Informationen zum Thema Euthanasie

Beitrag zum Thema "Patientenverfügung"

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SOS-Card

Grüß Gott !

Viele Menschen glauben, dass sie mit der „Patientenverfügung" eine Lösung gefunden haben, ihre „letzten Dinge" zu regeln. (Patientenverfügungen regeln übrigens keine Erbschaftsangelegenheiten etc.) Nach intensiver Beschäftigung mit dieser Problematik sind die Europäischen-Euthanasie-Gegner der Meinung, daß die „Patientenverfügung" ausgerechnet in einer Zeit knapper Kassen und enormer Probleme mit der Bevölkerungsstruktur nicht dem Leben und einem Sterben in Würde dient, sondern der Einführung der ersten Stufe der Euthanasie.

Es ist geboten, die Patientenverfügungen, gleich welche Vorzeichen (z. B. „Christliche ...") sie tragen, im Zusammenhang mit der Rechtsprechung (Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 13.9.1994, Az. 1 StR 357/94, OLG Frankfurt v. 15.7.1998, Az. 20W 224/98), den damit in Verbindung stehenden „Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" vom 11.9.1998 und einer in Deutschland schon weit verbreiteten Praxis passiver Euthanasie zu sehen, die über kurz oder lang die Tür zur aktiven Euthanasie öffnen wird.

„Passive Euthanasie", in Deutschland als „passive Sterbehilfe" bezeichnet, bedeutet nicht Hilfe beim Sterben, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, sondern Hilfe zum Sterben in der Absicht, den Tod herbeizuführen durch Unterlassen oder Abbruch ärztlicher Maßnahmen - eingeschlossen Wasser und Nahrung - auch dann, wenn der unheilbar erkrankte Mensch noch Tage, Wochen, Monate oder evtl. Jahre leben könnte.

Der Wortlaut der meisten „Patientenverfügungen" erweckt den Eindruck, als handele es sich nur um die Forderung nach Unterbindung der Verlängerung des Sterbens, der Hinauszögerung des Todeskampfes durch extreme medizinische Maßnahmen, z. B. durch technische Apparate. Dazu bedürfte es jedoch keiner „Patientenverfügung", die Verlängerung des Sterbens gehört nicht zum ärztlichen Auftrag und wäre (unter Umständen strafbarer) Missbrauch der Medizin.

Dass sowohl Hilfe zum Sterben als auch Hilfe beim Sterben als „Sterbehilfe" bezeichnet werden, trägt zur Verwirrung bei und verwischt die todbringende Bedeutung „passiver Sterbehilfe" und der meisten im Umlauf befindlichen „Patientenverfügungen".

Gott allein ist Herr über Leben und Tod! Darum gibt es weder ein Verfügungsrecht über das eigene Leben (aufgrund eines irrig angenommenen Selbstbestimmungsrechts) noch über das Leben anderer Menschen.

Menschlich gesehen können wir uns den negativen Entwicklungen kaum entziehen. Deshalb sollte unser ganzes Trachten auf das Übernatürliche gerichtet sein, ohne eine vernünftige Vorsorge außer Acht zu lassen. Dann brauchen wir uns nicht zu beunruhigen.

Unseren Vorschlag, damit umzugehen, finden Sie auf den folgenden Seiten dieser Informationsschrift.

Es wird nötig sein, mit Vertrauten darüber zu sprechen und sich im Gebet stets der Möglichkeit der Abberufung bewußt zu sein. Katholische Christen werden um den Empfang der Sterbesakramente bitten. Die Sterbestunde ist die wichtigste Stunde unseres Lebens.

Ihre

E E G

Gebet des Heiligen Papstes Pius X.:

„Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich den Tod, wie er auch nach Deinem Willen mich treffen mag, mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen aus Deiner Hand ergeben und willig an."

  

Die folgende SOS-Erklärung (für Ihre Unterlagen), sowie ein Duplikat (für Ihre Vertrauensperson) und 2 SOS - Cards können Sie schriftlich oder per e-mail bestellen bei:

AKTION LEBEN e. V., Postfach 61, 69815 Abtsteinach.

S O S

Save our souls - Gott rette meine Seele

 

Es ist mir bewusst, dass ich nicht für jeden möglichen Fall und jede Entwicklung bezüglich meines Lebensendes in geeigneter Weise Vorsorge treffen kann.

Die üblichen sog. Patientenverfügungen sind tendenziell auf den vorzeitigen Tod gerichtet und entsprechen nicht meinen Absichten. Wertungen wie „Lebensqualität" etc. kommen für mich nicht in Betracht.

Ich bestreite jeder Person oder Institution das Recht, mir Nahrung und Flüssigkeit vorzuenthalten oder zu entziehen, solange mein Körper noch Nahrung und Flüssigkeit, auch durch sog. künstliche Ernährung oder eine Ernährungssonde, assimilieren (= aufnehmen) kann. Ebenso sind Behandlung und Pflege zu gewährleisten, wenn sie zur Heilung, Lebensverlängerung, Besserung oder Erleichterung der Symptome meines Zustandes notwendig sind.

Diese Erklärung soll als eine Instruktion zugunsten des Weiterlebens interpretiert werden und zwar aus meiner Überzeugung als römisch-katholischer Christ. Hierbei orientiere ich mich keineswegs an Erklärungen einzelner Theologen, Bischöfe oder sogar Bischofskonferenzen, sondern an der tradierten, unveränderlichen Lehre der römisch-katholischen Kirche.

Nach meiner Überzeugung ist allein Gott der Herr über Leben und Tod. Weder ein anderer noch ich selbst haben ein Verfügungsrecht über mein Leben (KKK 2280).

Aus diesen Gründen lehne ich auch die Hirntoddiagnose, die Organspende und die Organimplantation (soweit es sich nicht um paarige Organe handelt) entschieden ab.

Ich verfüge, dass ich im Ernstfall von einem römisch-katholischen Priester die Sterbesakramente (letzte Ölung) und, wenn noch möglich, das Bußsakrament und die Heilige Kommunion empfangen möchte.

  

Name:                                          Vorname:                                           

PLZ:                   Ort:                                                                                 

Straße:                                                   Geburtsdatum:                       

Meine Vertrauensperson in oben genannten Sinne ist:

Name:                                          Vorname:                                           

PLZ:                   Ort:                                                                                 

Straße:                                                   Telefon:                                    

Datum:                                    Unterschrift:                                            

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