Ökumenischer Kirchentag 2003

  Nach Zensur Rausschmiß    Aussagen des kath. Lehramtes   

Bericht eines Standmitarbeiters

Berlin. Zu einem Skandal kam es am Freitag Abend beim Ökumenischen-Kirchentag (ÖKT) in Berlin.

Die AKTION LEBEN e.V. wurde nach einer Abmahnung durch die Kirchentagsleitung aufgefordert, binnen einer Stunde ihren Stand abzubauen und das Gelände zu verlassen.

Zum Hergang erklärte die AKTION LEBEN, daß der Konflikt sich an zwei Bildern entzündete, die am Stand gezeigt wurden. Die Bilder zeigten eine Abtreibung im späten Stadium (sog. Spätabtreibung, die derzeit in der öffentlichen Diskussion ist) und eine Abtreibung in der 10. -12. Schwangerschaftswoche.

Ohne nachzuweisen von wem „Anstoß" genommen wurde, hatte die Leitung bereits zu Beginn der Veranstaltung, in Abwesenheit der Standbesatzung, die Bilder überklebt.

Walter Ramm, der Vorsitzende der Lebensrechtsorganisation, war über die Handhabung dieses Konflikts durch die ÖKT-Leitung entrüstet. Ramm wörtlich: „Nach ÖKT-eigenen Regeln sollten Konflikte im Dialog und in Offenheit geklärt werden. Ich vermisse diesen Dialog. Es war zuerst Zensur und dann Diktat!" Ramm weiter: „Es war gewiß nicht die feine Art, uns schriftlich um 18.00 Uhr zu einem Gespräch mit der ÖKT-Leitung um 19.00 Uhr einzuladen und uns dann mündlich und schriftlich zur Räumung bis 20.00 Uhr aufzufordern! Ich kann nicht glauben, daß die Bilder, die nach der Abmahnung ohne Beanstandung eineinhalb Tage gezeigt werden konnten, der eigentliche Grund des Rausschmisses waren. Meiner Meinung nach sind es einige von uns zitierte katholische Lehraussagen, die offenbar nicht in die ökumenische Landschaft passen."

Nicht nur die betroffenen Lebensrechtler empfanden die Behandlung als wenig christlich, intolerant und autoritär. Soll das der neue Ton im ökumenischen Umgang miteinander sein?

Entgegen der offiziellen Darstellung können wir nicht glauben, daß die beiden gezeigten Bilder der eigentliche Grund für unseren „Rausschmiß" waren.

Punkt 1: Wir vermißten die Klärung im Sinne eines Dialogs.

Punkt 2: Es handelte sich offensichtlich um Zensur.

Punkt 3: Zunächst sagte man uns, man „könnte" Anstoß nehmen.

Punkt 4: Wenn „Gefahr im „Verzuge" war, warum hat man es dann geduldet, daß die Bilder 2 Tage offen gezeigt werden konnten?

Punkt 5: An beiden Tagen hatten wir am Stand nicht eine Beschwerde wegen diesen Bildern.

Punkt 6: Es drängt sich für uns die Frage auf (nicht zuletzt deswegen, weil immer wieder betont wurde, alles andere sei in Ordnung), ob nicht doch gewisse Leute an unseren dargestellten Äußerungen des kath. Lehramtes zu Homosexualität, Verhütung, Abtreibung und Euthanasie Anstoß genommen haben.

War es ein Ärgernis, daß ökumenische Christen in moralischen Fragen die Haltung der kath. Kirche erfahren konnten?

 

Nebenstehende Bilder zu nachfolgendem Text

sollen der Stein des Anstoßes gewesen sein:

Abtreibungstötung

Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden hauptsächlich drei Tötungsmethoden angewandt. 

Tötung durch Hormongabe - „RU 486" und ähnliche „Menschenpestizide" blockieren im Körper der Mutter die Wirkung jener Hormone, die für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft - und somit für das Kind - lebensnotwendig sind. Das Kind wird langsam ausgetrocknet, bis es stirbt.

Tötung durch instrumentelle Kürettage - Die Gebärmutter wird gewaltsam geöffnet und das Kind mittels eines löffelartigen, scharfkantigen Instrumentes (Kürette) bei lebendigem Leib in Stücke geschnitten und herausgekratzt. Die Ängste des Kindes sind dieselben, wie die im folgenden beschriebenen.

