Informationen zum Themenbereich BIO-ETHIK

 

"Wissenswerte Nachrichten

 zum Thema Bio-Ethik"

 Stand: 12.05.2009

 

19 Betrug

 

In Deutschland sind in den letzten Wochen 2 Kinder nach PKD (Polkörper-Diagnostik) geboren worden. Das erste in Regensburg, das zweite Kind in Lübeck.

Bekanntlich ist die Präimplantations-Diagnostik (PID) in Deutschland „noch" verboten.

Indem man aber das Mitleid mit Paaren, die ansonsten möglicherweise gengeschädigte Kinder bekommen könnten, instrumentalisiert, versucht man mit Tricks das deutsche Verbot zu unterlaufen.

Weil das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 in seinem Paragraphen 8 sagt, „Embryo im Sinne des Gesetzes ist der Embryo ab Kernverschmelzung" (zwischen der Befruchtung, d.h. der Zellverschmelzung als Beginn des menschlichen. Lebens, und Kernverschmelzung liegen ca. 12 Stunden), verfiel man auf den Trick, die sog. Polkörper-Diagnostik anzuwenden.

In einer Pressemeldung heißt es: „Sie (PKD) widerspricht nach Überzeugung des Nationalen Ethikrates (NER) nicht dem Embryonenschutzgesetz, weil sie extrem früh, unmittelbar nach der Befruchtung (Zellverschmelzung), angewandt wird. Die 'Eizelle' (befruchtete Eizelle) ist dann laut Gesetz noch kein Embryo, der juristisch besonders geschützt ist."

Auch bei dieser Methode werden als fehlerhaft diagnostizierte „Eizellen" aussortiert. Man setzt sich einfach über die Tatsache hinweg, daß diese „Eizelle" eine befruchtete Eizelle, also ein kleiner Mensch, ist. Man macht sich die derzeitige Diskussion um den Beginn des menschlichen Lebens zunutze, wobei einfach behauptet wird, der Beginn sei wissenschaftlich nicht feststellbar, und greift zu dem faulen gesetzlichen Definitions-Kompromiß des Paragraphen 8 des Embryonenschutzgesetzes und schafft so vollendete Tatsachen.

„Großartig", wie deutsche Forscher inkonsequente Vorgaben in ihrem Sinne zu nutzen wissen! Man lügt sich aber in die eigene Tasche, wenn man sagt, die Polkörper-Diagnostik sei ethisch unbedenklich.

 

 

18 Biobanken

Mit Biobanken sind Einrichtungen zur Speicherung von Materialien gemeint, die dem menschlichen Körper entnommen wurden. In Biobanken, die auch als Biotheken bezeichnet werden, können sowohl Körpersubstanzen wie Blut und Sperma als auch Gewebeteile (beispielsweise fetales Gewebe und aus Nabelschnurblut gewonnene Stammzellen) und genetische Daten gespeichert sein.

Forschung und Pharmaindustrie haben großes Interesse an der Einrichtung solcher Biobanken, weil mit ihrer Hilfe neue diagnostische und therapeutische Methoden entwickelt werden könnten. Insbesondere die Gewinnung genetischer Daten von Individuen oder ganzer Bevölkerungsgruppen sowie die Erforschung der Zusammenhänge zwischen genetischer Disposition, Lebensweise und Krankheitsanfälligkeit werden angestrebt.

Allerdings gibt es aus Sicht der Patienten erhebliche ethische und datenschutzrechtliche Fragen. Konflikte entstehen vor allem durch die unterschiedlichen Interessen von Patienten, Forschern und der Pharmaindustrie, sowie durch die nicht geklärte Frage, als wessen Eigentum diese Materialien und Daten betrachtet werden.
Problematisch sind beispielsweise die Zustimmung bei der möglichen Weiterverwendung von gesammelten Körpermaterialien zu weitergehenden  Forschungszwecken, der Schutz von Angehörigen, das Recht auf Nichtwissen und eine mögliche finanzielle Beteiligung von Spendern an medizinischen Entwicklungen.
In Island existiert bereits eine zentrale Biobank, Estland und Großbritannien bereiten die Einrichtung vor. Bei dem Genomprojekt in Estland werden Genproben von einer Million Freiwilliger der 1,4 Millionen Einwohner des Landes untersucht.(Vgl. KNA, 10.9.03.)

