Informationen zum Themenbereich BIO-ETHIK

"Was ist BIO-ETHIK ?"

zurück zum Auswahlmenü "Was ist BIO-ETHIK?"

zurück zum Auswahlmenü "Bio-Ethik"

Walter Ramm

Der achte Schöpfungstag

Darf der Mensch Gott ins Handwerk pfuschen?

Einleitung

Eine Bekannte, deren Mann an Dickdarmkrebs erkrankt war, erzählte mir, daß die Ärzte ihnen angeboten hätten, alle Nachkommen des Großvaters ihres Mannes regelmäßig, kostenlos genetisch zu untersuchen. Sicher ein verlockendes Angebot, sicher auch ein interessantes Gebiet für die Wissenschaftler.

Fragen wir uns, wie hätten wir entschieden? Gibt es auch ein Recht auf Nichtwissen?

Oder haben Sie sich schon an Ausdrücke gewöhnt wie: Designer Babys, gen-fitte-Babys, Secondhand-Embryonen? Sie werden im Internet bereits für 2.500 $ angeboten. Man spricht auch bereits von „biologischer Auslesegesellschaft" im Zusammenhang mit Bioethik.

Viele Menschen, die den Begriff Bioethik oder Bio-Medizin hören, verbinden dies mit dem Versprechen der Verhinderung von Krankheit, Leid und frühem Tod. Das ist so gewollt.

In der Tat ist es aber so, daß diese Versprechen Großprojekte der Genom-Forschung, ebenso wie Versuche an und mit Menschen, rechtfertigen sollen.

Unterstützt von Steuermilliarden lief z. B. die „Entschlüsselung" des menschlichen Erbgutes auf Hochtouren. Seit dem 26.7.2000 gilt nach amerikanischer Lesart und nach dem „Hugo"-Projekt seit dem 12.2.2002 das menschliche Genom als entschlüsselt.

Bereits heute werden über 450 verschiedene Tests von Kliniken, Arztpraxen und Labors angeboten.

 

Begriffserklärung: Bioethik

Ein Fremdwörterlexikon verzeichnet unter dem Begriff Ethik „Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln" und „ethisch" „auf Verantwortung beruhend, sittlich". Ein Blick ins große Herderlexikon ist geradezu verwirrend, was die Vielfalt von Ethik-Begriffen angeht.

In einem Buch über Ethik fiel mir auf, daß es dafür überaus viele Bezeichnungen gibt, die ich nur zum Teil zusammengetragen habe. Einige Bezeichnungen möchte ich hier vortragen:

Fundamentalethik, konsequentialistische Ethik, deontologische Ethik, prinziporientierte Ethik, Gesinnungsethik, praktische Ethik, Situationsethik, ärztliche Ethik, autoritative Ethik, relative Ethik, Wertethik, absolute Ethik, Verantwortungsethik, utilitäre Ethik (eine Ethik nach Nützlichkeit), Erfolgsethik, deskriptive Ethik, philosophische Ethik, normative Ethik, Metaethik usw.

Dann gibt es noch ethisches Handeln. Ich weiß nicht, wer da noch weiß, was das sein soll. Ethische Hinweise, ethische Normen, ethische Überlegungen, ethisches Konfliktpotential und, was recht bekannt ist, die „ethische Indikation" des § 218 StGB. Aber was daran ethisch ist, daß man ein noch nicht geborenes Kind töten darf, wenn sein Vater ein Verbrecher ist, der die Mutter vergewaltigt hat, begreife ich nicht. Aber genau das, so scheint es, will man bewirken, daß niemand mehr weiß, was Ethik überhaupt sein soll.

Die „Bioethik", etwa 20 Jahre alt, ist - wie wir sehen werden - eine einflußreiche ideologische Strömung. Sie arbeitet an philosophischen Begründungen für die anstehenden humantechnologischen Eingriffe und will eine universale Ethik sein. Sie will die Fragen von lebenswert und lebensunwert wissenschaftlich beantworten.

„Die Verbesserung des Menschen wird mit ihren wissenschaftlichen, sozialen und politischen Folgen das Leben jedes einzelnen betreffen", schreibt der Autor des Buches „Der bioethische Mensch".1

Oder wie der Urvater der Gentechnologie, Erwin Chargaff, sagt: „Die Bioethik ist ja erst aufgekommen, als die Ethik verletzt wurde. Bioethik ist ein Ausweg, all das zuzulassen, was ethisch nicht erlaubt ist. Man kann aber Ethik und Moral nicht suspendieren, weil es der Forschung guttäte. Die Naturwissenschaft ist Teil der Marktwirtschaft geworden."2

Der Begriff „Bioethik" wurde wesentlich von dem australischen Philosophen Peter Singer mitgeprägt. Was er darunter versteht, beschreibt er z. T. in seinem Buch „Muß dieses Kind am Leben bleiben?"3: „Philosophen und sogar Moraltheologen sind sich im allgemeinen darin einig, daß Ethik keiner Religion bedarf."

Er bestätigt damit praktisch, daß Ethik heute als „Moral ohne Gott" verstanden wird.

Für Peter Singer ist nicht das „Mensch"-Sein das entscheidende Kriterium, sondern das „Person"-Sein.

Nach Singer ist eine „Person" nur, wer bestimmte „charakteristische Merkmale wie Denkvermögen und Selbstbewußtsein"4 und Kommunikationsfähigkeit besitzt.

Er meint, vielleicht lasse sich einmal zeigen, daß Elefanten, Affen, Hunde, Schweine „sich ihrer Existenz bewußt sind und denken können. Dann müssen auch sie als Personen angesehen werden".5

So gilt das Tötungsverbot auch nicht für „Menschen", sondern nur für „Personen". Peter Singer wörtlich: „Wenn der Fötus nicht denselben Anspruch auf Leben wie eine Person hat, dann hat ihn das Neugeborene offensichtlich auch nicht, und das Leben eines Neugeborenen hat also weniger Wert als das Leben eines Schweines, eines Hundes oder eines Schimpansen", denn die sind sich nach Singer ihrer Existenz bewusst und haben Kommunikationsfähigkeit.6

Peter Singer sprach sich bei einem Bioethik Weltkongreß Ende 2002 in Brasilia für „aktive Sterbehilfe" für Patienten aus, denen keine ausreichende Behandlung gewährleistet werden kann. Singer: „Afrika hat z. B. nicht genügend Mittel, um die Aids-Kranken zu behandeln". 7

Auch der Düsseldorfer Philosophieprofessor Dieter Birnbacher tat sich schon bei Symposien in diesem Sinne hervor.

Er befürwortet Selektion durch Tötung bis zum Geburtstermin und die Freiheit der Eltern, „über die qualitative Beschaffenheit der eigenen Kinder zu entscheiden". Die Geburtsgrenze sei wegen ihrer problemlosen Feststellbarkeit günstig, weil das Kind ohne Selbstbewußtsein und ohne Bewußtsein von Leben und Tod sei und „deshalb den ihm im Zuge der Selektion auferlegten Tod nicht fürchten kann".8

Ein weiterer Deutscher, Prof. Norbert Hörster (Mainz), vertritt eine vergleichbare Position wie Peter Singer, daß nämlich „Person" nur derjenige sei, der Ichbewußtsein und ein auf die Zukunft gerichtetes Interesse habe. Nur derjenige, der von sich weiß, daß es ihn gibt, der also „Ich" sagen kann, und deshalb auch Interesse am Weiterleben hat, darf nicht getötet werden.9

Anfang des Jahres 2001 bekam die Regierung in Berlin einen neuen Kulturstaatsminister, den Bioethiker Prof. Julian Nida-Rümelin. Er machte sich sofort einen Namen mit seiner Stellungnahme in der Diskussion um die Stammzellforschung. Er erklärte, Menschenwürde bedeute, daß keinem menschlichen Wesen die „Selbstachtung" genommen werden dürfe. Da sich die „Selbstachtung" eines menschlichen Embryos aber nicht beschädigen lasse - weil er noch keine habe - lasse sich „das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ableiten". Er folgert daraus: Wenn das so wäre, „dann wäre auch die Regelung straffreier Abtreibung in Deutschland mit legalisiertem Mord gleichzusetzen", und das dürfe ja wohl nicht sein.10

Offenbar rechtfertigt eine „wissenschaftlich" geführte Diskussion jeden Tabubruch.

Der Bonner Ethiker, Prof. Honnefelder, sagte im Dezember 1995 bei einer Tagung im Wissenschaftszentrum in Bonn sinngemäß: Die Ethiker müssen schauen, was an sittlichen Grundsätzen in der Gesellschaft akzeptiert wird und haben das dann zu formulieren.

Hinzu kommt, wie der Philosoph Prof. Wolfgang Wieland, Heidelberg, es ausdrückte, daß die Bioethik eine Sonderstellung einnehme. „Ihre Fragen werden nicht nur theoretisch erörtert, sondern sie sollen auch auf die Gestaltung des Rechts einwirken". 11

Weitere einflußreiche deutsche Bioethiker sind der Philosoph Prof. Peter Sloterdijk, der Philosoph Prof. Hans Martin Sass u. a.

Bioethik, wie sie heute praktiziert wird, versteht sich also als eine Art Beruhigungsmittel für die Bevölkerung. Sie soll zwar den naturwissenschaftlichen Fortschritt überprüfen, ihn aber niemals in Frage stellen.

So wie zwei und zwei vier ist, so muß Bio und Ethik auch etwas Gutes sein. Aber das ist ein Irrtum, eine große Lüge.

Der Autor des Buches „Der bioethische Mensch", Jens Heisterkamp, vergleicht die Humantechnologien in ihren Auswirkungen mit der Atomkraft. Er meint aber, im Unterschied zur Debatte um die Atomenergie hätten die Protagonisten der Humantechnologie, also im menschlichen Bereich, die damit verbundenen ethischen Einwände und gesellschaftlichen Widerstände von Anfang an mitbedacht und ihr in intelligenter Voraussicht der zu erwartenden Grundsatzdebatten eine Rechtfertigungsphilosophie" mit auf den Weg gegeben: die Bioethik.12

Indem Ruf und Ansehen der traditionellen Ethik durch solche Benennungen gewissermaßen im „Handstreich" auf diese neue „Service-Philosophie" übertragen wurden, gelang in der Öffentlichkeit ein beachtlicher Verschleierungserfolg.

Die Strategie der Verschleierung verlief bisher wohl auch wunschgemäß, denn nur wenige haben sich kritisch mit den Positionen der Bioethiker auseinandergesetzt. Wer weiß schon, um was es wirklich bei den Stichworten Gentechnologie, Keimbahntherapie, Forschung und Therapie mit embryonalen Stammzellen, künstliche Befruchtung, Kloning, Tissue Engineering, Präimplantations-Diagnostik (PID), Fruchtwasserdiagnose und andere pränatale (vorgeburtliche) Diagnosen, Organtransplantation/Hirntod, Euthanasie/Sterbehilfe, Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen u. a. geht?

 

Gentechnik

Zunächst gilt es, den Begriff Gentechnik zu erklären: Es geht dabei im Grunde um das Erbmaterial aller Organismen auf der Erde - egal ob Bakterium, Pflanze, Tier oder Mensch. Das Erbmaterial besteht immer aus dem gleichen chemischen Stoff. Dieser Stoff heißt „Desoxyribonukleinsäure" abgekürzt DNS, auf englisch DNA. Die vier Grundbausteine der DNA (Adenin, Cytosin, Thymin und Guanin) bestimmen durch ihre Reihenfolge - wie Buchstaben bei einem Wort - die Informationen.

Als Gene bezeichnet man Abschnitte auf der DNA, die den Bauplan für die Bildung eines Eiweißstoffes enthalten.

Unter Gentechnik versteht man alle Methoden, mit denen

- Erbmaterial entschlüsselt, isoliert und zu künstlichen, neuen Kombinationen zusammengeführt, sowie

- neukombiniertes Erbmaterial in andere Lebewesen eingeführt und vermehrt werden kann.

Der Autor des Buches „Der bioethische Mensch" schreibt, daß die Verbindung von Genetik (Erblehre) und Intensivmedizin, und ich möchte hinzufügen, plus Fortpflanzungsmedizin mit ihren eugenischen Zielsetzungen, in vielen Zügen den politischen Utopiebewegungen ähnelt, deren Auswirkungen wir in unserem Jahrhundert doch eigentlich zur Genüge kennengelernt haben. Aber anders als ihre politisch aufgetretenen Vorläufer suche die Genetik keine Ausbreitung als organisierte Volksbewegung, sondern bleibe eine streng elitäre Angelegenheit ausgesuchter Kreise. Ihr komme entgegen, daß weite Teile der Öffentlichkeit deren Ziele für wissenschaftliche Spezialanliegen hielten. In Wirklichkeit aber greife ihr Wirken subtiler in die sozialen Strukturen und die Rechte des Einzelnen ein, als dies der Staatsozialismus und der Faschismus seinerzeit vermocht hätten.13

Ein Team von Spezialisten untersuchte die Rolle der Medien in Deutschland auf diesem Gebiet. In ihrem Buch „Biomacht und Medien - Wege in die Bio-Gesellschaft"14 werden führende deutsche Print-Medien (das gedruckte Wort) auf ihre Rolle hin in dieser Entwicklung untersucht. Die meisten Artikel tragen dazu bei, so die Untersuchung, daß in der Bevölkerung eine Akzeptanz gegenüber biotechnologischen Logiken hergestellt wird.

Bezeichnend ist, daß schon 1984 der damalige Bundesforschungsminister empfahl, „die Diskussion um Gentechnologie, Embryonenforschung etc. strikt intern zu führen. Es könnten sonst Grundsatzdebatten ausbrechen".15 Aber das ist dann doch nicht ganz gelungen.

Bioethik ist für manche „Ethiker" auch schon zum einträglichen Geschäft geworden, wie das US-Magazin „News & World-Report"16 in einem Artikel zur Objektivität von Bioethikern feststellte. Firmen gewähren angeblich Vorkaufsrechte für Bioethiker auf ihre Firmenaktien. Klar, wenn die einen guten Job machen, dann steigen die Aktien. Bioethiker werden fast täglich in den Medien zitiert, geben Empfehlungen vor Kongressen und Parlamenten, Präsidenten und Regierungen. Hier müßte man auch einmal die Frage nach der Legitimation von Bioethikern, Ethik-Komitees und -Kommissionen etc. stellen. Die Bioethiker haben sich selbst zu Schiedsrichtern darüber gesetzt, was im Gesundheitswesen, der Forschung usw. moralisch und ethisch vertretbar ist.17

In raffinierter Weise sind hier Argumentationsstrategen mit mathematischer Präzision am Werk, die alle nur denkbaren Einwände gegen das gegenwärtig und künftig Mögliche durchspielen und die durch Meinungsumfragen und Feldforschung ermittelten Konsequenzen beharrlich erweitern. Sie liefern ihre kritische Öffentlichkeit gleich mit. Genau für diesen Bedarf entstand eben eigens diese neue philosophische Richtung, die „Bioethik", sagt auch Jens Heisterkamp in seinem Buch „Der biotechnische Mensch".

Jutta Dinkermann merkt an, daß das Strickmuster immer das gleiche ist: „Die Akzeptanz wird erreicht, indem unabhängig vom Wahrheitsgehalt einfach behauptet wird, etwas diene vor allem ‘therapeutischen Zwecken’. Damit ist zugleich ein wunderbares ‘Totschlagargument’ geschaffen: Derjenige, der dagegen ist, kann mühelos als ‘Schuft’ gebrandmarkt werden."18

 

Wie sieht die Praxis aus?

An der Universitätsklinik Brüssel u. a. wird die sog. Präimplantations-Diagnostik (PID) gemacht. Durch künstliche Befruchtung im Reagenzglas werden Embryonen erzeugt, um sie dann auf mögliche Erbdefekte zu untersuchen. Dem Embryo wird im 8-Zell-Stadium eine Zelle entnommen, die anschließend gentechnologisch analysiert wird. Das winzige Kind lebt weiter bis zum Befund der Diagnose. Trägt es ein krankes Gen, wird es getötet. Ist es gesund, wird es der Mutter eingepflanzt. So einfach ist das!

Die Ärzte sagen, dies sei eine gute Sache, indem sie Paaren helfen, daß sie kein gengeschädigtes Kind bekommen und spätere Abtreibungen verhindert würden.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit der PID wurde im Oktober 2000 bekannt. Ein Elternpaar hat ein Retortenbaby bekommen, mit dessen Zellen das Leben seiner todkranken Schwester erhalten werden soll. Dies dürfte der erste Fall sein, bei dem ein Paar sein Baby im Labor unter offiziell 15 Embryos - inoffiziell wird von wesentlich mehr Embryonen gesprochen - nach dem für die kranke Tochter geeigneten Zelltyp auswählte.

Nach Zeitungsberichten erhielt das kranke Mädchen zwischenzeitlich ein Transplantat von Zellen aus der Nabelschnur des Bruders. Diesen Bruder nennen die Eltern sinnigerweise „Adam".19

Ein weiteres Beispiel für ein Baby nach Maß, ein Designer-Baby: In den USA hat sich ein lesbisches, gehörloses Paar mittels Samenspende seine große Sehnsucht erfüllt: ebenfalls gehörlose Kinder. Für sie ist Taubheit keine Schwäche, sondern eine Kultur. Die Eltern freuten sich unbändig über den Befund : „Ihr Baby ist völlig taub auf einem Ohr und fast taub auf dem anderen." Alles, was die moderne Fortpflanzungsmedizin aufzubieten hat, hat das lesbische Paar genutzt, um ein Kind zu bekommen, das wie sie taub ist.20

nd noch ein Baby nach Maß: Ein Genetiker berichtet, daß zu ihm ein blindes Paar in die Praxis kam und eine genetische Untersuchung verlangte. Sie wollten ihr Kind abtreiben, falls es sehend zur Welt kommen würde.21 Ein blindes Kind für blinde Eltern! Es läuft alles auf ein ganz persönliches Züchtungsprogramm, auf das „Designer-Baby" hinaus.

Aber stellen Sie sich bitte einmal vor: Eltern bestellen eine Tochter mit Chromosom 47, Version 2.0, einem absoluten Spitzenmodell der Fortpflanzungsmedizin. Als die Tochter aufwächst, findet sie die Version 2.0 veraltet und primitiv. Sie möchte die aktuelle Version 5.9., mit verbessertem Antikrebsgen und einer Anti-Aging-Ausstattung (gegen das Altern). Das Magazin Focus schreibt: „Mensch der Zukunft: genetisch verbesserte Individuen, fast unsterblich und so vielfältig wie Hunderassen?"22

Noch ist diese Methode in Deutschland tabu, aber Fortpflanzungsmediziner haben einen Antrag bei ihrer zuständigen Ethikkommission, z. B. an der Universität Lübeck, gestellt. Das Interesse sei auch in Deutschland sehr groß, wird immer wieder betont.

Der Zynismus ist kaum zu überbieten. In ihrer Dissertation schreibt Barbara Böckenförde-Wunderlich: „Für die Frau ist es trotz des Erfordernisses einer künstlichen Befruchtung (IVF) in aller Regel erträglicher und weniger belastend, sich für die Aussonderung und Verwerfung eines Embryos im 16-Zell-Stadium zu entscheiden, als für den Abbruch einer Schwangerschaft in einem fortgeschrittenen Stadium. Ebenso ist es für den Arzt leichter, einen Embryo im Frühstadium nicht zu transferieren und zu vernichten, als einen Fötus im Mutterleib zu töten. Und auch für den Embryo ist es, kann er dem Tod nicht entrinnen, die angenehmere, da nicht mit Leiden verbundene Alternative, in den ersten Tagen verworfen als in einem späteren Stadium möglicherweise unter Schmerzen zerstückelt oder abgesaugt zu werden."23

Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) mit PID.

Das löste u. a. eine wachsweiche Stellungnahme bei der Frühjahrshauptversammlung 2000 der Bischofskonferenz (DBK) aus.

In der Stellungnahme der DBK-Frühjahrsvollversammlung 2000 heißt es z. B. ganz vorsichtig: „Man möchte auf diese Weise Geburten von Kindern mit schweren Erbleiden verhindern. Diese Diagnostik scheint vielen Wünschen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin entgegenzukommen."

Am Schluß: „Die Frühjahrs-Vollversammlung der DBK hat sich in einer ersten Diskussion mit dieser für unser Land neuen Herausforderung beschäftigt und wird in nicht zu ferner Zeit eine ausführlichere Bewertung vorlegen." - Statt auf die Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre „Donum vitae" von Kard. Ratzinger (nicht zu verwechseln mit der Stiftung „Donum vitae", die im Ungehorsam gegen die Kirche weiterhin Beratungsscheine für abtreibungswillige Schwangere ausstellt.) zu verweisen und ein klares NEIN zu sprechen!

Auch nach dem deutschen Embryonen-Schutzgesetz von 1991 ist die Forschung am Embryo verboten. Erlaubt ist allerdings, das Geschlecht zu bestimmen und es vor einer geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren. Das Kind wird dann in der Regel abgetrieben, (nach dem Gesetz von 1995 bis zur Geburt möglich) bzw. bei PID würde man es zugrunde gehen lassen oder als Forschungsobjekt verbrauchen.

Jutta Dinkermann schreibt zu diesem Komplex: „Die Abtreibungsgesetzgebung wurde im Laufe der Zeit unter Tolerierung und aktiver Mitwirkung der Ärzteschaft soweit ausgedehnt, daß heute Mehrlingsschwangerschaften auf die gewünschte Anzahl reduziert werden (durch Giftinjektionen) und behinderte Kinder legalerweise bis kurz vor ihrer Geburt getötet werden dürfen. Ein Umstand übrigens, bei dem Ärzte immer häufiger mit Kindern konfrontiert werden, die ihre eigene Abtreibung überleben.

Nun ist aber die weit verbreitete Praxis des ‘Liegenlassens’, bis der Tod eintritt, strafbar. Dieses ‘berufsrechtliche’ Problem ließe sich durch die Präimplantations-Diagnostik (PID) ‘lösen’, indem das ‘Übel’ schon früher angepackt wird. Diese Überlegung könnte auch eine Rolle beim Zustandekommen des BÄK-Papiers zur PID gespielt haben. Und überhaupt, so wird immer häufiger argumentiert, wenn man ohnehin abtreiben darf, wenn Gesellschaft und Staat davon überzeugt sind, daß es sogar so etwas wie ‘ein Recht auf ein gesundes Kind’ gibt, warum sollte die PID dann in Deutschland verboten bleiben? Im Rahmen einer pervertierten Logik ist solch eine Schlußfolgerung korrekt. Ebenso ist nicht erkennbar, wieso im Rahmen der vorherrschenden gesellschaftlichen und politischen Überzeugungen eine Züchtung und Manipulation von Embryonen ein schändlicheres Vergehen darstellen sollte als eine Abtreibung oder der sofortige Wurf in die Mülltonne nach PID. Warum den ‘Zellhaufen’ nicht ‘recyclen’ - schließlich ist der ‘Rohstoff Mensch’ wertvoll, für vielerlei zu gebrauchen, für die Herstellung von Kosmetikprodukten bis hin zu angeblichen Möglichkeiten der Züchtung von Ersatzorganen.

Es hat in der Tat tragikomische Züge, wenn Politiker aller Parteien im Deutschen Bundestag erklären, wie tief erschüttert sie über die Vorgänge im Münchener Patentamt seien (angebl. versehentliche Patenterteilung), die Bundesregierung gar erklärt, Einspruch einlegen zu wollen. Gleichzeitig kommt aber niemand auf die Idee, daß sie selbst es waren, die nicht zuletzt durch die Abtreibungsgesetzgebung einen Wandel im Menschenbild hervorgerufen haben, der solche Vorgänge überhaupt erst ermöglicht."24

Schon kommt das Argument auf, daß die deutschen Wissenschaftler sich nicht sehr redlich verhalten, weil sie die anderen die Forschungsarbeit machen lassen und die Ergebnisse ernten möchten, oder daß hochqualifizierte Forscher ins Ausland abwanderten.

In der aktuellen Debatte um PID sieht der schon zitierte Rechtsphilosoph Hörster große Widersprüche. Deutlich werde dies am unterschiedlichen Recht von Embryonen im Reagenzglas (in vitro) und im Mutterleib (in vivo). So dürften Frauen die Spirale und die „Pille danach" verwenden, während Wissenschaftlern die verbrauchende Embryonenforschung verboten ist. Bei keiner „Pille" ist die nidationshemmende, abtreibende Wirkung auszuschließen. Die sog. „Pille danach" ist eine Viertagesration der normal üblichen Pille. „Damit werden einerseits den Frauen bedenkenlos Mittel zur Verfügung gestellt, die die Einnistung eines Embryos in die Gebärmutter verhindern. Andererseits wird den Forschern unter Androhung von Strafen verboten, menschliches Leben in genau demselben Entwicklungsstadium, nämlich in den ersten beiden Wochen seiner Existenz, zum Zweck der Therapie schwerer Krankheiten zu nutzen."25

Hörster hat recht, was die Konsequenz angeht. Deshalb ist die AKTION LEBEN auch gegen diese sog. „Verhütungsmittel". Nicht recht hat er mit der Behauptung, bei der PID gehe es um „Therapie", in Wirklichkeit ist es Selektion.

Am 22.3.2000 veranstaltete die Universität Bayreuth mit der Technikerkrankenkasse ein Forum zu den Fragen: „Wird der Traum vom perfekten Kind schon bald Realität? Wie verändert sich die Gesellschaft, wenn genetisch bedingte Krankheiten frühzeitig erkannt werden und eine Schwangerschaft deshalb nicht ausgetragen wird?"

Unter dem Thema „Ethik und Ökonomie" wurde auch das Thesenpapier zur PID der Bundesärztekammer diskutiert.

Bezeichnend ist die Aussage des Präsidenten der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG), dessen Ethikkommission sich auch mit dieser Frage beschäftigt. Er meint: „Als ich mich für das Embryonenschutzgesetz (1990) stark gemacht habe, wußte ich noch nicht, daß mit embryonalen Stammzellen eines Tages vielleicht Parkinson geheilt werden kann."26

Das wirklich Teuflische bei der Sache ist, daß man diese Techniken als Fürsorge für das Ungeborene interpretiert. Dabei verknüpft man den Anspruch „alles zu tun für das Wohl des Kindes" mit dem Druck auf die Mutter.

Um späteren Vorwürfen zu begegnen, muß die Mutter sich sagen können, ich habe wirklich alles getan. Die Mütter kommen dadurch immer mehr auch gesellschaftlich unter den enormen Druck, nur „gesunde" Kinder auszutragen.

Kinder sollen am besten mit einem TÜV-Stempel auf dem Po zur Welt gebracht werden „Garantiert fehlerfrei" und möglichst auch - und diese Vorstellung ist gar nicht so utopisch - „Besteht mit Sicherheit das Abitur".

Nun ist es ja nicht so, daß man keine Erfahrungen und keine „Erfolge" mit diesen Dingen hätte. Nach einer enormen Propaganda für Gen-Tests in England ging dort die Zahl Neugeborener mit Down-Syndrom in den letzten Jahren um rund 30 % zurück.

Es ist ganz einfach, diese genetischen Tests zu rechtfertigen. Man sagt etwa, daß die eigentliche Leistung schließlich die Evolution erbracht habe und nicht die Entdecker dieser Techniken.

Selbst nach biblischem Maßstab solle sich der Mensch doch die Erde untertan machen, argumentiert man. Daß man hier aber an den „Baum der Erkenntnis" herangetreten ist, übersieht man geflissentlich.

Diese Techniken, davon bin ich zutiefst überzeugt, dienen nicht in erster Linie der Heilung von Kranken, sondern der Verbesserung von Bilanzen einiger Firmen. Der wilde Run auf die Patentämter zeigt dies ganz deutlich.

Robert G. Edwards, einer der Pioniere der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas, verkündete immer und überall ungeniert, daß es vorrangig gar nicht darum ginge, Eltern zu Nachwuchs zu verhelfen, wenngleich die Betonung dieses „therapeutischen" Aspektes der Reproduktionsmedizin überhaupt erst zu öffentlicher Anerkennung verhalf. Nach Edwards eigenen Worten ging es dabei insbesondere um die Embryonenforschung und um das Aussortieren „kranker Embryonen".27

Die künstliche Befruchtung hatte ursprünglich den Schritt von der Zeugung zur Erzeugung bedeutet. Durch Kontrazeption (Verhütung) und Abtreibungstötung sind wir jetzt weltweit in einer Situation, daß immer mehr Paare ungewollt unfruchtbar sind und die Altersstruktur der Bevölkerung macht nun IVF-Reproduktionskliniken zu Überlebensfabriken. Wie „ideal"! Die „Fabriken" mehren den raren Nachwuchs und schaffen zugleich das Ersatzgewebe für das anwachsende und kränkelnde Rentnerheer. 28

Gesundheitspolitiker sehen auf Dauer Entlastung ihrer Budgets, und der hedonistische Mensch, der auf Glück und Wohlbefinden aus ist, sucht nach Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität.

