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Aus einer Dia-Serie in 2 Teilen

II.

1. Dia

 

Abtreibung, eine Menschenrechtsverletzung?

Eine Diaserie der AKTION LEBEN e. V., D-69518 Abtsteinach/Odw., Postfach 61.

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Wichtiger Hinweis:
Alle Altersangaben im Text oder zu den auf dieser Homepage gezeigten Bildern beziehen sich, soweit nicht explizit anders angegeben, auf den Moment der Zeugung. Um zu den in Gynäkologie und Geburtshilfe üblichen Altersangaben (Berechnung ab dem Tag der letzten Monatsblutung) zu kommen, müssen zu den hier genannten Daten 2 Wochen hinzuaddiert werden.

2. Dia 

„Jeder soll selbst bestimmen können."

„Ich bin ja gegen Abtreibung, aber man sollte keine Frau zwingen, ihre Schwangerschaft auszutragen."

- Das ist eine weit verbreitete Meinung. Oder:

„Ihr Christen braucht ja nicht abzutreiben, wenn das Eure Auffassung ist,

aber drängt bitte Eure Meinung nicht per Gesetz jedem Bürger auf.

Wir leben schließlich in einem modernen, pluralistischen Staat.

Jeder soll selbst bestimmen können!"

Zunächst einmal, woher nehmen wir das Recht, uns gegen Abtreibung einzusetzen?

3. Dia

„Jeder hat das Recht, seine Meinung

in Wort, Schrift und Bild

frei zu äußern und zu verbreiten"

(Artikel 5 GG)

Nun, das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland legt diesen Satz in Artikel 5 fest.

Und in Artikel 2, Abs. 2 heißt es:

4.Dia

„Jeder hat das Recht auf Leben

und körperliche Unversehrtheit"

(Artikel 2, Abs. 2 GG)

und in Artikel 1 Abs.1 heißt es:

 „Die Würde des Menschen ist unantastbar."

5. Dia

„Du sollst nicht töten!"

(Ex 20,13)

 

Gottes Gebot sagt ohnehin: „Du sollst nicht töten." 

Aber wird bei der Abtreibung getötet? 

Und wenn ja, fällt das dann unter Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes? 

Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Rechtsorgan sagt im Urteil vom 25. Februar 1975:

 

6. Dia

„Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung"

und ausdrücklich sagt das BVG:

„auch unter Art. 2, Abs. 2 und Art.1, Abs. 1 GG", und hat auch Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.

7. Dia

Jetzt erhebt sich die Frage:

 

Ist § 218 StGB, der ja das menschliche Leben vor der Geburt schützen soll,

nicht etwa verfassungswidrig?!

 

8. Dia

Wir meinen:

Er ist verfassungswidrig!

Ein namhafter Rechtswissenschaftler, Prof. Isensee, schreibt in einem Gutachten:

"Der Staat tötet."

9. Dia

Jeder Paragraph des StGB will ein Rechtsgut schützen. Dieses Rechtsgut beschreibt er und nennt es beim Namen, nicht so der derzeitige § 218 StGB. Er spricht nur von der Schwangerschaft. Dort heißt es wörtlich: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder mit Geld bestraft." Die Schwangerschaft ist aber nicht das „Rechtsgut", sondern nur ein physiologischer Zustand der Frau, der normalerweise 9 Monate dauert. Jede Schwangerschaft - sprich Zustand der Frau - wird abgebrochen, z. B. durch Kaiserschnittentbindung oder Geburt eines Kindes. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) sprach 1975 noch vom „sich im Mutterleib entwickelnden Leben" oder von der „Leibesfrucht". Eine Mutter spricht ja auch nicht von ihrer Schwangerschaft, die sie trägt, sondern von ihrem Kind. Hier soll durch das Gesetz bereits suggeriert werden, daß man eine Schwangerschaft genauso abbricht wie einen Urlaub, wenn er verregnet ist. Das ist schon vom Gesetz her eine Irreführung und ein semantischer Betrug (eine positiv klingende Formulierung soll einen negativen Sachverhalt beschönigen und kaschieren).

