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Abtreibung, eine Menschenrechtsverletzung?Eine Diaserie der AKTION LEBEN e. V., D-69518 Abtsteinach/Odw., Postfach 61.
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Wichtiger Hinweis: |
Alle Altersangaben im Text oder zu den auf dieser Homepage gezeigten Bildern beziehen sich, soweit nicht explizit anders angegeben, auf den Moment der Zeugung. Um zu den in Gynäkologie und Geburtshilfe üblichen Altersangaben (Berechnung ab dem Tag der letzten Monatsblutung) zu kommen, müssen zu den hier genannten Daten 2 Wochen hinzuaddiert werden. |
„Jeder soll selbst bestimmen können."„Ich bin ja gegen Abtreibung, aber man sollte keine Frau zwingen, ihre Schwangerschaft auszutragen." - Das ist eine weit verbreitete Meinung. Oder: „Ihr Christen braucht ja nicht abzutreiben, wenn das Eure Auffassung ist, aber drängt bitte Eure Meinung nicht per Gesetz jedem Bürger auf. Wir leben schließlich in einem modernen, pluralistischen Staat. Jeder soll selbst bestimmen können!" Zunächst einmal, woher nehmen wir das Recht, uns gegen Abtreibung einzusetzen? |
„Jeder hat das Recht, seine Meinungin Wort, Schrift und Bildfrei zu äußern und zu verbreiten"(Artikel 5 GG) Nun, das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland legt diesen Satz in Artikel 5 fest. Und in Artikel 2, Abs. 2 heißt es: |
„Jeder hat das Recht auf Lebenund körperliche Unversehrtheit"(Artikel 2, Abs. 2 GG) und in Artikel 1 Abs.1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." |
„Du sollst nicht töten!"(Ex 20,13)
Gottes Gebot sagt ohnehin: „Du sollst nicht töten." Aber wird bei der Abtreibung getötet? Und wenn ja, fällt das dann unter Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes? Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Rechtsorgan sagt im Urteil vom 25. Februar 1975: |
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„Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung"und ausdrücklich sagt das BVG: „auch unter Art. 2, Abs. 2 und Art.1, Abs. 1 GG", und hat auch Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. |
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Jetzt erhebt sich die Frage:
Ist § 218 StGB, der ja das menschliche Leben vor der Geburt schützen soll, nicht etwa verfassungswidrig?! |
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Wir meinen: Er ist verfassungswidrig! Ein namhafter Rechtswissenschaftler, Prof. Isensee, schreibt in einem Gutachten: "Der Staat tötet." |
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Jeder Paragraph des StGB will ein Rechtsgut schützen. Dieses Rechtsgut beschreibt er und nennt es beim Namen, nicht so der derzeitige § 218 StGB. Er spricht nur von der Schwangerschaft. Dort heißt es wörtlich: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder mit Geld bestraft." Die Schwangerschaft ist aber nicht das „Rechtsgut", sondern nur ein physiologischer Zustand der Frau, der normalerweise 9 Monate dauert. Jede Schwangerschaft - sprich Zustand der Frau - wird abgebrochen, z. B. durch Kaiserschnittentbindung oder Geburt eines Kindes. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) sprach 1975 noch vom „sich im Mutterleib entwickelnden Leben" oder von der „Leibesfrucht". Eine Mutter spricht ja auch nicht von ihrer Schwangerschaft, die sie trägt, sondern von ihrem Kind. Hier soll durch das Gesetz bereits suggeriert werden, daß man eine Schwangerschaft genauso abbricht wie einen Urlaub, wenn er verregnet ist. Das ist schon vom Gesetz her eine Irreführung und ein semantischer Betrug (eine positiv klingende Formulierung soll einen negativen Sachverhalt beschönigen und kaschieren). |
