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"Die gesetzliche Lage"

Embryo 6.-7. Woche liegend

Seit 1974 hat sich der deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht mehrmals mit dem Abtreibungsstrafrecht auseinander setzen müssen.

Auch nach dem Gesetz von 1995 bleibt die Abtreibungstötung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen „rechtswidrig", aber unter der Voraussetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung „straffrei". 

Durch diesen Konstrukt ist das Unrechtsbewußtsein in weiten Teilen der Bevölkerung logischerweise verloren gegangen.

 

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"Menschenwürde und Lebensrecht" von Univ.-Prof. Dr. Manfred Balkenohl, Osnabrück (PDF-Datei)
Was ist unsere Verfassung noch wert?
"Das Naturrecht - Pluralistische Gesellschaft und Naturrecht" von Prof. Dr. Wolfgang Waldstein

 

Ein Volk gilt soviel, wie es vor der Würde seiner kleinsten und schwächsten Mitbürger steht, - und was es für sie übrig hat.

Lesen Sie auch den folgenden Beitrag: 

"Von der Abtreibung zur Euthanasie - Zur rechtlichen Lage der Euthanasie und zu weiteren Liberalisierungsbestrebungen"

 

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