday Fax Nr. 6b)
Nach zweijähriger Debatte hat der für die Akkreditierung von privaten Verbänden zuständige Unterausschuß des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) gegen den Antrag der Brasilianischen Vereinigung der Schwulen, Lesben und Transgender (ABGLT) wegen deren umstrittener Haltung zur Pädophilie gestimmt. Es war ermittelt worden, daß einer der Gründer der Organisation im Internet Essays zur Förderung der Pädophilie verbreitet hatte. Das ägyptische Ausschußmitglied hatte gefordert, keine rasche Entscheidung über eine Organisation zu fällen, wenn auch nur der geringste Zweifel über deren Verstrickung in die Pädophilie bestehe.
Der Ausschuß stimmte gegen ein Aufschieben der Entscheidung und lehnte in einer namentlichen Abstimmung von 8 (Guinea, Pakistan, Katar, Russische Föderation, Sudan, Burundi, China, Ägypten) gegen 6 (Kolumbien, Israel, Peru, Rumänien, Großbritannien, USA) die Bewerbung der ABGLT ab.
Nach der Abstimmung äußerten der Vertreter von Großbritannien und Beobachter aus Tschechien und Brasilien Bedauern über die Entscheidung des Ausschusses.
Die Debatten über die Zulassung von Gruppierungen für Homosexuellenrechte sind bei den Treffen des NGO-Ausschusses zunehmend hitziger geworden. Während der ECOSOC in der Regel die Empfehlungen seines Unterausschusses annimmt, war er in zwei Fällen bei der Akkreditierung radikaler Homosexuellen-Gruppen davon abgewichen.
Abtreibung befürwortendes Unternehmen mißbraucht einen UN-Vertrag, um Brasilien zu nötigen
Das Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR), ein in New York ansässiges Unternehmen der Abtreibungslobby, behauptet, Brasilien verletze internationales Recht, wenn im Land eine schwangere Frau stirbt. Laut CRR bedeute ein solches Recht auch allgemein legale Abtreibung - so der jüngste Schachzug, um ein neues internationales Menschenrecht auf Abtreibung zu etablieren.
Ende letzten Jahres hatte der CRR eine Mitteilung an den Ausschuß zur Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vorbereitet, nachdem die schwangere 28-jährige Afro-Brasilianerin Alyne da Silva Pimentel wegen einer Fehldiagnose und versäumter Erster-Hilfe verstorben war. Im Rahmen des CEDAW, das von 90 Staaten ratifiziert wurde, können sich Personen direkt an den Ausschuß wenden, wenn sie meinen, ihr Land habe ihre Rechte verletzt.
Auf dem Umweg über die UN-Ausschüsse sollen nationale Oberste Gerichte und gesetzgebende Autoritäten dazu gebracht werden, ein neues Recht auf Müttergesundheit zu etablieren, das Abtreibung einschließt. Tatsächlich hat ein solcher Ausschuß jedoch keinerlei rechtsverbindlichen Status; er kann nur Empfehlungen abgeben, die von den betroffenen Regierungen ignoriert werden können.
Brasilien ist seit 2007 Zielscheibe von Abtreibungsbefürwortern; die an dessen hohe Müttersterblichkeit anknüpfen. Bei der Überprüfung Brasiliens im Jahr 2007 durch den CEDAW-Ausschuß bereitete der CRR einen „Schattenbericht“ vor, worin Einschränkungen der Abtreibung als Verletzung des Rechts auf Nicht-Diskriminierung bei der Gesundheitsfürsorge schwangerer Frauen dargestellt wurden. Bei der Women-Deliver-Konferenz 2007 in London kündigte CRR-Mitglied Luisa Cabral Aktivitäten in Brasilien als Schwerpunkt an. Die durch dieselbe Konferenz ins Leben gerufene „Internationale Initiative zu Müttersterblichkeit und Menschenrechten“ unter Vorsitz des CRR verfolgt eben diese Strategie der Verknüpfung von Müttersterblichkeit mit Abtreibungsförderung.
In den USA, die das CEDAW-Übereinkommen bisher nicht ratifiziert haben, gibt es inzwischen ähnliche Bestrebungen einzelner Kongreßabgeordneter, die aber bisher von Lebensrechtlern abgewehrt werden konnten.
Friday Fax, 19. Februar 2009, Jg. 12, Nr. 10
Zunehmender Gegenwind von Seiten einzelner Länder gegen Abtreibung (s. o. Friday Fax Nr. 5a)
Der UN-Ausschuß zur Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat seine Sitzungen beendet. Druck wurde auf alle acht zur Überprüfung vorgeladenen Ländervertreter (Armenien, Deutschland, Dominica, Guatemala, Haiti, Kamerun, Libyen und Ruanda) ausgeübt, die Abtreibungspolitik im Sinne einer Liberalisierung zu überdenken. Gebetsmühlenhaft wird das immer wieder gefordert, obwohl das CEDAW-Übereinkommen dieses Thema gar nicht erwähnt. Ruanda, Kamerun, Haiti und Guatemala verteidigten vor dem CEDAW-Ausschuß ihre Politik zum Schutz des Lebens und der Familie.
Während der Ausschuß offiziell Neutralität beim Thema Abtreibung behauptet, sieht die Praxis so aus, daß die zur Überprüfung anstehenden Länder regelmäßig eingehend über diesen Punkt befragt werden. Der Ausschuß gibt dann, basierend auf eigenwilligen Interpretationen des Vertragstextes, Empfehlungen zur Liberalisierung der Abtreibungsgesetze.
Aus dem kürzlich erschienenen Jahresbericht des CEDAW-Ausschusses geht hervor, daß 2008 von 16 überprüften Ländern neun gedrängt wurden, ihre Abtreibungsgesetze zu liberalisieren oder zu ergänzen. Der Druck auf die USA hat ebenfalls weiter zugenommen, und der neue Präsident Barack Obama will sich für eine Ratifizierung des CEDAW-Übereinkommens einsetzen.
Der CEDAW-Ausschuß wird das nächste Mal im Juli in New York zusammenkommen, um Argentinien, Aserbaidschan, Bhutan, Dänemark, Guinea-Bissau, Laos, Japan, Liberia, Spanien, die Schweiz, Osttimor und Tuvalu zu überprüfen. Vier dieser Länder haben bereits Fragebögen zum Thema Abtreibung erhalten.
Der Europarat propagiert die familienfeindlichen Yogyakarta-Prinzipien
Ein Sonderausschuß des Europarats (CoE - zu unterscheiden von der Europäischen Union, EU, die jünger ist und weniger Mitglieder zählt; der CoE gilt als der hauptsächliche Schützer und Förderer der Menschenrechte in Europa) kommt diese Woche in Straßburg zusammen, um über die Yogyakarta-Prinzipien, über „sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“ in den 47 Mitgliedstaaten zu beraten.
Ein umstrittener Punkt ist die Forderung des Verbots von „Haßrede“, wobei besonderes Augenmerk auf Politiker, Meinungsmacher, religiöse Würdenträger und die Medien gerichtet ist. In Schweden wurde ein Pastor der Pfingstkirche namens Ake Green verfolgt, weil er über die Sündhaftigkeit homosexuellen Verhaltens gepredigt hatte. Der Schwedische Oberste Gerichtshof befand, sein Verhalten sei nach schwedischem Recht illegal gewesen, doch hatte in diesem Fall der Schutz der freien Meinungsäußerung durch die Europäische Menschenrechtskonvention Vorrang vor schwedischem Recht.
Falls die Yogyakarta-Prinzipien je bindendes Recht würden, könnten sie den Schutz sowohl der freien Meinungsäußerung als auch der Religionsausübung schwächen, da der Staat sicherstellen müßte, daß „die Freiheitsrechte von Personen unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Gender-Identitäten“ nicht verletzt würden. Ein weiterer Punkt behandelt die Frage, ob das Verbot von Homo-Paraden Menschenrechte verletzt. Dies zielt eventuell auf die Russische Föderation, wo einige Stadtverwaltungen solche Demonstrationen verboten haben. Mehrere der Yogyakarta-Prinzipien würden auch das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Wertvorstellungen zu erziehen, untergraben.
In den vergangenen Monaten haben die Yogyakarta-Prinzipien in gewissen europäischen Staaten beträchtliche Aufmerksamkeit gewonnen.
Friday Fax, 26. Februar 2009, Jg. 12, Nr. 11
Ein hochrangiger ehemaliger UN-Beamter fordert neues „Gender“-Büro
Bei einem Forum, veranstaltet vom Carnegie-Rat für Ethik der Internationalen Angelegenheiten in New York, kritisierte Stephen Lewis, ehemals Leitender Beamter bei den Vereinten Nationen, den „beklagenswerten“ Zustand in Sachen Frauen und Gender. Er sprach sich dafür aus, ein neues, milliardenschweres Gender-Büro einzurichten. Lewis, früher UN-Sondergesandter für HIV/AIDS in Afrika und Stellvertretender Direktor des Weltkinderhilfswerks UNICEF, hat sich lange Zeit für die Schaffung eines ähnlichen Büros für Frauenarbeit stark gemacht.
Ein Teilnehmer aus dem Auditorium stellte die Notwendigkeit einer solchen Behörde in Frage, da bereits mehrere Einrichtungen mit derselben Zielsetzung existierten, beispielsweise der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frauen (UNIFEM), der Weltbevölkerungsfonds (UNFPA), die Abteilung für die Förderung der Frauen (DAW), das Büro des Sonderberaters zur Genderfrage (OSAGI) und das Internationale Institut für Forschung und Ausbildung zur Förderung der Frauen (INSTRAW). Lewis entgegnete, diese Einrichtungen genügten nicht. Es bedürfe einer Einrichtung, die in Personalausstattung und Budget dem Weltkinderhilfswerk UNICEF vergleichbar wäre.
Der Vatikan hatte während der Amtszeit Lewis’ bei UNICEF entschieden, den jährlichen symbolischen Beitrag einzubehalten, da immer offensichtlicher wurde, daß die Organisation Abtreibung fördert. Kritiker fürchten nun, daß eine neue Einrichtung sich nicht für Frauen, sondern für die Umsetzung gewisser Ideologien, besonders für ein allgemeines Recht auf Abtreibung, einsetzen würde. Lewis folgt mit seiner Idee eines Gender-Büros radikalen feministischen Verbänden wie Equality Now und der Frauenorganisation für Umwelt und Entwicklung (WEDO), die letztes Jahr die sog. GEAR-Kampagne für eine „stärkere, gefestigte und bessere Position der Frauen“ startete, der sich inzwischen 275 Organisationen angeschlossen haben. Die WEDO wird dieses Jahr während der Jahresversammlung des Ausschusses zur Stellung der Frau im UN-Hauptquartier auch zwei Veranstaltungen bestreiten, um weitere Unterstützung für ein neues Büro zu gewinnen.
Lewis’ Forderung nach einem Büro für Frauen war erstaunlich schnell aufgegriffen worden. Im Jahr 2008 verabschiedete die UN-Vollversammlung eine Resolution, in der die Vereinten Nationen aufgefordert wurden, die Planungen für eine solche Behörde einzuleiten. Laut Lewis haben sich die Botschafter von Spanien und Namibia bereits für den Planungsprozeß engagiert, und er erwarte, daß die neue Behörde spätestens zum Ende dieses Jahres eingerichtet sei.
Kampf um Abtreibung beim Treffen des Ausschusses zur Stellung der Frau erwartet
Nächste Woche findet bei den Vereinten Nationen die 53. Sitzung des Ausschusses zur Stellung der Frau (CSW) statt. Dieses Jahr lautet das Thema „Gleiche Verantwortlichkeiten zwischen Frauen und Männern einschließlich der Pflege im Zusammenhang mit HIV/AIDS“. Lebensrechtler befürchten, daß die zwei Wochen dauernde Versammlung wie gewöhnlich benutzt wird, um eine Agenda zugunsten der Abtreibung voranzubringen. Die Ergebnisdokumente der Jahresversammlungen des CSW enthalten regelmäßig einschlägige Begriffe wie „Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ - ein Euphemismus für Abtreibung. Beim diesjährigen Thema HIV/AIDS könnte Abtreibung unter Begriffen wie „umfassende Prävention“ laufen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sind die skandinavischen Länder führend, wenn es darum geht, die „reproduktiven Rechte“ durchzudrücken. Die Regierungen von Norwegen und Schweden sowie der Abtreibung fördernde UNFPA sponsern Diskussionen zu verschiedenen Aspekten des Themas. Andere Verbände haben bereits Empfehlungen eingereicht, so z. B. die International Planned Parenthood Federation (IPPF) zugunsten verpflichtender Sexualerziehungsprogramme in Schulen. Sowohl Abtreibungsbefürworter als auch Lebensrechtler werden eine Reihe Veranstaltungen durchführen, um ihre Anliegen deutlich zu machen.
Der Ausschuß zur Stellung der Frau ist seit seiner Einsetzung im Jahr 1946 die erste Einrichtung bei den Vereinten Nationen zugunsten einer Politik der „Gender-Gleichheit“ und der Frauenrechte. Er kommt jährlich im März im UN-Hauptquartier in New York zusammen. Dieses Jahr werden mehr als 5.000 Teilnehmer erwartet, die nahezu 500 NGOs repräsentieren, dazu Vertreter der 45 Mitgliedstaaten des Ausschusses und zahlreiche Delegierte von UN-Mitgliedstaaten. Das Treffen zählt damit zu den größten der Vereinten Nationen.
Friday Fax, 5. März 2009, Jg. 12, Nr. 12
Richterliche Entscheidung
zur liberalisierten Abtreibung mit gewisser Einschränkung des Obersten
Gerichtshofes Mexikos in letzter Instanz
In einem mehr als 1000 Seiten umfassenden Dokument
lieferte das Gericht die rechtliche Begründung für sein Urteil vom August
2008, das ein Gesetz in der Hauptstadt Mexiko City bestätigte, welches
Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt. Aber das Gericht hat
Abtreibung nicht als verfassungsmäßiges Recht bezeichnet, was Auswirkungen
auf alle mexikanischen Staaten und deren Rechtsprechung gehabt hätte.
Mexikanische Lebensrechtler sprechen von einem teilweisen Sieg.
Der Anwalt Wenceslao Renovales, einer der Kläger gegen das
Gesetz, weist darauf hin, daß die wesentliche Aussage der
Gerichtsentscheidung darin besteht, daß es „keine verfassungsrechtliche
Verpflichtung gibt, Abtreibung unter Strafe zu stellen“ Für Mexikos
föderales Regierungssystem bedeutet dies, daß Abtreibung rechtswidrig
bleiben wird in den Bundesstaaten, die an den Gesetzen zum Schutz des
ungeborenen Lebens festhalten.
11 Richter stützten das Argument, daß der Fötus ein
„rechtlich zu schützendes Gut“ ist. Lebensrechtler verbuchen es auch als
Erfolg, daß nur zwei Richter angebliche internationale
Vertragsverpflichtungen als Begründung für das Recht auf Abtreibung
herangezogen hätten. Vor drei Jahren nämlich revidierte der kolumbianische
Verfassungsgerichtshof die Abtreibungsgesetzgebung des Landes unter
Zitierung des UN-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau (CEDAW).
Eine politische Fußnote: Vier der Richter, die für das
liberalisierte Abtreibungsgesetz stimmten, wurden von Vicente Fox ernannt,
einem Mitglied der von Katholiken dominierten National Action Party (span.
PAN). Ex-Präsident Fox wurde bislang als Verteidiger des Lebensrechtes
betrachtet, ebenso wie sein Nachfolger, der amtierende Präsident Felipe
Calderón. Dagegen waren drei Richter der anderen Seite von Vorsitzenden der
traditionell linksgerichteten Institutional Revolutionary Party (PRI)
ernannt worden, die ihre Wurzeln in der anti-kirchlichen Revolution der
Zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat und die mexikanische
Politik jahrzehntelang beherrschte.
Der Oberste Gerichtshof wird sich vermutlich bald wieder
mit dem Abtreibungsthema beschäftigen müssen. Mehrere mexikanische Staaten
haben als Reaktion auf die Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes von
Mexiko City Verfassungsbestimmungen erlassen, die das Leben vom Augenblick
der Empfängnis an schützen. Auch wird deswegen eine Klage gegen
Niederkalifornien vor dem Obersten Gerichtshof zur Anhörung kommen.
Katholische Kirche als
Prellbock bei einer Jahreskonferenz der Vereinten Nationen
Diese Woche trafen sich Tausende Aktivisten,
Regierungsbeamte und UN-Beamte bei den Vereinten Nationen in New York zur
Jahreskonferenz des Ausschusses zum Status der Frau (CSW). Das Thema der
Konferenz lautete „Gleichberechtigte Verteilung der Verantwortung zwischen
Männern und Frauen, unter anderem bei der Betreuung im Kontext von
HIV/AIDS“. Mehrere Länder und private Verbände (sog. NGOs -
Nichtregierungsorganisationen) nutzten das Treffen als Bühne, um radikale
Ideen zu Homosexuellen-Rechten, Abtreibung und Sexualerziehung zu
propagieren.
Norwegen und Schweden veranstalteten zusammen mit der
International Planned Parenthood Federation (IPPF) ein Podiumsgespräch zum
Thema „Sexuelle und reproduktive Bevollmächtigung (empowerment) fördern“.
Der norwegische Staatssekretär Hakon Gulbrandsen erklärte dabei Abtreibung
zur einzigen Lösung bei verfrühten, unerwünschten Schwangerschaften; er
verteidigte die Homosexuellen-Rechte und drängte auf Respekierung der
unterschiedlichen Gender-Identitäten.
Unterstützung für die Rechte Homosexueller war auch
Schwerpunkt einer Veranstaltung von Human Rights Watch. Die Organisatoren
erarbeiteten eine Strategie, um an einer nicht-bindenden Erklärung über
„sexuelle Orientierung“ weiterzuarbeiten, die kürzlich unter Führung der EU
in die UN-Vollversammlung eingebracht worden war, so daß „in drei Jahren
oder weniger“ in Form einer Resolution in der UN-Vollversammlung darüber
abgestimmt werden könnte.
Auf mehreren Veranstaltungen kritisierten Verbände
radikaler Feministen die katholische Kirche wegen ihrer unnachgiebigen
Haltung beim Schutz des Lebens. Auf einem Treffen der Europäischen Women’s
Lobby wurde die EU aufgefordert, das „Recht“ der Frau auf Abtreibung gegen
das Bündnis zwischen Heiligem Stuhl, islamisch-fundamentalistischen und
rechten christlichen Regierungen wie auch unter der ehemaligen Regierung
Bush zu verteidigen und zusammenzuarbeiten, um UN-Vertragstexte im Sinne der
Frauenrechte zu beeinflussen.
Verteidiger des Lebens und der Familie versuchten, bei der
Konferenz Gehör zu finden, stießen aber auf erbitterten Widerstand und
Feindseligkeit. Auf einer Veranstaltung des Zentrums für Reproduktive Rechte
(CRR) über HIV-positive Frauen verunglimpfte ein Teilnehmer aus Chile die
katholische Kirche, weil sie ihre Macht und ihren Einfluß geltend gemacht
habe, um die chilenische Regierung davon abzubringen, umfassende Aktionen
zur Verteilung von Kondomen zu unterstützen. Als ein junger Lebensrechtler
die Bedeutung von Enthaltsamkeit bei der AIDS-Vorbeugung ansprach, wurde er
von einem anderen Teilnehmer niedergeschrieen.
Bei einem Treffen für Jugendliche weigerten sich die
Organisatoren, Vorschläge zur Enthaltsamkeit, die von einer Gruppe von mehr
als 20 Jugendlichen für das Leben kamen, aufzugreifen. Ein Student sagte dem
Friday Fax: „Ich weiß nicht, welche Jugendlichen die repräsentieren, sie
sprechen jedenfalls nicht für mich oder irgendeinen meiner Freunde hier.“
Friday
Fax, 12. März 2009, Jg. 12, Nr. 13
Vertreter der Regierung
Obama bei den Vereinten Nationen setzen auf „sexuelle und reproduktive
Gesundheit“
Die CSW-Konferenz wurde in dieser Woche fortgesetzt und
stand vor der mühsamen Aufgabe, das Ergebnisdokument, eine nicht-bindende
Vereinbarung, auszuhandeln. Die Delegation der USA bekannte sich offen dazu,
daß „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ für die Regierung
Obama Priorität hätten.
Ellen Chesler von der US-Delegation erklärte, diese
Zielsetzung solle in das Abschlußdokument aufgenommen werden, denn sie sei
grundlegender Bestandteil der Aktionsplattform der Pekinger
Weltfrauenkonferenz von 1995. Der Begriff sexuelle Rechte war damals jedoch
abgelehnt worden. Chesler, die in einer Biographie über IPPF-Gründerin
Margaret Sanger deren Werk lobt, bezeichnete darüber hinaus umfassende
Sexualerziehung, sexuelle Rechte und Dienstleistungen, die Förderung eines
neuen UN-Genderbüros sowie die Unterzeichnung des CEDAW-Übereinkommens durch
die USA als weitere Schwerpunktthemen der Regierung Obama bei dieser
Konferenz.
Der Einwand aus dem Auditorium, zahllose wissenschaftliche
Untersuchungen hätten bewiesen, wie schädlich Abtreibung für das Leben und
die Gesundheit der Frauen sei, wurde „wegen ideologischer Elemente“
abgeschmettert.
Ein weiterer umstrittener Passus im Entwurf des
CSW-Dokuments fordert die Staaten auf, die nicht-bindenden Kommentare des
CEDAW-Ausschusses zu unterstützen. 185 Länder haben das Übereinkommen
ratifiziert, doch die schlußfolgernden Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses
bleiben strittig. Der CEDAW-Ausschuß befragte mehr als 70 Staaten zu deren
Abtreibungsgesetzen und ging dabei so weit, eigene „allgemeine Empfehlungen“
zu formulieren, die Abtreibung in das Dokument hineininterpretieren. Einige
feministische NGOs betrachten Abtreibung bereits als akzeptierten
Bestandteil des CEDAW-Übereinkommens und sind nun darauf aus, über den
CEDAW-Ausschuß die „Rechte der Lesbierinnen“ und „gleichgeschlechtliche
Ehen“ unter Schutz zu stellen.
Bei einer Veranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des CEDAW
behauptete das Zentrum für die Weltweite Führungsrolle der Frauen, CEDAW
habe auf dem Weg der Verknüpfung mit „reproduktiver Gesundheit“ erfolgreich
ein „Recht auf Abtreibung“ etabliert. Nun solle sich der CEDAW-Ausschuß auf
den Schutz des „Rechtes der Frau, sich ihre Partner frei zu wählen“
konzentrieren, was keine Beschränkung auf das andere Geschlecht bedeutet.
Europäische christliche
Partei verläßt die Position des Lebensschutzes und der Familie
In ihrem Entwurf des Programms für die Europawahlen vom 4.
bis 7. Juni 2009 rückt die Europäische Volkspartei (EVP), die sich
hauptsächlich aus Christdemokraten zusammensetzt, von ihren festen
Positionen zugunsten des Lebens und der Familie aus dem Jahr 2004 durch eine
Vielzahl von Ergänzungen ab. Die EVP ist mit 288 Mitgliedern aus 74
Koalitionsparteien die größte Gruppierung im Europa-Parlament.
Das IONA-Institut, eine privater Verband zum Schutz des
Lebens und der Familie mit Sitz in Irland, stellte in seiner Analyse des im
Januar veröffentlichten „Entwurf zum Wahlprogramm der EVP 2009“ fest, die
EVP habe den ausdrücklichen Widerstand gegen Euthanasie, Eugenik und
menschliches Klonen gestrichen. Die Verteidigung des menschlichen Lebens in
all seinen Formen und Stadien (einschließlich der Embryonen), die Achtung
der menschlichen Würde bei der medizinischen und genetischen Entwicklung
werde jedoch aufrechterhalten. Das Dokument aus dem Jahr 2004 verlangte von
der EU, keine biotechnischen Praktiken, die in den Mitgliedsländern illegal
seien, zu finanzieren, wie es derzeit mit der Finanzierung der embryonalen
Stammzellforschung geschieht.
Die EVP zeigt sich auch nachgiebiger in Bezug auf den
Schutz der traditionellen Familie. Wurde 2004 die Ehe noch als „einzigartige
Verbindung zwischen Mann und Frau“ herausgestellt, so wurde diese Definition
in dem neuen Entwurfstext gestrichen. Dieser enthält statt dessen den
Vorschlag, die nationale Politik in den EU-Mitgliedstaaten solle „die
zunehmende Unterschiedlichkeit der familiären Beziehungen“ anerkennen - ein
Satz, der zugunsten homosexueller „Ehen“ interpretiert werden könnte.
Einige der in der EVP repräsentierten Parteien haben
Änderungsvorschläge eingereicht. Eine Kopie, die dem Friday Fax zuging,
enthält Vorschläge, um die eindeutigen Formulierungen zugunsten des Lebens
und der Familie wieder einzuführen: Eine andere Partei will den Bezug zum
Schutz der menschlichen Würde durch das richtige Verständnis des
Subsidiaritätsprinzips herstellen, wobei Entscheidungen von den unmittelbar
Betroffenen zu fällen sind und nicht von Bürokraten und Ausschüssen in
Brüssel, die niemandem Rechenschaft schulden.
Ein weiterer Vorschlag will die säkular-humanistischen
Formulierungen im Entwurf von 2009 durch einen ausdrücklichen Bezug auf das
europäische, jüdisch-christliche Erbe ersetzen. Natürlich gebe es auch
andere philosophische und politische Trends in Europa, doch sei es an den
Christdemokraten, die christliche Prägung der europäischen Kultur zu
vertreten.
Der Text soll am 29. März in Warschau endgültig angenommen
werden. Dabei fällt den polnischen Mitgliedern im EP erwartungsgemäß eine
Schlüsselrolle zu; durch deren Einfluß soll die EVP zu ihren eindeutigen
Aussagen zum Schutz von Leben und Familie zurückkehren.
Friday
Fax, 19. März 2009, Jg. 12, Nr. 14
UN-Weltbevölkerungsfonds
soll erneut Zuschüsse erhalten
Obwohl noch unbestätigt, berichten Abtreibung
befürwortende Gruppierungen, das US-Außenministerium habe 50 Millionen
US-Dollar für den Weltbevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA)
freigegeben. Diese Zuschüsse waren wegen der Verwicklung des UNFPA in das
chinesische Programm der Zwangsabtreibung von der Regierung Bush acht Jahre
lang verweigert worden.
Sicher ist, daß der UNFPA das Geld erhalten wird, da es in
einem Gesetz vorgesehen ist, das gerade beide Häuser des Kongresses passiert
hat. Dazu war es notwendig, daß der Kongreß festlegte, daß der UNFPA nicht
unter das sog. Kemp-Kasten-Protokoll fällt, welches verbietet, daß US-Gelder
in Organisationen fließen, die in Zwangsabtreibungen verwickelt sind. Obwohl
der Kongreß jedes Jahr eine angemessene Summe für den UNFPA auch unter Bush
freigegeben hatte, hing die Entscheidung vom Präsidenten ab.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts entsandten die USA und
Großbritannien Ermittler nach China, die feststellen sollten, ob der UNFPA
beim chinesischen Programm mitwirke, das für 50 Millionen Abtreibungen,
vielfach unter Zwang, verantwortlich ist. Das US-Außenministerium urteilte
nach Abschluß der Untersuchungen, daß der UNFPA gegen US-amerikanisches
Recht verstoßen habe, und die Finanzierung wurde eingestellt.
Anwälte des UNFPA beschwerten sich, daß der Entzug der
US-Gelder mit der Zeit zum Tod hunderttausender Frauen führen werde.
Abgesehen von der Fragwürdigkeit dieser Behauptung, kam es trotzdem zu einer
erheblichen Erweiterung des Budgets, weil ausländische, vor allem
europäische Regierungen die fehlenden Gelder umgehend durch ein Vielfaches
ersetzten. Der UNFPA leugnet beharrlich, irgend etwas mit Abtreibung zu tun
zu haben, obwohl das Gegenteil offenkundig ist.
UNFPA-Personal zeigte sich auch durchgehend feindselig
gegenüber privaten christlichen Verbänden, die bei den Vereinten Nationen
Lobbyarbeit leisten. Während der Nachfolgekonferenz Kairo+5 im Jahr 1999 lud
die damalige Präsidentin Nafis Sadik eine Anzahl muslimischer Botschafter in
ihr Büro ein, wobei sie diese wegen deren enger Zusammenarbeit mit den
christlichen Verbänden rügte.
Abtreibung befürwortende Kongreßabgeordnete werden sich
mit der Freigabe der 50 Millionen US-Dollar jährlich nicht zufrieden geben.
Ein Bündnis demokratischer Abgeordneter setzt sich bereits bei den Kollegen
dafür ein, den UNFPA-Zuschuß auf 530 Millionen US-Dollar zu erhöhen.
Die Europäische Union übt
Druck auf Serbien aus, die Gesetzgebung zur „Gender-Identität“ zu übernehmen
Serbiens Legislative hat - unter Druck seitens der EU und
der Homosexuellen-Verbände - soeben ein Gesetz verabschiedet, das
Bestimmungen über die „Freiheit des Ausdrucks der sexuellen Orientierung und
Gender-Identität“ enthält. Dies wird als Vorbedingung für die weitere
Integration Serbiens in Europa angesehen, auch für die Teilnahme am sog.
Visa-Erlaß-Programm, das Serben die Freizügigkeit in den EU-Mitgliedstaaten
ermöglichen soll. Die Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten wie den Roma
würden dazu beitragen, daß Serbien die Kriterien von Kopenhagen erfüllt,
einer Checkliste zur EU-Mitgliedschaft, die u. a. stabile demokratische
Institutionen und Menschenrechtsgarantien aufführt.
Kritiker beklagen jedoch, die
nebulösen Bestimmungen über „sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“
würden neue Kategorien für Menschenrechte begründen, die sich gegen
berechtigte Kritik an homosexuellem Lebensstil, gegen Garantien der freien
Meinungsäußerung und der freien Religionsausübung stellten. Serbiens neues
Gesetz übertreffe alles, was derzeit innerhalb der EU in Kraft sei und stehe
außerdem im Widerspruch zu Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der die Freiheit der Gedanken, des
Gewissens und der Religion garantiert.
Als Antwort auf Bedenken der Orthodoxen Kirche revidierte
das serbische Parlament eine frühere Version des Gesetzes zum Schutz von
Klerikern und religiösen Amtsinhabern, die nicht haftbar gemacht werden für
Handlungen, die mit der Lehre ihrer Kirche übereinstimmen oder dem Erhalt
der Integrität kirchlicher oder religiöser Gemeinschaften dienen. Eine
Anordnung, die ausdrücklich die Diskriminierung „Transsexueller“ ächtete,
wurde gestrichen, obwohl eine Ersatzklausel eingebracht wurde, welche die
Diskriminierung aufgrund des „Geschlechtes“ oder der “Geschlechtsumwandlung“
verbietet. Kritiker sehen in diesem Gesetz ein Beispiel für die
Verwirklichung der sog. Yogyakarta-Prinzipien, einer rechtlich nicht
bindenden Stellungnahme zu „Gender-Identität“ und „sexueller Orientierung“,
ersonnen von UN-Bürokraten und Aktivisten als „Norm“-Vorgabe für die
Regierenden. Sie werden ständig propagiert von Boris Dittrich von „Human
Rights Watch“ und anderen Aktivisten.
Serbiens Kapitulation vor EU-Forderungen dürfte jedoch
nicht ausreichen, um Zugang zum Club der 27 Mitglieder zu erhalten. Während
eine Reihe von Ländern, angeführt von Italien und Großbritannien, hofft, daß
Serbien Anschluß an die EU findet, sind Deutschland und die Niederlande
dagegen.
Friday
Fax, 26. März 2009, Jg. 12, Nr. 15
Vorstoß zugunsten der
Abtreibung erwartet aus Anlaß des Jahrestags der Kairoer
Bevölkerungskonferenz
(Es folgen mehrere Berichte über die 42. Sitzungsperiode
des Ausschusses für Bevölkerung und Entwicklung – CPD. Zugleich wird des 15.
Jahrestages der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung
(ICPD) 1994 in Kairo gedacht - unter der Bezeichnung ICPD+15; Anm. d.
Übers.)
Der Ausschuß für Bevölkerung und Entwicklung (CPD) wird
vom 30. März bis 3. April 2009 bei den Vereinten Nationen zusammenkommen.
Das Thema lautet „Der Beitrag des Aktionsprogramms der Internationalen
Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung zu den international anerkannten
Entwicklungszielen einschließlich der Entwicklungsziele des Millenniums
(MDGs)“. Man erwartet, daß Abtreibungsbefürworter - nun mit Unterstützung
der Regierung Obama - offensiv werden und Anerkennung für weit gefaßte
„reproduktive Rechte“ suchen.
Das Ergebnisdokument will „Familienplanung und
reproduktive Gesundheit“ in Programme zur Bekämpfung der Armut in den am
wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen. Der im Umlauf befindliche
Entwurf beinhaltet einen Versuch, das fünfte MDG, das auf Reduzierung der
Müttersterblichkeit abzielt, auszuweiten und dort den „universalen Zugang zu
reproduktiver Gesundheit“ hineinzubringen. Seit der Formulierung der Ziele
haben UN-Körperschaften wie der Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) und Abtreibung
befürwortende Geberländer wie Dänemark versucht, die MDGs umzuschreiben und
den Bezug auf die reproduktiven Rechte aufzunehmen. Private Verbände wie die
International Planned Parenthood Federation (IPPF) und IPAS, alles bekannte
Abtreibungsbefürworter, haben entsprechende Stellungnahmen eingebracht,
worin sie nicht nur „sichere“ Abtreibungen fordern, sondern auch, daß in
Entwicklungsländern Abtreibungen von nicht ärztlich ausgebildeten Schwestern
und Hebammen durchgeführt werden können.
Ein besonderes Augenmerk gilt dieses Jahr der
mexikanischen Delegation, die im Vorjahr Positionen vertrat, die der
Landespolitik zum Schutz der ungeborenen Kinder widersprachen. Deren
damalige Leiterin, Elena Zuniga Herrera, wird dieses Jahr den Vorsitz der
CPD-Konferenz innehaben.
Weltbevölkerungsfonds
fördert Abtreibung beim Bevölkerungsausschuß
Das Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR) zitiert unter
dem Titel „Die Entwicklungsziele des Millenniums benutzen, um reproduktive
Rechte für Frauen zu verwirklichen“ die Internationale Konferenz für
Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) als Richtschnur und bezeichnet die
Entwicklungsziele des Millenniums als Hebel für ein Voranbringen der
„sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“. Abtreibungsbefürworter
waren wütend, als ihnen damals kein eigenes Ziel „reproduktive Gesundheit“
zugestanden worden war, hatten aber im Jahr 2007 erreicht, daß „allgemeiner
Zugang zu reproduktiver Gesundheit“ als „Ziel“ im Anhang eines Berichtes des
Generalsekretärs auftauchte. Gegen den anhaltenden Widerstand der Länder mit
dem Hinweis darauf, daß es kein derartiges von der Vollversammlung der
Vereinten Nationen verabschiedetes und damit verbindliches Ziel gibt,
behaupten der UNFPA und das CCR kontinuierlich, ein solches bestehe.
Das neue CRR-Papier ordnet die
„reproduktiven Rechte“ nicht weniger als fünf von acht MDGs zu, besonders
der Reduzierung der Müttersterblichkeit, die durch „sichere“ Abtreibung
erreicht werden soll, aber auch dem Ziel des „Aufbaus einer weltweiten
Entwicklungszusammenarbeit“, wobei der Zugang zu Medikamenten und neuen
Technologien den „Zugang zu moderner Verhütung“ und „sichere
Abtreibungsdienstleistungen“ einschließen soll.
Der UNFPA kündigte an, er plane, „sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte“ dadurch voranzubringen, daß sie
Bestandteil der regelmäßigen Überprüfung des Fortschritts bei der Umsetzung
der Ziele in den Ländern werden sollen. Die Konferenz in Verbindung mit den
Zielen soll bewußter wahrgenommen und das neue Ziel der reproduktiven
Gesundheit intensiver umgesetzt werden, besonders auf Länderebene, verknüpft
mit anderen Themen aus den Bereichen Bevölkerung, Entwicklung und
Reduzierung der Armut.
Der UNFPA, das CRR und andere Abtreibungsbefürworter
wollen auch künftig „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ bei
weiteren anstehenden UN-Konferenzen einbringen, so bei der
Weltgesundheitskonferenz und bei der nächsten UN-Vollversammlung sowie
verschiedenen regionalen Zusammenkünften, die in den kommenden Monaten
stattfinden werden.
Friday
Fax, 2. April 2009, Jg. 12, Nr. 16
Menschen als Ressource
oder Belastung - Spaltung bei der Bevölkerungskonferenz der Vereinten
Nationen
Tiefe Gräben taten sich auf zwischen Staaten, die Menschen
als Ressource und solchen, die sie als Belastung sehen, die kontrolliert
werden müsse:
Auf der einen Seite stehen vor allem der Heilige Stuhl und
eine Anzahl islamischer Länder, die eine Vision von Entwicklung vertreten
mit Schwerpunkt auf Armutsbekämpfung, Grundausbildung und
Gesundheitsfürsorge, während die Europäische Union (EU), Kanada und die neue
Regierung Obama eine Reduzierung der Fruchtbarkeit und weit gefaßte
„sexuelle und reproduktive Rechte“ einschließlich Verhütung, „sicherer“
Abtreibung und „Sexualerziehung“ vertreten.
Positiv überraschte Japan, das sich dafür aussprach, die
Bürger zu ermutigen, daß sie heiraten und Kinder bekommen und aufziehen.
Kroatien und Bulgarien berichteten über Maßnahmen zur Geburtenförderung wie
Mutterschaftsgelder, Schwangerschaftsbeihilfe und Erziehungsurlaub. Auch
Rußland vertrat - im Bewußtsein einer ernsten demographischen Krise - wie
schon im Vorjahr eine geburtenfreundliche Position.
Die größte Enttäuschung bereiteten die
lateinamerikanischen Staaten: Besonders Brasilien und Uruguay setzten sich
für „reproduktive Rechte“ ein. Kuba verhielt sich vergleichsweise
zurückhaltend und zog sich dadurch die Kritik feministischer Verbände zu.
Honduras hat sich - wohl unter dem Druck des Weltbevölkerungsfonds und des
Abtreibung befürwortenden Verbandes IPAS - dem lateinamerikanischen
„Konsens“ angeschlossen.
Malta jedoch bekräftigte in einer klaren Stellungnahme
seine konsequente Verteidigung der Gesetze zum Schutz des Lebens und wandte
sich gegen Ausdrücke wie „reproduktive Rechte“, „reproduktive Dienste“,
„Fruchtbarkeitskontrolle“ oder „sichere“ Abtreibung, die vielseitig
interpretiert und mißbraucht werden können.
Ein Vertreter der Antillen-Insel Santa Luzia hob hervor,
daß die Ungeborenen in die Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind
einbezogen werden müßten und sprach auch über den Erfolg von Programmen
basierend auf Enthaltsamkeit.
Während der Verhandlungen setzte sich der Heilige Stuhl
unermüdlich für die Würde des Menschen und Entwicklung ein. Er kritisierte
die Vereinten Nationen, weil sie der Bevölkerungskontrolle Priorität
einräumten und die Armen zur Annahme dieser Politik nötigten, statt sich für
Entwicklungsthemen wie Bildung, medizinische Grundversorgung,
Wasserversorgung, sanitäre Einrichtungen und Beschäftigung einzusetzen.
Neues UN-Papier
befürwortet Neo-Malthusianismus und staatliche Lenkung
Die UN-Bevölkerungsabteilung (UNPD) veröffentlichte ohne
Angabe von Autoren ein Strategiepapier mit dem Titel „Was würde ein
beschleunigter Fruchtbarkeitsrückgang in den am wenigsten entwickelten
Ländern bewirken?“. Darin wird von den Regierungen erhöhte Aktivität
gefordert, um in den 49 Ländern, die von der UN-Vollversammlung als „am
wenigsten entwickelt“ bezeichnet werden, die Fruchtbarkeit zu reduzieren.