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Dennoch könnte mancher einwenden: „Wir leben in einer pluralistischen Demokratie, und da gibt es z. B. viele Ansichten über den Beginn des Lebens, und die Mehrheit hat sich nun einmal - über ihre Abgeordneten - für dieses Gesetz entschieden." Daß es viele Ansichten über den Beginn des Lebens gibt, kann man sehr leicht feststellen, wenn man Befragungen durchführt. |
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Befruchtete Eizelle
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Vom naturwissenschaftlichen Standpunkt beginnt personelles menschliches Leben mit der Zellverschmelzung vom Samen des Vaters und dem Ei der Mutter, weil von diesem Augenblick an alles zugrunde gelegt ist und nie mehr etwas hinzugefügt wird (Beweis in einem Experiment bei der In-vitro-Feritlisation). Alle biologischen Fakten liegen von diesem Zeitpunkt an fest, das Geschlecht, die Körpergröße, Schuhgröße, Haar- und Augenfarbe, Charaktereigenschaften und alle Erbanlagen usw. Die befruchtete menschliche Eizelle, die zu diesem Zeitpunkt zwar noch kein uns vertrautes menschliches Aussehen hat, ist die erste Erscheinungsform des Menschen. Es ändert sich nur noch die Erscheinungsform, wie z. B. die des Säuglings, des Kindes, des Jugendlichen oder des alten Menschen. Es bleibt aber immer dieselbe Stefanie oder derselbe Peter. |
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2. Woche
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Andere meinen, das
Menschsein beginne dann, wenn der kleine Embryo (so nennt man ihn in der
Fachsprache bis zur 12. Schwangerschaftswoche) sich in der Gebärmutter
einnistet. Die Einnistung ist etwa zwischen dem 12. - 14. Tag nach der Zeugung
abgeschlossen.
Bis dahin ernährt sich der Kleine aus eigener Energie; danach baut er die Plazenta auf und ernährt sich über das Blut der Mutter. |
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6./7. Woche
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Es gibt auch
Zeitgenossen, die die Ansicht vertreten, daß man vom Menschsein erst sprechen
könne, wenn das Gehirn arbeite.
In der 6. Woche sind bereits Gehirnströme nachweisbar. |
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3. Monat
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Nicht selten hört man die Meinung, mit dem 3. Monat werde der Mensch Mensch, weil er etwa von da an nur noch an Größe zunimmt - und weil, so meinte einmal jemand, der Staat es so festgelegt habe. |
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21. Woche
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Manchmal wird sogar die
Ansicht vertreten, daß das Menschsein erst mit der Geburt oder der
Überlebensfähigkeit des Babys gegeben sei, wobei man sagen muß, daß es der
Medizin immer früher gelingt, durch Intensivmaßnahmen zu früh geborene Babys
am Leben zu erhalten.
Dieses Mädchen wurde nach 21 Schwangerschaftswochen lebend geboren und man sieht, wie winzig es war. Wir sehen den Ehering der Schwester um den Unterarm des Kindes. |
| „In dubio pro reo"
„Im Zweifelsfall für den Angeklagten" |
Nun, das menschliche Leben ist ein so
hohes Gut, so meinen wir, daß man es nicht dem subjektiven Willen des Einzelnen
überlassen kann, zu beurteilen, ob der Mensch schon oder noch Mensch ist.
Selbst wenn es gute Gründe für die unterschiedlichen Auffassungen gebe,
müßte man doch den allgemeingültigen Rechtsgrundsatz anwenden, auf den jeder
Dieb und Verbrecher sich vor Gericht beruft: „In dubio pro reo" - „Im
Zweifelsfall für den Angeklagten". Nun ist das Kind im Mutterschoß kein
Dieb und kein Verbrecher, wieviel mehr müßte man ihm aber dann den „Vorteil
des Zweifels" einräumen, denn: Man könnte ja durch Abtreibung einen
Menschen töten. Die Tötung eines Menschen aber kann man auch nicht durch
Mehrheiten beschließen.
