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Die Freigabe der Abtreibung verstößt eindeutig gegen verschiedene Artikel unseres Grundgesetzes. Dies scheint jedoch weder Verfassungsrichter noch Politiker zu stören.
Interview des PUR-Magazin, D-88353 Kisslegg, mit Walter Ramm
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12. Woche
De facto haben wir in Deutschland
den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Kindes preisgegeben
zugunsten der "Entscheidungsfreiheit" der Frau. Nach der neuen
Rechtslage (Bundestagsentscheidung vom Juni 1995) ist eine Abtreibung
nach Beratung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft zwar
rechtswidrig, bleibt aber straffrei; liegt eine sog. "kriminologische"
Indikation (bei Vergewaltigung) vor, gilt die Abtreibung sogar als
gerechtfertigt. Darüber hinaus sind Abtreibungen bis zu den
Eröffnungswehen legal, also erlaubt, wenn ein Arzt eine sog. "medizinisch-soziale"
Indikation ausstellt. Unter diesen schwammigen Begriff fällt sowohl
eine vermutete Schädigung des Kindes als auch jede vorhandene,
vorgeschobene oder erst nach der Geburt des Kindes zu erwartende
Beschwernis - körperlicher und seelischer Art - der werdenden Mutter.
In dem folgenden Interview des PUR-Magazins mit Walter Ramm, dem Vorsitzenden der AKTION LEBEN e.V., zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 1991 wird der Widerspruch deutlich zwischen der politischen Entwicklung und den Prinzipien unserer Verfassung.
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FRAGE: Quer durch alle Parteien werden verschiedene Modelle einer Fristenregelung diskutiert. Glauben Sie, daß das Parlament das Recht hat, eine solche Freigabe der Tötung ungeborener Kinder zuzulassen?
Walter Ramm: Wir wollen uns an dieser Diskussion nicht auch noch mit
irgendwelchen Gesetzes-Denk-Modellen beteiligen, aber wir haben als
mitgliederstärkste deutsche Lebensrechtsbewegung eine klare politische
Forderung. Diese lautet: Gleicher Lebens- und Rechtsschutz für die
ungeborenen wie für die bereits geborenen Bürger.
Diese Forderung leiten wir aus unserer Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ab, dessen Inkrafttreten sich am 23. Mai zum 42. Mal jährte. Und wir leiten sie ab vom Urteil des höchsten weltlichen deutschen Gerichts (BVG) vom 25. Februar 1975, das ganz deutlich sagt, daß das sich im Mutterleib entwickelnde Leben ein `selbstständiges Rechtsgut´ ist, das unter dem Schutz der Verfassung - ausdrücklich auch unter Artikel 1,1 und Artikel 2,2 GG - steht; also vom Staat genauso mit den gleichen Mitteln geschützt werden muß wie Ihr und mein Leben, wie Ihre und meine körperliche Unversehrtheit. Hierzu gehört auch das Mittel der Strafandrohung. Daraus ergibt sich ganz eindeutig, daß weder der im Westen Deutschlands geltende § 218 StGB (Indikationsregelung), noch der § 153 (Fristenregelung) der ehemaligen DDR oder die totale Abtreibungsfreigabe bis zur Geburt dieser Anforderung genügt.
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FRAGE: In welchen Artikeln widerspricht die Freigabe der Abtreibung unserem heutigen Grundgesetz?
Walter Ramm: Nun, es sind zunächst die schon erwähnten Artikel 1,1
und Artikel 2,2 GG. Darüber hinaus haben die Verfassungsväter in
weiser Voraussicht und aus den Erfahrungen einer leidvollen
Vergangenheit den Artikel 19,2 in unser Grundgesetz eingefügt,
der besagt:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
Selbst eine Grundgesetzänderung ist unzulässig, wenn die in den Artikel 1 - 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden (Art. 79,3), dazu gehören die Würde des Menschen und das Recht auf Leben (Art. 1,1 und 2,2). Vor 30-40 Jahren war das auch noch Grundkonsens unter den demokratischen Parteien. So sprach der SPD-Abgeordnete und Jurist, Rudi Arndt, in diesem Zusammenhang von `Unabstimmbarem´.
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FRAGE: Glauben Sie, unsere Politiker wollen eine anderen Staat, eine andere Verfassung, die die Grundlagen des Naturrechts nicht mehr respektiert, ohne das offen zu sagen?
Walter Ramm: De facto haben wir durch den derzeitigen Paragraphen
218 StGB schon einen anderen Staat als die 1949 auf unserer
Verfassung als demokratischer Rechtsstaat gegründete Bundesrepublik
Deutschland, weil der Gesetzgeber seit 15 Jahren das Lebensrecht eines
Teils seiner Bevölkerung, der Ungeborenen, de facto der Anarchie, der
Willkür, preisgegeben hat. Allein in Westdeutschland 300.000 - 400.000
straffreie vorgeburtliche Kindstötungen jährlich sind doch ein
eindeutiges Indiz dafür. Es erschreckt, daß selbst
Regierungsmitglieder ungeniert und ungerügt eindeutig
verfassungswidrige Forderungen öffentlich erheben können. Wir alle,
insbesondere die verantwortlichen Politiker sollten sich angesichts
dieser Tatsachen fragen, was unsere Verfassung in "Verantwortung
vor Gott und den Menschen" (Präambel) noch wert ist, ob sie
tatsächlich nur noch ein Fetzen Papier ist.
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FRAGE: Wenn die Mehrheit des Volkes in einem Referendum für die Tötung ungeborener Kinder stimmen würde, müßte man sich einem solchen Volksentscheid beugen?
Walter Ramm: Zunächst einmal sieht unsere Verfassung ein Referendum
überhaupt nicht vor. Außerdem ist das Lebensrecht ein von Gott
gegebenes Recht, ein Naturrecht, dem alle verpflichtet sind, das von
Menschen - auch von Mehrheiten - nicht willkürlich geändert werden
darf. Der noch nicht geborene Mensch ist Mensch von Anfang an! Das ist
eine unbestreitbare Tatsache. Es gibt auch - und Gott sei Dank - kein
Plebiszit über Rassismus, Gewalt, Diebstahl oder Terrorismus. Wenn man
heute eine Volksabstimmung über die Abtreibungstötung zuließe oder
mit parlamentarischer Mehrheit die vorgeburtliche Tötung beschlösse,
könnte man morgen in Punkto `Euthanasie´ u. a. genauso verfahren. Nach
dem Kriege wurden NS-Verbrecher, die sich auf die damalige
Gesetzmäßigkeit ihres Tuns beriefen, verurteilt. Müßte man daran
gemessen diese heute nicht feierlich rehabilitieren?
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FRAGE: Würden Sie, wie es im Kardinalskollegium in Rom im April deutlich wurde, die Kritik der Kardinäle teilen, die den westlichen Staaten Kumpanei mit den Mördern vorgeworfen haben und sie in die Nähe von Tyranneien rückten?
Walter Ramm: Ohne weiteres kann ich die Warnungen und Mahnungen des
römischen Kardinalskollegiums unterstützen. Das, was sich bei uns und
in vielen anderen Ländern derzeit abspielt, ist ein Schritt in die
Barbarei und zivilisierter Staaten nicht würdig. `Brot und Spiele´
scheint die Devise zu sein. Man kann nur noch mit einem großen Heiligen
beten: "Herr, es scheint aussichtslos, aber Du bist allmächtig!"
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Von der Abtreibung zur Euthanasie, Zeitdokument Nr. 3
Das größte Verbrechen der Neuzeit, Abtreibung und Holocaust im Vergleich, Zeitdokument Nr. 4
Entscheidungsfreiheit zum Töten?, Zeitdokument Nr. 8
Über das Person-Sein, Neue Argumente im Konflikt Abtreibungstötung-Euthanasie, Zeitdokument Nr. 15
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Alle Schriften erhältlich bei: AKTION LEBEN e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach
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Ungeborene Kinder warten auf Ihre
Stimme!
ca. 5. Monat - Daumenlutscher
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