|
M
e d i e n l i s t e
|
zurück zum Auswahlmenü "Medienliste"
zurück zum Auswahlmenü "Downloads"
Prof. Dr. Wolfgang Waldheim
"Das Naturrecht
- Pluralistische Gesellschaft und Naturrecht"
Heute wird viel von Menschenrechten gesprochen. Daß Menschenrechte für jeden Menschen große Bedeutung haben, ist besonders nach den Greueltaten totalitärer Systeme und des Zweiten Weltkriegs bewußt geworden.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 spricht von "Akten der Barbarei..., die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben". Art. 1 Abs. 2 des GG geht von der Existenz von "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" aus. Es ist klar, daß es "unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte" nur geben kann, wenn diese unabhängig vom jeweiligen menschlichen Willen existieren. Ein solches Recht ist tatsächlich lange vor dem Christentum seit der Antike erkannt worden. Es wurde als Naturrecht verstanden. Dieses Naturrecht hat nachweislich die europäische Rechtsentwicklung seit der Antike geprägt.
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, daß Menschenrechte im eigentlichen Sinn nur im Naturrecht begründet sein können. Daher bedeutet die heute verbreitete Ablehnung des Naturrechts zwangsläufig die Ablehnung wirklicher Menschenrechte. Die Folge ist, daß durch demokratische Mehrheitsentscheidungen selbst das grundlegendste Menschenrecht auf Leben mißachtet wird.
Sie können diese Abhandlung hier online lesen oder auch downloaden.
Wählen Sie aus!
| 1. |
Zur Online-Lektüre von Heft 16 |
| 2. |
Starten Sie den Download durch Mausklick auf das Heftsymbol. Es öffnet sich dann sofort das Downloadfenster Ihres Browsers. Wählen Sie dort wie gewohnt das Verzeichnis auf Ihrem Computer aus, in das die Datei geladen werden soll. Nach dem Download dekomprimieren Sie die selbstextrahierende Datei in das gewünschte Verzeichnis - Sie können diese dann mit dem AcrobatReader lesen. Falls Sie den AcrobatReader noch nicht installiert haben, können Sie diesen hier kostenlos herunterladen. Die Datei liegt im selbstauspackenden Exe-Format vor und enthält die Abhandlung als PDF-Datei. |
![]()
zurück zum Auswahlmenü "Medienliste"