Wir erinnern uns noch, daß 1857 das oberste amerikanische Gericht per Beschluß festgelegt hat: |
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Der Mensch als Sache? |
Schwarze
Sklaven sind keine Personen, sie können behandelt werden wie Sachen. Ähnlich
erging es den Indianern. Man erklärte sie zu Unpersonen und nahm ihnen ihr Land
weg. Aber auch aus der jüngsten Vergangenheit unseres Landes wissen wir, was
geschieht, wenn Gruppen von Menschen, damals die Juden, in einschlägigen
juristischen Kommentaren als Sachen definiert wurden. Dem sog.
Rechtspositivismus (Recht ist, was eine Mehrheit für Recht hält) wurde z. B.
durch die Kriegsverbrecher- und Naziprozesse in Nürnberg und anderswo eine
eindeutige Absage erteilt. Oder denken wir an die vielfältigen
Personenbegriffe, die heutige Bioethiker anbieten. Manche halten das
Selbstbewußtsein, die Selbstachtung oder gar die Kommunikationsfähigkeit u. a.
für Kriterien des Personseins.
Recht ist nur, was an den ewigen Normen des Sitten- und Naturrechtes gemessen bestehen kann. Das Recht des Menschen auf Leben ist das Grundrecht, ohne das er alle anderen Rechte nicht in Anspruch nehmen kann. |
„Methoden der Abtreibung" |
Weil wir wissen, wie wichtig die Information über das ist, was man Schwangerschaftsabbruch oder Abtreibung nennt, möchten wir jetzt einige Bilder über Methoden der Abtreibung zeigen. Diese Bilder sind nicht schön anzuschauen, aber für eine fundierte Meinungsbildung wichtig. Die Naziverbrechen kennen wir aus Dokumentarfilmen und Bildern, ebenso wissen wir aus Filmen, wie schrecklich der Atombombenabwurf in Japan oder kriegerische Auseinandersetzungen in Vietnam waren, und es ließen sich noch weitere Beispiele anfügen. Vergessen oder heruntergespielt wird aber, daß heute - hier bei uns - ein Strom von Blut durch die Tötung unserer Kleinsten im Mutterschoß fließt. Man schätzt etwa 1000 Tötungen täglich alleine in der Bundesrepublik. Wir wollen hier nicht verurteilen, das steht uns nicht zu. Objektiv gesehen aber werden durch Abtreibung Menschen getötet. Subjektiv kann die Frage der Schuld eine ganz andere sein. Deshalb meinen wir, ist Information so wichtig. |
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Absaugmethode
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Hier sehen Sie ein Bild von einer Abtreibung in der 10. Schwangerschaftswoche. Das kleine Menschlein wurde mit einem Sog, der etwa 30 mal stärker als ein normaler Staubsauger ist, auseinandergerissen. Im menschlichen „Brei" erkennt man noch kleine Glieder: links ein Teil des Schädeldaches, oben die winzigen Rippen. |
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Absaugmethode
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Bei diesem Bild sehen
Sie noch deutlicher, weil es stärker vergrößert ist, das Resultat einer
Abtreibung. Es ist sicher, daß das Baby bei diesem Vorgang Schmerzen empfindet
und Todesängste hat. So geht z. B. der Herzschlag des Kindes, der in der 12.
Schwangerschaftswoche normal etwa 140 Schläge pro Minute beträgt, während der
Absaugung auf über 200 Schläge pro Minute hoch. Die Mutter weiß in aller
Regel nicht, was bei der Abtreibung geschieht und spürt es auch nicht, weil sie
örtlich betäubt oder narkotisiert ist.
Anwendung findet diese meist praktizierte Methode bis etwa zur 12. Schwangerschaftswoche. |
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Curettage
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Eine andere Methode, die
weit über 10 000 mal jährlich angewendet wird, ist die sog. instrumentelle
Curettage. Hier muß der Muttermund dilatiert, d. h. erweitert werden, damit der
Abtreiber mit einer Art gebogenem Messer in die Gebärmutter hineingreifen kann,
um das Kind in Stücke zu schneiden und Einzelteile herauszunehmen. Der
Abtreiber arbeitet dabei nur auf Druck.
