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"Was sagt die Kirche ?"

Donum Vitae - Instruktion der Glaubenskongregation

Jedes menschliche Wesen - als Person - muß vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden. Infolgedessen muß man ihm von diesem selben Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben.

(Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, 22. Februar 1987)

Die Pränatal-Diagnostik (vorgeburtliche Untersuchungsmethoden) steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. Die Diagnose, die eine Mißbildung oder Erbkrankheit anzeigt, darf nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein.

(Donum vitae)

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