 

10. Dia

Wenn es aber nun keinen Unterschied zwischen geborenen und noch nicht geborenen Menschen gibt, wie es uns die Biologie und Embryologie lehrt, wie es das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht, Politiker und natürlich Gottes Gebot und christlicher Glaube (z. B. in der Zwölfapostellehre) uns sagen, dann muß der Mensch auch von seinem Lebensbeginn an mit den gleichen Mitteln, auch gesetzlichen, geschützt werden. Es gibt ja auch keine Gründe zur straffreien Tötung bereits geborener Menschen.

 

11. Dia

Dennoch könnte mancher einwenden: „Wir leben in einer pluralistischen Demokratie, und da gibt es z. B. viele Ansichten über den Beginn des Lebens, und die Mehrheit hat sich nun einmal - über ihre Abgeordneten - für dieses Gesetz entschieden." Daß es viele Ansichten über den Beginn des Lebens gibt, kann man sehr leicht feststellen, wenn man Befragungen durchführt.

12. Dia

Befruchtete Eizelle

Vom naturwissenschaftlichen Standpunkt beginnt personelles menschliches Leben mit der Zellverschmelzung vom Samen des Vaters und dem Ei der Mutter, weil von diesem Augenblick an alles zugrunde gelegt ist und nie mehr etwas hinzugefügt wird (Beweis in einem Experiment bei der In-vitro-Feritlisation). Alle biologischen Fakten liegen von diesem Zeitpunkt an fest, das Geschlecht, die Körpergröße, Schuhgröße, Haar- und Augenfarbe, Charaktereigenschaften und alle Erbanlagen usw. Die befruchtete menschliche Eizelle, die zu diesem Zeitpunkt zwar noch kein uns vertrautes menschliches Aussehen hat, ist die erste Erscheinungsform des Menschen. Es ändert sich nur noch die Erscheinungsform, wie z. B. die des Säuglings, des Kindes, des Jugendlichen oder des alten Menschen. Es bleibt aber immer dieselbe Stefanie oder derselbe Peter.

13. Dia

2. Woche

Andere meinen, das Menschsein beginne dann, wenn der kleine Embryo (so nennt man ihn in der Fachsprache bis zur 12. Schwangerschaftswoche) sich in der Gebärmutter einnistet. Die Einnistung ist etwa zwischen dem 12. - 14. Tag nach der Zeugung abgeschlossen. 

Bis dahin ernährt sich der Kleine aus eigener Energie; danach baut er die Plazenta auf und ernährt sich über das Blut der Mutter.

14. Dia

6./7. Woche

Es gibt auch Zeitgenossen, die die Ansicht vertreten, daß man vom Menschsein erst sprechen könne, wenn das Gehirn arbeite. 

In der 6. Woche sind bereits Gehirnströme nachweisbar.

15. Dia

3. Monat

Nicht selten hört man die Meinung, mit dem 3. Monat werde der Mensch Mensch, weil er etwa von da an nur noch an Größe zunimmt - und weil, so meinte einmal jemand, der Staat es so festgelegt habe.

16. Dia

21. Woche

Manchmal wird sogar die Ansicht vertreten, daß das Menschsein erst mit der Geburt oder der Überlebensfähigkeit des Babys gegeben sei, wobei man sagen muß, daß es der Medizin immer früher gelingt, durch Intensivmaßnahmen zu früh geborene Babys am Leben zu erhalten. 

Dieses Mädchen wurde nach 21 Schwangerschaftswochen lebend geboren und man sieht, wie winzig es war. Wir sehen den Ehering der Schwester um den Unterarm des Kindes.

 

17. Dia

„In dubio pro reo"

„Im Zweifelsfall für den Angeklagten"

Nun, das menschliche Leben ist ein so hohes Gut, so meinen wir, daß man es nicht dem subjektiven Willen des Einzelnen überlassen kann, zu beurteilen, ob der Mensch schon oder noch Mensch ist. Selbst wenn es gute Gründe für die unterschiedlichen Auffassungen gebe, müßte man doch den allgemeingültigen Rechtsgrundsatz anwenden, auf den jeder Dieb und Verbrecher sich vor Gericht beruft: „In dubio pro reo" - „Im Zweifelsfall für den Angeklagten". Nun ist das Kind im Mutterschoß kein Dieb und kein Verbrecher, wieviel mehr müßte man ihm aber dann den „Vorteil des Zweifels" einräumen, denn: Man könnte ja durch Abtreibung einen Menschen töten. Die Tötung eines Menschen aber kann man auch nicht durch Mehrheiten beschließen.

Wir erinnern uns noch, daß 1857 das oberste amerikanische Gericht per Beschluß festgelegt hat:

 

18. Dia

Der Mensch als Sache?

Schwarze Sklaven sind keine Personen, sie können behandelt werden wie Sachen. Ähnlich erging es den Indianern. Man erklärte sie zu Unpersonen und nahm ihnen ihr Land weg. Aber auch aus der jüngsten Vergangenheit unseres Landes wissen wir, was geschieht, wenn Gruppen von Menschen, damals die Juden, in einschlägigen juristischen Kommentaren als Sachen definiert wurden. Dem sog. Rechtspositivismus (Recht ist, was eine Mehrheit für Recht hält) wurde z. B. durch die Kriegsverbrecher- und Naziprozesse in Nürnberg und anderswo eine eindeutige Absage erteilt. Oder denken wir an die vielfältigen Personenbegriffe, die heutige Bioethiker anbieten. Manche halten das Selbstbewußtsein, die Selbstachtung oder gar die Kommunikationsfähigkeit u. a. für Kriterien des Personseins.

Recht ist nur, was an den ewigen Normen des Sitten- und Naturrechtes gemessen bestehen kann. Das Recht des Menschen auf Leben ist das Grundrecht, ohne das er alle anderen Rechte nicht in Anspruch nehmen kann.

 

19. Dia

„Methoden der Abtreibung"

Weil wir wissen, wie wichtig die Information über das ist, was man Schwangerschaftsabbruch oder Abtreibung nennt, möchten wir jetzt einige Bilder über Methoden der Abtreibung zeigen. Diese Bilder sind nicht schön anzuschauen, aber für eine fundierte Meinungsbildung wichtig. Die Naziverbrechen kennen wir aus Dokumentarfilmen und Bildern, ebenso wissen wir aus Filmen, wie schrecklich der Atombombenabwurf in Japan oder kriegerische Auseinandersetzungen in Vietnam waren, und es ließen sich noch weitere Beispiele anfügen. Vergessen oder heruntergespielt wird aber, daß heute - hier bei uns - ein Strom von Blut durch die Tötung unserer Kleinsten im Mutterschoß fließt. Man schätzt etwa 1000 Tötungen täglich alleine in der Bundesrepublik. Wir wollen hier nicht verurteilen, das steht uns nicht zu. Objektiv gesehen aber werden durch Abtreibung Menschen getötet. Subjektiv kann die Frage der Schuld eine ganz andere sein. Deshalb meinen wir, ist Information so wichtig.

 

20. Dia

Absaugmethode

Hier sehen Sie ein Bild von einer Abtreibung in der 10. Schwangerschaftswoche. Das kleine Menschlein wurde mit einem Sog, der etwa 30 mal stärker als ein normaler Staubsauger ist, auseinandergerissen. 

Im menschlichen „Brei" erkennt man noch kleine Glieder: links ein Teil des Schädeldaches, oben die winzigen Rippen.

21. Dia

Absaugmethode

Bei diesem Bild sehen Sie noch deutlicher, weil es stärker vergrößert ist, das Resultat einer Abtreibung. Es ist sicher, daß das Baby bei diesem Vorgang Schmerzen empfindet und Todesängste hat. So geht z. B. der Herzschlag des Kindes, der in der 12. Schwangerschaftswoche normal etwa 140 Schläge pro Minute beträgt, während der Absaugung auf über 200 Schläge pro Minute hoch. Die Mutter weiß in aller Regel nicht, was bei der Abtreibung geschieht und spürt es auch nicht, weil sie örtlich betäubt oder narkotisiert ist.

Anwendung findet diese meist praktizierte Methode bis etwa zur 12. Schwangerschaftswoche.