Tötung durch Saugkürettage - Bei dieser Art der Abtreibung ist das Kind, wie Ultraschallaufnahmen beweisen, in höchster Aufregung. Seine Herzfrequenz schnellt von 140 Schlägen pro Minute auf 200 hoch. Es versucht, der in die Gebärmutter eingebrachten Saugkürette zu entgehen., bleibt aber schließlich chancenlos und wird durch den starken Sog des Absauggerätes bei lebendigem Leib in Stücke gerissen. (Siehe Foto)

 

Stand der AKTION Leben e.V. auf dem Ökumenischen Kirchentag 2003

Foto am Samstagmorgen nach dem "Rausschmiß" :

(zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Der Stand am Freitagabend vor dem "Rausschmiß" - Waren die gezeigten Bilder wirklich der Grund oder mißfielen evtl. die klaren Texte auf der Grundlage der katholischen Moral-Lehre ???

 

Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist von Natur aus einem personalen und bewußten Akt anvertraut und als solcher den heiligsten Gesetzen Gottes unterstellt. Diese Gesetze sind unveränderlich und unverletzlich, niemand darf sie mißachten und übertreten. Darum darf man keine Mittel gebrauchen und keinen Methoden folgen, die bei der pflanzlichen und tierischen Fortpflanzung erlaubt sein können. (Donum vitae)

Die Medizin, die auf das ganzheitliche Wohl der Person hingeordnet sein will, muß die spezifisch menschlichen Werte der Geschlechtlichkeit achten. Der Arzt steht im Dienst der Personen und der menschlichen Fortpflanzung. Er hat keine Vollmacht, über sie zu verfügen oder über sie zu entscheiden. (Donum vitae

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Aussagen des kath. Lehramtes

 

Die Ehe ist eine gnadenbringende und unauflösliche Verbindung zwischen Mann und Frau! Ein von Christus eingesetztes Sakrament! Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen und das Sakrament der Ehe kommen vom Herrn selbst. Er gibt ihnen Sinn und schenkt die unerläßliche Gnade, sie so zu leben, wie es seinem Willen entspricht.  (KKK Nr. 1620)

                                                                                             

Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist von Natur aus einem personalen und bewußten Akt anvertraut und als solcher den heiligsten Gesetzen Gottes unterstellt. Diese Gesetze sind unveränderlich und unverletzlich, niemand darf sie mißachten und übertreten. Darum darf man keine Mittel gebrauchen und keinen Methoden folgen, die bei der pflanzlichen und tierischen Fortpflanzung erlaubt sein können. (Donum vitae)

 

Die In-vitro-Befruchtung (künstliche Befruchtung, ob homolog oder heterolog) widerspricht aufgrund der gegebenen Möglichkeiten der Manipulationen der dem Embryo eigenen Würde als eines menschlichen Wesens und verletzt gleichzeitig das Recht jeder Person, innerhalb der Ehe und durch die Ehe empfangen und geboren zu werden. (Donum vitae)

 

Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt, wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes, also der des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute, angestrebt wird. (Donum vitae)

 

Unter künstlicher Fortpflanzung oder künstlicher Befruchtung versteht man die verschiedenen technischen Verfahren, die darauf abzielen, eine menschliche Empfängnis in anderer Weise als durch die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau zu erreichen. (Donum vitae)

 

Die künstliche Besamung kann auch innerhalb der Ehe nicht zugelassen werden. (Donum vitae)

 

Es gibt eine von Gott bestimmte unlösbare Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung - die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er die Eheleute aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Es ist nie erlaubt, diese verschiedenen Aspekte dermaßen zu trennen, daß man entweder die Absicht zur Zeugung oder die eheliche Beziehung positiv ausschließt. (Donum vitae)

 

Die Kontrazeption (Verhütung) beraubt vorsätzlich den ehelichen Akt seiner Öffnung auf die Fortpflanzung hin und bewirkt so eine gewollte Trennung der Ziele der Ehe.  (Donum Vitae)

 