Das schnelle Bevölkerungswachstum durch die hohe Fruchtbarkeit erschwere die
Armutsbekämpfung und das Erreichen anderer international anerkannter
Entwicklungsziele. Während in den Entwicklungsländern die Fruchtbarkeitsrate
von 5,6 Kindern je Frau im Jahr 1970 auf 2,8 im Jahr 1995 gesunken sei, habe
der Rückgang bei den am wenigsten entwickelten Ländern im gleichen Zeitraum
nur 1,1 betragen, nämlich von 6,5 (1970) auf 5,4 (1995). Das Papier
behauptet, hohe Fruchtbarkeitsraten würden unweigerlich zu höheren
Armutsraten führen und kommt zu dem Schluß, es bestehe ein enormer
„ungedeckter Bedarf“ an Familienplanung in diesen Ländern. Nur 24 Prozent
der Frauen wendeten moderne Verhütungsmethoden an.
Der Demograph und Wirtschaftswissenschaftler Nicholas
Eberstadt vom Amerikanischen Unternehmensinstitut teilte dem Friday Fax mit,
der Bericht sei beeinflußt von der Idee staatlicher Lenkung und des
Neo-Malthusianismus, nach denen die Wünsche bzgl. der Familiengröße
grundsätzlich formbar seien. Bereits im Jahr 2007 hatte Eberstadt in einer
Veröffentlichung in Großbritannien herausgearbeitet, daß sich im 20.
Jahrhundert die Weltbevölkerung vervierfacht habe, jedoch das
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf habe sich im gleichen Zeitraum mehr als
verfünffacht. Eberstadt beschrieb die These des neuen UNPD-Papiers als „tote
Ideen, schon vor langer Zeit gestorben“.
Eberstadt bezog sich auf Lant Princhett, einen
Wirtschaftswissenschaftler von Harvard und der Weltbank, der bereits 1994
eine Studie in der Zeitschrift für Bevölkerung und Entwicklung
veröffentlicht hatte und zu dem Ergebnis gekommen war: „In Ländern, in denen
die Fruchtbarkeit hoch ist, wünschen sich Frauen mehr Kinder.“ Der Grad an
Verhütung und Familienplanung habe dagegen wenig Einfluß auf die
Fruchtbarkeit
Friday Fax, 3. April 2009, Jg. 12, Sondernummer
Am Ende der UN-Konferenz
sagen die Delegierten Nein zur Abtreibung
Das letzte Treffen im Rahmen der Konferenz für Bevölkerung
und Entwicklung (ICPD+15) war der Annahme des Ergebnisdokuments gewidmet.
Bis zuletzt blieb der umstrittene Terminus „sexuelle und reproduktive
Gesundheit und Rechte“ im Entwurfstext. Kurz vor der Annahme ergriff der
Iran das Wort, um gegen diesen Ausdruck Einspruch zu erheben, weil er nie
zuvor in irgendein ausgehandeltes UN-Dokument Eingang gefunden hatte. Der
Iran forderte eine Rückkehr zur Übereinkunft von 1994, wo im Aktionsprogramm
festgehalten worden war, daß keinerlei Recht auf Abtreibung geschaffen
werden sollte.
Die mexikanische Vorsitzende unterbrach die Konferenz für
20 Minuten, dann kündigte sie an, der Vorschlag Irans werde angenommen und
der Terminus „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ aus dem Text
genommen. Das Dokument wurde sodann im Konsens angenommen.
Mehrere Delegationen (der Komoren, Perus, Polens, Irlands,
Chiles, des Heiligen Stuhles, Maltas und Santa Luzias) sprachen sich dafür
aus, alle verbleibenden Bezüge auf „reproduktive Gesundheit“ zu tilgen und
betonten, diese könnten keinesfalls dazu herangezogen werden, um Abtreibung
zu rechtfertigen oder zu fördern. Santa Luzia wandte sich speziell gegen den
Ausdruck „sichere Abtreibung“, weil dadurch der Eindruck entstehe,
Abtreibung sei gänzlich frei von medizinischen und psychischen Risiken. Die
Vertreterin der Insel pochte auch darauf, daß das Recht der im
Gesundheitswesen Tätigen, aus Gewissensgründen die Durchführung oder
Mitarbeit bei einer Abtreibung zu verweigern, auf keinen Fall aufgehoben
oder abgeschwächt werden dürfe.
Nur der Vertreter Norwegens drückte sein Bedauern aus, daß
der Terminus nicht in den Text aufgenommen worden sei, und behauptete, sein
Land biete weit gefaßten Zugang zur Abtreibung, und er sehe keine negative
Auswirkungen für die Frauen.
Friday
Fax, 9. April 2009, Jg. 12, Nr. 17
Sieg des Lebensrechts
durch beunruhigende Trends gedämpft
Im Zusammenhang mit der Sitzungsperiode des CPD waren auch
einige Rückschläge zu verzeichnen. Einige Formulierungen fanden Eingang in
das Abschlußdokument, die von Lebensrechtlern als bedenklich eingestuft
werden: Die Forderung nach „Sexualerziehung“, nach Ausbildung und
Ausstattung der Gesundheitsstationen für die Durchführung von „sicheren“
Abtreibungen (hier fürchten Kritiker die Gefährdung der Gewissensfreiheit
für das Personal) und die Unterstützung eines von der UN-Vollversammlung
bisher abgelehnten, umstrittenen Entwicklungszieles des Millenniums, das mit
„allgemeiner Zugang zu reproduktiver Gesundheit“ umschrieben wird (der
Weltbevölkerungsfonds berief sich auf dieses angebliche neue Ziel, um mehr
Mittel für seine Familienplanungsprogramme zu fordern).
Mehrere dieser Ausdrücke blieben ohne genaue Definition
und können von UN-Behörden und Ausschüssen beliebig interpretiert werden, um
Regierungen zu beeinflussen, ihre Gesetze zu ändern.
Das Dokument definiert beispielsweise nicht den Begriff
„menschliche Sexualität“. Nahe liegt ein Rückgriff auf eine Definition der
Weltgesundheitsorganisation (WHO): „Sexualität ... umfaßt das biologische
Geschlecht, Gender, Gender-Identitäten und Gender-Rollen, sexuelle
Orientierung, Erotik, Vergnügen, Intimität und Fortpflanzung.“ Und weiter:
„Sexualität wird erfahren und drückt sich aus in Gedanken, Phantasien,
Wünschen, Überzeugungen, Haltungen, Werten, Verhaltensweisen, Praktiken,
Rollen und Beziehungen.“ Viele Delegierte waren sich vermutlich dieser
WHO-Definition nicht bewußt.
Sharon Slater von Family Watch International verwies auf
ein vom Weltkinderhilfswerk (UNICEF) gesponsertes Pamphlet, das vor einigen
Jahren in Mexiko verbreitet wurde und der WHO-Definition sehr ähnelt. Darin
werden Jugendliche belehrt, daß man sexuelle Befriedigung mit Gegenständen,
Tieren, Minderjährigen und ohne Einwilligung der Person haben könne. Ähnlich
ein Handbuch zur Sexualerziehung des Weltbevölkerungsfonds (UNFPA), das
Kinder belehrt, es sei üblich, daß Jungen häufigen sexuellen Verkehr mit
anderen Jungen hätten.
Die WHO-Definitionen wurden nicht durch Regierungen
festgelegt und sind auch nie durch die Weltgesundheitskonferenz (der
WHO-Vollversammlung der Mitgliedstaaten) bestätigt worden. Sie stammen von
ideologisch motivierten Bürokraten und selbsternannten „Experten“.
Umstrittene Direktive zur
Gleichbehandlung vom Europa-Parlament verabschiedet
In einer Plenumssitzung des Europäischen Parlament (EP)
stimmten vergangene Woche 367 (hauptsächlich ein Bündnis aus Kommunisten,
Liberalen, Sozialisten und Grünen) gegen 277 Abgeordnete für eine
„Anti-Diskriminierungs-Direktive“. Die Resolution trägt den Titel
„Gleichbehandlung von Personen ungeachtet der Religion oder des Glaubens,
der Behinderungen oder der sexuellen Orientierung“.
Ursprünglich für behinderte Menschen gedacht, wurde die
Direktive ausgeweitet und schließt nun auch die Kategorien Religion oder
Glaube, Alter und „sexuelle Orientierung“ mit ein. Kathalijne Maria
Buitenweg, Vizepräsidentin der Internationalen Vereinigung für Lesben und
Schwule (ILGA) und Mitglied der Europapartei der Grünen, leitete den
Ausschuß für den Entwurf der Direktive und setzte die Resolution auf.
Die Direktive gilt als weiteres Beispiel, wie die EU ihren
Mitgliedstaaten eine besondere Sicht von Moral auferlegt. Sie nährt die
Befürchtung, die neue Bestimmung zur sexuellen Orientierung könnte weitere
Einflußnahme auf die Politik der Mitgliedstaaten ermuntern bis hin zu
Zwangsmaßnahmen gegenüber solchen, die Homosexualität für unmoralisch und
gegen ihren Glauben gerichtet halten.
Bevor die Direktive für die Mitgliedstaaten bindend wird,
muß noch im Ministerrat der EU über sie abgestimmt werden. Der Ministerrat
setzt sich zusammen aus den zuständigen Ministern der Länder. Das Votum
jedes Landes wird nach Bevölkerungsgröße gewichtet, so daß Italien,
Frankreich, Großbritannien und Deutschland das größte Gewicht haben, Malta
das geringste.
Friday
Fax, 16. April 2009, Jg. 12, Nr. 18
Weltbevölkerungsfonds
versucht Lebensrechtler zu blockieren
Anläßlich des 15. Jahrestages der Internationalen
Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) soll im September in Berlin
das sog. ICPD+15 Global NGO Forum stattfinden, organisiert unter Leitung
einer Gruppe aus Weltbevölkerungsfonds und Abtreibungsbefürwortern wie der
International Planned Parenthood Federation (IPPF), dem Internationalen
Bündnis für Frauengesundheit und Population Action International. Auf der
Tagesordnung steht u. a. die Diskussion über das Infragestellen der Agenda
für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) durch aktive
Gegner, also durch Lebensrechtler.
Die „globale“ Konferenz wird beschränkt auf 400
Teilnehmer, die in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt werden: maximal 225
Vertreter privater Verbände (sog. NGOs) der südlichen und 100 Vertreter der
nördlichen Erdhalbkugel sowie 25% junge Leute unter 30 Jahren.
Lebensrechtler glauben, daß sie durch diese Limitierung ausgeschlossen
werden könnten.
Dafür gibt es mehrere Beispiele in der Vergangenheit: Bei
dem sog. Den-Haag-Forum in Fortführung der Konferenz Kairo+5 im Jahr 1999
erklärte ein UNFPA-Angestellter, es gebe eine „Quote“ für die Zulassung von
Lebensrechtlern. Bei der Konferenz Peking+5 im Jahr 2000 im
UNO-Hauptquartier wurden mehrere Tausend Mitglieder von
radikal-feministischen NGOs, aber nur 30 Lebensrechtler akkreditiert.
Kritiker befürchten, das Globale Forum könnte der jüngste
Versuch sein, das ICPD-Aktionsprogramm mit Hinweis auf die Anwesenheit der
„globalen“ NGO-Gemeinschaft auszuweiten.
Lateinamerikanische
Delegationen scheinen ihre heimischen Verfassungsbestimmungen zum Schutz des
Lebens zu verraten
Lateinamerikanische Lebensrechtler machen sich Gedanken
über den Gesinnungswandel ihrer Delegationen bei der diesjährigen Konferenz
des UN-Ausschusses für Bevölkerung und Entwicklung (CPD – s. o. Nr. 16) :
Brasilien hat, sekundiert von Uruguay, während des einwöchigen Treffens die
„reproduktiven Rechte“ unterstützt, während nur zwei Länder - Peru und Chile
- Vorbehalte machten, indem sie bestätigten, daß Abtreibung in ihren Ländern
rechtswidrig bleiben werde.
Die sog. G-77-Staaten, eine Gruppe von
Entwicklungsländern, trafen sich im Rahmen der Konferenz, um gemeinsame
Positionen zu erarbeiten, besonders auch zu dem umstrittenen Thema der
„sexuellen und reproduktiven Rechte“.
Eine Reihe hauptsächlich islamischer Länder schlug vor,
das Thema aus dem Zweiten Ausschuß, der sich mit wirtschaftlichen und
finanziellen Fragen befaßt, herauszunehmen und es im Dritten Ausschuß, der
sich üblicherweise mit umstrittenen gesellschaftlichen Themen
auseinandersetzt, zu debattieren. Dieser Vorschlag, den Lebensrechtler
begrüßt hätten, wurde jedoch von Brasilien, Uruguay und Kolumbien blockiert,
während die Delegationen von Chile, Peru und Honduras die brasilianische
Position stillschweigend unterstützten.
Während der Verhandlungen vertrat Brasilien radikale
Positionen zugunsten der reproduktiven Rechte; Uruguay schloß sich
regelmäßig an. Brasilien „bearbeitete“ angeblich auch die Delegationen von
Argentinien und Peru zugunsten extremer Positionen.
Honduras, bislang entschieden auf Seiten des Lebens,
bereitete eine herbe Enttäuschung, als es seinen Namen für zwei umstrittene
Vorschläge hergab bzw. das radikalere Uruguay für sich sprechen ließ.
Uruguays Delegation gilt als ideologiebelastet. Vor einem Jahr hatte noch
ein Demograph des Landes die Herausforderung durch eine alternde Bevölkerung
dargestellt. Dieses Jahr erschien jedoch ein Vertreter des Ministeriums für
Auswärtige Angelegenheiten, der für „Fruchtbarkeitsreduzierung“ als Teil der
laufenden Maßnahmen zur „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ warb.
Hingegen hat die mexikanische Delegation im Lauf der Woche ihre Haltung
abgemildert. Einige vermuteten eine direkte Intervention aus der Hauptstadt.
Nur Peru und Chile bestätigten ausdrücklich ihre Gesetze
und Verfassungen zum Schutz des Lebens, wobei Peru ein klareres Statement
abgab. Andere lateinamerikanische Staaten, deren Verfassungen ausdrücklich
die Ungeborenen schützen, darunter Guatemala und Paraguay, äußerten sich
nicht dazu.
Friday
Fax, 23. April 2009, Jg. 12, Nr. 19
UNICEF fordert legale
Abtreibung in der Dominikanischen Republik
Trotz direkter Intervention durch einen Spitzenbeamten des
Weltkinderhilfswerks (UNICEF) zeigt sich die Dominikanische Republik
souverän und nimmt ein neues Statut an zum Schutz des menschlichen Lebens
„von der Empfängnis bis zum Tod“.
Während der Parlamentsdebatte über die Vorzüge der neuen
Bestimmung, die Abtreibung strafrechtlich verbietet, schaltete sich Nils
Kastberg, UNICEF-Regionaldirektor für Lateinamerika und die Karibik,
höchstpersönlich ein und forderte bei seinem Besuch in der Hauptstadt Santo
Domingo Ende März eine Liberalisierung der Abtreibung, damit Frauen nicht zu
„unsicheren Prozeduren“ gezwungen würden. Er bezeichnete die Gesetzgeber als
„Heuchler“, wenn sie die überdurchschnittlich hohe Rate des Landes an
Teenager-Schwangerschaften außer acht ließen.
Statt sich dem Druck von Seiten der UNICEF und anderer
Abtreibungsbefürworter zu beugen, stimmten diese Woche 167 gegen 32
Mitglieder aus beiden Kammern für die Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes,
das festhält: „Das Recht auf Leben ist unverletzlich von der Empfängnis bis
zum Tod.“ Ein weiterer Artikel definiert die Ehe als zwischen einem Mann und
einer Frau bestehend. Lebensrechtler betrachten die Verfassungsreform
bereits als vollendete Tatsache, obwohl noch eine zweite Lesung und die
Verkündigung durch den Präsidenten aussteht.
Der Schwede Kastberg intervenierte bereits im Jahr 2006 in
Nicaragua, als dort die Gesetze zum Schutz des Lebens verschärft werden
sollten. Er wurde von vier skandinavischen Ländern, sowie Holland und Kanada
unterstützt, die in einem Brief an die nicaraguanische Nationalversammlung
androhten, als Folge der Gesetzesreform die Auslandshilfe für Nicaragua um
mehr als 20 Millionen US-Dollar zu kürzen. Ein Beobachter stellte die Frage:
„Woher nimmt UNICEF die Befugnis, sich in Verfassungsfragen eines souveränen
Staates einzumischen?“
Die Dominikanische Republik stellt sich mit dieser
Änderung in eine Reihe mit anderen lateinamerikanischen Ländern, deren
Verfassungen ebenfalls das ungeborene Leben ausdrücklich schützen, darunter
Chile, Paraguay und Guatemala. Außerdem haben in letzter Zeit zehn
mexikanische Bundesstaaten ihre Länderverfassungen um Bestimmungen zum
Schutz des Lebens von der Empfängnis an ergänzt. Die Verfassungsrevisionen
in Mexiko und der Dominikanischen Republik stellen eine Bekräftigung der
Prinzipien des Lebensschutzes durch das Volk in der Region dar.
Länder scheuen vor
milliardenschwerer Gender-Einrichtung zurück
Letzte Woche berief der UN-Generalsekretär ein Treffen im
UNO-Hauptquartier in New York ein, bei dem die Länder eines von vier
Modellen für eine neue „Gender-Körperschaft“ auswählen sollten. Man schätzt,
daß diese neue Einrichtung über ein jährliches Budget von mindestens einer
Milliarde US-Dollar verfügen soll, darunter Pflichtbeiträge der USA und
anderer bedeutender Geberländer.
Die Beraterin für Gender-Angelegenheiten des
UN-Generalsekretärs, Rachel N. Myanya aus Kenia, wollte sich nicht
festlegen, als mehrere Länderdelegationen starke Bedenken anmeldeten. Sie
bestand lediglich darauf, daß die Länder eine von vier Optionen wählen
sollten: (1) den gegenwärtigen Stand beizubehalten, wobei die
Gender-Angelegenheiten auf verschiedene UN-Körperschaften verteilt bleiben;
(2) einen Fonds oder ein Programm einzurichten; (3) eine Abteilung innerhalb
des Generalsekretariats zu schaffen; (4) einen „zusammengesetzten“ Fonds
bzw. eine eigene Abteilung zu bilden.
UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon unterstützt die vierte
Option, die eine „weltweite Präsenz“ in etwa 150 Ländern verlange, geführt
von einem Unter-Generalsekretär mit der Befugnis, Personal, Berater und
Experten seiner Wahl einzusetzen, eine verbindliche Agenda auszuarbeiten und
alle übrigen UN-Behörden in die Operationen einzugliedern und zur
Rechenschaft zu ziehen.
Gemäß einem Bericht des Generalsekretärs vom 5. März wäre
das besondere Mandat der neuen Einrichtung die Lobbyarbeit, um „nationale
Aufmerksamkeit“ für die Thematik zu gewinnen und „den Beitrag der Bürger“
sowohl auf UN-Ebene als auch in den einzelnen Ländern „zu maximieren“.
Außer dem UN-Generalsekretär unterstützen die Europäische
Union und einflußreiche feministische NGOs unter der Schirmherrschaft von
Gender Equality Architecture Reform (GEAR) das Projekt.
Friday
Fax, 30. April 2009, Jg. 12, Nr. 20
Die Position von
Obama/Clinton zur Familienplanung verletzt die Übereinkunft von Kairo
Bei einer Anhörung im US-Ausschuß für Auswärtige
Angelegenheiten in der vergangenen Woche erklärte Außenministerin Hillary
Clinton, die neue Regierung stehe für Werte, Überzeugungen und globale
Programme, die sich von denen der vorherigen unterschieden. Sie gab auf
Anfrage des Kongreßabgeordneten Christopher Smith (New Jersey) offen zu, daß
die Regierung Obama den Ausdruck „reproduktive Gesundheit“ dahingehend
interpretiere, daß Abtreibung eingeschlossen sei.
Dies bedeutet eine klare Verletzung des Kairoer
Aktionsprogramms, das unter der Regierung ihres Ehemanns im Jahr 1994
ausgehandelt worden war. Das Dokument hält an zwei Stellen ausdrücklich
fest, daß Abtreibung in keinem Fall als Methode der Familienplanung
gefördert werden sollte.
Die Äußerung Hillary Clintons bedeutet eine Abkehr von der
bisherigen Politik der USA. Derzeit besteht kein internationaler Konsens
über die Definition des Begriffs „reproduktive Gesundheit“. Doch steht der
Terminus derzeit bei einer Reihe von Ländern im Blickpunkt der Gesetzgebung
und taucht in verschiedenen Erklärungen und Vorschlägen der Organisation der
Amerikanischen Staaten, der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen
auf. Da die Verfassung z. B. der Philippinen das ungeborene Leben
ausdrücklich schützt, dürfte die Verwendung des Begriffs in der Gesetzgebung
jede Verbindung zu Abtreibung ausschließen. Verteidiger des Lebensrechts bei
den Vereinten Nationen drängen die Länder schon seit Jahren, strenge
Interpretationsvorgaben herauszugeben.
Transnationaler
Abtreibungsbefürworter als Rechtsberater in einer US-Spitzenposition
vorgesehen
Der für eine Spitzenposition als Rechtsberater im
Außenministerium vorgeschlagene Dean Harold Koh, Absolvent der
Rechtsfakultät der Yale Universität, mußte sich der üblichen Anhörung im
Senat stellen. Außer einigen Republikanern schien der Ausschuß für
Auswärtige Beziehungen den Kandidaten in Schutz nehmen zu wollen gegen die
Kritik aus konservativen Kreisen, die Koh vorwerfen, er unterstütze die
Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) durch die USA. Der dem Vertrag zugeordnete
gleichnamige Überwachungsausschuß hatte z. B. den Muttertag verdächtigt, ein
„negatives kulturelles Stereotyp“ zu fördern. Im Jahr 2002 hatte Koh vor dem
Senat behauptet, CEDAW sei „abtreibungsneutral“. Tatsächlich interpretiert
der CEDAW-Ausschuß Abtreibung in den Vertrag hinein und weist Länder an,
Abtreibung zu legalisieren.
In seinen umfangreichen Veröffentlichungen hat Koh
vehement eine Rechtstheorie vertreten, bekannt als „Transnationalismus“.
Dieser besagt, daß die Richter des Landes bis hin zum Obersten Gerichtshof
ausländische Rechtsquellen wie den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte heranziehen sollten, um die US-amerikanische Verfassung und
US-Gesetze zu interpretieren. In der Anhörung selbst distanzierte sich Koh
von seinen Schriften, er sei lediglich interessiert an der „Kenntnis“ des
ausländischen Rechts. In Opposition zu einer Ernennung Kohs hat sich ein
breites „Bündnis für Souveränität“ gebildet. Jedoch wird die Zustimmung des
Senatsausschusses erwartet, um die Bestätigung könnte aber noch gerungen
werden.
Friday
Fax, 7. Mai 2009, Jg. 12, Nr. 21
IPPF-Petition mit
weitreichender Forderung nach „sexuellen Rechten“ für Jugendliche
Die International Planned Parenthood Federation (IPPF)
initiierte vor kurzem eine Kampagne zugunsten einer Petition mit dem Ziel,
Druck auf die Regierungen auszuüben, damit diese leichteren Zugang zu
sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdienstleistungen für junge Menschen
aller Altersstufen schaffen. Die Kampagne bezieht sich auf den 15. Jahrestag
der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 1994
in Kairo. Die Botschaft lautet: „Mach mit! - Sexuelle Rechte für alle“. Sie
stellt Familienplanung als Menschenrecht heraus und betont die Verpflichtung
der Regierungen und der internationalen Gemeinschaft, Mittel dafür
bereitzustellen. Sie soll im November 2009 dem Generalsekretär vorgelegt
werden.
Der Begriff „sexuelle Rechte“ findet sich weder im Kairoer
Aktionsprogramm noch in einem bindenden UN-Dokument aufgrund der Versuche,
Abtreibung in die Definition des Begriffs einzubeziehen.
Dr. Susan Yoshihara, Direktorin der
Forschungsgruppe des Katholischen Instituts für Familie und Menschenrechte
(C-FAM, dem Herausgeber des Friday Fax), beschrieb bereits in ihrem Bericht
über die Women-Deliver-Konferenz (London 2007) die Versuche prominenter
UN-Beamter wie Nafis Sadik
und Thoraya Obaid, Familienplanung, sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte mit dem Kampf gegen HIV/AIDS zu
verknüpfen, um Mittel, die für Prävention und Behandlung von HIV/AIDS
bestimmt sind, abzuziehen und für Familienplanung und Abtreibung
einzusetzen.
Die Leitende Direktorin der IPPF, Dr. Gill Greer,
befürwortet diese Strategie ebenfalls. Letzte Woche beklagte sie bei einer
Veranstaltung in Ottawa mangelnden Zugang zu Verhütung und Abtreibung und
den Rückgang bei der Finanzierung entsprechender Programme. Die seit drei
Monaten laufende Kampagne hat bisher kaum 1000 Unterstützungsunterschriften
erzielt.
In der Abtreibungsdebatte
der Dominikanischen Republik beugt Amnesty International internationales
Recht
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI)
hat sich erneut in eine länderinterne Debatte über Abtreibung eingemischt
und Stellung zugunsten der Abtreibung bezogen. Die Dominikanische Republik
hatte in ihrem Verfassungsentwurf und im Strafgesetz Schutzbestimmungen für
das ungeborene Leben vorgesehen. In einer Stellungnahme, die AI vor einigen
Wochen abgab, hieß es, dies könne zur Verletzung von Frauenrechten und zu
einer Zunahme der Müttersterblichkeit führen.
Kritiker hingegen betonen, daß Abtreibung tödlich für die
Kinder im Mutterleib ist und darüber hinaus die Risiken für die Gesundheit
der Mütter bei einer Abtreibung weit höher liegen als jene bei einer Geburt.
Im Jahr 2005 hatte AI noch zugegeben, daß die
internationalen Menschenrechte keinerlei allgemein akzeptiertes Recht auf
Abtreibung enthalten. Zwei Jahre später gab AI diese neutrale Haltung auf
und schloß sich der Abtreibungslobby an. Anfang 2009 hat AI gefordert, daß
mexikanische Ärzte gezwungen werden sollten, in Fällen von Vergewaltigung
Abtreibungen durchzuführen, auch wenn sie Gewissensgründe dagegen anführten.
Wie schon im Jahr 2006 in Kolumbien üben Abtreibungsaktivisten Druck auf
nationale Gerichtshöfe aus mit dem Ziel, die Abtreibungsgesetze zu ändern.
Unter den größten Menschenrechtsorganisationen wahrt Human
Rights First noch Neutralität in der Abtreibungsfrage, im Gegensatz zu AI
und Human Rights Watch.
Friday
Fax, 14. Mai 2009, Jg. 12, Nr. 22
Neuer Bericht deckt
fragwürdige Zahlen zur Müttersterblichkeit auf
Dr. med. Donna Harrison von der Forschungsgruppe IORG
(Abteilung des C-FAM) veröffentlichte jüngst eine Studie, worin auf
strukturelle Mängel beim Datenmaterial der Vereinten Nationen, speziell der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), zur weltweiten Müttersterblichkeit
hingewiesen wird. Darauf basierten dann politische Maßnahmen.
Harrison hat vor allem WHO-Dokumente geprüft, in denen
„sichere Abtreibung“ mit legaler und „unsichere Abtreibung“ mit illegaler
Abtreibung gleichgesetzt wird. Selbst Abtreibungsbefürworter hätten die WHO
wegen dieser fragwürdigen Definitionen kritisiert. Am Beispiel von Marie
Stopes International zeigt sie, daß die von dieser Organisation
durchgeführten Abtreibungen als „sicher“ auch in Ländern bezeichnet werden,
in denen dies illegal ist.
Die Angaben der WHO erzeugten auch fehlerhafte Statistiken
bezüglich der wahren Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Abtreibungen.
Die Kliniken würden aufgefordert, Sterbefälle durch Fehlgeburten
(Spontanaborte) zu registrieren, nicht aber die Todesfälle durch
Abtreibungen. Somit sei das Ausmaß der Schädigung der Frauen durch
Abtreibung nicht meßbar.
Trotz dieser Tatsache mache sich die WHO zwecks
Verbesserung der Müttergesundheit für die Abtreibung stark. Ein WHO-Bericht
aus dem Jahr 2006 mit dem Titel „Sexuelle und reproduktive Gesundheit: durch
Forschung und Handeln die Grundlage für eine gerechtere Welt schaffen“
belege die umfangreiche Forschung und Förderung von chemischen oder
medizinischen Abtreibungen in Entwicklungsländern unter Anwendung von
Mifepriston und Misoprostol sowie manueller Absauggeräte, die in Ländern, in
denen Abtreibung illegal ist, unter dem Begriff „Fruchtbarkeitsregulierung“
liefen. Die schädlichen Auswirkungen blieben jahrelang unerkannt und seien
schließlich irreversibel.
Harrison zitiert Forscher der WHO, die zugeben, daß das
Datenmaterial bis zu 50 Prozent an die gewünschten Ergebnisse angepaßt
werde. Zur Verbesserung der Statistiken und der Politik der WHO schlägt
Harrison vor: Daten über den Ausgang aller Schwangerschaften zu erheben, die
Daten über Fehlgeburten und indizierte Abbrüche getrennt zu behandeln, die
Definition des Begriffs „indizierter Schwangerschaftsabbruch“ zu
differenzieren, um zwischen Schwangerschaftsabbrüchen zu unterscheiden, die
medizinisch notwendig sind, um das Leben der Mutter zu retten, und
Abtreibungen, die auf Wunsch durchgeführt werden, zum einen im Krankenhaus,
zum anderen ambulant. Ohne solche Verbesserungen würden politische
Entscheidungen auf Vermutungen statt auf wissenschaftlichen Fakten
begründet.
EU greift in die interne
Debatte der Philippinen über „reproduktive Gesundheit“ ein
Botschafter Alistair MacDonald, Leiter der Delegation der
Europäischen Kommission auf den Philippinen, hat den Gesetzgeber
aufgefordert, ein umstrittenes Gesetz über „reproduktive Gesundheit“
durchzubringen unter dem Hinweis, dann sei mehr Auslandshilfe zu erwarten.
Vorige Woche sprach MacDonald auf einem Forum in Manila,
das vom UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) gesponsert wurde, zugunsten des
Gesetzes aus dem Jahr 2008, und erinnerte den philippinischen Gesetzgeber an
die „Verantwortung des Staates gegenüber den Menschen auf den Philippinen“.
Auch die Australische Agentur für Internationale
Entwicklung und die Spanische Agentur für Internationale Zusammenarbeit
sprachen sich zugunsten des Gesetzes aus.
Es heißt, MacDonalds habe geäußert, daß bereits 60 Prozent
der Entwicklungshilfe der Europäischen Union (EU) in Programme der
reproduktiven Gesundheit flössen, verneine aber, die Verabschiedung des
Gesetzes an Geldzusagen zu knüpfen.
Es gab Kritik von philippinischer Seite, die dies als
ungerechtfertigte Einmischung in die Angelegenheiten der Gesetzgebung eines
souveränen Staates ansieht.
Dies erinnert an das Vorgehen der Botschafterin der
Europäischen Kommission Francesca Mosca in Nicaragua im Jahr 2006, die
zusammen mit dem UNFPA und anderen UN-Behörden sowie mehreren europäischen
Geberländern von Nicaragua verlangte, ein Gesetz aufzuheben, das den Schutz
des ungeborenen Lebens verstärkte. Schweden und Finnland machten davon
weitere Entwicklungshilfe in Millionenhöhe abhängig.
„Reproduktive Gesundheit“ schließt im Sprachgebrauch der
Abtreibungsbefürworter Abtreibung mit ein, wie erst kürzlich die neue
US-Außenministerin Hillary Clinton erklärte. Auf den Philippinen ist jedoch
Abtreibung illegal, und die Verfassung schützt „das Leben des Ungeborenen
von der Empfängnis an“.
Die EU verneint, daß im Rahmen der „reproduktiven
Gesundheit“ Abtreibung gefördert werde, und verweist auf eine Anfrage der
damaligen irischen Abgeordneten im Europaparlament Dana Rosemary Scallon. Im
Jahr 2003 antwortete der EU-Rat, Abtreibung sei kein Bestandteil der
reproduktiven Gesundheit und Geburtenkontrolle.
Das neue philippinische Gesetz würde Sexualerziehung und
Verhütungsmittel, darunter auch abtreibende, fördern. Damit es rechtskräftig
würde, müßte es das Repräsentantenhaus und den Senat durchlaufen und danach
von Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo unterzeichnet werden.
Friday
Fax, 21. Mai 2009, Jg. 12, Nr. 23
Der Welt einflußreichste
Bevölkerungslobby greift die Reformen zugunsten des Lebensrechts in der
Dominikanischen Republik an
Das Internationale Bündnis für Frauengesundheit (IWHC)
hat, unterstützt von europäischen Ländern, großen Stiftungen und dem
UN-Weltbevölkerungsfonds (UNPFA), eine aggressive Kampagne gestartet, um
einen Zusatz-Artikel zur dominikanischen Verfassung, der das menschliche
Leben „von der Empfängnis an“ schützen würde, zu vereiteln. In erster Lesung
hatte die Nationalversammlung des Landes am 21. April mit einer
überwältigenden Mehrheit von 167 zu 32 dem Verfassungszusatz zugestimmt,
aber er muß noch eine zweite Lesung durchlaufen.
Das IWHC versucht, Straßenproteste und Briefaktionen
anzuzetteln, wobei behauptet wird, der vorgesehene Artikel 30 verletze
internationale Vereinbarungen, die von der Dominikanischen Republik
unterzeichnet und ratifiziert worden seien, wie der Internationale Pakt über
bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), die Amerikanische Konvention über
Menschenrechte (ACHR) und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW).
Tatsächlich aber hält die ACHR fest: „Jeder hat das Recht
auf Achtung seines Lebens. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen und gilt
im allgemeinen ab dem Moment der Empfängnis.“ (Art. 4). Die dagegen
herangezogenen Dokumente, der ICCPR und das CEDAW-Übereinkommen, erwähnen
Abtreibung überhaupt nicht.
Laut seinem letzten Jahresbericht erhält das IWHC
jährliche Beiträge in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar, und zwar von den
Regierungen Dänemarks, Großbritanniens, der Niederlande, Norwegens und
Schwedens, vom UNFPA, von De Beers und den Stiftungen Ford, Open Society
Institute, Hewlett, MacArthur, Packard, Rockefeller, Woodstock und Bill &
Melinda Gates; dazu kommen drei Millionen US-Dollar Vermögenswerte.
Das IWHC wurde in den 80er Jahren zur Verteilung von
Abtreibungssets gegründet. Die Hewlett-Stiftung förderte Abtreibungen des
IWHC finanziell, als die Unterstützung der USA wegen der neu eingeführten
„Mexiko-City-Politik“ ausblieb. Heute setzt sich das IWHC für die Förderung
der „sexuellen und reproduktiven Rechte und Gesundheit“ für heranwachsende
Mädchen und Frauen ein. Da der Begriff „Bevölkerungskontrolle“ wegen
massiver Skandale seine Beliebtheit eingebüßt hat, versehen die großen
Stiftungen und feministischen Organisationen die Bewegung mit dem neuen
Etikett der „Förderung der Frauenrechte“.
Die erste Präsidentin des IWHC war Joan Dunlop, Schützling
von John D. Rockefeller III. Sie rekrutierte bald Adrienne Germaine von der
Ford-Stiftung, die jetzige Präsidentin des IWHC. Germaine war eine der
wichtigsten Vertreterinnen der Clinton-Regierung mit ihren Versuchen, auf
den internationalen Konferenzen von Kairo (1994) und Peking (1995)
Abtreibung als internationales Menschenrecht durchzudrücken. Als dies
mißlang, schloß sie sich einer Elitegruppe von UN-Beamten an, die 1996 den
Glen-Cove-Roundtable-Bericht initiierten. Dessen Strategie, die das IWHC
auch im Fall der Dominikanischen Republik angewandt hat, besteht darin,
UN-Menschenrechtsverträge zu instrumentalisieren, um ein Recht auf
Abtreibung zu etablieren, indem einfach behauptet wird, ein solches Recht
bestehe bereits.
Osttimor zwecks Abtreibung
Zielscheibe eines UN-Ausschusses
Bei den Vorbereitungstreffen zu den im Juli anstehenden
Sitzungen des Ausschusses zur Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) geriet das kleine asiatische
Land Osttimor wegen seines Verbots der Abtreibung unter Druck. Das neue
Strafgesetz, das Anfang Juli 2009 in Kraft treten wird, bestraft Abtreibung
weiterhin, auch in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest; Ausnahmen sind
möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Osttimor führt in seinem Bericht an den Ausschuß aus,
Abtreibung sei ein äußerst sensibles Thema im Land. Kulturelle
Gepflogenheiten stießen sich mit „reproduktiver Gesundheit“. Verhütung sei
allgemein unpopulär in dem überwiegend katholischen Land, da Promiskuität
und sexuell übertragbare Krankheiten begünstigt würden, während die Anzahl
der Kinder abnehme.
Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 2002 erhole sich
Osttimor von der 24jährigen Besetzung durch Indonesien, die dem Land
Familienplanungsprogramme beschert habe, die von der Bevölkerung Osttimors
weitgehend abgelehnt worden waren.
Private Verbände (sog. NGOs) wie die Alola-Stiftung und
Rede Feto agitieren für eine Legalisierung der Abtreibung. Die Alola-Stiftung
erhält dabei Unterstützung von UN-Behörden wie dem Weltbevölkerungsfonds
(UNFPA) und dem Weltkinderhilfswerk (UNICEF). Da das CEDAW-Übereinkommen
Abtreibung nicht erwähnt, läuft das Thema nun unter dem Deckmantel der
Förderung der „Gender-Gleichheit“.
Laut Bericht befürworten viele Osttimoresen die „adat“,
ihr einheimisches Rechtssystem, obwohl es Männer und Frauen nicht gleich
behandelt. „Ausländische Gesetze“ gelten gegenüber den tief verwurzelten
Traditionen als irrelevant und sind deshalb wirkungslos.
Die Erfahrungen Osttimors stoßen beim CEDAW-Ausschuß auf
Gegnerschaft oder Gleichgültigkeit. Der Ausschuß hat das Land aufgefordert,
die Bräuche und Praktiken zu ändern, die als „diskriminierend“ angesehen
werden. Zur Debatte steht auch, wie bestimmte CEDAW-Bestimmungen bei
Gerichtsverfahren angewendet werden.
Die 44. Sitzung des CEDAW-Ausschusses findet von 20. Juli
bis 7. August 2009 in New York statt. Unter den elf zu überprüfenden Ländern
sind auch Japan und Tuvalu.
Friday
Fax, 28. Mai 2009, Jg. 12, Nr. 24
Ein UN-Komitee behauptet,
die Gesetze Nicaraguas zum Lebensschutz verstießen gegen die Konvention
gegen Folter
Der UN-Ausschuß zur Überwachung des Übereinkommens gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe (CAT) hat erklärt, daß Nicaraguas umfassender Schutz des Fötus die
Verpflichtungen des Übereinkommens verletze. Dies ist die erste Überprüfung,
seit Nicaragua vor drei Jahren Abtreibung vollständig verbot.
Vorher hatten bereits die Ausschüsse des Übereinkommens
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), zum
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(ICESCR) und zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(ICCPR) Druck auf Nicaragua ausgeübt.
Keiner dieser UN-Verträge erwähnt Abtreibung, und bei
Abschluß dieser Verträge war auch nicht vorgesehen, daß die ratifizierenden
Länder ihre Gesetze über Abtreibung ändern müßten.
Amnesty International (AI) bezeichnete Nicaraguas
Abtreibungsverbot als „grausame, inhumane und erniedrigende Behandlung“, die
den Tod von Frauen und Mädchen verursache.
Carlos Polo, Direktor des Lateinamerikanischen Büros des
Bevölkerungsforschungsinstituts, weist dagegen auf die
Müttersterblichkeitsrate hin, die gesunken sei, seit Nicaragua seine Gesetze
zur Abtreibung verschärft habe.
In der Vergangenheit hatten bereits Chile und Peru, deren
Verfassungen ebenfalls das ungeborene Leben schützen, ähnlichen Druck
erfahren.