 

 

17 Ärztliche Ethik

    

Ärzte helfen heutzutage nicht mehr, nur Leben zu heilen, was ihrem Auftrag und ihrer Tradition entspricht, sondern viele von ihnen haben auch gelernt zu töten und zu schaden.

 

 

16 Klonen

  

Geklonte Lebewesen leiden unter schweren Defekten. Im Tierbereich ist kein Fall ohne Komplikationen bekannt. Nicht nur bei Schafen scheint die Klontechnik zu versagen. Obwohl sie das gleiche Futter wie ihre normal gezeugten Artgenossen bekamen, wurden Klonmäuse extrem fett. Kühe und Schweine entwickelten Defekte bei wichtigen Organen wie Herz und Lunge. Nicht selten bricht das Immunsystem zusammen. In Frankreich starb ein Kalb nach 51 Tagen, weil es keine weißen Blutkörperchen produzieren konnte. Die Gene der auf diese Weise produzierten Lebewesen geraten irgendwann außer Rand und Band. (Vgl. HNA, 29.4.02.)

 

 

15 Gen-Therapie

   

Ende November 2002 berichtete die Süddeutsche Zeitung von einem tödlichen Zwischenfall bei Gentherapie mit Retroviren, die die Aufgabe haben, Gene in das Erbgut von Patienten einzubauen. Ein Patient in Frankreich war nach einer Gentherapie an Blutkrebs erkrankt und gestorben. Es läßt sich auch mit anderen Verfahren nicht kontrollieren, wo sich die „heilbringenden Gene" in das Erbgut einfügen. Dieser Vorfall ist für die Gentherapie ein gewaltiger Rückschlag. (Vgl. Süddeutsche Zeitung, 26.11.02.)

 

 

14 Unsterblichkeit

   

Beim 6. Weltkongreß für Bioethik Ende 2002 stand außer der Debatte um Euthanasie/Sterbehilfe auch die Möglichkeit der Wissenschaft „unsterbliche Menschen zu schaffen" im Mittelpunkt. (Vgl. dpa, 1.11.02.)

 

 

13 Peter Singer

  

Peter Singer sprach sich bei einem Bioethik Weltkongreß Ende 2002 in Brasilia für „aktive Sterbehilfe" für Patienten aus, denen keine ausreichende Behandlung gewährleistet werden kann. Singer: „Afrika hat z. B. nicht genügend Mittel, um die Aids-Kranken zu behandeln". (Vgl. dpa, 1.11.02.)

 

 

12 Biobanken - Gentests

 

Die Ärzte-Zeitung schrieb im Oktober 2002, daß für die biomedizinische Forschung Biobanken für Blut- und Gewebeproben ein Hoffnungsträger sind. Der Kreis der Interessenten reiche von Wissenschaftlern über Strafverfolgungsbehörden, die davon träumten, mit Hilfe eines großen Gen-Daten-Pools Spuren zuordnen zu können, bis zu Arbeitgebern, die daran interessiert seien, genetische Dispositionen von Arbeitnehmern zu erhalten, um Krankheitsrisiken am Arbeitsplatz auszuschließen. Zu alledem ist der Datenschutz „auf die Herausforderungen der Bioethik bislang nur unzureichend vorbereitet", sagte in diesem Artikel ein Datenschützer. Gespannt darf man sein auf das angekündigte Gentest-Gesetz. Übrigens kann man nach Gentests nicht nur Schlüsse auf die betreffende Person, sondern auch auf Familienangehörige ziehen.

In den USA schätzt man die Zahl „menschlicher biologischer Materialproben" in Biobanken im Jahre 1998 auf 282 Millionen, und es kommen jährlich ca. 20 Millionen Proben dazu. Dort wurde bereits ein Kind von einer Krankenversicherung zurückgewiesen, weil es eine genetische Disposition für eine Herzerkrankung hat. (Vgl. Ärzte Zeitung, 24.10.02.)

 

 

11 I V F

   

Die künstliche Befruchtung hatte ursprünglich den Schritt von der Zeugung zur Erzeugung bedeutet. Durch Kontrazeption (Verhütung) und Abtreibungstötung sind wir jetzt weltweit in einer Situation, daß immer mehr Paare ungewollt unfruchtbar sind und die Altersstruktur der Bevölkerung macht nun IVF-Reproduktionskliniken zu Überlebensfabriken. Wie „ideal"! Die „Fabriken" mehren den raren Nachwuchs und schaffen zugleich das Ersatzgewebe für das anwachsende und kränkelnde Rentnerheer. (Vgl. FAZ, 26.11.02.)

 

Saudi-Arabien hat den Einstieg in die Embryonenforschung damit begründet, die Gewebezucht könne eines Tages das Öl als Wirtschaftsfaktor Nummer eins ablösen. (Vgl. FAZ, 26.11.02.)

 

Weltweit erblicken jährlich etwa 50.000 IVF - Kinder das Licht der Welt.

In Schweden hat ein Untersuchung herausgefunden, daß IVF - Kinder "ein signifikant höheres Risiko" für die Entstehung von Hirnschäden haben. (Vgl. Lancet, 359:461-465.)

 

 

10 Gen - Projekte

  

Ein Projekt des Gesundheitsministeriums in England zielt darauf ab, bei etwa 500.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Briten zwischen 40 und 65 Jahren Zusammenhänge zwischen Genstruktur und Lebensweise zu finden. Pharmafirmen sollen Zugang zu den kommerziell wertvollen Informationen erhalten. (Vgl. Ärzte Zeitung, 24.10.02.)

Auch in Frankreich laufen seit 1991 bereits Studien. Dort gibt es etwa 16 Biobanken, die berechtigt sind, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse an interessierte Firmen zu verkaufen. (Vgl. Ärzte Zeitung, 24.10.02.)

In Deutschland gibt es bislang keine zentrale Biobank. Forscher vom deutschen Humangenomprojekt fordern: „Wir alle wollen eine zentrale Bank". Die bislang bestehenden Einrichtungen an einzelnen Forschungsstandorten reichten nicht aus. Der Nationale Ethikrat wird sich mit diesen Fragen beschäftigen. (KNA, 24.10.02.)

 

 

09 Stammzellen

 

Bei einer Tagung des britischen Medical Research Council (MRC, Medizinischen Forschungsrates) wurde deutlich, daß Embryonen nur der Gewinnung von Stammzellen dienen, die der eigentliche Zweck sind.

In England wird die Infrastruktur für die embryonale Gewebefabrikation vorbereitet. Für diese rund 4000 „Linien" embryonaler Stammzellen, über die der Medizinische Forschungsrat langfristig in seiner „Stammzellenbank" verfügen möchte, sind nach bisherigen Erfahrungen bis zu vier Millionen Embryonen nötig. Das heißt auch, hier bedarf es einer vorgelagerten Zulieferindustrie für Embryonen, vielleicht auch der Übernahmeverträge mit Abtreibungskliniken, um den Bedarf zu sichern. Außerdem sollen dem MRC zufolge in Großbritannien in den nächsten Jahren die Zentren für künstliche Befruchtung umorganisiert werden. Sie sollen ihre Arbeit den Bedürfnissen der Stammzellforscher anpassen, damit der Rohstoff Embryo sich später zum Ersatzgewebe transformiert.

Dafür sorgt auch eine Richtlinie der EU mit dem Namen „Good Manufacturing Practice" (GMP, Gute Herstellungspraxis). Sie regelt Vorkehrungen wie ultrasaubere Labors und aufwendigen Schutz vor Viren.