Ein anderes Gebiet: Wenn sich herausstellt, daß eine Frau die Anlage für Brustkrebs in sich trägt, schwebt über ihr und ihren Töchtern künftig ein Damoklesschwert. Mit diesem Problem hat sich auch schon das „Bioethik-Komitee" der UNESCO befaßt. Im Bericht für den Unterausschuß „Gentest" wird eine Präventionsmaßnahme genannt.

Die Methode der Wahl: „Entfernung der Brüste und der Eierstöcke direkt nach der Entbindung eines Kindes." Totaloperation als Prävention (Vorbeugung). Eine drastische Methode, sich vor einer Krankheit zu schützen, die, wenn überhaupt, erst Jahre später ausbrechen kann.

Der Sieg über Krankheit und Tod ist ein alter Menschheitstraum, den die Menschheit nun verwirklichen will. Doch das kostet Opfer.

Der Mensch hat sich angeschickt, den geheimen Code des Lebens zu entschlüsseln. Eine Gezeitenwende kündigt sich an, die grenzüberschreitende medizinische und soziale Fragen aufwirft.

Zwei internationale Kommissionen diskutieren ethische Leitsätze. Auf europäischer Ebene der „Bioethik-Ausschuß" des Europarates, weltweit das „Bioethik-Komitee" (IBD) der UNESCO.

Forschungsfreiheit und Menschenwürde geraten in Kollision. Dabei ist man davon überzeugt, daß die Genforschung eine der zukunftsträchtigsten Technologien unserer Zeit ist. Es geht um Milliardenmärkte. Der Fortschritt auf diesem Gebiet erfordert „neue ethische Maßstäbe". Es geht um den Wirtschafts-Standort Deutschland.

Die Ärzte-Zeitung schrieb im Oktober 2002, daß für die biomedizinische Forschung Biobanken für Blut- und Gewebeproben ein Hoffnungsträger sind. Der Kreis der Interessenten reiche von Wissenschaftlern über Strafverfolgungsbehörden, die davon träumten, mit Hilfe eines großen Gen-Daten-Pools Spuren zuordnen zu können, bis zu Arbeitgebern, die daran interessiert seien, genetische Dispositionen von Arbeitnehmern zu erhalten, um Krankheitsrisiken am Arbeitsplatz auszuschließen. Zu alledem ist der Datenschutz „auf die Herausforderungen der Bioethik bislang nur unzureichend vorbereitet", sagte in diesem Artikel ein Datenschützer. Gespannt darf man sein auf das angekündigte Gentest-Gesetz. Übrigens kann man nach Gentests nicht nur Schlüsse auf die betreffende Person, sondern auch auf Familienangehörige ziehen.

In den USA schätzt man die Zahl „menschlicher biologischer Materialproben" in Biobanken im Jahre 1998 auf 282 Millionen, und es kommen jährlich ca. 20 Millionen Proben dazu. Dort wurde bereits ein Kind von einer Krankenversicherung zurückgewiesen, weil es eine genetische Disposition für eine Herzerkrankung hat.29

In Deutschland gibt es bislang keine zentrale Biobank. Forscher vom deutschen Humangenomprojekt fordern: „Wir alle wollen eine zentrale Bank". Die bislang bestehenden Einrichtungen an einzelnen Forschungsstandorten reichten nicht aus.30

Im Mai 2002 erklärte der britische Premierminister Tony Blair, daß England der „beste Ort der Welt" für die Forschung an Stammzellen werden müsse.31 Ein Projekt des Gesundheitsministeriums in England zielt darauf ab, bei etwa 500.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Briten zwischen 40 und 65 Jahren Zusammenhänge zwischen Genstruktur und Lebensweise zu finden. Pharmafirmen sollen Zugang zu den kommerziell wertvollen Informationen erhalten.32

Auch in Frankreich laufen seit 1991 bereits Studien. Dort gibt es etwa 16 Biobanken, die berechtigt sind, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse an interessierte Firmen zu verkaufen.33

Auch Estland will sich zu einem führenden Standort für Biotechnologie entwickeln. Dazu sollen ab 2003 flächendeckend die genetischen Informationen von mindestens 1 Million Esten ermittelt werden. Das Projekt ist gesetzlich geregelt. Die Daten gehören dem Staat und werden von einer Stiftung verwaltet, die Lizenzen vergeben kann. Lettland will auch nicht zurückstehen und ähnliches machen.

Viele dieser Projekte sind von der EU finanziert. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten durchaus von wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse in Westeuropa oder den USA sein, und das könnte sich in klingender Münze auszahlen. Interessenten aus der Wirtschaft gäbe es mehr als genug.34

Saudi-Arabien hat den Einstieg in die Embryonenforschung damit begründet, die Gewebezucht könne eines Tages das Öl als Wirtschaftsfaktor Nummer eins ablösen.35

Für die Erprobung der neuen Techniken und Wirkstoffe werden große Kontingente von menschlichen Versuchspersonen benötigt.

Weder das „Ethikkomitee" des Europarates noch das der UNESCO scheuen davor zurück, eherne ethische Tabus in Frage zu stellen, z. B. Versuche auch an nicht einwilligungsfähigen, altersdementen oder bewußtlosen Personen und geistig Behinderten - und das sogar noch, ohne daß die betroffene Person selbst einen Nutzen davon hat. Ein ethischer Dammbruch!

Der Heimleiter einer Caritas-Werkstatt in Brilon sagte im Fernsehen36, er schicke bei Krankenhausaufenthalten vorsorglich einen Betreuer mit. Er wolle sicher gehen, daß nichts passiert, was nicht im Sinne seiner Schützlinge sei.

In einem katholischen Behindertenheim mit 300 Bewohnern in Eisingen/Unterfranken forschten Humangenetiker jahrelang heimlich an geistig Behinderten. Erst als Angehörige recherchierten, gab man nach und nach mehr zu. Die Zusammenarbeit zwischen dem Humangenetik-Institut, Würzburg, und dem St. Josef Stift, Eisingen, wurde im Januar 1998 bekannt. Gewiß waren das keine Forschungen, die der Therapie der Betroffenen dienten, sondern sog. „fremdnützige Forschungen".

Fremdnützige Forschungen an nichteinwilligungsfähigen Menschen sind in Deutschland aber verboten. Sie würden erst durch die Europäische Bioethik-Konvention erlaubt.

Das besondere Interesse bei den heimlichen Forschungen in Eisingen galt neben den Chromosomenanomalien auch den „Fettleibigen". Außerdem wurden Gentests ausprobiert.37

Eine Denkweise, die insgeheim immer mehr Anhänger findet, ist, wie schon gesagt, die Philosophie von Peter Singer, der sagt, daß geistig Behinderte Kreaturen seien, die nicht der Menschenwürde unterstehen und an denen bei Bedarf geforscht werden könne.

Nun sieht die „Bioethik-Konvention" vor, daß ein Amtsvormund Experimenten zustimmen muß. Was das aber in der Praxis bedeutet, kann man sich kaum vorstellen. Solche Betreuer haben, wie das in einer Fernsehsendung vom 14.3.1996 gesagt wurde, oft 50, 60, 70 Betreute zu versorgen. Wie kann dann ein Betreuer sicherstellen, daß in einem Forschungsprojekt, das über Wochen und Monate dauert, kein Schritt gemacht wird, ohne daß das im Sinne des Betreuten wäre? Ein Ding der Unmöglichkeit.

Auch ein Ding der Unmöglichkeit ist, was Verfassungsjuristen des Justizministeriums bezüglich solcher Forschungen äußerten. Sie könnten nichts Verfassungsfeindliches an fremdnütziger Forschung mit geistig Behinderten entdecken. „Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, einer Beteiligung an einem Forschungsvorhaben, werde den Betroffenen auch nicht ausnahmslos gegen ihren Willen aufgezwungen. Trost und Sinn für den Kranken könne auch darin gefunden werden, daß er Forschungszwecken dienen und daß er dazu beitragen könne, anderen vergleichbar betroffenen Menschen zu helfen."

Hier werden behinderte Menschen zynisch in eine Opferrolle hineingedrängt.

Durch die seit Jahren praktizierten vorgeburtlichen Diagnosen hat sich die breite Öffentlichkeit daran gewöhnt, daß Kinder mit körperlichen und geistigen Defekten aussortiert werden. Jetzt ist man so weit, daß man Kinder, die die Anlage zu einer Krankheit in sich tragen, die erst in fortgeschrittenem Erwachsenenalter auftreten kann, vielleicht auch nie auftritt, schon zeitig durch Gendiagnosen aussortieren kann.

Schon längst geht es wieder um Kosten/Nutzen-Analysen. Finanziert von der EU-Kommission debattierten Experten über das Für und Wider von genetischer Beratung und der Anwendung von Gentests.