Neuer Vorstoß zugunsten
des Rechts auf Abtreibung: „Motherhood and Apple Pie“
Verfechter des Rechts auf Abtreibung verfolgen eine neue
Strategie bei den Vereinten Nationen. Man konzentriert man sich auf das
Recht auf Müttergesundheit und stärkt die „reproduktiven Rechte“, der
Begriff Abtreibung wird vermieden.
Abtreibungsaktivisten und UN-Beamte zeigen zunehmend
Zuversicht, was die Sicherung eines neuen internationalen Rechts auf
Abtreibung angeht. Diese Zuversicht ist genährt worden durch Erfolge bei
Gerichtsverfahren, besonders als im Jahr 2006 in Kolumbien der
Verfassungsgerichtshof zugunsten einer Liberalisierung der Abtreibung
entschied und dies auf einschlägige Interpretationen von UN-Verträgen
stützte.
Durch die Schaffung eines neuen Rechtes unter dem Begriff
„Müttergesundheit“ in den nächsten Jahren, könnten die
Abtreibungsbefürworter das Erreichte festigen und kritischen Nachfragen der
Gegner vorbeugen. Wenn ein solches Recht erst einmal etabliert ist, kann
behauptet werden, Abtreibung sei Bestandteil der neuen internationalen
Verpflichtungen. Ein erster Entwurf hierzu ist die „Internationale
Initiative zu Müttersterblichkeit und Menschenrechten“, die bei der Women-Deliver-Konferenz
2007 gestartet wurde.
In dieselbe Richtung weist auch ein „Schattenbericht“ über
Brasilien, der kürzlich dem Ausschuß zur Überwachung des Internationalen
Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
unterbreitet wurde. Vorbereitet vom Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR),
betont der Bericht die grundlegende Sorge um die mütterliche Gesundheit. So
unterstützte das CRR kürzlich auch einen ersten „Modellfall“ in Brasilien,
wobei es die Beschwerde der Familie einer Frau vor dem CEDAW-Ausschuß
finanzierte, die bei der Geburt starb, ohne daß ein Bezug zu Abtreibung
bestand.
Ein UN-Delegierter beschrieb diese neue Taktik als „Motherhood
and Apple Pie“-Strategie („Mutterschaft und Apfelkuchen“, was
gleichbedeutend ist mit „Wir setzen auf Mutterschaft und alles ist in bester
Ordnung; Anm. d. Übers.).
Im Jahr 2003 hieß es in einem internen Memorandum des CRR
zur Strategie für die nächsten fünf Jahre, wenn bis 2007 die angestrebten
Ziele nicht zu erreichen wären, müßte man einen neuen internationalen
Vertrag oder einen Zusatz zu einem bestehenden Vertrag in Betracht ziehen,
um die Lücke zu schließen. Damit sollte eine Wende signalisiert werden, weg
von der Schaffung neuer Normen bzgl. der Abtreibungsrechte hin zu
„verstärkenden Mechanismen“ auf internationaler, nationaler und regionaler
Ebene, die die Einhaltung sichern.
In diesem Zusammenhang sei es wichtig, die reproduktiven
Rechte mit der Müttergesundheit innerhalb der Entwicklungsziele des
Millenniums (MDGs) zu verknüpfen, was UNICEF und der UNFPA bereits als
gegeben behaupten, was aber von den UN-Mitgliedsländern zurückgewiesen wird.
Laut Thoraya Obaid, der Leitenden Direktorin des UNFPA, sei die Aufnahme des
Ziels „reproduktive Gesundheit“ unter MDG5 wesentlich, um zunehmende globale
Anerkennung und Gelder für das Programm der reproduktiven Rechte zu
erlangen.
Friday
Fax, 4. Juni 2009, Jg. 12, Nr. 25
Welt-Familienkongreß in
Amsterdam
Bis zu 4.000 Teilnehmer werden zum Welt-Familienkongreß
vom 10. bis 12. August 2009 in Amsterdam erwartet. Bei diesem Kongreß, der
alle zwei Jahre stattfindet, versammeln sich Hochschullehrer, Akademiker,
religiöse und politische Führungspersönlichkeiten und Aktive für das
Lebensrecht und die Familie aus aller Welt.
Die Niederlande waren aus vier weiteren Bewerbern (Rußland,
Bolivien, Lettland und Nigeria) ausgewählt worden, Vertreter der Regierung
dieses liberalen Landes hatten ausdrücklich den Kongreß und eine lebhafte
Debatte willkommen geheißen.
Angesagt haben sich bedeutende Vertreter der
Lebensrechtsbewegung wie Wanda Franz von National Right to Life, Gwen
Landolt von Real Woman (Kanada), Brent Bozell vom Media Research Center,
Richard Land von der Southern Baptist Convention, Janice Crouse von
Concerned Women for America und Benjamin Bull vom Alliance Defense Fund.
Auch der König von Ghana wird sprechen. Das Katholische Institut für Familie
und Menschenrechte (C-FAM) ist einer der Sponsoren, und Austin Ruse gehört
dem Planungsausschuß an und wird ebenfalls auf dem Kongreß sprechen.
Themen des Kongresses werden sein: der Einfluß der Medien
auf die Familie, die Rolle des Glaubens und der Kirchen, der demographische
Winter, die Vereinten Nationen und ihre Wirkung auf die Ungeborenen und die
Familien, Migration, HIV/AIDS, die Rolle der Mütter und Väter und viele
andere.
Diese Kongresse gehen auf die Lebensrechtlerin Christine
Vollmer zurück, die bereits in den 90er Jahren in Europa ähnliche Kongresse
organisierte. Später organisierte der amerikanische Familienwissenschaftler
und Präsident des Howard Center, Allan Carlson, die Kongresse, die dann auf
die ganze Welt ausgeweitet wurden.
Radikale schätzen dieses Treffen der Konservativen als
eines der gefährlichsten ein, so die Äußerungen in zahlreichen Berichten,
Artikeln und Büchern. Angehörige des linken Flügels im Europaparlament
hatten beim letzten Kongreß in Warschau versucht, im letzten Augenblick die
Teilnahme des US-Regierungsvertreters zu verhindern.
Möglicherweise wird es Demonstrationen gegen den Kongreß
geben, der so viele Mitglieder der christlichen Rechten in einer der
liberalsten Städte der Welt zusammenführt. Amsterdam ist bekannt dafür, daß
es offenen Drogenkonsum erlaubt und unterstützt, die Prostitution billigt,
einschlägige Erzeugnisse überall im Zentrum der Altstadt ausliegen, die
Homosexuellen-Agenda unterstützt und dergleichen mehr, was bei
traditionsgebundenen Menschen Anstoß erregt.
Auszeichnungen des
UN-Bevölkerungsfonds für ehemalige Aktivisten der „reproduktiven Rechte“
Diese Woche verlieh der UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA)
in einer Feier die beiden Preise für herausragende Verdienste in
Bevölkerungsfragen („Population Awards“), mit denen jährlich jeweils eine
Person und eine Organisation bedacht werden.
Dabei verpflichtete sich UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in
seiner Rede, die „reproduktive Gesundheit“ zu unterstützen, er sprach sich
für eine Welt aus, „in der Frauen nicht an Entbindungen sterben müssen, wo
Mädchen die Erziehung erhalten, die sie verdienen, wo junge Menschen vor
AIDS geschützt sind und wo Ehepaare entscheiden können, wie viele Kinder sie
haben wollen“.
Der Preisträger, Dr. Mahmoud Fathalla, war früher Berater
sowohl der WHO als auch der IPPF. Nach der Entgegennahme des Preises
beklagte er, wie oft Frauen in die Mutterschaft gezwungen würden, da man
ihnen nicht nur die Möglichkeit und Mittel zur Kontrolle und Regulierung
ihrer Fruchtbarkeit verweigere, sondern auch die Entscheidung, ein Leben zu
führen, ohne Kinder austragen und aufziehen zu müssen.
Bereits im Jahr 2005 hatte Fathalla in einer Rede für IPAS
seinen Standpunkt zugunsten der „Entscheidungsfreiheit“ deutlich gemacht und
eingeräumt, daß Verhütung den Bedarf an Abtreibung nicht aufheben werde. Er
schätzte, daß es unter Anwendern von Verhütungsmitteln jedes Jahr zu 10 bis
20 Millionen unerwünschten Schwangerschaften komme und schloß, die
eigentliche Wahl bestehe nicht zwischen Abtreibung oder keiner Abtreibung,
sondern ob sie im Endeffekt legal oder illegal, sicher oder unsicher, zu
erhalten sei.
Preisträger der Kategorie „Organisation“ war das
Movimiento Comunal Nicaragüense (MCN), ein in Nicaragua ansässiger privater
Verband, der die nicaraguanische Regierung kritisiert hatte, weil sie im
Jahr 2006 Abtreibung vollständig verbot. Zu Beginn dieses Jahres hatte sich
das MCN prominenten Abtreibungsbefürwortern wie der IPPF, dem Zentrum für
Reproduktive Rechte (CRR) und IPAS angeschlossen, die einen offenen Brief an
den neu gewählten US-Präsidenten Barack Obama sandten, in dem sie folgende
Forderungen übermittelten: eine deutliche Erhöhung der US-Mittel für
„umfassende sexuelle und reproduktive Gesundheit“, die Beseitigung aller
noch bestehenden Einschränkungen hinsichtlich der Finanzierung von
Information und Dienstleistung zugunsten der Abtreibung, die Wiederaufnahme
der Zuschüsse an den UNFPA und die IPPF, denen wegen ihrer Verwicklung in
Abtreibungen im Ausland die US-Unterstützung entzogen worden war.
Die Preisträger waren vom Ausschuß für den
Bevölkerungspreis der Vereinten Nationen ausgewählt worden, der sich
zusammensetzt aus Vertretern aus Algerien, Bangladesh, der Tschechischen
Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Haiti, Iran, Malaysia, Peru,
Schweden und Tansania, mit dem UNFPA als Verwalter.
Friday
Fax, 11. Juni 2009, Jg. 12, Nr. 26
Osttimor widersteht der
Abtreibungslobby und verteidigt das Lebensrecht
Das Parlament von Osttimor, einem kleinen, überwiegend
katholischen Land in Südostasien, seit 2002 unabhängig, hat dem vereinten
Druck von UN-Behörden und privaten Abtreibungsverbänden widerstanden und ein
neues Strafgesetz erlassen, das Abtreibung auch weiterhin unter Strafe
stellt.
Letzte Woche gab es 45 Ja- gegen 0 Nein-Stimmen bei 7
Enthaltungen für den entsprechenden Paragraphen, der Abtreibung nur in
Fällen straffrei stellt, wenn drei Ärzte unabhängig voneinander
bescheinigen, daß Abtreibung der „einzige Weg“ sei, um den Tod der Mutter zu
verhindern.
Die Präambel erklärt die Verpflichtung zum Schutz des
Lebens „vom Augenblick der Empfängnis an“. Wer abtreibt, riskiert je nach
Umständen Gefängnisstrafen bis zu acht Jahren. Das Gesetz erkennt auch das
Recht an, aus Gewissensgründen die Durchführung einer Abtreibung zu
verweigern.
Bemühungen, die Erlaubnis zur Abtreibung auf Fälle
auszuweiten, in denen der Fötus Schädigungen aufweist oder die
Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückzuführen ist, wurden
verworfen. Außerdem wurde damit ein Gesetz, das Anfang April vom Ministerrat
angenommen worden war und weitgefaßte Ausnahmen in Bezug auf die körperliche
und geistige Gesundheit der Mutter vorsah, verworfen.
Osttimor war ins Fadenkreuz der internationalen
Abtreibungsblobby geraten. Die Alola-Stiftung, unterstützt vom
Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) und geleitet von der First Lady des Landes,
einer gebürtigen Australierin, griff wiederholt in die laufende Debatte ein
zugunsten einer Liberalisierung der Abtreibung.
Im Gegensatz dazu etablierten sich während der Zeit des
Widerstands gegen die indonesische Besetzung Basisverbände wie die
Organisation der Timoresischen Frauen, die der Liberalisierung Widerstand
leisteten, indem sie sich auf die volkstümlichen Werte in Osttimor besannen.
Die internationale NGO „Judicial System Monitoring
Programme“ (JSMP), die von der australischen Regierung und von der
US-amerikanischen Agentur für Internationale Entwicklung unterstützt wird,
behauptete, das internationale Recht stütze insbesondere das Recht der
Frauen auf Zugang zu sicheren Abtreibungsmethoden, auch in Fällen von
Vergewaltigung oder Inzest oder bei Mißbildung des Fötus. Das JSMP griff die
Argumentation des New Yorker Zentrums für Reproduktive Rechte (CRR) auf und
berief sich auf Verträge wie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und das Übereinkommen über die Rechte
des Kindes (CRC). Doch gibt es für solche Behauptungen keinerlei Basis.
Der frühere US-Botschafter in Osttimor, Grover Joseph
Rees, bezeichnete gegenüber dem Friday Fax die Behauptung als „empörend,
Zugang zu Abtreibung sei ein international anerkanntes Menschenrecht. Er
lobte die Timoresen, weil sie ihren eigenen hohen Werten und Traditionen
treu geblieben seien, nämlich dem Grundsatz der Achtung jedes menschlichen
Lebens, einschließlich des Lebens der ungeborenen Kinder.
Osttimor muß nächsten Monat vor dem CEDAW-Ausschuß
erscheinen und hat dort bereits seinen Bericht in Form von Antworten auf
Fragen über die Gesetzgebung zum Schutz des Lebens vorgelegt. Es ist zu
erwarten, daß der CEDAW-Ausschuß das Land wegen dieses neuen Gesetzes unter
Druck setzen wird.
Die Vereinten Nationen
kommen ihrer neuen Superbehörde für Frauen einen Schritt näher
Im UNO-Hauptquartier sind die Mitgliedstaaten in dieser
Woche der Errichtung einer neuen Superbehörde für Frauen einen Schritt näher
gekommen. Ein Papier mit Antworten auf wichtige Fragen und konkreten
Vorschlägen hinsichtlich personeller und finanzieller Ausstattung, Struktur
und Mandat wurde präsentiert.
Bereits seit drei Jahren wird über eine Reform der
„Gender-Architektur“ diskutiert, was sich in der Gründung eines
zentralisierten Büros für Genderangelegenheiten niederschlagen soll. Rachel
Mayanja, Beraterin des UN-Generalsekretärs in Sachen Gender, forderte, das
neue Büro müsse globale Reichweite besitzen.
Gegenwärtig sind im UN-System vier Behörden mit Gender-
und Frauenrechten befaßt: Das OSAGI (Büro des Sonderberaters für
Genderangelegenheiten und Förderung der Frauen), die DAW (Abteilung für die
Förderung der Frauen), der UNIFEM (UN-Entwicklungsfonds für Frauen) und das
INSTRAW (Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung
der Frauen). Sie haben insgesamt 278 Mitarbeiter und einen Etat von 88
Millionen US-Dollar.
Die neue UN-Körperschaft würde 1000 Mitarbeiter benötigen,
deren jährliche Gehälter allein 300 Millionen US-Dollar betragen würden.
Sechs Hauptabteilungen, fünf regionale Büros und Dutzende Länderbüros würden
jährlich eine Milliarde US-Dollar verschlingen.
Radikalfeministische Verbände wie Equality Now und die
Women’s Environment and Development Organization (WEDO) haben zugunsten der
neuen Behörde intensive Kampagnen geführt, vor allem die sog. GEAR-Kampagne,
die von dreihundert Organisationen unterstützt wird.
Obwohl die UN-Mitgliedstaaten mehr Zeit und weitere
Details über das Projekt wünschen, drängen UN-Beamte auf eine rasche
Entscheidung. Vermutlich wird eine Resolution erarbeitet werden, über die
dann in der Hauptversammlung abgestimmt werden kann.
Friday
Fax, 18. Juni 2009, Jg. 12, Nr. 27
Lebensrechtler setzen sich
bei Treffen des Menschenrechtsrates in Genf weitgehend durch
Der Menschenrechtsrat (HRC) der Vereinten Nationen,
bestehend aus 47 Mitgliedern und errichtet von der Vollversammlung der
Vereinten Nationen, um international die Menschenrechte zu schützen und zu
fördern, kam diesen Monat in Genf zusammen und nahm eine Resolution zu
Müttersterblichkeit und Menschenrechten an, welche damit die Lebensrechtler
einiger Sorge enthob, die sie im Verlauf der Verhandlungen gehegt hatten.
Zwei Punkte der Endfassung waren stark umkämpft: der
Umfang der Bezugnahme auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ und ob die
Mitgliedstaaten sich die Aufsicht über einen Bericht des Büros der Hohen
Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR) zur Müttersterblichkeit vorbehalten
wollten.
Patrick Buckley, der als Vertreter der Gesellschaft zum
Schutz der Ungeborenen Kinder an dem Treffen teilnahm, teilte dem Friday Fax
mit, die Bezugnahme auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ sei in den
Kontext des Rechtes, sich des höchstmöglichen Zustands körperlicher und
geistiger Gesundheit zu erfreuen, gestellt worden, und somit sei die
Bedeutung des Begriffs nicht zugunsten von Abtreibung ausgeweitet worden,
und es seien auch keine neuen Rechte geschaffen worden.
Die zweite Sorge betraf den Bericht über
Müttersterblichkeit. Ursprünglich sollten die Mitgliedstaaten dazu keinen
Beitrag leisten können, und die Sache sollte allein in den Händen von
UN-Behörden bleiben, die immer wieder versucht hatten, den Begriff des
„allgemeinen Zugangs zu reproduktiver Gesundheit“, der nach ihrer Ansicht
Abtreibung einschließt, mit dem Ziel der Reduzierung der Müttersterblichkeit
zu verknüpfen. Die Mitgliedstaaten hatten stets abgelehnt, das Ziel der
„reproduktiven Gesundheit“ in die Entwicklungsziele des Millenniums (MDGs)
aus dem Jahr 2000 einzubringen.
Die Resolution des HRC bleibt bei der Formulierung, die
allgemeine Zustimmung gefunden hatte, und MDG 5 bleibt beschränkt auf
„Verbesserung der Müttergesundheit“. Dies kann man als Sieg der
Lebensrechtler ansehen, hatte doch die Beteiligung des Zentrums für
Reproduktive Rechte (CRR) bei der Erstellung der Resolution Schlimmes
befürchten lassen.
Buckley betonte, Müttersterblichkeit beruhe auf mangelnder
Ernährung, dem Fehlen von grundlegender Gesundheitsfürsorge wie angemessener
vor- und nachgeburtlicher Betreuung, Transportmitteln usw. und nicht auf dem
Fehlen legaler Abtreibung.
Weltkonferenz über
„sichere Abtreibung“ gefährdet das Leben von Frauen
Eineinhalb Jahre nach der Weltkonferenz in London (Women-Deliver-Konferenz,
Dezember 2007) veröffentlichten die Abtreibung befürwortenden Organisationen
Marie Stopes International und IPAS den Bericht über die weltweite Strategie
der Abtreibungsbewegung. Während die Organisatoren behaupteten, das oberste
Ziel der Konferenz sei gewesen, das Leben von Frauen zu retten und die
Müttersterblichkeit zu reduzieren, offenbart der Bericht, daß die
Konferenzteilnehmer mehr als alles andere ein sog. „Recht auf sichere und
legale Abtreibung“ verfolgten, ohne deren schädigende Auswirkung auf Frauen
zu berücksichtigen und sogar unter Leugnung der Gewissensfreiheit des
medizinischen Personals, das solche Abtreibungen durchführen soll.
Die 800 Konferenzteilnehmer, ausgewählt aus den
wichtigsten Abtreibung verfechtenden Gruppierungen weltweit, erarbeiteten
und unterzeichneten den „Globalen Aktionsaufruf für den Zugang von Frauen zu
sicherer Abtreibung“, der fordert, daß Frauen überall „vollen Zugang zu
legalen, freiwilligen, sicheren und bezahlbaren Abtreibungen als Bestandteil
umfassender sexueller und reproduktiver Gesundheitsfürsorge“ haben sollen.
Die Regierungen sind aufgerufen, auf allen Ebenen ihre Gesetze und ihre
Politik anzupassen, um die „Rechte auf Verhütung und sichere Abtreibung“ zu
sichern, und medizinische Schulungsstätten sollen Ärzten, Krankenschwestern,
Hebammen und anderem Gesundheitsfachpersonal eine Ausbildung für
Abtreibungen anbieten.
Die Autoren beklagten, daß sogar dort, wo Abtreibung legal
sei, immer noch technische und politische Hindernisse bestünden, wie z. B.
Mangel an ausgebildetem, zugelassenem Gesundheitspersonal, besonders in
ländlichen Gegenden. Um diesem Mangel abzuhelfen, sollten schwerpunktmäßig
nichtärztliche Anbieter der mittleren Ebene wie Krankenschwestern und
Hebammen ausgebildet sowie abtreibende Medikamente gefördert werden, um die
„Ausräumung des Gebärmutterinhalts zu erleichtern“. Auch sollte der Schutz
der Gewissensfreiheit für Ärzte, Krankenschwestern und anderes
Gesundheitsfachpersonal aufgegeben werden.
Anwälte wurden ermutigt, dort wo Abtreibung erlaubt sei,
größere Liberalisierung durchzudrücken mit dem Argument, Abtreibung sei
notwendig, um die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von
Gesundheit zu erreichen: einen Zustand völligen körperlichen, geistigen und
sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit oder
Schwäche.
Man solle auch für die weitest mögliche Auslegung
bestehender Gesetze eintreten und andere medizinisch unnötige Beschränkungen
angreifen, wie z. B. das Erfordernis der ehelichen oder elterlichen
Zustimmung und die Beteiligung mehrerer medizinischer Autoritäten. Auch
sollten Lebensrechtler bekämpft werden, die den Schwangerschaftsabbruch
verantwortlich machen für Krebs, Unfruchtbarkeit und ernste psychische
Traumata.
Während die an der Konferenz Beteiligten angeblich Frauen
helfen wollten, indem sie die Müttersterblichkeit durch legalisierte
Abtreibung zu reduzieren vorgaben, stellt eine neue Veröffentlichung der
National Right to Life (NRLC) heraus, daß das Fehlen moderner medizinischer
Einrichtungen und qualifizierter Gesundheitsfürsorge und nicht das Verbot
der Abtreibung für die hohe Müttersterblichkeit verantwortlich seien. Die
Liberalisierung der Abtreibung in Entwicklungsländern mit geringer
Gesundheitsfürsorge würde die Anzahl der Frauen vermehren, die durch
Abtreibung stürben oder geschädigt würden.
Sogar das Abtreibung befürwortende Zentrum für
Reproduktive Rechte (CRR) hat kürzlich eingeräumt, daß Sri Lanka große
Fortschritte bei der Verminderung der Müttersterblichkeit erzielt habe,
wobei das Land seine Gesetze zur Bestrafung von Abtreibung aufrechterhalten
hat und in Sachen Abtreibung als eines der restriktivsten der Welt gilt.
Friday
Fax, 25. Juni 2009, Jg. 12, Nr. 28
Neuer Jahresbericht des
UN-Weltbevölkerungsfonds legt Schwerpunkt auf „reproduktive Gesundheit“
Vergangene Woche veröffentlichte der
UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) seinen Jahresbericht 2008 und hob darin die
Arbeit der Organisation für Müttergesundheit und deren „fortgesetzten
Bemühungen um Sicherung des allgemeinen Zugangs zu reproduktiver Gesundheit“
hervor.
Im Jahr 2008 seien fast die Hälfte der Ausgaben des UNFPA
in Programme der reproduktiven Gesundheit geflossen, nämlich 165,1 Millionen
US-Dollar, im Vergleich zu 146,6 Millionen US-Dollar im vorausgegangenen
Jahr. In allen fünf Regionen seien mehr Mittel für Initiativen der
reproduktiven Gesundheit ausgegeben worden als für alle anderen Programme.
Der UNFPA förderte im Jahr 2008 Familienplanung, z. B.
durch Kondome. Für 80 Länder bestand ein Haushaltsrahmen für
Verhütungsmittel und andere Angebote der reproduktiven Gesundheit.
Der UNFPA leugnet konstant, daß seine Programme mit
Abtreibung zu tun hätten, der Bericht erwähnt das Wort nicht. Abtreibung
soll über ein neues Recht auf Müttergesundheit eingeschleust werden.
Der UNFPA legte seinen Schwerpunkt weiterhin auf die
geistige Gesundheit als integralen Aspekt der reproduktiven Gesundheit.
Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte er die
Schrift „Aspekte geistiger Gesundheit bei der reproduktiven Gesundheit der
Frauen: Ein weltweiter Überblick zur Literatur“. In den USA und anderswo
wurde „geistige Gesundheit“ radikal geltend gemacht, um die
Abtreibungsrechte auszuweiten über die Fälle hinaus, bei denen das
körperliche Wohlbefinden der Mutter zur Debatte steht.
Die Jugendarbeit des UNFPA unterstützte Aktivitäten, die
in sieben Ländern dazu führten, die Ibero-Amerikanische Konvention zu den
Rechten der Jugend zu ratifizieren. Dieses Dokument beunruhigt
lateinamerikanische Lebensrechtler wegen seiner Bezüge auf „sexuelle und
reproduktive Gesundheit“ und „sexuelle Orientierung“; sie befürchten dadurch
eine Förderung der Abtreibung und der Homosexualität in der Region.
Der UNFPA vermied es, Details über seine Programme zu
veröffentlichen. Im Jahresbericht 2008 fehlen Auflistungen der Finanzen; die
Ausgaben der Organisation erscheinen lediglich in Einzelfallbeschreibungen.
Nachdem die Regierung Bush dem UNFPA über Jahre die
finanzielle Unterstützung wegen der Beteiligung an den
Bevölkerungsprogrammen in China mit zwangsweisen Abtreibungen und
Sterilisationen entzogen hatte, kann sich der UNFPA im Jahr 2009 auf eine
Geldspritze in Höhe von 50 Millionen US-Dollar durch die neue Regierung
freuen. Damit steigen die USA in die Liste der fünf Hauptgeberländer auf,
zusammen mit den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Norwegen.
Amnesty International
drangsaliert Polen wegen Abtreibung
Kürzlich gab Amnesty International (AI) seine Übersicht
für 2009 zum weltweiten Stand der Menschenrechte heraus. Von besonderem
Interesse war dabei für Lebensrechtler, daß AI in einer fortgesetzten
Kampagne ein „Recht“ auf Abtreibung global voranbringen will.
Beim Stichwort „Polen“ kritisiert AI das Land schar , weil
es Frauen den Zugang zur Abtreibung verweigert, wie schon der
Menschenrechtsrat (HRC) im Mai 2008 bemängelt habe. Auch habe die Regierung
eine Regelung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) aus
dem Jahr 2007 nicht erfüllt.
Der Fall „Tysiac gegen Polen“, worin es um eine Frau ging,
die wegen einer ernsten Augenerkrankung Abtreibung beanspruchte, um
Erblindung abzuwenden, endete mit einer Geldstrafe von 25.000 Euro für die
Regierung Polens, die diese Abtreibung nicht unterstützt hatte. Der
Gerichtshof ignorierte acht Expertenmeinungen, sowohl von Gynäkologen als
auch von Augenspezialisten, die keinen Zusammenhang zwischen der
Schwangerschaft und dem Zustand der Frau erkennen konnten.
Der Richter des ECHR, der Spanier Javier Borrego Borrego,
stützte sich bei seinem Urteil statt dessen auf die Meinung eines einzelnen
Allgemeinmediziners. In einem Kommentar von Jakob Cornides in der
Internationalen Zeitschrift für Menschenrechte hieß es dazu, der Gerichtshof
habe einfach keinen Zusammenhang zwischen den Tatsachen und dem Gesetz
herstellen können.
Kritiker weisen auf den Trend hin, daß Institutionen, die
mit Menschenrechten befaßt sind, zunehmend versuchen, Ländern
Verpflichtungen aufzuerlegen, die eher auf sozialpolitischen Vorlieben als
auf sicheren rechtlichen Grundsätzen beruhten. AI habe eine Strategie
übernommen, die ursprünglich von Abtreibungsbefürwortern verfolgt wurde.
Laut Susan Yoshihara vom Katholischen Institut für Familie
und Menschenrechte (C-FAM, dem Herausgeber des Friday Fax) hatte Stephanie
Schlitt, AI-Koordinatorin für reproduktive Rechte, bei der Women-Deliver-Konferenz
2007 in London die Gruppierung zur Zusammenarbeit mit dem Abtreibung
befürwortenden Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR) verpflichtet mit dem
Ziel, daß durch Gerichtsprozesse Abtreibung als Menschenrecht anerkannt
werden sollte, indem man zum Teil damit argumentierte, ein solches Recht sei
in bereits bestehenden Verträgen zu finden. Zwar räumte Schlitt ein, daß die
Verträge nichts über Abtreibung sagen, doch könne geschickte Rechtsprechung
einem neuen „Recht auf Abtreibung“ zur Anerkennung verhelfen.
Vor dem Jahr 2006 verhielt sich AI in Bezug auf Abtreibung
neutral und vertrat die Position, daß kein allgemein anerkanntes Recht auf
Abtreibung im internationalen Menschenrecht existiere. Nachdem AI seine
Neutralität verlassen hatte, griff der Verband wiederholt in interne
Debatten von Ländern wie Mexiko und der Dominikanischen Republik ein und
behauptete zu Unrecht, das internationale Recht verlange von den Ländern,
Abtreibung zu erlauben.
Friday
Fax, 2. Juli 2009, Jg. 12, Nr. 29
Der jüngste WHO-Bericht
arbeitet mit verfälschtem Datenmaterial zugunsten der Abtreibungsagenda
Kürzlich veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) ihren Jahresbericht zum Stand der weltweiten Gesundheit. Darin werden
Statistiken präsentiert, die in irreführender Weise Müttersterblichkeit mit
anderen schwerwiegenden Todesursachen wie Malaria und HIV/AIDS gleichstellt.
Müttersterblichkeit rückt deshalb nach oben, weil die Anzahl der Fälle
lediglich auf die Gesamtzahl der Lebendgeburten bezogen wird, während die
anderen Todesursachen auf die gesamte Bevölkerung bezogen sind. Dieser neue
Ansatz widerspricht anderen WHO-Berichten, in denen Müttersterblichkeit
nicht einmal unter die ersten zehn Todesursachen fällt, sondern noch unter
den Sterbefällen durch Autounfälle rangiert.
Kritiker sehen den neuen Bericht als Teil der laufenden
Kampagne der UN-Behörden und der WHO, wobei Müttersterblichkeit aufgebauscht
werden solle, um Abtreibung zu rechtfertigen.
Ein WHO-Bulletin aus dem Jahr 2005 räumte ein, daß nur
sehr wenige Länder zuverlässiges und vollständiges Datenmaterial zu
Sterblichkeit und Todesursachen erheben. Tatsächlich war unter den 46
afrikanischen Ländern, denen etwa 50 % der Todesfälle bei Müttern
zugeschrieben werden, nur ein Land, das vollständige Daten aufweisen konnte.
Die UN-Bevölkerungsabteilung, das offizielle Statistikbüro der Vereinten
Nationen, weigert sich, die Anzahl von 500.000 Todesfällen zu verwenden,
weil sie nicht verifizierbar sei.
Die Vereinten Nationen und ihre Körperschaften schlagen
fortwährend Abtreibung und Verhütung, euphemistisch als „Familienplanung“
bezeichnet, als besten Weg vor, um das übertrieben dargestellte Problem der
Müttersterblichkeit zu lösen. Die von der UNO gesponserte Women-Deliver-Konferenz
im Jahr 2007 verteidigte, was Dr. Susan Yoshihara als „zuvorderst
Abtreibung“- Mentalität bezeichnete. Dies bagatellisiere bewährte Methoden
der Abhilfe, nämlich mehr ausgebildete Geburtshelfer und Notfallversorgung.
Die Regierung Obama
fordert allgemeinen Zugang zu Abtreibung bei UN-Treffen
Regierungsvertreter schlugen bei einem Treffen im
UN-Hauptquartier die „Förderung des allgemeinen Zugangs zu Diensten der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Familienplanung“ vor
und entfachten damit eine hitzige Debatte.
Umstritten ist der Begriff „Dienste“ (services) im
Zusammenhang mit „reproduktiver Gesundheit“, seit im Jahr 2001 ein
kanadischer Delegierter sich verplapperte: „Natürlich weiß jeder, daß
‘services’ Abtreibung meint.“ Dies sprengte den bis dahin geschlossenen
Block der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Malta, Polen und
Irland setzten sich von den Verbündeten ab und schlossen sich dem Heiligen
Stuhl an.
Die Delegierten waren auch besorgt über die Verbindung von
„sexueller und reproduktiver Gesundheit“ und „universellem Zugang“, worüber
es noch nie einen Konsens gab, der den Abtreibungs-Befürwortern gelegen
käme.
Vor einigen Wochen hatte die neue US-Regierung
„reproduktive Gesundheit“ dahingehend interpretiert, daß Abtreibung
eingeschlossen sei. Im April hatte Außenministerin Hillary Clinton einem
Unterausschuß des US-Parlaments gegenüber erklärt, man denke trotzdem, daß
Familienplanung ein wichtiger Bestandteil der Müttergesundheit sei und daß
reproduktive Gesundheit den Zugang zur Abtreibung einschließe, die sicher,
legal und selten sein sollte. Damit widersprach Clinton der Übereinkunft,
die sie bei der Kairoer Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung mit
ausgehandelt hatte, wonach Abtreibung keineswegs als Bestandteil der
Familienplanung angewandt werden könne.
Außer den USA setzten sich auch Belgien, die Niederlande,
Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Estland und Großbritannien für die
umstrittene Formulierung ein. Die G-77-Entwicklungsländer verhandeln noch
unter sich, ob sie eine gemeinsame Position zu diesem Paragraphen einnehmen
wollen.
Friday
Fax, 9. Juli 2009, Jg. 12, Nr. 30
Das CEDAW-Komitee
verhandelt über einen von Abtreibungsbefürwortern konstruierenten
„Härtefall“
Das Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR) vertritt in
einem Verfahren vor dem CEDAW-Ausschuß, der die Einhaltung des
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(CEDAW) überwacht, eine junge Frau aus Peru, die nach einer Vergewaltigung
und einem Selbstmordversuch um eine Abtreibung nachsuchte. Ein staatliches
Krankenhaus verweigerte dies, weil Abtreibung in Peru generell strafbewehrt
ist, außer in Fällen, in denen sie der „einzige Weg“ zur Rettung des Lebens
der Mutter wäre oder um „ernsthaften und bleibenden Schaden“ ihrer
Gesundheit zu vermeiden. Peru wird deshalb vorgeworfen, seine
Verpflichtungen aus dem CEDAW-Vertrag verletzt zu haben.
Das CRR behauptet, die Abtreibung sei bei dem nach einem
Sprung von einem Gebäude nun gelähmten Teenager medizinisch notwendig
gewesen, um einen operativen Eingriff am Rücken zu erleichtern. Die
peruanische Regierung müsse nun Wiedergutmachung und Rehabilitation leisten
und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß Frauen künftig eine
„therapeutische“ Abtreibung bekommen.
Dr. Edmundo Calva, ein vom Friday Fax konsultierter
medizinischer Experte, bezweifelt, ob eine andere Behandlung die
Verletzungen des Rückenmarks behoben hätte, da geschädigte Nerven des
Rückenmarks nicht wiederhergestellt werden könnten.
Abtreibung wird weder im CEDAW noch in irgendeinem anderen
global geltenden Vertragswerk erwähnt. Es gibt keinen Anhaltspunkt, wonach
Staaten, die solche Verträge ausgehandelt, unterzeichnet oder ratifiziert
haben, ihre Ländergesetze abschaffen oder ihre Verfassung ändern müßten.
Bereits im Jahr 2002 erhob das CRR eine ähnliche
Beschwerde gegen Peru beim Menschenrechtsausschuß, der für die Erfüllung des
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
zuständig ist. Damals war der Mutter eines hirngeschädigten (anencephalen)
Kindes die Abtreibung verweigert worden. Obwohl die Gesetze Perus behinderte
Menschen schützen und eugenische Abtreibung unter Strafe stellen, entschied
der Ausschuß zugunsten der Antragsteller und beschuldigte die Regierung
eines Verstoßes gegen den Pakt.
Im aktuellen Fall berief man sich auf ein freiwilliges
CEDAW-Protokoll, sog. „views“ (Meinungen), das es Einzelpersonen ermöglicht,
quasi-gerichtliche Verfahren gegen Staaten anzustrengen, die nicht nur den
Vertrag, sondern auch dessen Zusatzprotokoll ratifiziert haben.
Die “Meinungen“, die im Rahmen dieser Protokolle abgegeben
werden, sind rechtlich nicht-bindend. Aber Abtreibungsbefürworter wie das
CRR versuchen, damit Gewohnheitsrecht zu schaffen, das die Länder binden und
die rechtlichen Bestimmungen der Verträge umdeuten soll.
Die Regierungen behielten
die Zuschüsse zugunsten des IPPF trotz der Wirtschaftskrise 2008 bei
Die International Planned Parenthood Federation (IPPF),
weltweit führender Anbieter in Sachen Abtreibung, veröffentlichte kürzlich
den „IPPF-Rechenschaftsbericht 2008“. Die Organisation rühmt sich darin, in
diesem Zeitraum über 24 Millionen „Verhütungsdienste“ und über 650.000
„Dienste in Bezug auf Abtreibung“ geleistet zu haben. Die IPPF hatte im Jahr
2008 Gesamtausgaben in Höhe von 121,4 Millionen US-Dollar und finanzierte
damit die fünf Hauptaufgabenbereiche Heranwachsende, Abtreibung, Zugang (zu
Familienplanung), Lobbyarbeit und HIV/AIDS. Ein großer Betrag schlug jedoch
auch bei den Personalkosten zu Buche. Die 297 angestellten
Vollzeit-Mitarbeiter kosteten 23 Millionen US-Dollar. Sechsstellige Gehälter
wurden an mehr als drei Dutzend Personen ausbezahlt; das Spitzengehalt
betrug fast 480.000 US-Dollar jährlich.
Über 60 Millionen US-Dollar gingen an die weltweit
angeschlossenen Mitgliedsverbände und „andere Organisationen“, darunter hohe
Summen an die lateinamerikanischen Büros der (Abtreibung befürwortenden)
„Katholiken“ für freie Wahl, an Marie Stopes International und Women’s Link
Worldwide, einer Gruppe, die sich weltweit der strategischen Bekämpfung von
Gesetzen zum Schutz des Lebens verschrieben hat.
Mit 151 ihr angeschlossenen Organisationen arbeitete die
IPPF im vergangenen Jahr in 176 Ländern zugunsten von Abtreibung und
Verhütung. 88,4 % der Mitgliedsverbände sind eingebunden, um sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte in der nationalen Politik und
Gesetzgebung voranzubringen. 82,3 % gaben an, daß sie gegen die Gegner der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in jeder Form vorgingen.
Trotz Wirtschaftskrise erhielt die IPPF fast 80 % ihrer
Einnahmen in Höhe von 119 US-Dollar direkt durch Regierungszuschüsse. 17
Länder zahlten im Jahr 2008 an die IPPF, unter denen Schweden,
Großbritannien und Japan an oberster Stelle stehen.
Außerdem kamen 1 Million US-Dollar vom
Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) und vom UN-Programm für HIV/AIDS.
Wohlfahrtsstiftungen wie Bill-und-Melinda-Gates, MacArthur und Hewlett
beteiligten sich mit 23 Millionen US-Dollar, und andere prominente,
Abtreibung befürwortende Organisationen wie Population Action International
und Ipas gaben ebenfalls beachtliche Beiträge.
Die IPPF versucht, Vorteile aus der
Entscheidung der Regierung Obama zu schlagen nach Aufhebung der
Mexiko-City-Politik, die Organisationen ächtete, die Abtreibung im Ausland
durchführen oder fördern. Die Pläne der IPPF für 2009 sind: ihre „Erklärung
der sexuellen Rechte“ voranzutreiben, ein Dokument, das Regierungen die
Verpflichtung auferlegen soll, eine weitreichende Definition von „sexuellen
Rechten“ einschließlich Abtreibung, „sexueller Freiheit“ und „umfassender
Sexualerziehung“ zu garantieren. Sie will dieses Jahr auch schwerpunktmäßig
die Veranstaltungen zum 15. Jahrestag der Internationalen Konferenz für
Bevölkerung und Entwicklung - auch als Kairoer Konferenz bekannt - nutzen,
um sich bei den Vereinten Nationen für Abtreibung stark zu
machen.
Friday
Fax, 16. Juli 2009, Jg. 12, Nr. 31
Länder weisen Abtreibung
begünstigende Formulierung zurück
Letzte Woche fand in Genf ein hochrangiges Treffen des
Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) zum Thema Gesundheit statt. Nach einer
Marathon-Sitzung bis in die frühen Morgenstunden nahmen die Delegierten den
Ministeriellen Erlaß über „die Umsetzung der international vereinbarten
Ziele und Verpflichtungen im Hinblick auf die weltweite öffentliche
Gesundheit“ an und wiesen dabei einen Vorstoß der USA und der EU-Länder
zurück, Formulierungen einzubeziehen, die von einigen dahingehend
interpretiert werden, daß sie Abtreibung beinhalten.
Die Verhandlungen, die letzten Monat im UNO-Hauptquartier
begonnen hatten, führten sogleich zu hitzigen Debatten über umstrittene
Formulierungen wie „Rechte“ der reproduktiven Gesundheit, „Dienste der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ und „allgemeiner Zugang zu
Familienplanung“. Obwohl die USA schon eingelenkt hatten und zu einem
Kompromiß bereit waren, bestanden Schweden, Finnland, Norwegen, die
Niederlande, Estland und Frankreich darauf, den Ausdruck „reproduktive
Rechte“ in das Dokument aufzunehmen. Die EU blieb gespalten, weil Polen,
Malta und Irland sich trotz Drucks von Seiten ihrer Kollegen den
umstrittenen Formulierungen widersetzten.
Maltas Botschafter Victor Camillari betonte in seinem
Statement, das Recht auf Leben erstrecke sich auch auf das ungeborene Kind
vom Augenblick der Empfängnis an, und Abtreibung als Mittel, um
gesundheitliche oder soziale Probleme zu lösen, verneine dieses Recht.
Deshalb distanziere sich Malta und betrachte alle Stellungnahmen oder
Entscheidungen als ungültig, die sich direkt oder indirekt auf sexuelle und
reproduktive Gesundheit bezögen, und die irgendwem die Verpflichtung
auferlegen wollten, Abtreibung als Recht, Dienst oder Ware außerhalb des
Bereichs der nationalen Gesetzgebung zu akzeptieren.
Schließlich wurde der äußerst umstrittene Ausdruck
„reproduktive Rechte“ aus dem Text entfernt und die Schlußerklärung
angenommen. Alle Bezüge auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ wurden in
Übereinstimmung mit der Kairoer Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung
und der Pekinger Weltfrauenkonferenz dergestalt eingegrenzt, daß kein neues
Abtreibungsrecht geschaffen werde und die Definition keine Abtreibung
beinhalte.
Der ECOSOC wird im nächsten Jahr eine Folgekonferenz
abhalten, um den Einfluß des Erlasses auf die öffentlichen
Gesundheitssysteme auszuwerten.
Amnesty International
setzt sich erneut für Abtreibung ein, diesmal in Peru
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI)
hat soeben einen Bericht zur Müttersterblichkeit in Peru unter dem Titel
„Fatale Fehler: Barrieren gegen die Müttergesundheit in Peru“ herausgegeben.
Darin wird zwar eingeräumt, daß der Mangel bei der Versorgung im Notfall am
meisten zu der hohen Müttersterblichkeit in der Anden-Nation beiträgt. Groß
ist jedoch der Druck, mit dem Peru und andere Staaten durch eine
Verpflichtung genötigt werden sollen, bestimmte Rechte bezüglich
Müttergesundheit zu garantieren, die AI dann auf „therapeutische“ Abtreibung
ausdehnt. Damit folgt AI der Strategie des Abtreibung befürwortenden
Zentrums für Reproduktive Rechte (CRR), das in den letzten Jahren ein „Recht
auf Müttergesundheit“ propagierte, um damit die Förderung der Abtreibung zu
kaschieren und, wie Kritiker meinen, den Widerstand gegen die Tötung
ungeborener Kinder zu unterlaufen.
AI behauptet, der Mangel an Zugang zu Gesundheitsfürsorge
sei eine Verletzung des Menschenrechts der Frauen auf das höchste Maß an
erreichbarer Gesundheit. Der Bericht enthält auch eine Auslegung des
Schlußdokuments der Kairoer Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung
zugunsten der Abtreibung, was nicht in Übereinstimmung steht mit den
tatsächlichen Aussagen.
Sich darauf berufend, beschuldigt AI das Land Peru des
Fehlens einer angemessenen und zeitgemäßen Antwort auf das Ergebnis der
Untersuchung des Menschenrechtsausschusses, welches nicht-bindend ist.
AI wurde 1961 von einem katholischen Konvertiten gegründet
und vertrat früher eine neutrale Position zur Abtreibung. Der spätere Wandel
zugunsten der Abtreibung brachte AI den Vorwurf des Verrats an den
Gründungsprinzipien ein.
Friday
Fax, 23. Juli 2009, Jg. 12, Nr. 32
Feministen wollen den 15.
Jahrestag der Peking-Konferenz für die reproduktiven Rechte nutzen
Das
„Committee on Women“, eine sog.
Nichtregierungsorganisaton (NGO), kam im UNO-Hauptquartier in New York zur
Planung der Gedenkfeiern zum 15. Jahrestag der Pekinger Weltfrauenkonferenz
– bezeichnet als „Peking+15“ – im kommenden März zusammen. Dabei beklagten
viele Teilnehmer den mangelnden Fortschritt seit 1995 und riefen die
Kollegen auf, aus Anlaß des Jahrestages mehr von den Regierungen zu fordern,
besonders auf dem Gebiet der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und
Rechte“.
Vertreter verschiedener feministischer NGOs betonten, daß
die Pekinger Konferenz keine rechtliche Verbindlichkeit und deshalb nicht
die ihr zugeschriebene Bedeutung habe. Deshalb drängten sie auf eine stärker
„vorwärts-gerichtete Agenda“ für das im Februar 2010 in New York geplante
NGO Global Forum zugunsten der Frauenrechte.
Cynthia Rothschild vom Center for Women’s Leadership
(Zentrum für die Führerschaft der Frauen) an der Rutgers-Universität lenkte
die Aufmerksamkeit auf das bevorstehende NGO Forum im September in Berlin
zur Feier des 15. Jahrestages der Kairoer Konferenz über Bevölkerung und
Entwicklung. Dessen Ergebnisse zum Thema „reproduktive Gesundheit und
Rechte“ müßten in die Gedenkfeiern zu Peking+15 einfließen.
Eine beträchtliche Anzahl der NGO-Vertreter sah Peking+15
als Gelegenheit, Forderungen an die Staatsoberhäupter in Richtung
reproduktive Gesundheit zu stellen und Druck auf die Länder auszuüben, die
liberalere Reformen noch nicht umgesetzt hätten.
Kritiker befürchten, daß diese Veranstaltungen ein
erneuter Versuch der Abtreibungsbefürworter darstellen, die Bestimmungen zur
„reproduktiven Gesundheit“ auszuweiten und zu behaupten, die „weltweite“
NGO-Gemeinschaft zu repräsentieren.
Ein italienischer
UN-Vorstoß fasziniert die Lebensrechtler
Rocco Buttiglione, Chef der Vereinigten Christdemokraten
(Cristiani Democratici Uniti), hat im italienischen Parlament einen Vorstoß
zugunsten einer Resolution bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen
unternommen, in der „die Anwendung der Abtreibung als Instrument zur
Bevölkerungskontrolle“ verurteilt und „das Recht jeder Frau, sich nicht
einer erzwungenen Abtreibung unterziehen zu müssen“, bekräftigt wird. Er
erhielt dabei die Unterstützung der Regierungspartei „Polo della Libertà“
des Premierministers Silvio Berlusconi und der Partei „Centro Cristiano
Democratico“. Linksgerichtete Parlamentarier suchten den Vorschlag
abzuschwächen, indem sie einen Zusatz zugunsten von Verhütung anfügten, der
jedoch abgelehnt wurde. Eine Anzahl Politiker des linken Flügels stimmten
für den Antrag, der in der Präambel auch geschlechtsbezogene Abtreibung
kritisiert, die vor allem Mädchen betrifft.
Es ist eine Resolution der UN-Vollversammlung beabsichtigt
mit dem Ziel eines nicht-bindenden Moratoriums gegen erzwungene Abtreibung,
ähnlich dem Moratorium zur Todesstrafe, das in den vergangenen Jahren
Unterstützung von der Mehrheit der Mitgliedstaaten erhielt.
Italien sucht dafür die Unterstützung der 27 Länder der
EU. Carlo Casini, Mitglied im Europaparlament, ein treuer Lebensschützer,
wird im Europaparlament eine Resolution zugunsten eines solchen Moratoriums
vorschlagen, die, falls gutgeheißen, eine einheitliche EU-Position
darstellen würde.
Buttiglione ist ein geachteter katholischer Politiker und
Freund des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. In Anbetracht des Treffens
zwischen Papst Benedikt XVI. und Obama ist Buttiglione zuversichtlich, daß
Obama die Initiative unterstützen wird, was manche für zu optimistisch
halten.
Italien zeigt sich zwiespältig. Trotz seiner Haltung bei
den Vereinten Nationen zugunsten der Abtreibung, seiner niedrigen
Geburtenrate und der Liberalisierung der Abtreibungsgesetze im Jahr 1978,
kann es auf die politisch aktivsten, unbeirrbar katholischen Kleriker und
Laien Europas verweisen. Auch das gesetzliche Verbot verbrauchender
Embryonenforschung gilt als vorbildlich.
Friday
Fax, 30. Juli 2009, Jg. 12, Nr. 33
Rocco Buttiglione stellt
Anmerkungen zur Abtreibung klar und beschwichtigt die Lebensrechtler
Einige Lebensrechtler waren zunächst besorgt, weil die
italienische Zeitung „Corriere della Sera“ Äußerungen Buttigliones
mißverständlich wiedergegeben hatte. Unter anderem hieß es, Buttiglione
distanziere sich von seinen früheren Bemühungen zur Bekämpfung der
Legalisierung von Abtreibung, und er habe diese als „Fehler“ bezeichnet. In
einem Exklusiv-Interview, das Buttiglione dem Friday Fax gab, beseitigte er
entstandene Unklarheiten, woraufhin auch zunächst kritische Lebensrechtler
seine Aussagen würdigten. Buttiglione soll demnächst in die USA kommen und
vor Lebensrechtlern über seine UN-Initiative sprechen.
Buttiglione betonte, er werde nichts tun, was die Einheit
der Lebensrechtsbewegung gefährden könnte, womit er sich von der
Argumentation der Katholiken, die Obama unterstützten, distanzierte.
Das Leben des Kindes solle mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln verteidigt werden. In Ländern, in denen Abtreibung
grundsätzlich unter Strafe gestellt sei, solle der Gesetzgeber für den
Erhalt dieser Verbote kämpfen. In Ländern wie Italien fehle für ein
absolutes Verbot die allgemeine Unterstützung. Deshalb sollten Anstrengungen
unternommen werden, Gemeinsamkeiten zu finden mit dem Ziel der Einschränkung
der Abtreibung.
Als Musterbeispiel einer solchen Initiative, an der
Buttiglione maßgeblich beteiligt war, nannte er die Entscheidung des
italienischen Parlaments, die italienische Regierung aufzufordern, sich
dafür einzusetzen, daß die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine
Resolution verabschiedet, die „Abtreibung als Mittel der
Bevölkerungskontrolle verwirft und das Recht jeder Frau, nicht zu einer
Abtreibung gezwungen zu werden, bestätigt. Diese UN-Initiative gebe denen,
die behaupteten, sie seien gegen jeden Zwang, die Gelegenheit, dies unter
Beweis zu stellen, dann müßten sie gegen Abtreibung als Mittel der
Bevölkerungskontrolle sein.
Weiter führte er aus, Gesetze gegen Abtreibung müßten
begleitet sein von stützenden Maßnahmen zugunsten der Mutterschaft mit dem
Ziel des gesetzlichen Schutzes des Lebens des Kindes und flankierender
Maßnahmen für die Mutter.
In Bezug auf das Wahlverhalten katholischer Politiker
stellte Buttiglione fest, daß ein Gesetzgeber „niemals eine Haltung
unterstützen darf, die in sich böse (intrinsece malum) ist“ oder „für ein
Gesetz stimmen darf, welches das Leben eines einzigen Kindes opfert“.
Während es erlaubt sei, Gesetze zu unterstützen, „welche das Leben einiger
Kinder schützt, auch wenn der Schutz nicht alle einschließt“, darf man
„keine Zustimmung geben zum Tod derer, die man nicht retten kann“.
Marie Smith,
Leiterin des „Parlamentarischen Netzwerks für Entscheidende Fragen“, die mit
Abgeordneten in Sachen Lebensrecht weltweit Verbindung hält, lobte
Buttiglione, da er auf die Verquickung von Abtreibungsgesetzgebung und
Entwicklungshilfe hingewiesen habe, und stellte fest, daß Abgeordnete in
Entwicklungsländern, die Abtreibung unter Verbot oder Einschränkung
stellten, zunehmend unter Druck von Seiten der Vereinten Nationen, privaten
Verbänden (sog.
NGOs) und Geberländern gerieten.
Anmerkung der AKTION LEBEN
e.V.
Eine Initiative zugunsten des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes löst bei Lebensrechtlern verständlicherweise eine positive Reaktion aus. So mag es auch sein im Fall des von Rocco Buttiglione maßgeblich beeinflußten Vorstoßes im italienischen Parlament, der darauf abzielt, „Abtreibung als Instrument der Bevölkerungskontrolle“ und „erzwungene Abtreibung“ durch eine Resolution der Vereinten Nationen zu ächten.
Bedenken bestehen aber, daß bei der Umsetzung einer
solchen Resolution in die nationale Gesetzgebung der UN-Mitgliedsstaaten ein
Satz: "Abtreibung aus bevölkerungspolitischen Gründen ist verboten." im
Umkehrschluß bei Politikern und Bürgern bedeuten mag: "Alle anderen
Abtreibungen sind erlaubt." Das führt dann dazu, daß der Gesetzgeber, d.h.
der einzelne Abgeordnete, bei seinem Votum für ein solches einschränkendes
Gesetz eine in sich böse Handlung, nämlich Abtreibung, ermöglichen und damit
an einer moralisch unerlaubten Handlung mitwirken würde.
Diesen Zusammenhang hat Buttiglione offenbar nicht erkannt. Er sagt zwar gemäß der katholischen Morallehre, daß ein Gesetzgeber „niemals eine Haltung unterstützen darf, die in sich böse ist“ oder „für ein Gesetz stimmen darf, welches das Leben eines einzigen Kindes opfert“. Zugleich aber meint er, es sei erlaubt, Gesetze zu unterstützen, „welche das Leben einiger Kinder schützen, auch wenn der Schutz nicht alle einschließt“. Diesen Widerspruch vermochte der Politiker nicht aufzulösen. Möglicherweise auch deshalb nicht, weil ein Abschnitt in Kapitel 73 der Enzyklika "Evangelium vitae" von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1995 in diesem Punkt zu Irritationen führt.
Wer hierzu nähere Informationen sucht, dem empfehlen wir das Büchlein von Elisabeth Backhaus "Die Tragweite von Nummer 73 der Enzyklika Evangelium vitae von Papst Johannes Paul II.", Derscheider Verlag 2007, ISBN 978-3-930533-06-0. Dieses Buch kann, ebenso wie eine deutsche Übersetzung des vollständigen Interviews mit Rocco Buttiglione (engl. Original unter www.c-fam.org abrufbar) bei Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach (post@aktion-leben.de) bestellt werden.
Ein neu erschienenes Buch
kommt zu dem Schluß, daß die Vereinten Nationen „weder bedeutungslos noch
unentbehrlich sind“noch neuerscheinung, 9. August 2009
Das neue Buch aus konservativen Kreisen („conUNdrum: Die
Grenzen der Vereinten Nationen und die Suche nach Alternativen“, Rowman &
Littlefield) behandelt die weitverbreitete Ineffektivität und
Grenzüberschreitungen bei den Vereinten Nationen in zehn Schlüsselbereichen
und fordert, schlecht funktionierenden Programmen die Unterstützung zu
entziehen und in alternative Lösungen zu investieren.
Das Buch wurde gesponsert von der in Washington DC
ansässigen „Heritage Foundation“ und enthält Aufsätze von 15 Experten aus
verschiedenen Fachgebieten. Sie anerkennen die Arbeit der Vereinten Nationen
in bestimmten Bereichen wie z. B. der Seuchenkontrolle, sprechen aber auch
Empfehlungen aus zugunsten weniger politisierter Lösungen auf lokaler Ebene.
John Bolton, ehemaliger US-Botschafter bei den Vereinten
Nationen, sieht die Wurzel des Problems darin, daß niemand sagen könne, wie
die jährlich 15 Milliarden US-Dollar, darunter 4 Milliarden US-Dollar von
den USA, verwendet würden, weil die Vereinten Nationen darüber nicht
informierten. Dies hatte immer wieder zu höchst medienträchtigen Skandalen
geführt – wie z. B. das „Öl für Nahrung“-Programm im Irak und das „Geld für
Waffen“-Programm in Nordkorea – , zu einer aufgeblähten UN-Bürokratie und
einem Rückgang der Leistungen für Arme und Bedürftige. Dieser Trend, so ein
anderer Autor, sei die Vereinten Nationen teuer zu stehen gekommen in Bezug
auf Glaubwürdigkeit und Legitimität.
Botschafter Terry Miller, der die USA in wirtschaftlichen
und sozialen Angelegenheiten vertrat, führt aus, daß Gespräche bei den
Vereinten Nationen selten eine wirkliche Debatte entfachten, weil politische
Blockbildung und Sonderinteressen die Oberhand behielten und die Teilnehmer
selten einander zuhörten oder dem anderen antworteten. Miller illustriert
dies an einem Beispiel, welchen Schock er im Konferenzsaal auslöste, als er
die Worte „Kapitalismus“ und „Demokratie“ in einem positiven Sinn benutzte.
Susan Yoshihara, Vizepräsidentin für den Forschungsbereich
beim Katholischen Institut für Familie und Menschenrechte (C-FAM, dem
Herausgeber des Friday Fax), zeigt auf, daß Fonds und Programme der
Vereinten Nationen einen „Ansatz auf der Basis der Rechte“ bei der
Entwicklungshilfe übernommen hätten. Es würden mehr Mittel für den Kampf um
„Rechte“ wie Abtreibung ausgegeben und weniger für wirkliche Leistungen.
Dies führe zu Mißbräuchen, wenn z.B. UNICEF reproduktive Rechte für Frauen
fördere - auf Kosten seiner eigentlichen Mission, der Sicherung des
Überlebens von Kindern. Sie deckt unangemessene Einflußnahme durch mächtige
Gruppierungen mit Sonderinteressen auf, deren Agenden sich mit offiziellen
UN-Positionen deckten. Diese aber stünden häufig im Widerspruch zur Politik
der Länder und deren kulturellen und religiösen Traditionen, die durch
UN-Verträge geschützt seien. Ähnliches lasse sich von vergleichbaren Trends
bei der Waffenkontrolle und in der Umweltpolitik sagen, meinten weitere
Autoren.
Die Rechtsexperten Lee Casey und David Rivkin führten an,
die Vereinten Nationen schafften ein internationales Rechtssystem, das eher
auf Druck als auf der Zustimmung der Länder beruhe, besonders auf dem Gebiet
der Menschenrechte. Das Hauptproblem bei den UN-Verträgen sehen sie darin,
daß sie als „Bestätigung“ neuer Normen angeführt würden, denen alle Nationen
gehorchen müßten, auch wenn sie nicht daran beteiligt wären. Das Problem
würde noch verstärkt durch radikale Interpretationen der Verträge durch
UN-Beamte und Ausschüsse, die „Rechte“ auf Abtreibung, gleichgeschlechtliche
„Ehen“ und andere umstrittene Sachverhalte daraus ableiteten.
Solche „Rechte“ würden dann in den Rang grundlegender
politischer Prinzipien erhoben, sagen Steven Groves und der Herausgeber des
Buches, Brett Schaefer. Beide empfehlen, die Menschenrechtsaktivitäten bei
den Vereinten Nationen aufzugeben und eine alternative Körperschaft zu
schaffen, zusammengesetzt aus Staaten, die nachweislich die fundamentalen
Menschenrechte und Freiheiten unterstützten.
Friday
Fax, 6. August 2009, Jg. 12, Nr. 34
Radikale
Homosexuellen-Gruppierung treibt Agenda der „Gender-Identität“ voran
Der Internationale Ausschuß für Menschenrechte der
Schwulen und Lesben (IGLHRC) veröffentlichte kürzlich ein Handbuch für
Aktivisten mit Hinweisen, wie man durch den UN-Ausschuß, der für die
Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) zuständig ist, „fließende“ Konzepte der
„sexuellen Orientierung“ und der „Gender-Indentität“ in das bestehende Feld
der Menschenrechte einführen kann. Aus dem Glossar zu den
„Schlüsselbegriffen“ geht hervor, daß Gender und Sexualität nicht als in der
Biologie wurzelnd verstanden werden, sondern als auf „sozialen Konstrukten“
basierend.
Der IGLHRC argumentiert, das CEDAW-Übereinkommen sei ein
„sich entwickelndes Dokument“, das „dem Wandel der Zeit angepaßt werden“
könne.
Staaten, die CEDAW ratifizieren, verpflichten sich, alle
vier Jahre dem CEDAW-Ausschuß einen Bericht über ihren Fortschritt bei der
Umsetzung der Bestimmungen vorzulegen. Der CEDAW-Ausschuß besteht aus 23
privaten Bürgern, die regelmäßig zusammenkommen, um diese Berichte zu
überprüfen. Private Verbände (NGOs) können in sog. „Schattenberichten“
ebenfalls Bewertungen des jeweiligen Landes vorlegen, die vom CEDAW-Ausschuß
gerne aufgegriffen werden.
Aufgrund solcher Schattenberichte von radikalen NGOs
stellt der CEDAW-Ausschuß den Regierungen gezielte Fragen zur
Diskriminierung von homosexuellen, bisexuellen und transgender Personen und
gibt abschließende Empfehlungen ab.
Während der letzten Jahre brachte der CEDAW-Ausschuß in
fast einem Dutzend Fällen „sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“ in
seine Empfehlungen hinein. Der IGLHRC hofft deshalb, daß dies zur Schaffung
und Annahme einer neuen „Allgemeinen Empfehlung“ führen wird und daß
nationale Gerichte vermehrt auf solche Kommentare und Empfehlungen Bezug
nehmen werden.
Kritiker betonen, daß „sexuelle Orientierung“,
„Gender-Identität“ und „Gender-Ausdruck“ in kein einziges bindendes
UN-Dokument aufgenommen wurden. Eine neue „Allgemeine Empfehlung“ zu diesem
Thema, die „sexuelle Orientierung“ in die Kategorie der gegen
Diskriminierung geschützten Merkmale wie Rasse oder Religion erheben würde,
wäre ein Signal für den Ausschuß, das Übereinkommen über die Grenzen dessen
auszudehnen, was von den Mitgliedstaaten sorgfältig ausgehandelt wurde. Es
würde zur rechtlichen Fixierung etwa der gleichgeschlechtlichen Ehe führen.
USA unterzeichnen Vertrag
über Behinderte; Sorgen wegen „reproduktiver Gesundheit“
Ende letzter Woche unterzeichnete die Botschafterin der
USA bei den Vereinten Nationen, Susan Rice, die Konvention über die Rechte
der Personen mit Behinderungen - der erste bindende Vertrag, der „sexuelle
und reproduktive Gesundheit“ erwähnt.
Als der Vertrag im Jahr 2006 angenommen wurde,
debattierten die Delegierten über die Einbeziehung dieser Formulierung, weil
Lebensrechtler befürchteten, daß Abtreibung befürwortende Organisationen wie
das Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR) behaupten könnten, der Ausdruck
sei so dehnbar, daß er Abtreibung einschließe.
Fest steht, daß der neue Vertrag die Gesetze zum Schutz
des Lebens in den Mitgliedstaaten, die ihn unterzeichnen oder ratifizieren,
nicht antastet. Um dies zu unterstreichen, gaben mindestens 15 Nationen in
der UN-Vollversammlung Erklärungen ab, daß die Interpretation der „sexuellen
und reproduktiven Gesundheit“ Abtreibung ausschließe. Keine Nation erhob
gegen diese Interpretation Einspruch.
Jeanne Head, UN-Vertreterin für das National Right to Life
Committee, teilte dem Friday Fax mit, es scheine, daß die
Abtreibungsbefürworter dächten, wenn sie die falsche Interpretation nur oft
genug wiederholten, könnten sie die Welt glauben machen, sie träfe zu.
Nach der Unterzeichnung geht der neue Vertrag an den
Senat. Wenn er die Unterstützung durch zwei Drittel der Senatoren findet,
wird er dem Präsidenten zur Ratifizierung vorgelegt. Die Bush-Regierung
hatte die Unterzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dadurch könnte das
(nationale) Gesetz für Amerikaner mit Behinderungen abgeschwächt werden.
Die Obama-Regierung drängt nun auf die Ratifizierung
mehrerer Verträge, darunter der Übereinkommen über die Rechte der Kinder und
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Friday
Fax, 13. August 2009, Jg. 12, Nr. 35
Radikaler Verband stellt
Abtreibungsbefürworter als „Verteidiger der Menschenrechte“dar
Das Zentrum für Reproduktive Rechte (CRR) appellierte in
seinem jüngst veröffentlichten Bericht „Die Menschenrechte verteidigen“ an
die Vereinten Nationen, Anbieter von Abtreibungen formell als „Verteidiger
der Menschenrechte“ anzuerkennen. Das CRR unterstellt, daß Abtreibung ein
Bestandteil des bestehenden Rahmenwerkes der Menschenrechte sei, und
kritisiert gesetzliche Beschränkungen der Abtreibung, Einschränkungen bei
der Finanzierung von Abtreibungen und den fehlenden Abbau der Vorbehalte
gegen Abtreibung als „Menschenrechtsverletzungen“.
Laut Website des UN-Büros des Hochkommissars der
Menschenrechte sind als „Verteidiger der Menschenrechte“ Personen zu
bezeichnen, die einzeln oder gemeinsam handeln, um die bürgerlichen,
politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu fördern
oder zu schützen.
Das CRR meint, die Anbieter von Abtreibungen wirkten
direkt für fundamentale Menschenrechte der Frauen, indem sie die Frauen
bestärkten, ihr Recht auf reproduktive Gesundheitsfürsorge einschließlich
„sicherer“ Abtreibung zu realisieren.
Das Menschenrecht auf Würde, Freiheit und Sicherheit
verlange die reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung der Frau, dazu das
Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit einschließlich entsprechender
Gesundheitsdienste.
Bereits im Jahr 2008 beantragte das CRR beim
Inter-Amerikanischen Ausschuß für Menschenrechte, daß Anbieter von
Abtreibung als „Verteidiger der Menschenrechte“ zu klassifizieren seien.
Daten zur Weltgesundheit
zeigen, daß liberale Abtreibungsgesetze zu höherer Müttersterblichkeit
führen
Die International Planned Parenthood Federation (IPPF),
der weltweit größte Anbieter von Abtreibungen, hat kürzlich einen
alarmierenden Anstieg der Müttersterblichkeit in Südafrika zugegeben, der
die Parole der Abtreibungslobby, liberale Abtreibungsgesetze würden die
Müttersterblichkeit mindern, in Frage stellt: Im Zeitraum 2005 bis 2007
nahmen die Todesfälle von Müttern in Südafrika um 20 % zu. Das Land hat seit
1996 eines der freizügigsten Abtreibungsgesetze auf dem afrikanischen
Kontinent.
Den größten Anteil machen die Todesfälle durch HIV/AIDS
aus. Die IPPF räumt ein, daß viele Todesfälle auf Komplikationen bei der
Abtreibung zurückzuführen sind, in einem Land, in dem Abtreibung legal und
weitgehend verfügbar ist.
In den vergangenen Jahren wurde durch verschiedene
UN-Behörden und Abtreibung befürwortende Organisationen einschließlich der
IPPF großer Druck auf die Entwicklungsländer ausgeübt. Sie sollten als
Maßnahme zur Reduzierung der Müttersterblichkeit Abtreibung legalisieren.
Das jüngste Datenmaterial der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigt
jedoch, daß der Zusammenhang genau umgekehrt ist.
In Afrika ist Mauritius das Land mit der geringsten
Müttersterblichkeit. Mauritius gehört zu den Ländern des Kontinents, dessen
Gesetze die Ungeborenen am besten schützen. Äthiopien, das zu den Ländern
gehört, die in den letzten Jahren aufgrund des Druckes Abtreibung
legalisierten, hat eine 48mal höhere Müttersterblichkeit als Mauritius.
In Südamerika weist Chile die niedrigste Rate auf; das
Land schützt das ungeborene Kind durch die Verfassung. Guyana mit seiner
30fach höheren Rate erlaubt Abtreibung fast ohne jede Einschränkung seit
1995.
Nicaragua garantiert seit drei Jahren vollen Schutz für
das vorgeburtliche Leben und geriet deshalb ins Fadenkreuz der
internationalen Abtreibungslobby. Schweden entzog dem Land daraufhin
angeblich 20 Millionen US-Dollar an Entwicklungshilfe. Statistiken der
Regierung belegen (entgegen Behauptungen von Amnesty International), daß
seitdem die Müttersterblichkeit ebenfalls zurückging.
Ähnliche Ergebnisse zeigt die WHO-Statistik für
Südostasien, wo Nepal die höchste Müttersterblichkeit aufweist und zugleich
Abtreibung ohne Einschränkung ermöglicht. Die niedrigste Rate (14mal
niedriger als Nepal) in der Region hat Sri Lanka; es hat zugleich eines der
restriktivsten Abtreibungsgesetze weltweit. Irland verzeichnet die
niedrigste Müttersterblichkeitsrate weltweit. Es gehört zu den Nationen, die
Abtreibung verbieten und dessen Verfassung ausdrücklich die Rechte des
Ungeborenen schützt.
Friday
Fax, 20. August 2009, Jg. 12, Nr. 36
Amnesty International
greift Nicaraguas Abtreibungsverbot an
Nach Mexiko, der Dominikanischen Republik und Peru griff
Amnesty International (AI) in seinem kürzlich veröffentlichten Bericht
„Totales Abtreibungsverbot in Nicaragua: Leben und Gesundheit von Frauen in
Gefahr, medizinische Fachkräfte kriminalisiert“ nun auch Nicaragua an. AI
bezeichnete das generelle Verbot der Abtreibung als „grausame, inhumane
Schande“ und „diskriminierend“ und erhob den Vorwurf, das neue Gesetz hätte
zu einer Zunahme der Müttersterblichkeit geführt. Die Fakten belegen jedoch
aktuell einen Rückgang der Müttersterblichkeit. AI behauptet, Nicaragua
verletze internationales Recht, und zitiert dabei nicht-bindende
Empfehlungen von Ausschüssen, die Verträge überwachen: das Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, den Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das
Übereinkommen gegen Folter.
So behauptet AI, das Abtreibungsverbot halte medizinische
Fachkräfte in einigen Fällen davon ab, Frauen zu behandeln; es gebe
Verzögerungen bei Diagnose und Therapie zum Schaden der nicaraguanischen
Frauen und Mädchen. Die nicaraguanische Regierung stellte dagegen wiederholt
klar, daß der bestehende medizinische Kodex beachtet werde, der
lebensrettende Behandlung erlaube, die indirekt den Verlust des Kindes zur
Folge haben könnte.
Ein Sprecher beim
Weltkongreß fordert „monogame Menschen“ zur Bewahrung der Kultur
Patrick Fagan, Familienwissenschaftler beim
Familienforschungsrat, referierte vergangene Woche beim Amsterdamer
Weltkongreß der Familie über zwei konkurrierende Kulturen in Bezug auf
sexuelle Moral. Fagan bezeichnete die eine als Kultur der „Monogamie“, die
andere als „polymorphe, fortgesetzte Polygamie“ (kurz „polyamourös“).
Der Verfassungsstaat, der einen Sinn für das Unverfügbare,
Heilige, voraussetze und der Religion (oder keiner Religion) Freiraum
einräume, sei aus der monogamen Kultur hervorgegangen, während der
ausufernde Wohlfahrtsstaat, in Verbindung mit dem Atheismus oder doch der
Verdrängung des Religiösen aus dem öffentlichen Raum und der totalen
Abdrängung ins Private zunehmend das Produkt der „polyamourösen“ Kultur sei.
Die monogame Kultur betrachte alles menschliche Leben als
heilig und schützenswert, seien es die Ungeborenen, die Behinderten oder die
alten Menschen. In der polymorphen Kultur dagegen würden ein Drittel der
Ungeborenen durch deren Mütter getötet und die Behinderten und alten
Menschen seien nicht willkommen und der Gefahr der frühzeitigen Eliminierung
ausgesetzt.
Die monogame Kultur sei fruchtbar und expandierend,
während in der polymorphen die Fruchtbarkeit unter der Reproduktionsrate
bleibe. Dennoch verbreite sich die polyamouröse Kultur, weil sie in drei
Bereichen des öffentlichen Lebens Kontrolle ausübe: in der Erziehung der
Kinder, bei der Sexualerziehung und bei der Gesundheit der Heranwachsenden.
Dadurch entreiße die polymorphe Kultur die Kinder ihren Eltern und zugleich
der monogamen Kultur.
Fagan verglich diesen Vorgang mit den Eroberungen der
ottomanischen Türken des 14. Jahrhunderts, die aus christlichen Nationen
Knaben raubten, um sie zu eigenen Elitesoldaten auszubilden, den
Janitscharen. Immer dann, wenn polyamouröse Programme und die Medien
Teenager zu sexueller Aktivität verführten, hätten sie einen weiteren
„Janitscharen“ erobert.
Fagan beschrieb Abwehrmaßnahmen der monogamen Kultur,
besonders der Erziehung zur Abstinenz, aber auch deren Bekämpfung durch den
Gegner. Die Kampagnen gegen Homeschooling gehörten zu den Strategien, um
Eltern davon abzuhalten, ihre Kinder zu schützen. Zum Schluß rief Fagan die
„mongamen Menschen“ auf zurückzuschlagen. Die einzige Antwort sei, die
Kontrolle wiederzugewinnen über die eigene Familie, über die Verwendung der
Steuern und die Ausbildung der Kinder.
Friday
Fax, 27. August 2009, Jg. 12, Nr. 37
Abtreibungsriese schließt
sich der Attacke gegen Nicaragua an
Ipas, einer der weltweit größten Befürworter der
Abtreibung, hat sich in zwei jüngst veröffentlichten Berichten in spanischer
Sprache den heftigen Angriffen gegen Nicaragua wegen dessen
Abtreibungsverbot angeschlossen. Ipas ist bekannt für die Verbreitung der
manuellen Absauggeräte zur Durchführung von Frühabtreibungen, besonders in
Ländern, in denen Abtreibung sonst illegal ist. Ipas behauptet, Nicaragua
verstoße gegen die Menschenrechte der Frauen. Das Abtreibungsverbot sei
nicht verfassungsgemäß und ein Rückschlag in Sachen Menschenrechte.
Vertreter Nicaraguas sagen hingegen, das neue Gesetz sei
ein Schritt vorwärts in Richtung der Übereinstimmung des Strafrechts mit der
Verfassung und den Verpflichtungen aus der Amerikanischen Konvention über
Menschenrechte, die in Artikel 4 erklärt, das Leben sei „vom Augenblick der
Empfängnis an“ durch das Gesetz zu schützen.
Ipas behauptet weiter, das Verbot der therapeutischen
Abtreibung schließe viele Frauen aus, deren Leben gerettet werden müßte. Die
nicaraguanische Regierung hält dagegen, daß das Verbot kein medizinisches
Verfahren zur Rettung des Lebens der Frau verbiete.
Aktuelle Daten belegen vielmehr, daß durch ein Verbot der
Abtreibung mehr Frauenleben gerettet werden könnten. Laut Statistik des
nicaraguanischen Gesundheitsministeriums (MINSA) ging zwischen 2008 und 2009
die Müttersterblichkeit um 58 % zurück.
Ein UN-Ausschuß macht
besondere Rechte in Bezug auf „sexuelle Orientierung und Gender-Indentität“geltend
Der Ausschuß, der für die Überwachung des Internationalen
Pakts über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (ICESCR) zuständig
ist, veröffentlichte am 2. Juli ein Dokument mit dem Titel „Allgemeiner
Kommentar 20“, worin die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, weit gefaßte
neue Menschenrechte auf der Basis der „sexuellen Orientierung und
Gender-Identität“ zu garantieren. Nationale Gesetze und die Politik sowie
die Praxis und das Verhalten in Familien und kulturellen Einrichtungen
müßten entscheidend geändert werden, sonst würden sie gegen die
Verpflichtungen des internationalen Rechts verstoßen. Man behauptet die
Existenz zweier neuer Kategorien für das Diskriminierungsverbot, obwohl die
souveränen Staaten in offenen UN-Debatten wiederholt dieselben abgelehnt
hatten, weil sie benutzt werden könnten, Beschränkungen der Redefreiheit,
der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit wie auch der Ehegesetze und
der Lehrpläne in den Schulen aufzuerlegen.
Artikel 2 Absatz 2 ICESCR besagt: „Die Vertragsstaaten
verpflichten sich, zu gewährleisten, daß die in diesem Pakt verkündeten
Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des
Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen
Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt
oder des sonstigen Status’ ausgeübt werden.“ Der Ausschuß knüpft an den
„sonstigen Status“ an und beansprucht „einen flexiblen Ansatz“, der
„sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“ einschließt, z. B. Personen,
die transgender, transsexuell oder intersexuell sind.
Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu hitzigen
Debatten geführt. Liberale Regierungen versuchten wiederholt, einen Konsens
in dieser Frage zu gewinnen, wurden aber bisher abgewehrt. Kein bindendes
UN-Dokument schließt „sexuelle Orientierung“ oder „Gender-Identität“ in die
vor Diskriminierung geschützten Kategorien ein.
Der Ausschuß zitiert die sog. Yogyakarta-Prinzipien, ein
höchst umstrittenes Manifest aus dem Jahr 2007, in dem 29 bestehende
Menschenrechte dahingehend interpretiert werden, daß sie auch Homosexualität
einschließen. Das offiziöse Dokument beansprucht, daß Länder, die an
Menschenrechtsverträgen beteiligt sind, bereits jetzt verpflichtet seien,
weitreichende Homosexuellen-Rechte zu gewährleisten oder sonst gegen
internationales Recht verstießen. Die Ansichten des Ausschusses werden immer
häufiger von sympathisierenden Juristen, Regierungsbeamten und Aktivisten
herangezogen, um Druck auf ihre Regierungen auszuüben, damit Gesetze und
Politik geändert werden.
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Quellenangabe:
Das Friday Fax wird wöchentlich herausgegeben von Austin Ruse, Direktor des Catholic Family and Human Rights Institute (C-FAM) in New York. Die vorliegenden Beiträge wurden verfaßt von Samantha Singson (Nr. 3a, 4b, 5a, 6b, 7b, 9a, 10a, 11a), Piero A. Tozzi J. D. (Nr. 3b, 4a, 5b, 8, 10b - mit Katharina Rothweiler), Amy DeRosa (Nr. 6a, 11b) und Susan Yoshihara Ph. D. (Nr. 7a, 9b).
Das Friday Fax wird wöchentlich herausgegeben von Austin Ruse, Direktor des Catholic Family and Human Rights Institute (C-FAM) in New York.
Die genaue Anschrift lautet:
Catholic and Human Rights Institute
866 United Nations Plaza, Suite 427
New York, New York 10017
Tel. (212) 754-5948
Fax (212) 754-9291
Die Friday-Fax-Texte werden im Auftrag der AKTION LEBEN e. V. (Postfach 61, D-69518 Abtsteinach) durchgesehen und die wichtigsten Passagen in deutscher Sprache zusammengefaßt, ggf. wörtlich übersetzt. Sie sollen der Information über die laufende Entwicklung bei den Vereinten Nationen in Sachen Lebensrecht und Familie im umfassenden Sinn dienen.
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