Der menschliche Embryo wird zu einer Art CD-Rohling mit unbestimmtem Verwendungszweck. Er kann mit unterschiedlichen Programmen bespielt werden: Fortpflanzung, Gewebezucht, pharmazeutisches Testsystem, heißt es in einem FAZ-Beitrag. (Vgl. FAZ, 17.9.02.)

Anmerkung: Gerade diesen letzten Aspekt hört man in der ganzen öffentlichen Diskussion so gut wie gar nicht, war aber von Anfang an unsere Vermutung , daß nämlich die pharmazeutische Industrie die Haupttriebfeder für die embryonale Stammzellforschung ist.

 

 

08 Nabelschnurblut

 

Ist die Bevorratung von Nabelschnurblut, die heute vielen jungen Eltern bei der Geburt eines Kindes nachdrücklich empfohlen wird, wirklich als "erstes Geschenk", als "biologische Lebensversicherung" für das Neugeborene oder als "rettendes Therapeutikum" für´s Geschwisterkind zu betrachten?

Die Angebote lauten, Nabelschnurblut für 20 Jahre oder lebenslang in Stickstofftanks zu lagern.

Diese "Dienstleistung" kostet derzeit zwischen 1.360,- und 3.100,- Euro.

Natürlich kann man das Nabelschnurblut auch anonymisiert spenden.

Die Zellen lassen sich wie andere Blutstammzellen auf Menschen übertragen. Die Blutmenge ist mit ungefähr 100 ml recht gering. Die darin enthaltene Anzahl von Stammzellen reicht nach dem Stand der Technik allenfalls zur Behandlung eines Menschen mit max. 35 bis 40 kg Körpergewicht aus. Es fehlen bislang Erfahrungen mit der längerfristigen Einlagerung solcher Zellen und es gibt kein Verfahren, die Blutstammzellen zu vermehren.

Die angepriesene "biologische Lebensversicherungs-Police" kann also schnell abgelaufen sein.

Ferner können autologe Stammzellen in vielen Fällen ungeeignet sein, vor allem bei genetisch bedingten Krankheiten. Die Heilungschancen von Blutkrebs sind um 10 - 15 Prozent schlechter, wenn man eigene statt fremde Zellen verwendet, die durch ihre geringe Andersartigkeit eine Immunreaktion auslösen, die für den Heilungserfolg notwendig ist.

Die Zeitschrift "Lancet" wies schon 1999 darauf hin, daß bereits zum Zeitpunkt der Geburt Vorläufer der späteren Tumorzellen im Blut zu finden seien. In einem solchen Fall könnte die Übertragung eigenen Nabelschnurblutes riskant sein und womöglich einen Rückfall verursachen.

Weitere Fragen stellen sich, wie Bioskop schreibt: "Werden Kinder in Zukunft vielleicht ihre Eltern verklagen, wenn sie den Preis für die Konservierung nicht aufgebracht haben, wenn so eine 'therapeutische Chance' vertan wurde? Hatten Eltern das Recht, Nabelschnurblutzellen zu 'spenden', oder Geschwisterkinder damit behandeln zu lassen? Wie will man Geschäftemacherei ausschließen?" (Vgl. Bioskop, Nr. 18, Juni 2002.)

 

 

07 Gentest

 

- Versicherungen

 

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im Nov. 2001 verpflichtet, Daten aus Gentests bis zum Jahre 2006 nur bei Lebensversicherungen zu nutzen, deren Summe 250.000 Euro übersteigt. (Vgl. Wirtschaftswoche, 25.4.02.)

 

 

- Einführung

 

Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) und das Humangenetische Institut Hannover wollen molekulargenetische Reihenuntersuchungen in einem Modellversuch durchführen.

Dazu muß eine Akzeptanz in der Öffentlichkeit gesucht werden. Für dieses Projekt werden die 2,2 Millionen KKH-Versicherten über ihre Mitgliederzeitschrift vorbereitet. Wiederholt erscheinen Artikel, in denen vor den Folgen der "Eisenspeicherkrankheit" (Hämochromatose) etwa Herzschwäche, Leberzirrhose, Leberkrebs, Potenzstörungen, Diabetes oder Nierenversagen gewarnt wird.