Durchstoßung der Gebärmutterwand und Blutungen sind häufige Folgen, die bei keiner Abtreibungsmethode auszuschließen sind. |
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11./12. Woche
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Man kann ein solches
Kind aber auch medikamentös abtreiben. Immer neue Mittel werden entwickelt,
erprobt und kommen auf den Markt.
Bei diesen Methoden wird das Kind nicht zerstückelt, sondern ausgestoßen, ausgetrieben. |
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18. Woche
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Vor allem in späteren Stadien überleben die Kinder diese Prozedur manchmal. Man läßt sie dann unversorgt sterben. |
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Hörgeschädigtes Kind
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Unter
medizinischer Indikation versteht man eine „unzumutbare" Beeinträchtigung
der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Mutter, z. B. auch durch
ein zu erwartendes geschädigtes Kind. Der § 218 StGB läßt eine
Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt zu. Schon hört man das
Argument, daß die wenigen Kinder, die heute noch geboren werden, gesund
sein sollen, daß wir schon einen „Behindertenberg" haben, daß
unser Sozialstaat an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen sei.
Das ist natürlich Unsinn. Ein Sozialstaat wird daran gemessen, wie er für
die Schwächsten und Bedürftigsten, die behinderten, alten und kranken
Menschen sorgt.
Manche Methoden werden kombiniert angewendet, wie z. B. Medikamente zusammen mit Salzverätzung, wenn eine Abtreibung bei sog. medizinischer Indikation vorgenommen wird. |
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Salzverätzung
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Bei dieser Methode
wird etwas Fruchtwasser abgesaugt und eine konzentrierte Salzlösung
eingespritzt.
Das Baby verschluckt das Salz und verbrennt innerlich und äußerlich, es setzen Wehen ein und ein so zugerichtetes Kind kommt dann zur Welt. Anstatt Kochsalz wird auch Rivanol, ein Desinfektionsmittel, injiziert. Das Kind wird zuerst vergiftet und dann ausgetrieben. |
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Hysterotomie
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Bei dieser Methode,
die man Hysterotomie nennt und die nichts anderes als eine
Kaiserschnitt-Abtreibung ist, wird die Gebärmutter geöffnet und das Kind
herausgenommen, aber nicht versorgt.
Die FAZ schrieb einmal: „Eine späte Abtreibung ist oft eine frühe Geburt." |
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Müllsack
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Dieses Bild, ein Sack voll menschlichem Abfall für den Verbrennungsofen bestimmt, dürfte allerdings der Vergangenheit angehören. Man hat zwischenzeitlich eine Reihe von Verwendungsmöglichkeiten für intakte Föten (so nennt man die Kleinen ab der 12. Schwangerschaftswoche) gefunden. Sie sind ein begehrter Rohstoff für die pharmazeutische und kosmetische Industrie, für Frischzellentherapien und als Organlieferanten. |
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Verehrte
Betrachter der Dia-Serie,
Denn nicht nur die Kinder werden brutal getötet, sondern ihre Mütter erkranken oft nach Abtreibungen (auch in der Klinik) körperlich, können unfruchtbar werden oder bekommen Probleme bei späteren gewünschten Kindern. Fast immer erkranken sie seelisch, wie neueste Forschungen ergaben. |
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Wir dürfen keine Frau verurteilen, sondern wir müssen helfen, ihr beizustehen. Dabei haben wir eine wichtige Erfahrung gemacht: Letztlich kann die Frage der persönlichen Schuld nur durch den Frieden mit Gott gelöst werden. |
Wir helfen und geben weitere Informationen:AKTION LEBEN e.V.Postfach 61, D-69518 Abtsteinach/Odw. |
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