„Insgesamt wurde anerkannt", heißt es in einem 1997 herausgegebenen Bericht von EURO-SCREEN, „daß im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge genetische Screening-Programme sowohl Kosten reduzieren als auch individuelles Leid vermindern können." Der Einsatz von DNA-Diagnostik bewirke, daß mehr gesunde Kinder geboren würden. „Die DNA-Diagnose bringt beträchtliche Einsparungen." Zur Veranschaulichung ihrer Kalkulationen listen die Experten geschätzte „Lebenszeitkosten" Betroffener auf und stellen sie den durchschnittlichen Kosten für Gentests, Entbindungen und Abtreibungen gegenüber.38

 

Beispiel Cypern

Die Journalistin Ursel Fuchs gab bei der Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 11.5.1995 in Bonn einen gravierenden Fall zu Protokoll39:

„Gentechnik ermöglicht Einblick und Eingriff ins Erbgut und wird nach Aussagen der Humangenetiker ‘in einigen Jahren das Herzstück der Medizin sein’. Wie das aussehen kann, zeigt Cypern, mit einer flächendeckenden eugenischen Sanierung durch Bevölkerungsgenetik aufgrund sozioökonomischer Berechnungen. Hier hatte sich ‘dank‘ medizinischer Fortschritte bis zu den 70er Jahren die Überlebensrate von Thalassämie(Mittelmeer-Anämie)-Patienten erhöht. Minas G. Hadjeminas, Pädriatischer Berater des Projektes von Europäischer Kommission und WHO dazu: ‘Es wurde klar, daß - wenn wir diese Krankheit nicht in den Griff bekämen - die Addition von jährlich 60 - 70 neuen Fällen mit erhöhten Anforderungen an Blutspende- und Behandlungskosten bedeuten würde, daß unsere Finanzmittel ersthaft überfordert würden. Vor diesem Hintergrund wurde es zwingend und von hoher Priorität für das Gesundheitsministerium, ein Programm einzuführen, das half, neue Geburten von Thalassämikern zu vermeiden.‘ Jetzt ist Cypern frei von ‘Thalassämiker‘, weitere Projekte sollen folgen."40

Um welchen Preis?

Cypern ist Modellfall für die eugenische Bereinigung einer Population (Bevölkerung) und wird gern als Beispiel angeführt.41

Auf Cypern wurde seit 20 Jahren die Thalassämie als erste einer Reihe von Erbkrankheiten ausgerottet. Hier wurde ein so perfektes genetisches Screening- (Überprüfung) und pränatales Diagnose-Programm entwickelt, daß mittlerweile kein „Thalassämiekranker" mehr geboren wird.

Dabei wirkten Blutspendedienste und Thalassämie-Gesellschaft tatkräftig mit. Akzeptanz und lückenlose Erfassung brachten Schulungsprogramme für Kinder und junge Leute in Schulen und Universitäten für alle, die in Gesundheitsdienst, Gesundheitspolitik und -verwaltung arbeiteten. Die Thalassämie-Elternvereinigung wurde als pressure-group (Gruppe, die Druck ausübt) eingesetzt.

Mit dem ganzen Instrumentarium von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wurde auf Zypern über Jahre Werbung für das bevölkerungsgenetische Screeningprogramm betrieben: Immer mehr unterzogen sich dem Gentest oder pränataler Diagnostik mit der Option auf Abtreibung, zunächst Angehörige von Thalassämiekranken, dann routinemäßig Schulabgänger, Schwangere und Paare vor der Eheschließung.

„Seit 1982 kommen praktisch keine neuen Fälle auf die Welt", frohlockt Hadjeminas, „Cypern ist das Land, wo keine Thalassämiekranken geboren werden".

„Eine entscheidende Rolle spielte dabei leider auch die griech.-orthodoxe Kirche. Unter der Prämisse, daß mit Hilfe des genetischen Screenings Abtreibungen vermieden werden können, steuerte die Kirche den fehlenden Schlußstein bei. Sie machte ein Ehetauglichkeits-Zertifikat zur Voraussetzung der traditionell kirchlichen Heirat. Auf jeden Fall muß ein Partner staatlich getestet sein. Das schloß die letzte Lücke der perfekt erzeugten zwingenden Freiwilligkeit", schreibt Ursel Fuchs.42

„Die Jugendlichen", berichtet Hadjeminas, „treten freudig hervor, um sich testen zu lassen", und weiter: „Ich habe Paare gesehen, die gemeinsam hingehen - mit dem Einverständnis, daß sie nicht heiraten, falls beide Genträger für Thalassämie sind. Ich habe junge Frauen gesehen, deren Partner sich testen ließen. Für beide war klar: Heirat kommt nicht in Frage, wenn er Gen-Träger ist."

Die UNESCO fragt rhetorisch in einem aktuellen Papier:

„Sollen Gentest z. B. in Ehetauglichkeitsuntersuchungen aufgenommen werden wie in Cypern in bezug auf Thalassämie? Sollte man eine Liste von Krankheiten zusammenstellen, für die Tests empfohlen oder zwangsweise vorgeschrieben werden, je nach ökonomischer oder bevölkerungspolitischer Strategie und welcher Grad der medizinischen Intervention durch den Staat heute durchsetzbar wäre?"43

 

Island - ein Land wird codiert

Im Dezember 1998 beschloß erstmals ein Parlament, die Bevölkerung des Staates als genetische Datenressource zu betrachten und sie einem Unternehmer zur freien, kommerziellen Verfügung zu stellen.

Die Rede ist von Island und seinen 270.000 Einwohnern. Gespeichert und verknüpft werden in diesem Projekt Informationen zu Genprofilen aus Blut- und Gewebeproben, sowie Familien-Stammbäumen und Krankenakten.

Der Datentransfer geschieht automatisch nach jedem Arztbesuch oder Klinikaufenthalt, es sei denn, der Patient widerspricht ausdrücklich. Schweigt er, gilt das als Zustimmung.

Registriert werden auch Informationen über Verstorbene und die Ahnenreihe von ca. 700.000 Isländern.

Die Lizenz für das Unternehmen deCode läuft 12 Jahre. Dieses Unternehmen beauftragte übrigens das Bioethik-Zentrum der Universität von Pennsylvania gegen Geld mit der Abwägung ethischer Fragen, die sich bei der Forschung der Firma in Island ergeben.44

Ein Vertrag mit dem Schweizer Pharma-Konzern Hoffmann-La Roche soll dafür sorgen, daß sich die Investitionen garantiert lohnen. Die Schweizer zahlen 200 Millionen Dollar an die private Firma deCode. Dafür erhalten sie die potentiellen Rechte an rund einem Dutzend genetischer Strukturen.

Der Bevölkerung wurde das Projekt mit der Verheißung schmackhaft gemacht, daß, wenn infolge ihrer genetischen Durchleuchtung neue Medikamente entwickelt würden, sie diese kostenlos erhalten könnten.

Die Isländer dienen also nicht nur als Gen-Ressource für internationale Geschäfte, sondern sie dürfen auch zum Selbstkostenpreis am Menschenversuch für neue Pharmaka teilnehmen.45

Wie heißt es? - Wer heilt, darf alles!

Weil die bisher verbreiteten Gentests begrenzt, relativ teuer und kompliziert zu handhaben sind, soll es in Zukunft DNA-Chips, Gen-Chips, geben.

Nach Darstellung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) kann ein DNA-Chip zwischen 10.000 und 1.000.000 Gensequenzen speichern, die theoretisch in einer einzelnen Blut- oder Speichelprobe diagnostiziert werden können.

„Es ist damit im Prinzip möglich", schreibt das TAB, „bei klinischen Routineuntersuchungen auf relativ einfachem und nur geringes Spezialwissen erfordernden Weg Anlagen für genetisch bedingte Krankheiten oder auch genetisch bedingte Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmten Stoffen und Medikamenten zu diagnostizieren."

Zwar sei die Technik bislang noch nicht ausgereift, doch werde erwartet, daß schon bald die ersten Gendiagnose-Automaten für die medizinische Praxis auf den Markt kommen.

Ob aber die betreffende diagnostizierte Krankheit tatsächlich auftreten wird, läßt sich durch den Test nicht sicher entscheiden. Auch der Zeitpunkt des späteren Auftretens läßt sich nicht genau aus dem Befund ableiten. Zwischen Testergebnis und ersten Krankheitszeichen können viele Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen. Unter Umständen tritt die Krankheit trotz auffälligen Testergebnissen überhaupt nicht auf.

Trotz solcher Unsicherheiten hat die Kommission der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) gegen den Einsatz von Gentests grundsätzlich nichts einzuwenden.

„DNA-Chips drohen Ihre innersten Geheimnisse zu enthüllen", alarmiert das britische Wissenschaftsmagazin „New Scientist" am 11.3.2000 die Leserschaft.46

Zwischenzeitlich sind schon mehrere Gen-Chips zum Patent angemeldet worden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte Anfang 1999 bekräftigt, vor Abschluß einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung auf absehbare Zeit keine Gentests zu verlangen. Allerdings sei ein Antragsteller, der bereits eine Genanalyse hat vornehmen lassen, verpflichtet, dem Versicherer den Befund mitzuteilen!

Das Englische Parlament hat im Herbst 2000 den Versicherungsunternehmen gestattet, Gentests zu verlangen.

Rauchen und Alkoholgenuß als Gesundheitsgefährdung werden dann auf einer Stufe mit genetischen Erkrankungsmöglichkeiten gesehen. Derzeit seien von möglichen Testergebnissen ja nur ca 9 % der Bevölkerung betroffen. Sie müßten dann höhere Versicherungsprämien zahlen, alle anderen könnten aber davon profitieren.

Im April 2002 forderte der Heidelberger Rechtwissenschaftler, Prof. Jochen Taupitz, Mitglied im Nationalen Ethikrat des Bundeskanzlers, gentechnische Analysen dürften im Privatversicherungsbereich nicht verboten werden.47

Es ist noch einmal festzuhalten:

„Es werden Gentests für Krankheiten entwickelt, für die es noch gar keine wirksame Therapie gibt. Wer all die getesteten Menschen dann psychologisch betreuen soll, steht in den Sternen. Psychologen haben bereits herausgefunden, daß Menschen, die per Gentest das Urteil ‘wird möglicherweise krank’ erhalten, zur Resignation neigen und suizidgefährdet sind. Der angestrebte Effekt bleibt aus: Anstatt nun besonders auf ihre Gesundheit achtzugeben und alle Risikofaktoren zu minimieren, geben sie sich bereits in jungen Jahren auf."48

Im übrigen kann bei einer Gentherapie nicht gesteuert werden, wo das fremde Gen eingebaut und wie es reguliert wird. Wichtige zelleigene Gene können so zerstört oder Genprodukte in zu hoher Konzentration zum falschen Zeitpunkt oder am falschen Ort im Körper produziert werden.49

Ende November 2002 berichtete die Süddeutsche Zeitung von einem tödlichen Zwischenfall bei Gentherapie mit Retroviren, die die Aufgabe haben, Gene in das Erbgut von Patienten einzubauen. Ein Patient in Frankreich war nach einer Gentherapie an Blutkrebs erkrankt und gestorben. Es läßt sich auch mit anderen Verfahren nicht kontrollieren, wo sich die „heilbringenden Gene" in das Erbgut einfügen. Dieser Vorfall ist für die Gentherapie ein gewaltiger Rückschlag.50

Also eine trügerische Hoffnung, weil die meisten genetisch bedingten Krankheiten sowieso nicht ursächlich behandelt werden können. Insbesondere hoffen doch viele krebs- und aidskranke Patienten, in Zukunft durch diese neuen Techniken Hilfe zu bekommen.

Die Konzentration auf diese Techniken versperrt jedoch die Forschung in der herkömmlichen Medizin, z. B. auch in der Pflanzenheilkunde oder Naturheilkunde, die kaum noch gefördert werden.

Gentechnisch hergestellte Medikamente, die Gendiagnostik und gentherapeutische Experimente sind derzeit die hauptsächlichen Einsatzgebiete der Gentechnik in der Medizin.

Zu den euphorischen Darstellungen von interessierten Kreisen und den Medien sagt der schon zitierte Erwin Chargaff:

„Ich bin diesen euphorischen Berichten gegenüber sehr skeptisch. Jeder Sieg über die Natur wird mit einer Niederlage erkauft. Die Medien müßten all diesen dröhnenden Erfolgsmeldungen in zwei oder fünf Jahren nachgehen. Wie geht es dem Patienten dann? Heraus käme, fürchte ich, meist der Obduktionsbericht."51

 

Problem Klonen

Im Zusammenhang mit der Bioethik muß auch die Problematik des Klonens von Menschen gesehen werden. Bisher ist zwar noch kein Fall bekannt bzw. bestätigt geworden, aber man kann davon ausgehen, daß auch hier schon kräftig geforscht wird, nicht zuletzt, weil es in wissenschaftlichen Kreisen heftig diskutiert wird.

Geklonte Lebewesen leiden unter schweren Defekten. Im Tierbereich ist kein Fall ohne Komplikationen bekannt. Nicht nur bei Schafen scheint die Klontechnik zu versagen. Obwohl sie das gleiche Futter wie ihre normal gezeugten Artgenossen bekamen, wurden Klonmäuse extrem fett. Kühe und Schweine entwickelten Defekte bei wichtigen Organen wie Herz und Lunge. Nicht selten bricht das Immunsystem zusammen. In Frankreich starb ein Kalb nach 51 Tagen, weil es keine weißen Blutkörperchen produzieren konnte. Die Gene der auf diese Weise produzierten Lebewesen geraten irgendwann außer Rand und Band.52

Einer der bekanntesten Genforscher, Prof. Rudolf Jaenisch, sagte im Deutschen Ärzteblatt, Klone seien genetisch abnormal. Das habe in der Regel einen frühen Tod zur Folge. Die mit dem Klonen verbundenen genetischen Probleme seien so fundamental, daß sie grundsätzlich nicht behoben werden könnten. Das wisse man aus der Forschung mit Mäusen.53

Ein geklonter Mensch ist gemacht, nicht gezeugt. Er besitzt keine Originalität mehr, weil er dupliziert wurde. Er wäre also kein Individuum mit Einmaligkeit, sondern ein Mensch von der Stange, konfektioniert. Der Teufel kann eben nur nachäffen!

Es stellt sich die Frage, ob der Mensch alles darf, was er kann, und aus welcher Motivation heraus er was tut. Ob er der Hybris und Selbstvernichtung anheimfallen will und wird, weil er seine gottgegebene Freiheit mißbraucht. Geht es hier nicht um den „Baum der Erkenntnis"? Will der Mensch sein wie Gott?

 

Problem Tissue Engineering

Tissue Engineering (Züchtung natürlichen Gewebes) ist ein anderes Zauberwort. Gemeint ist die Herstellung von Organen im Labor. Ein feines Gewebe aus speziellem Kunststoff bestimmt die spätere Form. Dann werden präparierte Zellen aufgetragen. Sie stammen aus dem Körper des späteren Empfängers, um Abstoßungsreaktionen zu vermeiden. Auf und in diesem Kunststoffgerüst vermehren, festigen und verbinden sich diese Zellen. Am Ende löst sich das Stützgerüst völlig auf und zurück bleibt das neue Organ - oder Teile davon.

Zum Schlüssel in der Herstellung komplexerer Organe (Herz, Leber, Nieren etc.) sollen „adulte Stammzellen" (pluripotente Zellen) werden. Jede einzelne Zelle in uns trägt ja die gesamte Erbinformation in sich, z. B. auch, wie aus ihr ein Organ wird. Sie können - davon geht man aus - sich zu jeglichem Gewebe entwickeln und finden sich auch noch bei Erwachsenen. Nur: Ihre Risiken sind noch lange nicht entschlüsselt, so z. B., ob diese Art der „Fortpflanzung" nicht eine exzessive Form der Inzucht wäre, bei der das Erbgut bekanntlich degeneriert.

Leichter wäre es vermutlich, neue Organe aus Stammzellen von Embryonen zu formen. Aber embryonale Stammzellen fielen nicht vom Himmel, schreibt Jutta Dinkermann. Sie seien entweder das „Abfallprodukt" einer Abtreibungstötung oder würden auf dem Wege der künstlichen Befruchtung erzeugt.

Das Leben des jungen Menschen würde von vornherein als eine Art Ersatzteillager für andere Menschen instrumentalisiert, seine Entwicklung unterbrochen, kaum daß er sie begonnen habe.

Embryonale Stammzellen sind „neutral" bis zum 8-Zell-Stadium, also noch nicht auf eine spätere Funktion festgelegt oder spezialisiert. Nach den ersten Teilungsschritten einer befruchteten Eizelle besitzt jede einzelne dieser embryonalen Stammzellen noch die Fähigkeit, sich in alle Richtungen zu entwickeln. Theoretisch können sie sich zu jeder Art gewünschtem Zelltyp weiterentwickeln, wenn man sie in entsprechendes Gewebe verpflanzt.

Die Heilungsversprechen der Forscher reichen von der Heilung der Zuckerkrankheit über Alzheimer, Parkinson und Krebs, Multipler Sklerose, Herzerkrankungen, Kreislauferkrankungen bis hin zur Verheißung der Herstellung und Transplantation ganzer Organe.

In der Realität klafft aber eine gewaltige Lücke zwischen den Versprechen und dem tatsächlichen Stand der Forschung.54

Hier erhebt sich auch z. B. die Frage, wie viele menschliche Eizellen für das sog. „therapeutische Klonen" benötigt würden?

Eine Studie in den USA geht davon aus, daß, wollte man „nur" vier Krankheiten durch Klon-Heilmittel heilen, jede Frau in den USA im Alter von 18 - 44 Jahren (ungefähr 55 Millionen) zwei Zyklen von Hyperstimulation der Eierstöcke durch hohe Hormongaben zu ertragen hätte und sich dann einer Laparoskopie zu unterziehen hätte.

Es gibt etwa 1 Million Parkinson Patienten. Dazu benötigte man 50 Millionen weibliche Eizellen.

Für etwa 17 Millionen zuckerkranke Patienten benötigte man 850 Millionen weibliche Eizellen.

Für 4 Millionen Alzheimer Patienten, 200 Millionen und für 20 Tausend ALS-Patienten (Nervenkrankheit) 1 Million weibliche Eizellen.

Das wären für rund 22 Millionen betroffene Patienten über 1 Milliarde weibliche Eizellen von über 110 Millionen spendenbereiter Frauen.55

Bei einer Tagung des britischen Medical Research Council (MRC, Medizinischen Forschungsrates) wurde deutlich, daß Embryonen nur der Gewinnung von Stammzellen dienen, die der eigentliche Zweck sind.

In England wird die Infrastruktur für die embryonale Gewebefabrikation vorbereitet. Für diese rund 4000 „Linien" embryonaler Stammzellen, über die der Medizinische Forschungsrat langfristig in seiner „Stammzellenbank" verfügen möchte, sind nach bisherigen Erfahrungen bis zu vier Millionen Embryonen nötig. Das heißt auch, hier bedarf es einer vorgelagerten Zulieferindustrie für Embryonen, vielleicht auch der Übernahmeverträge mit Abtreibungskliniken, um den Bedarf zu sichern. Außerdem sollen dem MRC zufolge in Großbritannien in den nächsten Jahren die Zentren für künstliche Befruchtung umorganisiert werden. Sie sollen ihre Arbeit den Bedürfnissen der Stammzellforscher anpassen, damit der Rohstoff Embryo sich später zum Ersatzgewebe transformiert.

