Informationen zum Themenbereich ABTREIBUNG

"Argumente"

 

Argumentativ ist der Kampf um das Lebensrecht beendet. Es gibt keine schlüssigen Argumente für die Tötung unschuldiger, wehrloser Menschen im Mutterschoß. 

Was an „Argumenten" bleibt ist eigentlich nur noch der „Selbstbestimmungs-Anspruch" der Frau, töten zu dürfen, wenn sie das für richtig hält. 

Dazu aber sagte das Bundesverfassungsgericht schon 1975 , daß das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren nie Vorrang vor dem Lebensrecht des Kindes hat.

 

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