Der Empfangene muß die Frucht der Liebe seiner Eltern sein. Er kann nicht als Produkt eines Eingriffs medizinischer Techniken gewollt oder empfangen werden. (Donum vitae)

 

Die menschliche Fortpflanzung hat kraft der personalen Würde der Eltern und Kinder spezifische Eigenschaften. Die Zeugung einer neuen Person soll Frucht und Zeichen des gegenseitigen personalen Sich-Schenkens der Eheleute sein, ihrer Liebe und ihrer Treue. Das Kind hat ein Recht darauf, innerhalb der Ehe empfangen, ausgetragen, auf die Welt gebracht und erzogen zu werden. (Donum vitae)

 

Der eheliche Liebesakt wird als der einzige der menschlichen Fortpflanzung würdige Ort angesehen. (Donum vitae)

 

Die Ehe gewährt den Gatten nicht das Recht, ein Kind zu haben, sondern nur das Recht, diejenigen natürlichen Akte zu vollziehen, die aus sich heraus auf die Fortpflanzung hin ausgerichtet sind.  (Donum vitae)

 

Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes und kann nicht als Eigentumsobjekt aufgefaßt werden. Es ist vielmehr ein Geschenk. Es ist ein lebendiges Zeugnis der gegenseitigen Hingabe seiner Eltern.  Deswegen hat das Kind das Recht, vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden.  (Donum vitae)

 

Man muß den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. (Humanae vitae, II 7)

 

Die eheliche Liebe ist von ihrem Quellgrund her zu sehen: von Gott, der Liebe ist. Die Ehe ist in Wirklichkeit von Gott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. In der gegenseitigen Hingabe streben die Gatten nach „jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich selbst vollenden“.  (Humanae vitae, II 8)

 

Die Liebe fordert von den Gatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen.   Im Hinblick auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortbewußte Eltern Elternschaft, daß man entweder nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.   Die Eltern dürfen bei der Aufgabe, Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen, sondern sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten. (Humanae vitae, II 10)

 

Die Lehre der katholischen Kirche gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig lösen. (Humanae vitae, II 12)

 

Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegt Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen abträglich ist. Er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wie der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskraft als solche. (Humanae vitae, II  13)

 

Gemäß den fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung ist der direkte Abbruch einer begonnen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecke vorgenommen - kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muß die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. (Humanae vitae, II 14)

 

Es kann gerechte Gründe für die Einhaltung von Abständen in der Aufeinanderfolge der Geburten geben. Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder der äußeren Verhältnisse ergeben. Es ist dann nach kirchlicher Lehre erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken. (Humanae vitae, II 16)

 

Die kath. Kirche ist ja nicht Urheberin der beiden Gesetze von „liebender Vereinigung“ und „Fortpflanzung“, sie kann deshalb nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur  Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. (Humanae vitae, II 18)

 

Der Gebrauch der natürlichen Fortpflanzungsanlage ist sittlich nur in der Ehe, im Dienst und nach der Ordnung der Zwecke der Ehe erlaubt. (Papst Pius XII.)

 

Es ist niemals erlaubt, sich einem in sich ungerechten Gesetz, wie jenem, das Abtreibung und Euthanasie zuläßt, anzupassen, weder durch Beteiligung an einer Meinungskampagne für ein solches Gesetz noch dadurch, daß man bei der Abstimmung dafür stimmt. (Evangelium vitae, III 73)

 

 

Jedes menschliche Wesen - als Person - muß vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden. Infolgedessen muß man ihm von diesem selben Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben. (Donum vitae)

 

Die Pränatal-Diagnostik (vorgeburtliche Untersuchungsmethoden) steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. Die Diagnose, die eine Mißbildung oder Erbkrankheit anzeigt, darf nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein. (Donum vitae)

 

Die Staatsmacht muß sich in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellen, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, sonst werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben. (Donum vitae)

 

Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. (Evangelium vitae, III 58)

 

Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, daß es sich um einen Mord handelt ... (Evangelium vitae, III 58)

 

Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre. (Evangelium vitae, III 62)

 

 

Das Laster der Homosexualität kann keine Anerkennung beanspruchen, weil das, was in den Augen Gottes böse ist, gesellschaftlich nicht als richtig gelten kann. (Kongregation für die Glaubenslehre)

 

Es gibt kein Recht auf Homosexualität. Die Homosexuellen als menschliche Personen besitzen als menschliche Personen die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Trotzdem sind diese Rechte nicht absolut. Sie können aufgrund eines objektiv ungeordneten äußeren Verhaltens legitimerweise eingeschränkt werden. (Kongregation für die Glaubenslehre)

 

Die Kirche kann die Verfechter der Homosexualität nicht unterstützen. „Jedwede Unterstützung muß jenen Organisationen entzogen werden, welche die Lehre der Kirche untergraben suchen, sei es, daß sie diesbezüglich zweideutig sind oder sie gänzlich mißachten. Eine solche Unterstützung, ja bereits der Anschein, kann Quelle einer ernsten Mißdeutung werden.“ (Kongregation für die Glaubenslehre)

 

Die Kirche, gestützt auf die Heilige Schrift, die die Homosexualität als schlimme Abirrung bezeichnet, hat in ihrer kirchlichen Überlieferung stets erklärt, daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, weil die Weitergabe des Lebens beim Geschlechtsverkehr ausgeschlossen ist. (KKK Nr. 2357)

 

 

Der Mensch kann nur, wenn er sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. (Humanae vitae, II 31)

 

Keine Indikation, kein Notstand kann ein innerlich sittenwidriges Tun in ein sittengemäßes und erlaubtes verwandeln. (Papst Pius XII.)

 

Die direkte Sterilisierung ist in Kraft des Naturgesetzes unerlaubt, ob dauernd oder nur zeitweise, ob Sterilisierung des Mannes oder der Frau. Davon zu entpflichten hat auch die Kirche keine Gewalt. (Papst Pius XII.)

 

Abtreibung und Euthanasie sind Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. (Evangelium vitae, III 73)

 

 

Unter Euthanasie/Sterbehilfe versteht man eine Handlung Oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und  aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden. (Evangelium vitae, III 65)

 

Der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie/Sterbehilfe; er ist vielmehr Ausdruck dafür, daß die menschliche Situation angesichts des Todes akzeptiert wird. (Evangelium vitae, III 65)

 

Selbstmord ist immer ebenso sittlich unannehmbar wie Mord. ... aus objektiver Sicht eine schwer unsittliche Tat ... (Evangelium vitae, III 66)

 

Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie/Sterbehilfe zulassen und begünstigen, stellen sich nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. (Evangelium vitae III 72)

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Bericht eines Standmitarbeiters der Aktion Leben vom Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Berlin.

 

„Würden doch nur alle Jugendlichen ...“

 

Unser „Rausschmiß“ macht eine Erklärung nötig: Schon bei unserer Anmeldung zum ÖKT hat die AKTION LEBEN bekundet, daß sie auf das Recht der Ungeborenen auf Leben hinweisen will.

Der Start unseres Standes am Tag „Christi Himmelfahrt“ begann gleich mit einer Zensur. Zwei Bildtafeln (Größe etwa DIN A 3) waren überklebt. Es folgte die Aufforderung der Hallenleiter, die Bilder zu entfernen. Hatten wir etwas nicht richtig verstanden?

Hieß es nicht in der Agora-Ordnung (Marktordnung des ÖKT), die Teilnehmer erklärten sich bereit, „Konflikte gemeinsam zu bewältigen, den Dialog zu üben und diesen selbst bei widerstreitenden Meinungen fortzusetzen“? Und dann diese Zensur! Auf unsere Frage, wer Anstoß genommen hätte, wurde uns gesagt, betroffene Frauen und Kinder könnten daran Anstoß nehmen.

Wir verwiesen auf unsere 25-jährige Erfahrung mit Infoständen auf der Straße und führten an, daß Zehntausende Jugendliche und überhaupt die mündigen Christen ein Recht auf objektive Information hätten. Wir hatten sofort nach unserer Ankunft die „Verhüllung“ entfernt. So blieb es auch bis Freitag Abend.