Diese Veränderung des Erbmaterials, schreibt die KKH, könne "mittels eines neuentwickelten Tests festgestellt" werden. "Ein negatives Testergebnis", verheißt die KKH, "gibt Ihnen eine hohe Sicherheit, daß Sie nicht zu den Anlageträgern gehören. Sollte das Testergebnis dagegen positiv sein, was statistisch gesehen unter vierhundert Proben nur einmal zu erwarten ist, haben Sie die Möglichkeit, durch regelmäßige Blutspenden die Ausbildung klinischer Symptome wirksam zu verhindern.

Natürlich ist die Versuchsteilnahme freiwillig und gratis. Finanziert wird das Projekt von der KKH, der Medizinischen Hochschule Hannover und von Steuergeldern.

Angestrebt ist, das Hämochromatose-Screening in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. (Vgl. taz, 21.6.02.)

Anmerkung: Mehr über die Bedeutung und Folgen solcher Tests in der Schriftenreihe der AKTION LEBEN e.V. Nr. 14.

 

 

06 Bioethik und Konfessionen

 

Während für die katholische Kirche ein menschliches Wesen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, ist aus hinduistischer Sicht der Embryo noch kein Mensch. In Indien ist Embryonen-Forschung bis zum 13. Tag nach der Empfängnis erlaubt.

Das islamische Recht verwirft Klonexperimente. Die Anwendung der In-vitro-Fertilisation (IVF) bei verheirateten Paaren wird begrüßt.

In Israel haben die Rabbis nicht einmal Einwände gegen das reproduktive Klonen oder die Keimbahntherapie. Die Nutzung "überzähliger" Embryonen für die Stammzellenforschung ist erlaubt, und Stammzellenlinien werden z. B. auch an Deutschland gegen Bezahlung exportiert.

Die Entwicklungsländer fürchten die genetische Ausbeutung ihrer Bevölkerung. Ihre Lage ist paradox. Einerseits drängen sie darauf, am biotechnologischen "Fortschritt" als gleichberechtigte Partner teilzunehmen, andererseits fürchten sie die Ausbeutung. (Vgl. Neue Züricher Zeitung, 7.6.02.)

 

 

05 "Ur"vater der PND

 

Kritik am Verfahren der Pränataldiagnostik (PND) übte Lord Winston, der an der Entwicklung von PND beteiligt war. Designer Babys, die durch PID erzeugt werden, um das Leben ihrer Geschwister zu retten, könnten bei den Geschwistern Schuldgefühle hervorrufen, wenn die Behandlung fehlschlägt. (Vgl. Zenit, 2. 3.02.) 5

 

 

04 Forschung - Patente

 

Manchmal gehen Wissenschaftler seltsame Wege. In USA haben zwei Bioethik-Kritiker beim Patentamt einen Antrag auf ein Patent für eine Maus mit menschlicher DNS (Menschenmaus) gestellt, damit der Gesetzgeber gezwungen wird, wissenschaftliches Forschen an menschlichen Embryonen zu verbieten.

Versuche, Mensch und Tier zu mischen, sind in vollem Gang. So sind Patente erteilt, die den Menschen als Säugetier nicht ausschließen. (Vgl. Zenit, 22.6.02.) 5

 

 

03 Chargaff - Kritik an der Bioethik

 

"Sie pfuschen am Menschen herum, sie manipulieren an den Genen - ein molekulares Auschwitz droht." 

Das sagt ein verfolgter Jude! Ohne ihn gäbe es die Gentechnologie nicht!

 

"Die Naturwissenschaftler versprechen unendlich viel, sie - auch die Ärzte - sind gaunerische Marktschreier geworden."

 

"Kein Wissenschaftler, niemand weiß, was das Leben ist, und niemand wird es je erklären können. Es ist ein ewiges Mysterium."

 

" ... Sie wollen langes Leben, ewiges Leben, sie wollen den Tod besiegen, das ist teuflisch."

 

"Was wird denn ein Klon sein?