22. Dia

Curettage

Eine andere Methode, die weit über 10 000 mal jährlich angewendet wird, ist die sog. instrumentelle Curettage. Hier muß der Muttermund dilatiert, d. h. erweitert werden, damit der Abtreiber mit einer Art gebogenem Messer in die Gebärmutter hineingreifen kann, um das Kind in Stücke zu schneiden und Einzelteile herauszunehmen. Der Abtreiber arbeitet dabei nur auf Druck. 

Durchstoßung der Gebärmutterwand und Blutungen sind häufige Folgen, die bei keiner Abtreibungsmethode auszuschließen sind.

23. Dia

11./12. Woche

Man kann ein solches Kind aber auch medikamentös abtreiben. Immer neue Mittel werden entwickelt, erprobt und kommen auf den Markt. 

Bei diesen Methoden wird das Kind nicht zerstückelt, sondern ausgestoßen, ausgetrieben.

24. Dia

18. Woche

Vor allem in späteren Stadien überleben die Kinder diese Prozedur manchmal. Man läßt sie dann unversorgt sterben.

25. Dia

Hörgeschädigtes Kind

Unter medizinischer Indikation versteht man eine „unzumutbare" Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Mutter, z. B. auch durch ein zu erwartendes geschädigtes Kind. Der § 218 StGB läßt eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt zu. Schon hört man das Argument, daß die wenigen Kinder, die heute noch geboren werden, gesund sein sollen, daß wir schon einen „Behindertenberg" haben, daß unser Sozialstaat an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen sei. Das ist natürlich Unsinn. Ein Sozialstaat wird daran gemessen, wie er für die Schwächsten und Bedürftigsten, die behinderten, alten und kranken Menschen sorgt.

Manche Methoden werden kombiniert angewendet, wie z. B. Medikamente zusammen mit Salzverätzung, wenn eine Abtreibung bei sog. medizinischer Indikation vorgenommen wird. 

26. Dia

Salzverätzung

Bei dieser Methode wird etwas Fruchtwasser abgesaugt und eine konzentrierte Salzlösung eingespritzt. 

Das Baby verschluckt das Salz und verbrennt innerlich und äußerlich, es setzen Wehen ein und ein so zugerichtetes Kind kommt dann zur Welt. Anstatt Kochsalz wird auch Rivanol, ein Desinfektionsmittel, injiziert. 

Das Kind wird zuerst vergiftet und dann ausgetrieben.

27. Dia

Hysterotomie

Bei dieser Methode, die man Hysterotomie nennt und die nichts anderes als eine Kaiserschnitt-Abtreibung ist, wird die Gebärmutter geöffnet und das Kind herausgenommen, aber nicht versorgt. 

Die FAZ schrieb einmal: „Eine späte Abtreibung ist oft eine frühe Geburt."

28. Dia

Müllsack

Dieses Bild, ein Sack voll menschlichem Abfall für den Verbrennungsofen bestimmt, dürfte allerdings der Vergangenheit angehören. 

Man hat zwischenzeitlich eine Reihe von Verwendungsmöglichkeiten für intakte Föten (so nennt man die Kleinen ab der 12. Schwangerschaftswoche) gefunden. Sie sind ein begehrter Rohstoff für die pharmazeutische und kosmetische Industrie, für Frischzellentherapien und als Organlieferanten.

 

29. Dia

Verehrte Betrachter der Dia-Serie,

Sie sollten schon etwas geschockt sein von dem, was nicht weit weg um uns herum geschieht.

Sie sollten überlegen, was Sie ganz persönlich tun können, daß dieses Verbrechen an den Kindern und ihren Müttern aufhört.

Denn nicht nur die Kinder werden brutal getötet, sondern ihre Mütter erkranken oft nach Abtreibungen (auch in der Klinik) körperlich, können unfruchtbar werden oder bekommen Probleme bei späteren gewünschten Kindern. Fast immer erkranken sie seelisch, wie neueste Forschungen ergaben.

 

30. Dia

Wir dürfen keine Frau verurteilen, sondern wir müssen helfen, ihr beizustehen. 

Dabei haben wir eine wichtige Erfahrung gemacht:

Letztlich kann die Frage der persönlichen Schuld nur durch den Frieden mit Gott gelöst werden.

 

31. Dia

Wir helfen und geben weitere Informationen:

AKTION LEBEN e.V.

Postfach 61, D-69518 Abtsteinach/Odw. 

 

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