Dafür sorgt auch eine Richtlinie der EU mit dem Namen „Good Manufacturing Practice" (GMP, Gute Herstellungspraxis). Sie regelt Vorkehrungen wie ultrasaubere Labors und aufwendigen Schutz vor Viren.

Der menschliche Embryo wird zu einer Art CD-Rohling mit unbestimmtem Verwendungszweck. Er kann mit unterschiedlichen Programmen bespielt werden: Fortpflanzung, Gewebezucht, pharmazeutisches Testsystem, heißt es in einem FAZ-Beitrag.56

Gerade diesen letzten Aspekt hört man in der ganzen öffentlichen Diskussion so gut wie gar nicht, war aber von Anfang an unsere Vermutung , daß nämlich die pharmazeutische Industrie die Haupttriebfeder für die embryonale Stammzellforschung ist.

Der amerikanische Prof. Vacanti aus Boston, Pionier der Organzüchter, meint:

„Was wir hier wissenschaftlich aufbauen, soll einmal zu einer richtigen Industrie werden. Wir wollen künstliche Organe in großer Zahl herstellen können, die ständig verfügbar sind. Dazu müssen wir aber noch bestimmte Arbeitsgänge standardisieren: Das Stützgewebe, das Wachstum der Zellen. Alles muß so vorbereitet werden, daß es einmal Fabriken geben wird, in denen der Bedarf an Organen für sehr viele Menschen gedeckt sein wird."57

Solche Aussagen werden verständlich, wenn man weiß, daß die UNESCO bereits in wenigen Jahren erwartet, daß 50% aller Operationen in den Krankenhäusern Transplantationen sein werden. (Siehe auch die Schriftenreihe der Aktion Leben, Heft 12, Hirntod und Organtransplantation - Informierte Zustimmung?)

 

Der „achte Schöpfungstag"

Im Buch Genesis (Gen. 1,27) heißt es: „So schuf Gott den Menschen nach seinem Abbild, nach Gottes Bild schuf er ihn, als Mann und Frau erschuf er sie.

Gott segnete sie und sprach zu ihnen: „Seid fruchtbar und mehret euch, füllet die Erde und machet sie untertan und herrschet über des Meeres Fische, die Vögel des Himmels und über alles Getier, das sich auf Erden regt! (...) Gott sah alles, was er gemacht hatte, und fürwahr, es war sehr gut."

Der Mensch von heute will nicht mehr wahrhaben, daß Gott die Welt geschaffen, uns Menschen geschaffen hat und daß alles sehr gut war.

Der Mensch will natürlich auch den Sündenfall nicht mehr wahrhaben, daß seitdem die Schöpfung eine gefallene, eine verletzte Schöpfung ist, die der Erlösung bedarf.

Wenn Gott sagt: „Seid fruchtbar und mehret euch ..." (Gen. 1,28) sagt der heutige Mensch: Seid bedingt fruchtbar, genießt das Leben, mehret euch auf keinen Fall, denn es gibt zu viele Menschen, und es ist verantwortungslos, sich zu vermehren.

Wenn es in der Bibel heißt: „Und Gott sagte: ‘... es war sehr gut’", so sagt der Mensch, wir müssen den Menschen besser machen als Gott ihn geschaffen hat, nach unserem Bild und Gleichnis. Dafür scheint „alles" recht zu sein. Das ist menschliche Hybris (Hochmut) in höchster Potenz.

Niemals zuvor hat sich nämlich der Mensch mehr von den Bedingungen seiner Geschöpflichkeit „befreit" als in unserem Jahrhundert.

„Der schöne neue Mensch" ist im Entstehen. „Der achte Schöpfungstag" ist der Titel des Romans eines amerikanischen Schriftstellers.

Der „achte Schöpfungstag", das soll der Abschluss der alten und der Übergang zu einer neuen Schöpfung sein, deren Beherrscher der Mensch sein soll. Viele Wissenschaftler fühlen sich in der Tat als Schöpfer einer „schönen neuen Welt" jenseits jeder göttlichen Bestimmung. Mehr und mehr herrscht ein sittlicher Zustand, von der „Bioethik" geformt, der keine Orientierung mehr durch vorgegebene sittliche Normen oder tradierte Werte findet. Gewissermaßen ein moralischer Ausnahmezustand, in dem nicht Gott und auch kein Gesetz mehr Gültigkeit hat, jedenfalls nicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen.

Wie wir an einigen wenigen Beispielen gesehen haben, ist es insbesondere die moderne Medizin, die dem Menschen die Illusion vermittelt - siehe Transplantationschirurgie - ihm in absehbarer Zeit ein leidenfreies Dasein zu bescheren.

Medizinische Allmachtsphantasien werden allenthalben beflügelt. Mensch-Sein, ohne Leiden und ohne Krankheit, und irgendwann vielleicht sogar einmal ohne Tod. Durch die Ethik-Diskussion wird das Bewusstsein aufgebaut, daß die Gesundheit der höchste Wert sei, dem alle anderen Werte geopfert werden müßten.

Beim 6. Weltkongreß für Bioethik Ende 2002 stand außer der Debatte um Euthanasie/Sterbehilfe auch die Möglichkeit der Wissenschaft „unsterbliche Menschen zu schaffen" im Mittelpunkt.58

Der Beginn des menschlichen Lebens und auch sein Ende geraten immer mehr in die Verfügbarkeit des Menschen.

„Die neuen Halbgötter drohen nicht mit Vernichtung wie in verflossenen Ideologien, sondern locken mit dem Paradies", schreibt Jens Heisterkamp.59

Im Moment ist der Angriff auf geistig und körperlich Behinderte einer der deutlichsten Manifestationen ihrer Antriebe. Sie setzen dabei aber immer - nach den ungeborenen Kindern - an der derzeit schwächsten Stelle an, um die Gesellschaft in ein viel umfassenderes Netz der Argumentation um Menschenverbesserung zu verstricken.60

Das Spektrum der „Verbesserungen" des von Gott geschaffenen Menschen wird durch die Schützenhilfe der „Bioethik" zu einer geschlossenen Kontrolle des Menschen über den Menschen von der Schwelle ins Leben, durch Kontrazeption und Abtreibung, bis zum Todeszeitpunkt, per Definition. Und wieder geht es auch um die sog. „Entscheidungsfreiheit", wie schon bei der „Verhütung", der „Abtreibungstötung" und der „Euthanasie".

Bioethiker sprechen mit Blick auf die Genomanalyse vom „Recht und der Pflicht zur Lebensplanung des Individuums". Der deutsche Bioethiker Hans-Martin Sass schreibt, der Staat könne ein Verbot solcher Untersuchungen von Erbanlagen auf mögliche Krankheiten „sittlich nicht rechtfertigen", weil sie dem mündigen Bürger ein Höchstmaß an Lebensqualität sicherten. Andernfalls würde man ihn der „Lotterie der Natur" überlassen.

Die angebliche „Entscheidungsfreiheit" wird aber sicher mit der Zeit zum Zwang, zur ethischen Verpflichtung, die gentechnischen Methoden zu Optimierung des eigenen Erbgutes zu nutzen.

Ärzte helfen heutzutage nicht mehr, nur Leben zu heilen, was ihrem Auftrag und ihrer Tradition entspricht, sondern viele von ihnen haben auch gelernt zu töten und zu schaden.

Letztlich wird der Mensch zur seelenlosen, hochkomplexen biochemischen Maschine degradiert. Schon heute werden in diesem bioethischen Weltbild all jene, die einen Standpunkt haben und sich auf ein Wertesystem berufen, als „fundamentalistisch" und wirklichkeitsfremd diffamiert.

Es geht bei der Bioethik darum, eine „wertfreie, ergebnisoffene Diskussion" in einer „offenen Gesellschaft" mit gruppendynamischen Mitteln neue, angepaßte Normen durchzusetzen.

Zuerst sind wir darauf getrimmt worden, alle Superdemokraten zu sein, und am Ende werden wir mit „demokratischen Mitteln" unmerklich in totalitäre Strukturen gepreßt. Gottes- und Menschenrechte werden außer Kraft gesetzt.

In einer Instruktion der Kongregation für die katholische Glaubenslehre, „Donum vitae", schreibt Kardinal Ratzinger:

„Aus diesem Grund erfordern die neuen auf dem Gebiet der Biomedizin eröffneten technologischen Möglichkeiten das Eingreifen der politischen Autoritäten und des Gesetzgebers, weil ein unkontrollierter Rückgriff auf solche Techniken zu unvorhersehbaren und schädlichen Folgen für die staatliche Gesellschaft führen könnte. Der Verweis auf das Gewissen jedes einzelnen und auf die Selbstbeschränkung der Forscher kann nicht ausreichen."

Da die staatliche Gesetzgebung heute aber eher das Gegenteil im Auge hat, sagt er weiter: „Alle Menschen guten Willens müssen sich einsetzen, besonders in ihrem Berufsbereich und in der Ausübung ihrer Bürgerrechte, damit die moralisch unannehmbaren staatlichen Gesetze und die unerlaubten praktischen Verhaltensweisen geändert werden. Zudem muß die ‘Verweigerung aus Gewissensgründen´ gegenüber derartigen Gesetzen angeregt und anerkannt werden. Ja, mehr noch, im moralischen Bewusstsein vieler, besonders unter den Spezialisten biomedizinischer Wissenschaften, beginnt mit Schärfe die Forderung nach passivem Widerstand gegen die Legitimierung von Praktiken aufzuflammen, die in Widerspruch zu Leben und Würde des Menschen stehen."61

Der jüdische Lyriker Erich Fried sagte im Hinblick auf den Holocaust:

„Was keiner geglaubt haben wird,

was keiner gewußt haben konnte,

was keiner geahnt haben durfte,

das wird dann wieder das gewesen sein,

was keiner gewollt haben konnte."