Ein Sklave? - Ein Konstrukt? Wieviele exekutionswürdige Wesen wird es geben, bevor ein lebensfähiges Etwas entsteht? Wird es gehunfähig sein? Denkunfähig? Wird man die verkrüppelten Klone in Klon-Heime stecken? Sie ermorden, sie hinrichten?"

 

"Sie werden Kinder wie Cocktails zusammenschütteln, aber sie werden keine Menschen mehr sein. Die Seele kann man nicht klonen."

 

"1961 war ich bei einer Privataudienz bei meinem Lieblingspapst Johannes XXIII. In der ersten Reihe vor mir war Otto Hahn, im Frack 82jährig, sehr gebrechlich. Er hat teilweise auf den Knien gelegen - von Vorwürfen gepeinigt.

Die Spaltung des Atomkerns ... und des Zellkerns sind die Sündenfälle der Naturwissenschaften."

 

"Die Naturwissenschaftler sind die Taliban der Moderne."

 

"Mir wäre es nie in den Sinn gekommen, die Natur verbessern zu wollen. Früher hat man wegen des Regens den Regenschirm erfunden ... Heute bekäme ein Forschungsinstitut den milliardenschweren Auftrag den Regen abzuschaffen." (Stern, 47/01.)

 

 

02 Präimplantationsdiagnostik (P I D)

 

Ein Arzt aus dem Fortpflanzungszentrum in Brüssel, Prof. P. Devroey, sagt zu der Tatsache, daß viele Frauen aus Deutschland zur PID nach Brüssel kommen:

"Ich bin überrascht, daß Sie in einem Land, wo Tausende von Abtreibungen durchgeführt werden, immer noch über Menschenwürde sprechen." (Vgl. DAK-Magazin, Start, 3/2002.)

 

- PID - Prof. Taupitz

 

In einem Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung wird der Mannheimer Rechtswissenschaftler, Prof. Dr. Jochen Taupitz, Mitglied im nationalen Ethikrat u.a., kommentiert.

(Anmerkung: Typisch Taupitz: Er zitiert, die Einen sagen so, die Anderen so, ich aber sage Euch ...)

Seine Botschaft: Habt keine Angst, der Gesetzgeber wird PID gestatten, denn bei der PID handelt es sich um ein neues Verfahren, das neue Fragen aufwirft, für die es aus der Verfassung keine fertigen Antworten gibt. Nach dem Gleichheitsgrundsatz dürfe der Gesetzgeber keine willkürlichen Unterschiede schaffen. Wenn einerseits die IVF erlaubt und die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich ist, wäre ein Verbot der PID ein unerträglicher Wertungsunterschied, der womöglich sogar die Menschenwürde verletze.

Man dürfe etwas nicht verbieten allein aufgrund der Tatsache, daß ein Mißbrauch denkbar sei. (Vgl. Deutsche Apotheker Zeitung, 6.6.02.)

 

01 Demokratie

 

Im Januar 2002 stand im "Tagesspiegel" folgender Artikel von Bernd Ulrich. Es ging aktuell um die Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Import von Embryonalen-Stammzellen.

 

"Stammzellen der Demokratie

Demokratie ist ein schmutziges Geschäft. Mit ihrer ordinären Mehrheitsregel zwingt sie auch da noch Kompromisse hervor, wo Unabstimmbares zur Abstimmung steht. Dennoch werden die Arme gehoben (E-Stammzellengesetz) wie bei jeder x-beliebigen Verordnung, zum Beispiel über Müll.

Es wird im Reichstag nach Schweiß riechen, aber nicht nach dem der Edlen, sondern nach dem der Interessen und Intrigen, es wird heiß sein vor Eifer und am Schluß wird - als ginge es um bloße Quantitäten - einfach ausgezählt: Sein, Nichtsein, Sein, Sein, hier noch eine Stimme für das Nichtsein.

Und dann der Antrag, der da aller Voraussicht nach obsiegen wird. Seht wie der heuchelt: Nein - aber! Unter Auflagen natürlich, wir sind doch in Preußen." (Vgl. Tagesspiegel, 27.1.02.)

 

  

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