Kurz nachdem Herr Bayerlein, Verbandskatholik und Mitglied in der Leitung des Kirchentages, rein „zufällig“ vorbeigekommen war  und uns mit süßen Worten zum Einlenken bewegen wollte - übrigens derselbe Herr Bayerlein, der später einem Berliner Journalisten sagte, Homosexuelle könne man jeden Tag auch im Fernsehen betrachten und deswegen seien deren Stände längst nicht so anstößig gewesen wie unserer - kam eine Mutter mit ihrer etwa 15-jährigen Tochter am Stand vorbei. Diese Jugendliche hatte gerade zu ihr gesagt: „Würden alle Jugendlichen diese Bilder sehen, dann wären nicht so viele für Abtreibung.“

Unbehelligt zeigten wir die Bilder weiter. Jedenfalls, bei uns monierte niemand diese Bilder. Auch einer späteren Aufforderung, uns zu sagen, wer sich beschwert habe, konnte oder wollte man nicht nachkommen.

Auffallend für uns war, daß immer wieder beteuert wurde, alles andere am Stand sei ja völlig in Ordnung. Dabei erhielten wir z. T. heftigen Widerspruch wegen anderen schriftlichen Äußerungen (oder dargestellten Zitate) am Stand. Eine Seite unseres Eckstandes hatten wir überschrieben mit  „AKTION LEBEN e.V. - KONSEQUENT KATHOLISCH“ und darunter: „DIE KATHOLISCHE KIRCHE LEHRT:“. Es folgten Auszüge aus Enzykliken, Lehrschreiben und dem Katechismus (KKK) zu den Themen Homosexualität, Ehe, Verhütung, Abtreibung, Euthanasie/Sterbehilfe und Gentechnologie.

Wir gingen davon aus, daß viele Kirchentagsbesucher und Christen anderer Konfessionen bei einer echten Ökumene doch daran interessiert sein müßten, die katholische Position zu diesen Fragen kennenzulernen.

Übrigens stellten wir fest, daß evangelische gläubige Christen keine Probleme mit der katholischen Morallehre in diesen Fragen haben. Aber es würde Bände füllen, was wir uns von manchen Teilnehmern anhören mußten.

War nicht vielleicht das der Grund unseres Rauswurfs? Wenn durch diese beiden Bilder „Gefahr im Verzug“ war, warum hat man zwei Tage verstreichen lassen? Wo lag das Ärgernis? Freitag Abend, kurz vor 18.00 Uhr, wurde uns offiziell von zwei „Amtlichen“ ein Brief überreicht, in dem wir für 19.00 Uhr zu einem Gespräch mit Vertretern der Agora-Leitung gebeten wurden.

Dort teilte man uns kurz und bündig mündlich und schriftlich mit: „Wir fordern Sie daher auf, Ihren Stand B 11 in der Agora-Halle 1.2 umgehend abzubauen und die Halle zu räumen. Sollten Sie dieser Aufforderung bis heute, 30. Mai 2003, 20.00 Uhr, nicht nachgekommen sein, behält sich der ÖKT vor, Abbau und Räumung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.“

Übermittelt und unterschrieben war der Brief von Herrn Jörn Möller (Vorsitzender der Agora-Leitung, evang.) und Herrn Thomas M. Schimmel (kath.). Na wunderbar, kein Vermittlungsversuch der Leitung, kein Dialog, rote Karte und eiskalte, arrogante Mienen der Schiedsrichter.

Aber da war noch was: Unsere Mitarbeiter waren bereits in der Unterkunft, ein Fahrzeug zum Abtransport war auch keines mehr da. Zunächst interessierte dies das ÖKT-Team  nicht. Auf den Einwand des Vertreters der Standbenutzer in diesem Gremium, daß das doch wohl nicht gehe, gewährte man uns gnädig ein Transportfahrzeug und eine Schar von jugendlichen Helfern. Der Stand wurde ausgeräumt und alle Utensilien in unser Quartier gefahren.

Für uns war das aber nicht das Ende des Kirchentages. Am Samstag des ÖKT verteilten wir unsere Info-Materialien eben vor den Toren der Berliner Messehallen.

 

Kommentar

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es war gut, dass Sie am Kirchentag in Berlin standhaft geblieben sind. Wieder einmal zeigt sich, was für ein Ärgernis Abtreibung ist und wie wenig man dieses Ärgernis wahrhaben will.

Wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen bei Ihrer Arbeit.

E.P. per E-Mail

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