Man möchte ergänzen: Herr verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

horizontal rule

 

Nachtrag

Anmerkungen zu einem Vortrag von Prof. Wolfgang Waldstein62, gehalten am 15. November 2002 bei einer Tagung des „christlichen europäischen ethikforums" (ceef) zum Thema

„Naturrecht - früher und heute"

Naturrechte sind Rechte, die dem Menschen von Natur aus zustehen – und zwar einzig und allein aufgrund seines Gott gewollten Menschseins. Naturrecht muß man nicht suchen, es ist da. Ohne Naturrecht kann es keine Menschenrechte geben. Ein Beispiel soll dies illustrieren: Ein römischer Sklave soll sich mit zehn Dinar bei einem Erben freikaufen. Ein solcher Zwang ist wider das Naturrecht. Jeder Mensch ist als freier Mensch geboren. Dieses Recht des Menschen achten heißt, diese seine natürliche Gestalt und deren immanente Gesetzlichkeit respektieren. So gehört es zum Beispiel zur Natur des Menschen, daß sie ererbt wird von einem bestimmten Elternpaar und nicht einer Samenbank entstammt. Das wäre wider die Natur und damit gegen die Würde des Menschen.

Für die meisten Rechtsgelehrten heute existiert so etwas wie Naturrecht nicht mehr. Naturrecht setzt die Existenz von Wahrheit voraus. Doch Wahrheit im Sinne von Gottes offenbartem Wort wird heute nicht mehr akzeptiert. Wahrheit ist relativ geworden.

Der Begriff des Natürlichen im Recht wurde bereits von Platon (427-347 v. Chr.) und seinem Schüler Aristoteles (384-322 v. Chr.) definiert. Ein Mensch, so sagen sie, kann Wahrheit erkennen. Man soll sich dabei von seiner Intuition leiten lassen, die auf Vernunft gegründet sein muß. Aristoteles: „Intuitiver Verstand ist eine Gabe der Natur". Später haben die Römer diese Ansichten in ihrem Rechtssystem verankert. Bekannte Fürsprecher waren Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.) und Domitius Ulpianus (170-228). Nach Cicero war der göttliche Sinn höchstes Gesetz: „Die Gesetze müssen mit der Natur in Einklang stehen. Der Schöpfer ist der Grund dieses Rechts. Wer ihn selber leugnet, wird sich selbst bestrafen und zerstören."

Richtig angewandtes Naturrecht ist untrennbar mit dem Glauben und dem Erkennen von Wahrheit verbunden. Es gilt das Wort von Matthias Claudius (1740-1815): „Die Wahrheit richtet sich nicht nach uns, lieber Sohn, sondern wir müssen uns nach ihr richten."

Mit Beginn der Aufklärung löste sich die Verbindung von Naturrecht und Glauben zusehends auf. Als eine der treibenden Kräfte galt der Jurist und Philosoph Christian Thomasius (1655-1728); er war Vorkämpfer für eine Verweltlichung des Naturrechts. Immanuel Kant (1724-1804) ging diesen Weg konsequent weiter und vollzog mit seiner Lehre die endgültige Trennung. Kant gilt heute als der Gründer des Wissenschaftsideals und für die Gelehrten gilt: Kein Weg führt hinter Kant zurück.

 

Homo homini lupus

Was Naturrecht meint, ist heute vielfach Verfassungsbestandteil. Artikel eins des Grundgesetzes lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar und §16 des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches lautet: Jeder Mensch hat angeborene, durch die Vernunft eingegebene Rechte. Gleichwohl werden diese Paragraphen heute nach Belieben ausgehöhlt. Wer Gott leugnet, schwingt sich nur allzu gern selbst zum Herren über Leben und Tod auf. Immer häufiger zu hören sind Stimmen, die statt Menschen- Personenrechte fordern und auf diese Weise Abtreibungen auch nach dem dritten Monat möglich machen wollen. Und längst besteht in dem, was Menschsein eigentlich heißt, kein klarer Unterschied mehr zwischen etwas und jemand. So spricht man in der Wirtschaft nicht mehr von Menschen sondern von Human Resources. Der Mensch als Ware, die nach Gutdünken hin und her geschoben und manipuliert werden kann.

Papst Johannes Paul II. ruft daher zur Umkehr, wenn er fordert, daß wir uns bewusst anstrengen müssen, damit wir Naturrechte erkennen. Dabei sei das Licht des Verstehens entscheidend, das Gott in uns eingegossen hat.

Dr. Haiber

zurück nach oben

 

ANMERKUNGEN

1 Jens Heisterkamp, Der bioethische Mensch, Gentechnische Utopien und ihre Rechtfertigung durch „Bioethik", Info3-Verlag, Kirchgartenstr. 1, 60439 Frankfurt

2 FAZ, 2.6.2001, Stern, 15.11.2001

3 Helga Kuhse/Peter Singer, Muß dieses Kind am Leben bleiben?, Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener, Harald Fischer-Verlag, Erlangen, 1. Auflage, Juni 1993

4 Peter Singer, Leben oder Tod, Harald Fischer Verlag, 1. Auflage, Mai 1998, S. 181

5 Ebenda S. 183

6 Ebenda

7 Vgl. dpa, 1.11. 2002

8 FAZ, 22.2.2000

9 Hubert Hüppe MdB, in: Die Tagespost, 24.6.2000

10 Vgl. KNA, 8.1.2001

11 Generalanzeiger, Bonn, 25.9.2002

12 Jens Heisterkamp, Der bioethische Mensch, Info3-Verlag, Frankfurt 1994, S. 16-17

13 Jens Heisterkamp, Der bioethische Mensch, Info3-Verlag, Frankfurt, 1994, S. 31

14 Biomacht und Medien - Wege in die Bio Gesellschaft, DISS-Verlag, Duisburg, 1997, ISBN 3-927388-59-9

15 Dokumentation eines Fachgesprächs im Bundesministerium, München 1984 in: Jens Meisterkamp, Der bioethische Mensch, Info3-Verlag, Frankfurt 1994, S. 32

16 News & Welt Report, US-Magazin, 30.7.2001

17 Culture of Death: The Assault on Medical Ethics in America

18 Jutta Dinkermann (Club of Life e.V.), in: Medizin und Ideologie, Juni 2000, S. 42

19 Eichstätter Kurier, Nr. 229, 5.10.2000

20 Süddeutsche Zeitung, 22.4.2002, DIE ZEIT; 25.4.2002

21 Süddeutsche Zeitung, 22.4.2002

22 Focus, 20/02

23 faz.net, 12.12.2002

24 Jutta Dinkermann, in: Medizin und Ideologie, Juni 2000, S. 40 f

25 dpa, 18.3.2002

26 Berliner Zeitung, 1.3.2000

27 Jutta Dinkermann, in: Medizin und Ideologie, Juni 2000, S. 42

28 Vgl. FAZ, 26.11.2002

29 Vgl. Ärzte-Zeitung, 24.10.2002

30 KNA, 24.10.2002

31 KNA, 24.5.2002

32 Ärzte-Zeitung, 24.10.2002

33 Ebenda

34 Die Rheinpfalz, 15.6.2002

35 FAZ, 26.11.2002

36 ARD, Mensch in Gefahr, 14.3.96, 23.00 Uhr

37 Bioskop, Dezember 1999 und Juni 2000

38 Klaus Peter Görlitzer, in: Bioskop, Nr. 10, Juni 2000

39 Deutscher Bundestag, Rechtsausschuß, Ausschußdrucksache Nr. 0023, 13. Wahlperiode vom 11.5.1995 (Entwurf einer Bioethik-Konvention des Europarates)

40 Ebenda, S. 11

41 2. Bioethik-Symposion des Europarates, 30.11. - 2.12.1993

42 2. Bioethik-Symposion des Europarates, 30.11. bis 2.12.1993, S. 21

43 UNESCO-Präsentation 1993

44 News World Report, 30.7.2001

45 Bioskop, März 1999

46 Klaus Peter Görlitzer, in: Bioskop, Nr. 10, Juni 2000

47 KNA, 19.4.2002

48 Gentechnologie was ist das?, Gen-ethisches Netzwerk e.V. Berlin

49 Ebenda

50 Süddeutsche Zeitung, 26.11.2002

51 FAZ, 2.6.2001, Stern, 15.11.2001

52 KNA, 19.4.2002

53 Vgl. kath.net, 19.12.2002

54 Jutta Dinkermann, in: Medizin und Ideologie, Juni 2000, S. 41

55 www.studentlifenet.org.uk, 29.5.2002

56 Vgl. FAZ, 17.9.2002

57 Praxis & Info Gesundheit, Praxis 2000, 27.1.2000

58 Vgl. dpa, 1.11.2002

59 Jens Heisterkamp, Der biotechnische Mensch, S. 37/38

60 Ebenda, S. 39

61 Kardinal Ratzinger, in: Donum Vitae - Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, 10. März 1987, Deutsche Bischofskonferenz, Verlautbarungen Nr. 74, S. 37 f

62 Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1992 Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit 31. Mai 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben und seit 1999 Mitglied des Consiglio Direttivo dieser Akademie.

zurück nach oben

Diese Abhandlung können Sie hier downloaden

(Die Datei liegt im PDF-Format vor ist ist zum Download im EXE-Format gepackt.

Nach dem Download bitte per Mausklick entpacken)

zurück zum Auswahlmenü "Was ist BIO-ETHIK?"

zurück zum Auswahlmenü "Bio-Ethik"

zurück zur Startseite (Home)