| Informationen zum Themenbereich ABTREIBUNG |
zurück zum Auswahlmenü "Abtreibung"
"Die gesetzliche Lage"
![]()
|
Embryo 6.-7. Woche liegend |
Seit 1974 hat sich der deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht mehrmals mit dem Abtreibungsstrafrecht auseinander setzen müssen. Auch nach dem Gesetz von 1995 bleibt die Abtreibungstötung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen „rechtswidrig", aber unter der Voraussetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung „straffrei". Durch diesen Konstrukt ist das Unrechtsbewußtsein in weiten Teilen der Bevölkerung logischerweise verloren gegangen.
|
|
|
| Ein Volk gilt soviel, wie es vor der Würde seiner kleinsten und schwächsten Mitbürger steht, - und was es für sie übrig hat. |
Lesen Sie auch den folgenden Beitrag: